Gewährleistung und Schutzrechte
Volle Transparenz über Ihre Kaufrechte. Alles, was Sie über die gesetzliche und gewerbliche Garantie wissen müssen, die für bei GASPA MACCHINE erworbene Maschinen gilt.
- Wer wir sind und für wen diese Richtlinie gilt
- Gesetzliche Konformitätsgarantie (EU)
- Dauer der Gewährleistung nach Land
- Gebrauchtmaschinen – Spezifische Bestimmungen
- Von der Gewährleistung abgedeckte Mängel
- Ausschlüsse von der Gewährleistung
- Inspektion vor der Auslieferung und Zustand der Maschine
- So reichen Sie einen Gewährleistungsanspruch ein
- Verfahren für Reparatur und Austausch
- Gewerbliche Garantie von GASPA MACCHINE
- Zusätzliche Rechte nach Land
- Streitbeilegung
- Kontakt und Unterstützung
Diese Gewährleistungs- und Schutzrechtsrichtlinie wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die unter der Marke GASPA MACCHINE firmiert, mit Sitz in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, USt-IdNr. IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40.
GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen, darunter Traktoren, Minibagger, Erdbewegungsmaschinen, Tandem-Vibrationswalzen, Teleskoplader und Baustellenausrüstung. Wir verkaufen und versenden unsere Produkte in ganz Europa, mit Lieferungen in die folgenden Länder:
Diese Richtlinie gilt für alle Käufer, die eine Bestellung über die Website gaspa-macchine.com aufgeben, und regelt die gesetzlichen und gewerblichen Gewährleistungsrechte für die erworbenen Maschinen. Die hier enthaltenen Bestimmungen entsprechen dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), dem Gesetzesdekret Nr. 170/2021 (zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771 über den Warenkauf) sowie den geltenden Vorschriften in den Lieferländern.
Bitte beachten Sie: Diese Gewährleistungsrichtlinie betrifft ausschließlich Maschinen, die von Privatverbrauchern (natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit handeln) sowie von Fachleuten und Unternehmen erworben wurden. Sofern anwendbar, sieht das Gesetz spezifische und unterschiedliche Rechte für jede Kategorie vor. Die den einzelnen Ländern gewidmeten Abschnitte weisen deutlich auf etwaige Unterschiede hin.
Als Verkäufer mit Sitz in der Europäischen Union ist GASPA MACCHINE gesetzlich verpflichtet, allen Verbrauchern eine gesetzliche Konformitätsgarantie auf jede verkaufte Maschine zu gewähren. Dieses Recht ist in der EU-Richtlinie 2019/771 verankert, die in Italien durch das Gesetzesdekret 170/2021 umgesetzt wurde, und kann durch keine Vertragsklausel ausgeschlossen, eingeschränkt oder ersetzt werden.
Eine Maschine gilt als vertragskonform, wenn sie:
- Der Beschreibung, dem Modell und den in der Verkaufsanzeige angegebenen technischen Spezifikationen entspricht.
- Für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist, für den Maschinen der gleichen Art bestimmt sind.
- Für den spezifischen Gebrauch geeignet ist, den der Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt hat.
- Die Qualitäten und Funktionsmerkmale aufweist, die der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte.
- Mit allem Zubehör, der technischen Dokumentation, den Schlüsseln und der im Kaufvertrag angegebenen Ausrüstung geliefert wird.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung der Maschine an den Käufer. Die Lieferung wird durch das unterzeichnete Transportdokument oder die Abholbestätigung der Maschine nachgewiesen.
Vermutung eines vorbestehenden Mangels: Bei jedem Konformitätsmangel, der innerhalb von 12 Monaten ab dem Lieferdatum auftritt, wird vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder der Art des Mangels unvereinbar. In diesem Zeitraum liegt die Beweislast für das Gegenteil bei GASPA MACCHINE und nicht beim Käufer.
Die Mindestdauer der gesetzlichen Konformitätsgarantie variiert je nach Wohnsitzland des Käufers und Art der Ware (neu oder gebraucht). Die folgende Tabelle fasst die in jedem Land, in das GASPA MACCHINE versendet, geltende Dauer zusammen, mit Verweisen auf die geltenden lokalen Vorschriften.
| Land | Dauer – Neuware | Dauer – Gebrauchtware | Referenzgesetzgebung |
|---|---|---|---|
| 🇮🇹 Italien | 2 Jahre | 2 Jahre (für Verbraucher nicht reduzierbar) | D.Lgs. 206/2005, D.Lgs. 170/2021 |
| 🇦🇹 Österreich | 2 Jahre | 2 Jahre (Verkürzung auf 1 Jahr durch Vereinbarung mit Verbrauchern zulässig) | ABGB §§ 922–933, KSchG, VGG 2021 |
| 🇫🇮 Finnland | 2 Jahre | 2 Jahre | Kuluttajansuojalaki (Laki 38/1978) |
| 🇫🇷 Frankreich | 2 Jahre | 2 Jahre (Verkürzung auf 1 Jahr durch Vereinbarung zulässig) | Code de la Consommation, Art. L217-1 ff.; Garantie für versteckte Mängel Art. 1641 Cc. |
| 🇩🇪 Deutschland | 2 Jahre | 2 Jahre (Verkürzung auf 1 Jahr durch Vereinbarung im B2C zulässig) | BGB §§ 434–442; Kaufrechtsumsetzungsgesetz 2022 |
| 🇳🇱 Niederlande | 2 Jahre | 2 Jahre | Burgerlijk Wetboek, Boek 7, Afd. 1 |
| 🇵🇱 Polen | 2 Jahre | 2 Jahre (Verkürzung auf 1 Jahr durch Vereinbarung zulässig) | Kodeks cywilny; Ustawa o prawach konsumenta (Dz.U. 2022) |
| 🇷🇴 Rumänien | 2 Jahre | 2 Jahre | OUG nr. 140/2021; Legea nr. 449/2003 |
| 🇪🇸 Spanien | 3 Jahre (seit 2022) | 2 Jahre (Verkürzung auf 1 Jahr durch Vereinbarung zulässig) | Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU), geändert durch RDL 7/2021 |
| 🇨🇭 Schweiz | 2 Jahre | 2 Jahre | Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 197–210 |
Richtlinie von GASPA MACCHINE: Unabhängig von lokalen Vorschriften, die einschränkende Vereinbarungen zulassen, wendet GASPA MACCHINE eine Mindestgewährleistungsdauer von 2 Jahren ab Lieferdatum für alle Maschinen und für alle Bestimmungsländer an, ohne Unterschied zwischen neuen und gebrauchten Gütern. Dies ist eine freiwillige Entscheidung zugunsten unserer Käufer.
GASPA MACCHINE vertreibt überwiegend gebrauchte Land- und Baumaschinen (Traktoren, Bagger, Teleskoplader, Tandemwalzen, Radlader). Der Verkauf von Gebrauchtwaren unterliegt besonderen Bestimmungen, die vor dem Kauf unbedingt verstanden werden müssen.
Jede auf der Website gaspa-macchine.com zum Verkauf stehende Gebrauchtmaschine wird von einer detaillierten Beschreibung ihres tatsächlichen Zustands begleitet, einschließlich:
- Baujahr und angegebene Kilometerleistung oder Betriebsstunden.
- Etwaige sichtbare Mängel, natürliche Abnutzung und vorbestehende ästhetische Unvollkommenheiten, die im Produktdatenblatt deutlich aufgeführt sind.
- Verfügbare technische Dokumentation (Bedienungs- und Wartungsanleitung, Wartungsbuch, CE-Konformitätsbescheinigung, sofern verfügbar).
- Marke und Modell mit den ursprünglichen technischen Spezifikationen des Herstellers.
Bei Gebrauchtmaschinen deckt die gesetzliche Gewährleistung keine Mängel, Abnutzungen und Unvollkommenheiten ab, die vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich im Produktdatenblatt angegeben und beschrieben wurden oder die sich aus der normalen Nutzung des Gutes in Bezug auf sein Alter und die angegebenen Kilometer oder Betriebsstunden ergeben.
Informierter Käufer: Wir laden Sie ein, die Beschreibung jeder Maschine sorgfältig zu lesen und uns vor dem Kauf zu kontaktieren, um zusätzliche Informationen, weitere Fotos oder ein Video der Maschine in Betrieb anzufordern. Dies ermöglicht Ihnen einen Kauf in voller Kenntnis des tatsächlichen Zustands.
Trotz der gebrauchten Natur der Güter garantiert GASPA MACCHINE, dass jede verkaufte Maschine:
- Zum Zeitpunkt der Lieferung funktionstüchtig und betriebsbereit ist, außer bei Mängeln, die explizit als „reparaturbedürftig“ oder „als Ersatzteilspender“ deklariert wurden.
- In den wesentlichen technischen Merkmalen der Beschreibung in der Verkaufsanzeige entspricht.
- Keine versteckten Konformitätsmängel aufweist, die dem Käufer vor dem Kauf nicht mitgeteilt wurden.
- Mit allem in der Anzeige aufgeführten Zubehör und der Dokumentation geliefert wird.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und die innerhalb der geltenden Gewährleistungsfrist auftreten. Nachfolgend sind die wichtigsten von dieser Gewährleistung abgedeckten Mängel aufgeführt.
- Schäden an Motor, Getriebe, Hydraulik oder elektrischen Systemen, die vorbestanden und in der Verkaufsanzeige nicht angegeben wurden.
- Fehlfunktionen der Hauptsteuerungen für Fahren, Heben oder Graben, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht offensichtlich waren.
- Flüssigkeitsverlust (Hydrauliköl, Kühlmittel), der auf defekte interne Komponenten zurückzuführen ist, die beim Kauf nicht sichtbar waren.
- Fehlfunktion des Bremssystems oder der Lenkung im Vergleich zu den angegebenen Betriebsbedingungen.
- Die erhaltene Maschine entspricht nicht dem Modell, dem Baujahr oder den in der Anzeige angegebenen technischen Spezifikationen.
- Zubehör oder Komponenten, die in der Anzeige als enthalten angegeben waren, fehlen zum Zeitpunkt der Lieferung.
- Die angegebene Kilometerleistung oder die Betriebsstunden weichen erheblich von den tatsächlichen Werten ab, die an den Instrumenten der Maschine ablesbar sind.
- Strukturelle oder mechanische Schäden, die während des Transports zum Bestimmungsort des Käufers verursacht wurden und zum Zeitpunkt der Abholung durch den Frachtführer nicht vorhanden waren.
- Bruch von Komponenten, der während des Transports aufgetreten ist und zum Zeitpunkt der Lieferung dokumentiert wurde.
Wichtig: Im Falle von offensichtlichen Schäden bei der Lieferung bitten wir Sie, diese sofort auf dem Lieferschein des Frachtführers zu vermerken und die Maschine vor dem Entladen zu fotografieren, bevor Sie das Empfangsdokument unterzeichnen. Dies ist unerlässlich, um etwaige Gewährleistungsansprüche für Transportschäden geltend zu machen.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie und die von GASPA MACCHINE angebotene gewerbliche Garantie gelten nicht in den folgenden Situationen. Bitte lesen Sie diese Liste sorgfältig durch, bevor Sie einen Gewährleistungsanspruch einreichen.
- Natürliche Abnutzung: Progressiver und physiologischer Verschleiß von Komponenten, die dem gewöhnlichen Verbrauch in Bezug auf Alter und Nutzung der Maschine unterliegen (Reifen, Filter, Bremsbeläge, Dichtungen, Zahnriemen usw.).
- Deklarierte Mängel: Unvollkommenheiten, ästhetische Schäden oder Funktionsdefizite, die vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich im Produktdatenblatt beschrieben und deklariert wurden.
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch: Ausfälle, die durch eine nicht den Anweisungen des Herstellers entsprechende Nutzung, durch Überlastung, durch Nutzung unter nicht vorgesehenen extremen Bedingungen oder durch nicht autorisierte Änderungen an der Maschine verursacht wurden.
- Unfallschäden: Physische Schäden, Brüche oder Verformungen, die durch Unfälle, Kollisionen, Umkippen oder Stürze verursacht wurden.
- Nicht autorisierte Eingriffe: Reparaturen oder Änderungen, die von Werkstätten oder Technikern durchgeführt wurden, die nicht von GASPA MACCHINE autorisiert sind, ohne vorherige Mitteilung und schriftliche Genehmigung unsererseits.
- Mangelnde Wartung: Ausfälle, die aus der Nichteinhaltung des vom Herstellerhandbuch vorgesehenen periodischen Wartungsplans resultieren (Ölwechsel, Filter, regelmäßige Inspektionen).
- Schäden durch äußere Einflüsse: Schäden, die durch außergewöhnliche Wetterereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Hagel, Vandalismus oder andere Ereignisse höherer Gewalt verursacht wurden.
- Verbrauchsmaterialien: Komponenten mit naturgemäß begrenzter Lebensdauer (Schmierstoffe, Kühlmittel, Batterien, Glühbirnen, Sicherungen).
- Gewerbliche Käufer ohne spezifische Vereinbarung: Bei Verkäufen zwischen Unternehmen (B2B) richtet sich die gesetzliche Gewährleistung nach den Art. 1490–1496 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile), sofern keine andere schriftliche vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Achtung: Jeder Reparatur-, Änderungs- oder Demontageeingriff, der ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung durchgeführt wird, macht die Gewährleistung automatisch ungültig für die vom nicht autorisierten Eingriff betroffenen Komponenten. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, bevor Sie Eingriffe an der Maschine vornehmen.
Vor dem Versand wird jede von GASPA MACCHINE verkaufte Maschine einer Überprüfung des allgemeinen Zustands durch unser technisches Personal unterzogen. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Maschine der auf der Website veröffentlichten Beschreibung entspricht und für die Auslieferung unter den angegebenen Bedingungen bereit ist.
- Starten und Betrieb des Motors unter normalen Betriebsbedingungen.
- Überprüfung der Funktion der grundlegenden Hydrauliksysteme (Arm, Schaufel, Heber oder Greifer, je nach Maschinentyp).
- Visuelle Kontrolle des äußeren Zustands der Karosserie, des Rahmens und der Hauptkomponenten.
- Überprüfung des Vorhandenseins der gesamten technischen Dokumentation und des in der Anzeige angegebenen Zubehörs.
- Fotodokumentation des Zustands der Maschine zum Zeitpunkt der Vorbereitung für den Versand.
Bei Erhalt der Maschine empfehlen wir Ihnen, dieses Verfahren zu befolgen, um Ihre Rechte zu schützen:
- Sofortige Inspektion: Untersuchen Sie die Maschine visuell, bevor Sie Lieferdokumente unterzeichnen. Überprüfen Sie das Fehlen von offensichtlichen Schäden, die während des Transports verursacht wurden.
- Vorbehalt auf dem Lieferdokument: Wenn Sie Schäden oder Anomalien feststellen, vermerken Sie Ihre Vorbehalte sofort auf dem Transportdokument (CMR, Lieferschein), bevor Sie unterschreiben. Das Unterschreiben ohne Vorbehalt kommt der Annahme der Maschine im vorliegenden Zustand gleich.
- Fotodokumentation: Fotografieren Sie die Maschine vor dem Entladen und während der Erstinspektion. Bewahren Sie diese Fotos mit Datum und Uhrzeit als Beweis für den Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung auf.
- Rechtzeitige Benachrichtigung: Teilen Sie uns innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung jeden festgestellten Schaden oder jede Anomalie mit, indem Sie Fotos und eine detaillierte Beschreibung an info@gaspa-macchine.com senden.
Um einen Gewährleistungsantrag zu stellen, müssen Sie das unten beschriebene Verfahren befolgen. Eine rechtzeitige und dokumentierte Mitteilung ermöglicht es uns, Ihren Anspruch schnell und effektiv zu bearbeiten.
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Schritt 1 – Kontaktieren Sie unseren Kundendienst Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an info@gaspa-macchine.com oder rufen Sie uns unter +39 377 390 1146 an (Montag–Samstag, 09:00–18:00 Uhr MEZ). Geben Sie die Bestellnummer, die Bezeichnung der Maschine und eine klare Beschreibung des aufgetretenen Problems an.
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Schritt 2 – Dokumentieren Sie den Mangel Fügen Sie der Mitteilung Fotos oder Videos bei, die den festgestellten Mangel deutlich dokumentieren, unter Angabe des Datums, an dem das Problem aufgetreten ist, und der Umstände. Fügen Sie außerdem eine Kopie der Kaufrechnung oder eines anderen Dokuments bei, das den Kauf belegt.
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Schritt 3 – Bewertung des Anspruchs durch uns Wir werden Ihre Meldung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Dokumentation prüfen. Wir könnten zusätzliche Informationen anfordern oder Ihnen mitteilen, wie eine vorläufige Ferninspektion per Videoanruf mit unserem Techniker durchgeführt werden kann.
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Schritt 4 – Festlegung der Abhilfe Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung werden wir Ihnen die am besten geeignete gesetzlich vorgesehene Abhilfe vorschlagen: Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rückerstattung. Wir werden Ihnen die vorgeschlagene Lösung und die voraussichtlichen Umsetzungszeiten schriftlich mitteilen.
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Schritt 5 – Umsetzung der Abhilfe Wir werden mit der Umsetzung der vereinbarten Abhilfe zu den mitgeteilten Bedingungen fortfahren. Im Falle einer Rücksendung der Maschine zur Reparatur oder zum Austausch kümmern wir uns um die logistische Koordination und die Transportkosten (sofern nicht schriftlich anders vereinbart).
Fristen für die Einreichung des Anspruchs: Um Ihre Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, jeden Mangel innerhalb von 2 Monaten nach seiner Entdeckung zu melden (vorgesehene Frist nach italienischem Recht für Verbraucher). In einigen Bestimmungsländern kann diese Frist variieren; im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihre lokale Verbraucherschutzstelle.
Im Falle eines bestätigten Konformitätsmangels hat der Käufer Anspruch auf die folgenden Abhilfemaßnahmen in der gesetzlich festgelegten Prioritätsfolge. GASPA MACCHINE wendet dieses Verfahren transparent und dokumentiert an.
Die vorrangige Abhilfe ist die kostenlose Reparatur der Maschine oder der defekten Komponente. Die Reparatur kann erfolgen:
- Vor Ort, durch den Einsatz eines autorisierten Technikers am Sitz des Käufers (sofern logistisch möglich).
- An unserem Sitz in Sassari, wobei der Transport der Maschine bei anerkannten Gewährleistungsansprüchen zu unseren Lasten geht.
- Über eine autorisierte Drittwerkstatt in der Nähe des Käufers, auf Anweisung von GASPA MACCHINE, mit Erstattung der nachgewiesenen entstandenen Kosten.
Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist nach der Meldung abgeschlossen werden, ohne dem Käufer erhebliche Unannehmlichkeiten zu bereiten. Der Reparaturzeitraum wird nicht auf die Berechnung der verbleibenden Gewährleistungsdauer angerechnet.
Sollte die Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig sein oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden, hat der Käufer das Recht, den Austausch der Maschine gegen eine andere gleichwertige Art mit ähnlichen Merkmalen und vergleichbarem Handelswert aus unserem Katalog zu verlangen.
Wenn weder die Reparatur noch der Austausch möglich sind oder innerhalb der gesetzlichen Fristen abgelehnt werden, hat der Käufer das Recht zu wählen zwischen:
- Proportionaler Minderung des gezahlten Preises, in einem Maße, das dem durch den ungelösten Mangel verursachten Wertverlust entspricht.
- Vertragsauflösung und vollständiger Rückerstattung des gezahlten Preises gegen Rückgabe der Maschine an GASPA MACCHINE. Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, die für den Kauf verwendet wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Maschine an unserem Sitz.
Geringfügige Mängel: Gemäß der EU-Richt 2019/771 hat der Käufer bei einem geringfügigen Konformitätsmangel kein Recht auf Vertragsauflösung. Er behält jedoch das Recht auf Reparatur, Austausch oder eine proportionale Preisminderung.
Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsgarantie bietet GASPA MACCHINE eine freiwillige gewerbliche Garantie auf spezifische Kategorien von Maschinen und Komponenten an. Diese Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung und ersetzt oder beschränkt nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers.
Die gewerbliche Garantie von GASPA MACCHINE deckt für Maschinen, für die sie zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich angeboten wird, die folgenden Hauptsysteme ab:
- Motor: Motorblock, Zylinderkopf, Verteilung (außer normaler Abnutzung).
- Getriebe: Schaltgetriebe, Antriebswelle, Differenzial.
- Haupt-Hydrauliksystem: Hydraulikpumpe, Steuerventile, Zylinder von Arm und Schaufel (für Bagger und Lader).
- Die gewerbliche Garantie gilt ausschließlich für Maschinen, für die sie im Produktdatenblatt oder im Kaufvertrag ausdrücklich angegeben ist.
- Die gewerbliche Garantie hat eine Dauer von 3 Monaten ab dem Lieferdatum, sofern im spezifischen Produktdatenblatt nichts anderes angegeben ist.
- Um sie in Anspruch zu nehmen, muss der Käufer die Kaufrechnung aufbewahren und den vom Hersteller vorgesehenen ordentlichen Wartungsplan einhalten.
- Sie ist im Falle eines Weiterverkaufs der Maschine nicht auf Dritte übertragbar, außer nach schriftlicher Vereinbarung mit GASPA MACCHINE.
Vorrang der gesetzlichen Rechte: Die gewerbliche Garantie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung und ersetzt sie nicht. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen der gewerblichen Garantie und den gesetzlichen Rechten des Käufers haben die gesetzlichen Rechte stets Vorrang.
Zusätzlich zur grundlegenden gesetzlichen Konformitätsgarantie gemäß der EU-Richtlinie 2019/771 kann jedes Bestimmungsland zusätzliche Rechte und Schutzmaßnahmen zugunsten der Verbraucher vorsehen. Nachfolgend führen wir die relevantesten Bestimmungen nach Land auf.
In Italien ist der Verbraucher durch das D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) und das D.Lgs. 170/2021 geschützt. Neben der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung hat der italienische Verbraucher für bestimmte Arten von Streitigkeiten Zugang zum Arbitro per le Controversie Finanziarie (ACF) und kann sich an anerkannte Verbraucherschutzverbände wenden. Die italienische Gesetzgebung sieht die Vermutung des Vorbestehens des Mangels für 12 Monate ab Lieferung vor.
In Österreich ist der Verbraucher durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das 2022 in Kraft getretene Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geschützt. Ein österreichischer Käufer, der eine nicht konforme Maschine erhält, kann das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte einleiten oder sich an die Arbeiterkammer wenden. Die Fristen für die Vermutung des Vorbestehens des Mangels wurden ab 2022 von 6 auf 12 Monate ab Lieferung verlängert.
In Finnland wird der Verbraucherschutz durch das Kuluttajansuojalaki geregelt. Der finnische Verbraucher kann sich an die Kuluttajaneuvonta (Verbraucherberatung) und das Kuluttajariitalautakunta (Verbraucherstreitbeilegungsrat) zur alternativen Streitbeilegung (ADR) wenden. Die vorgesehenen Abhilfen umfassen Reparatur, Austausch, Preisminderung und Vertragsauflösung.
In Frankreich profitiert der Verbraucher von der garantie légale de conformité (Art. L217-1 ff. des Code de la Consommation) und der garantie des vices cachés (Art. 1641 ff. des Code Civil). Die Garantie für versteckte Mängel ist unabhängig von der gesetzlichen Konformitätsgarantie und ermöglicht es dem Verbraucher, innerhalb von 2 Jahren nach Entdeckung des Mangels rechtlich vorzugehen, auch wenn dieser vor dem Verkauf bestand. Der französische Verbraucher kann sich bei Streitigkeiten an den médiateur de la consommation wenden.
In Deutschland ist die gesetzliche Gewährleistung (gesetzliche Gewährleistung) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, geändert durch das Kaufrechtsumsetzungsgesetz von 2022. Deutsche Verbraucher können sich an die Allgemeine Verbraucherzentrale oder einen bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes registrierten Mediator für außergerichtliche Streitigkeiten wenden. Die Vermutung des Vorbestehens des Mangels gilt für 12 Monate ab Lieferung.
In den Niederlanden ist die gesetzliche Gewährleistung im Burgerlijk Wetboek (BW), Boek 7 geregelt. Ein niederländischer Verbraucher, der einen Mangel feststellt, kann die Dienste der De Geschillencommissie (Streitbeilegungskommission) für eine schnelle und kostengünstige alternative Lösung in Anspruch nehmen. Die vorgesehenen Abhilfen umfassen Reparatur, Austausch, Preisminderung und Vertragsauflösung.
In Polen wird der Verbraucherschutz durch das Kodeks cywilny und das Ustawa o prawach konsumenta geregelt. Der polnische Verbraucher kann sich an das Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) wenden, um unlautere Praktiken zu melden, und an das Stały Polubowny Sąd Konsumencki zur alternativen Streitbeilegung.
In Rumänien wird der Verbraucherschutz durch die OUG nr. 140/2021 und das Legea nr. 449/2003 geregelt. Die zuständige Verbraucherschutzbehörde ist die Autoritatea Națională für Protecția Consumatorilor (ANPC). Der rumänische Verbraucher hat Anspruch auf die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung, mit der Vermutung des Vorbestehens des Mangels für die ersten 12 Monate ab Lieferung.
In Spanien genießt der Verbraucher einen verstärkten Schutz durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU), das 2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771 geändert wurde. Die gesetzliche Gewährleistung für Neuwaren wurde auf 3 Jahre ab Lieferung verlängert, mit einer Vermutung des Vorbestehens des Mangels für die ersten 2 Jahre. Der spanische Verbraucher kann sich an das Verbraucherschlichtungssystem (Sistema Arbitral de Consumo) wenden, um Streitigkeiten kostenlos oder kostengünstig beizulegen.
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union; sie sieht jedoch eine gesetzliche Gewährleistung für Mängel und Defekte vor, die im Obligationenrecht (OR), Art. 197–210 geregelt ist. Die Dauer beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Der Schweizer Verbraucher kann sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder an nationale Verbraucherschutzorganisationen wie das Konsumentenforum kf für Unterstützung und Beratung wenden.
Europäische ODR-Plattform: Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union haben Zugang zur Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung der Europäischen Kommission, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere Kontaktadresse für Streitigkeiten über ODR ist info@gaspa-macchine.com.
Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Kauf bei GASPA MACCHINE bitten wir Sie, uns zunächst direkt zu kontaktieren, um eine gütliche Lösung zu finden. Unsere Priorität ist Ihre Zufriedenheit, und wir versuchen stets, Streitigkeiten schnell und ohne Rückgriff auf formale Verfahren zu lösen.
Bevor Sie ein formales Verfahren einleiten, kontaktieren Sie uns bitte unter info@gaspa-macchine.com und erläutern Sie das Problem detailliert. Wir verpflichten uns, innerhalb von 5 Werktagen zu antworten und eine faire Lösung vorzuschlagen.
Wenn keine direkte Einigung erzielt werden kann, haben Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union das Recht, die folgenden Verfahren in Anspruch zu nehmen:
- Europäische ODR-Plattform: Für Online-Streitigkeiten, zugänglich unter ec.europa.eu/consumers/odr.
- Nationale ADR-Stellen: Jedes Mitgliedsland hat akkreditierte Stellen für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (siehe Abschnitt 11 für nationale Referenzen).
- Freiwillige Mediation durch vom italienischen Justizministerium akkreditierte Stellen gemäß dem Gesetzesdekret. 28/2010.
Für Streitigkeiten, die nicht alternativ gelöst werden, ist der Gerichtsstand der Sitz von GASPA S.R.L MACCHINE, d. h. das Gericht von Sassari, es sei denn, das Recht des Wohnsitzlandes des Verbrauchers sieht eine ausschließliche Zuständigkeit zugunsten des Gerichtsstands des Verbrauchers vor. In diesem Fall gelten die im Land des Verbrauchers anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Anwendbares Recht: Der Kaufvertrag unterliegt italienischem Recht, unbeschadet der Tatsache, dass für Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union in jedem Fall die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen der Gesetzgebung des Landes gelten, in dem sie ihren Wohnsitz haben, sofern diese günstiger als das italienische Recht sind.
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