Servicehistorie und Maschinendokumentation
Volle Transparenz bei der technischen Dokumentation, der Wartungshistorie, der Zertifizierung und den Identifikationsdaten jeder von GASPA MACCHINE verkauften Maschine. Alles, was Sie vor, während und nach Ihrem Kauf wissen müssen.
- Über uns und Zweck dieser Seite
- Warum die Servicehistorie entscheidend ist
- Eindeutige Identifizierung der Maschine
- Wartungsheft und Historie der Eingriffe
- Überprüfung und Zertifizierung der Betriebsstunden
- CE-Zertifizierung und technische Konformität
- Dokumentation für Neumaschinen
- Dokumentation für Gebrauchtmaschinen
- Eigentumstitel und Eigentumsübertragungen
- Obligatorische Steuerunterlagen
- Dokumentation für internationale Sendungen
- Länderspezifische Vorschriften – Dokumentationsanforderungen
- So fordern Sie die Dokumentation an
- Aufbewahrung und Übertragung von Dokumenten
- Kontakt und Unterstützung bei Dokumenten
Diese Seite wird von GASPA S.R.L MACCHINE veröffentlicht, die unter der Handelsmarke GASPA MACCHINE firmiert, mit Sitz in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, USt-IdNr. IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40 (Einzelhandel mit Landmaschinen, Gartengeräten und Traktoren), eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Sassari.
GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen: Traktoren, Minibagger, Erdbewegungsmaschinen, Teleskoplader, Tandemwalzen und Baustellenausrüstung. Unser Katalog umfasst Maschinen der weltweit führenden Hersteller, darunter John Deere, New Holland, Caterpillar, JCB, Kubota, Bobcat, Kobelco, Yanmar, Volvo CE, Hitachi und JPC.
Der Zweck dieser Seite ist es, Käufern – gegenwärtigen und zukünftigen – eine klare, detaillierte und unmissverständliche Erläuterung aller technischen, administrativen und steuerlichen Unterlagen zu geben, die jede von GASPA MACCHINE verkaufte Maschine begleiten, sowie der internen Prozesse, die zur Überprüfung ihrer Vollständigkeit und Authentizität vor jedem Verkauf angewandt werden.
Anwendbarkeit: Die Bestimmungen auf dieser Seite gelten für alle Maschinen, die über die Website gaspa-macchine.com an Privatverbraucher und gewerbliche Kunden mit Sitz in Italien und den neun oben genannten europäischen Ländern verkauft werden, unter Einhaltung des D.Lgs. n. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), des D.Lgs. n. 70/2003 (E-Commerce) und der in jedem Bestimmungsland geltenden Verbraucherschutzvorschriften.
Im Gegensatz zu gewöhnlichen Konsumgütern sind Land- und Baumaschinen Geräte von hohem wirtschaftlichem und operativem Wert, deren Zuverlässigkeit direkt von der Qualität der während ihrer Lebensdauer erhaltenen Wartung abhängt. Die Servicehistorie und die technische Dokumentation sind keine bloßen bürokratischen Formalitäten: Sie sind wesentliche Instrumente, um die Investition des Käufers zu schützen und die Sicherheit der Bediener zu gewährleisten.
Eine Maschine mit einer vollständigen und nachvollziehbaren Wartungshistorie hat einen deutlich höheren Marktwert als eine Maschine ohne Dokumentation. Die Historie belegt, dass die vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten fristgerecht und fachgerecht durchgeführt wurden, was das Risiko plötzlicher und kostspieliger Ausfälle verringert.
Die technische Dokumentation bescheinigt, dass die Maschine den in den europäischen Vorschriften (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Sicherheitsprüfungen unterzogen wurde und dass die Schutzeinrichtungen funktionstüchtig sind. Dies ist besonders relevant für Hebezeuge, Bagger und Traktoren mit Anbaugeräten.
Im Falle eines Streits über die Konformität der Maschine stellt die dokumentierte Historie einen objektiven Beweis für den Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Verkaufs dar und schützt sowohl den Käufer als auch den Verkäufer. Gemäß der EU-Richtlinie 2019/771 ist die Dokumentation entscheidend, um festzustellen, ob ein Konformitätsmangel bereits vorlag oder nicht.
Eine Maschine mit vollständiger Dokumentation lässt sich viel einfacher weiterverkaufen und erzielt auf dem Gebrauchtmarkt bessere Preise. Ein Käufer, der die von GASPA MACCHINE erhaltenen Unterlagen sorgfältig aufbewahrt, kann diese an den zukünftigen Käufer übertragen und so die Dokumentationskette der Maschine intakt halten.
GASPA MACCHINE verwaltet und stellt den Käufern die folgenden Hauptkategorien von Dokumenten zur Verfügung:
Jede bei GASPA MACCHINE zum Verkauf stehende Maschine wird eindeutig durch ihre originalen Identifikationscodes identifiziert. Die Identifizierung ist der erste und wichtigste Schritt im Prüfprozess vor dem Verkauf: Ohne eine sichere und verifizierte Identität wird keine Maschine auf der Website veröffentlicht oder zum Verkauf angeboten.
Die Fahrgestellnummer ist der eindeutige alphanumerische Code, der vom Hersteller dauerhaft in die Struktur der Maschine eingraviert oder eingestempelt wurde. Je nach Typ und Herkunft der Maschine wird dieser Code wie folgt bezeichnet:
- VIN (Vehicle Identification Number) – für Landmaschinen, die einer Straßenzulassung unterliegen
- PIN (Product Identification Number) – für Bau- und Erdbewegungsmaschinen (ISO-Standard 10261)
- Serial Number / Seriennummer – für Arbeitsmaschinen und Geräte, die keiner Zulassung unterliegen
Vor der Veröffentlichung jeder Anzeige überprüft GASPA MACCHINE die Übereinstimmung zwischen der an der Maschine festgestellten physischen Fahrgestellnummer und der in den offiziellen Dokumenten (Fahrzeugbrief, Kaufrechnung, frühere Verträge) angegebenen Nummer. Jede Unstimmigkeit blockiert den Verkaufsprozess bis zur dokumentierten Klärung.
Bei Maschinen, die auf dem Gebrauchtmarkt erworben wurden, führt GASPA MACCHINE eine Überprüfung der Fahrgestellnummer in zugänglichen Datenbanken durch, um sicherzustellen, dass keine der folgenden Punkte vorliegen:
- Meldungen über Diebstahl, die bei italienischen oder europäischen Polizeibehörden registriert sind
- Laufende Pfändungen oder Beschlagnahmungen, die den freien Verkehr des Gutes einschränken
- Auf dem Gut eingetragene Hypotheken oder Belastungen, die eine rechtmäßige Übertragung verhindern
- Physische Veränderungen oder Manipulationen der Fahrgestellnummer (Abschleifungen, Überstempelungen, ersetzte Typenschilder)
Für jede auf gaspa-macchine.com veröffentlichte Maschine werden, sofern verfügbar und anwendbar, die folgenden Identifikationsdaten angegeben:
Marke und Modell des Herstellers, Baujahr oder Jahr der Erstzulassung, Fahrgestell-/Seriennummer (aus Sicherheitsgründen bis zum Abschluss des Kaufvertrags teilweise geschwärzt), Farbe und Originallackierung.
Motorleistung (kW/PS), Hubraum, Getriebetyp, Hydraulikleistung, Betriebsgewicht, Arbeitsbreite und alle anderen für die Maschinenkategorie relevanten technischen Spezifikationen.
Anzahl der auf dem Original-Stundenzähler der Maschine zum Zeitpunkt der Inspektion durch GASPA MACCHINE registrierten Stunden, mit Angabe des Erhebungsdatums. Siehe Abschnitt 5 für Details zur Überprüfung des Stundenzählers.
Mehrwinkel-Fotos der tatsächlich zum Verkauf stehenden Maschine, einschließlich Bildern des Stundenzählers, der Fahrgestellnummer (teilweise sichtbar), der Kabine, der Hydrauliksysteme sowie etwaiger deklarierter Mängel oder Verschleißstellen.
Hinweis zum Datenschutz der Fahrgestellnummer: Um beide Parteien zu schützen und betrügerische Klonversuche der Anzeige zu verhindern, wird die vollständige Fahrgestellnummer dem Käufer erst nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags oder Zahlung der Anzahlung mitgeteilt. Auf begründete Anfrage kann die vollständige Nummer ernsthaften Kaufinteressenten vor dem Kauf nach Überprüfung der Identität des Anfragenden zur Verfügung gestellt werden.
Das Wartungsheft ist das Dokument, das chronologisch alle ordentlichen und außerordentlichen Wartungsarbeiten aufzeichnet, die während der Betriebsdauer an der Maschine durchgeführt wurden. Sein Vorhandensein und seine Vollständigkeit sind direkte Indikatoren für die Qualität der Pflege, die der Maschine zuteil wurde, und für die Zuverlässigkeit ihres aktuellen Zustands.
- Regelmäßige Inspektionen: Austausch von Motoröl und Filtern (Öl, Luft, Kraftstoff, Hydraulik) gemäß den vom Hersteller vorgesehenen Intervallen, unter Angabe der Betriebsstunden oder des Datums des Eingriffs.
- Überholung der Hydrauliksysteme: Kontrolle der Leitungen, Austausch von Dichtungen, Überprüfung des Betriebsdrucks und der korrekten Funktion der Sicherheitsventile.
- Wartung des Antriebssystems: Kontrolle und Austausch von Getriebeöl und Zahnrädern, Einstellung der Kupplung, Kontrolle der Gelenkwelle.
- Eingriffe an der elektrischen Anlage: Austausch der Batterie, Überprüfung der Lichtmaschine und des Anlassers, Kontrolle der Beleuchtungs- und Sicherheitskreise.
- Überholung der Reifen oder Ketten: Überprüfung von Verschleiß, Reifendruck, Unversehrtheit der Flansche und des Traktionssystems.
- Außerordentliche Eingriffe: Motorreparaturen, Austausch von Strukturkomponenten, Schweißarbeiten, Neulackierungen und alle anderen Arbeiten, die nicht unter die ordentliche Wartung fallen.
GASPA MACCHINE unterscheidet drei Dokumentationssituationen für die zum Verkauf stehenden Gebrauchtmaschinen:
In Fällen, in denen das originale Wartungsheft nicht verfügbar oder unvollständig ist, bemüht sich GASPA MACCHINE, sofern möglich, die Historie der Eingriffe teilweise zu rekonstruieren durch:
- Werkstattrechnungen und Belege, die von den Vorbesitzern aufbewahrt wurden
- Dokumentation aus Flottenmanagementsystemen (Telematik), sofern verfügbar
- Interne technische Inspektion durch unser Personal mit Erstellung eines schriftlichen Zustandsberichts
- Anforderung von Informationen bei autorisierten Servicezentren des Herstellers, sofern anwendbar
Alle gesammelten Unterlagen werden in der Maschinenakte archiviert und dem Käufer zum Zeitpunkt des Verkaufs zur Verfügung gestellt.
Zustandsbericht GASPA MACCHINE: Für jede Gebrauchtmaschine ohne vollständiges Wartungsheft erstellt GASPA MACCHINE einen internen technischen Zustandsbericht, der die bei der Inspektion festgestellten Bedingungen, die geprüften Komponenten und etwaige Anomalien beschreibt. Dieses Dokument ist für alle Käufer auf Anfrage an info@gaspa-macchine.com kostenlos erhältlich.
Die Betriebsstunden einer Land- oder Baumaschine sind das Äquivalent zum Kilometerstand eines Autos: Sie geben die Nutzungsintensität an und sind einer der wichtigsten Parameter zur Bewertung des Verschleißes und zur Schätzung der Restlebensdauer der Hauptkomponenten. Die korrekte Angabe der Betriebsstunden ist eine Pflicht zur geschäftlichen Transparenz und ein wesentliches Element für die gesetzliche Konformitätsgarantie.
GASPA MACCHINE liest die Betriebsstunden direkt vom Original-Stundenzähler der Maschine zum Zeitpunkt der Inspektion vor dem Verkauf ab. Die Ablesung wird:
- Bei eingeschalteter Maschine und laufendem Motor durchgeführt, um die Korrektheit der Ablesung zu gewährleisten
- Fotografisch dokumentiert, mit einem lesbaren Bild des Stundenzähler-Displays und sichtbarem Erhebungsdatum
- In der Maschinenakte mit Datum und Unterschrift des Inspektionsverantwortlichen registriert
- Im Produktdatenblatt der Website mit expliziter Angabe des Erhebungsdatums aufgeführt
GASPA MACCHINE erklärt formell, dass sie:
- Keine Manipulation, Nullstellung oder Rückdatierung des Stundenzählers an einer zum Verkauf stehenden Maschine vornimmt, jemals vorgenommen hat oder Dritten gestattet.
- Keine Maschinen von Lieferanten ankauft, die nicht in der Lage sind, die Übereinstimmung zwischen den angegebenen Stunden und dem tatsächlichen Zustand der verschleißanfälligen Komponenten zu dokumentieren.
- Die Daten der elektronischen Systeme zur Überwachung der Stunden und Betriebsparameter der Maschine in keiner Weise modifiziert oder verändert.
Falls der Stundenzähler einer Gebrauchtmaschine zum Zeitpunkt der Inspektion nicht funktionstüchtig ist oder die Maschine bauartbedingt keinen besitzt (einige ältere Maschinen), wird GASPA MACCHINE:
- Im Produktdatenblatt explizit darauf hinweisen, dass die Betriebsstunden nicht über den Stundenzähler verifizierbar sind
- Den visuell und mechanisch festgestellten Verschleißzustand der Hauptkomponenten als ergänzendes Element beschreiben
- Schätzungen der Betriebsstunden nicht als gesicherte Daten, sondern ausschließlich als orientierende Bewertungen auf Basis der Inspektion angeben
Aktualisierung der Stunden bei Lieferung: Die im Produktdatenblatt angegebene Stundenzahl ist die zum Zeitpunkt der Inspektion vor dem Verkauf ermittelte. Zwischen dem Inspektionsdatum und dem Lieferdatum können Wochen vergehen; während dieser Zeit könnte die Maschine aus logistischen Gründen bewegt oder angelassen worden sein. Die tatsächlichen Stunden zum Zeitpunkt der Lieferung könnten daher geringfügig höher sein als die angegebenen, was gemäß der geltenden Gesetzgebung keinen Konformitätsmangel darstellt.
Die CE-Kennzeichnung ist das Symbol, das bescheinigt, dass eine Maschine den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der geltenden europäischen Vorschriften entspricht. Für die von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen ist die wichtigste Referenzrichtlinie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Italien mit dem D.Lgs. n. 17/2010 umgesetzt), die für alle Maschinen gilt, die nach dem 29. Dezember 2009 im Gebiet der Europäischen Union in Betrieb genommen wurden.
- Die Maschine wurde unter Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG entworfen und gebaut
- Der Hersteller hat die technischen Unterlagen erstellt, die die Konstruktionsdokumentation und Risikoanalysen enthalten
- Die Maschine wird von der EG-Konformitätserklärung begleitet, die vom Hersteller oder seinem in der EU ansässigen Bevollmächtigten unterzeichnet wurde
- Die Bedienungsanleitung ist in der Sprache des Landes verfügbar, in dem die Maschine vermarktet wird
| Maschinentyp | Anwendbare Richtlinie | Erforderliches CE-Dokument | Verfügbarkeit bei GASPA MACCHINE |
|---|---|---|---|
| Neue Landwirtschaftliche Traktoren | Verordnung (EU) 167/2013 | EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) | Immer verfügbar |
| Gebrauchte Landwirtschaftliche Traktoren | Verordnung (EU) 167/2013 | Original-CoC + Fahrzeugbrief | Sofern verfügbar |
| Minibagger und Bagger | Richtlinie 2006/42/EG | EG-Konformitätserklärung | Sofern verfügbar |
| Teleskoplader | Richtlinie 2006/42/EG + 2014/68/EU | EG-Erklärung + Druckzertifikat | Sofern verfügbar |
| Tandemwalzen | Richtlinie 2006/42/EG | EG-Konformitätserklärung | Sofern verfügbar |
| Radlader und Baggerlader | Richtlinie 2006/42/EG | EG-Konformitätserklärung | Sofern verfügbar |
Gemäß Anhang I, Punkt 1.7.4 der Richtlinie 2006/42/EG muss jeder Maschine die Originalbetriebsanleitung in der Sprache des Bestimmungslandes (oder alternativ eine beglaubigte Übersetzung) beigefügt sein. GASPA MACCHINE liefert:
- Das originale Betriebs- und Wartungshandbuch des Herstellers, sofern in der Zielsprache verfügbar
- Für Maschinen, die in nicht-italienischsprachige Länder versandt werden, die auf Italienisch oder in der Amtssprache des Herstellers verfügbaren Handbücher, mit dem Hinweis an den Käufer, dass übersetzte Versionen auf der Website des Herstellers zu finden sind
- Für Maschinen, für die nur das Handbuch in digitalem Format verfügbar ist, den Download-Link oder den QR-Code, der den Zugriff auf die offizielle technische Dokumentation des Herstellers ermöglicht
Maschinen vor der Richtlinie (vor 2010): Einige sehr alte Gebrauchtmaschinen könnten vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2006/42/EG gebaut worden sein. In diesen Fällen verfügt die Maschine möglicherweise nicht über eine CE-Kennzeichnung oder unterliegt der vorherigen Gesetzgebung (Richtlinie 98/37/EG). Der Dokumentationsstatus jeder älteren Maschine wird im entsprechenden Produktdatenblatt explizit angegeben, unter voller Einhaltung der Transparenzpflichten gemäß D.Lgs. n. 206/2005.
Die von GASPA MACCHINE verkauften Neumaschinen sind noch nicht benutzte Geräte mit einem Stundenzähler auf null Stunden, die direkt von den Herstellern oder den in der Europäischen Union tätigen offiziellen Vertragshändlern geliefert werden. Jede Neumaschine wird von einem vollständigen und standardisierten Dokumentationspaket begleitet.
Die vom Hersteller ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) oder das Ursprungszeugnis, das die Konformität der Maschine mit den zum Zeitpunkt der Produktion geltenden technischen und regulatorischen Standards bescheinigt. Grundlegend für die Zulassung, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
Vom Hersteller unterzeichnetes Dokument, das die Konformität der Maschine mit den geltenden europäischen Richtlinien erklärt. Für landwirtschaftliche Traktoren ist dies das gemäß der Verordnung (EU) 167/2013 für die Zulassung und den Straßenverkehr erforderliche Dokument.
Das Originalhandbuch des Herstellers mit allen Anweisungen für den sicheren Gebrauch, den empfohlenen Wartungsprogrammen, den Spezifikationen für Öle und Flüssigkeiten sowie den Anweisungen für die Einstellung und Inbetriebnahme der Maschine.
Das vom Hersteller gelieferte originale Wartungsheft, blanko, bereit, um vom Käufer oder der autorisierten Werkstatt ab der ersten Inspektion ausgefüllt zu werden. Es bildet den Ausgangspunkt für den Aufbau einer vollständigen Historie vom ersten Tag an.
Von GASPA MACCHINE (GASPA S.R.L MACCHINE) ausgestellte Steuerrechnung mit allen Identifikationsdaten des Verkäufers, der eindeutigen Identifizierung der Maschine, dem gezahlten Preis, der angewandten Mehrwertsteuer und den Daten des Käufers. Grundlegendes Dokument zur Geltendmachung der gesetzlichen Garantie.
Sofern anwendbar, die Dokumente zur kommerziellen Garantie des Maschinenherstellers mit Angabe der Dauer, der Gültigkeitsbedingungen und der Verfahren zur Aktivierung des Schutzes im Falle von Mängeln.
Dokumentationsversprechen für Neumaschinen: Keine Neumaschine wird von GASPA MACCHINE ausgeliefert, ohne dass der Käufer – je nach Wunsch in physischer oder digitaler Form – alle oben aufgeführten Unterlagen erhalten hat. Sollte eines der vorgesehenen Dokumente fehlen, hat der Käufer das Recht, dieses innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kostenlos anzufordern.
Gebrauchtmaschinen bilden den Hauptteil des Katalogs von GASPA MACCHINE. Die Dokumententransparenz bei Gebrauchtmaschinen ist komplexer als bei Neumaschinen, da die Verfügbarkeit der Dokumente von der individuellen Geschichte jeder Maschine und den Vorbesitzern abhängt. GASPA MACCHINE verpflichtet sich, alle auffindbaren Unterlagen zu sammeln und präzise anzugeben, was verfügbar ist und was fehlt.
| Dokument | Beschreibung und Relevanz | Typische Verfügbarkeit |
|---|---|---|
| Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung | Zulassungsdokument für Maschinen, die einer Eintragung im PRA (Straßentraktoren) oder im MIPAF (Landmaschinen) in Italien unterliegen. Bescheinigt den letzten rechtmäßigen Halter des Gutes. | Fast immer |
| Historie der Eigentumswechsel | Dokumentation der Halterübertragungen seit der Erstzulassung. Grundlegend zur Überprüfung der Eigentumskette und des Fehlens von Belastungen. | Oft teilweise |
| Wartungsheft | Register der Wartungseingriffe. Vorhandensein und Vollständigkeit variabel. Siehe Abschnitt 4. | Variabel |
| CE-Erklärung / Original-CoC | Vom Hersteller ausgestelltes CE-Dokument. Bei älteren Maschinen möglicherweise nicht verfügbar oder nicht anwendbar. | Sofern anwendbar |
| Betriebs- und Wartungshandbuch | Originalhandbuch des Herstellers. Bei stark gebrauchten Maschinen oft nicht mehr vorhanden. | Sofern verfügbar |
| Inspektionsbericht GASPA MACCHINE | Von GASPA MACCHINE zum Zeitpunkt der Inspektion vor dem Verkauf erstelltes Dokument. Ersetzt oder ergänzt fehlende Dokumentation. | Immer verfügbar |
| Inspektionsfotos | Visuelle Dokumentation des Zustands der Maschine zum Zeitpunkt der Inspektion durch GASPA MACCHINE. | Immer verfügbar |
| Kaufrechnung GASPA MACCHINE | Von GASPA S.R.L MACCHINE für den aktuellen Kauf ausgestellte Steuerrechnung. | Wird immer ausgestellt |
Für jede auf gaspa-macchine.com veröffentlichte Gebrauchtmaschine enthält das Produktdatenblatt einen speziellen Abschnitt, der explizit angibt, welche Dokumente verfügbar sind und welche nicht. Diese Erklärung ist integraler Bestandteil der Produktbeschreibung und kann dem Käufer vor Vertragsabschluss nicht vorenthalten oder unzugänglich gemacht werden, gemäß Art. 49 des D.Lgs. n. 206/2005 über die vorvertragliche Informationspflicht.
Anforderung zusätzlicher Dokumentation: Bevor Sie mit dem Kauf einer Gebrauchtmaschine fortfahren, wird der Käufer ermutigt, die vollständige Liste der verfügbaren Dokumente anzufordern, indem er eine E-Mail an info@gaspa-macchine.com unter Angabe des Namens oder des Codes des interessierenden Produkts sendet. GASPA MACCHINE beantwortet diese Anfragen innerhalb von 2 Werktagen.
Die rechtliche Übertragung des Eigentums an einer Maschine ist ein Rechtsakt, der spezifische Dokumente erfordert, deren Art je nach Maschinentyp, ihrer Einstufung für den Straßenverkehr und den Vorschriften des Bestimmungslandes variiert. GASPA MACCHINE verwaltet den Prozess der Eigentumsübertragung in Übereinstimmung mit dem italienischen Recht und den Vorschriften der Lieferländer.
Maschinen mit Kennzeichen, die im öffentlichen Fahrzeugregister (PRA) oder im MIPAF-Register für Landmaschinen in Italien eingetragen sind. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch einen notariellen Akt oder eine beglaubigte Verkaufserklärung, gefolgt von der Aktualisierung des Fahrzeugbriefs und der Registrierung im öffentlichen Register. GASPA MACCHINE stellt alle notwendigen Unterlagen zur Erledigung der Formalitäten des Eigentumswechsels zur Verfügung.
Bagger, Lader, Walzen, Teleskoplader und Baumaschinen, die nicht eigenständig auf öffentlichen Straßen verkehren. Für diese Maschinen ist in Italien kein obligatorisches öffentliches Register vorgesehen; der Eigentumstitel besteht aus der Kaufrechnung, dem Kaufvertrag und der Historie der Eigentumswechsel. GASPA MACCHINE stellt für jede Maschine dieser Kategorie einen schriftlichen Kaufvertrag aus.
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Ausstellung der Steuerrechnung Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises stellt GASPA MACCHINE eine ordnungsgemäße Steuerrechnung gemäß Art. 21 D.P.R. n. 633/1972 aus, die als dokumentarischer Beweis für den erfolgten Kauf dient.
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Unterzeichnung des Kaufvertrags / der Abtretungserklärung Für nicht zugelassene Maschinen erstellt und unterzeichnet GASPA MACCHINE eine Abtretungserklärung, die die Übertragung des Eigentumstitels bescheinigt, unter Angabe der Fahrgestell-/Seriennummer, des vereinbarten Preises und der Daten beider Parteien.
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Übergabe der Originaldokumentation Zum Zeitpunkt der physischen Übergabe der Maschine händigt GASPA MACCHINE dem Käufer alle verfügbaren Originalunterlagen aus: Fahrzeugbrief (falls vorhanden), Historie der Eigentumswechsel, CE-Erklärung, Handbuch und alle anderen in der Maschinenakte gesammelten Dokumente.
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Unterstützung bei Zulassungs-/Ummeldeformalitäten Für zugelassene Maschinen bietet GASPA MACCHINE informative Unterstützung bei den Formalitäten des Eigentumswechsels in Italien und gibt, sofern möglich, Hinweise auf die zuständigen Stellen (PRA, ACI, Motorizzazione, entsprechende Ämter im Bestimmungsland) für die Formalitäten im Ausland.
Verantwortung des Käufers für lokale Formalitäten: Bei Maschinen, die für die Zulassung im Ausland (Österreich, Frankreich, Deutschland usw.) bestimmt sind, ist der Käufer für die Erledigung der Zulassungs- oder Registrierungsformalitäten gemäß den lokalen Gesetzen verantwortlich. GASPA MACCHINE stellt alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Unterlagen zur Verfügung, kann jedoch nicht die administrativen Verfahren in den Bestimmungsländern übernehmen, die von Staat zu Staat erheblich variieren.
Jeder bei GASPA MACCHINE getätigte Kauf wird von Steuerunterlagen begleitet, die den italienischen Vorschriften und den Mehrwertsteuerregeln der Europäischen Union entsprechen. Die korrekte Ausstellung der Steuerunterlagen ist eine gesetzliche Pflicht für GASPA S.R.L MACCHINE und ein unverzichtbares Recht des Käufers.
Die von GASPA S.R.L. MACCHINE gemäß Artt. 21 und 21-bis des D.P.R. Nr. 633/1972 ausgestellte Steuerrechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Daten des Verkäufers: Firmenname GASPA S.R.L. MACCHINE, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT 03006910909, vollständiger Firmensitz, fortlaufende Nummer und Ausstellungsdatum
- Daten des Käufers: Vor- und Nachname (Privatperson) oder Firmenname (Unternehmen), Adresse, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Umsatzsteuer-Registrierungsnummer des Auslandes
- Beschreibung der Ware: Marke, Modell, Fahrgestellnummer/Seriennummer, Baujahr, Zustand (neu/gebraucht), Menge
- Beträge: Einzelpreis, steuerpflichtiger Betrag, angewandter Mehrwertsteuersatz, Mehrwertsteuerbetrag, Rechnungsgesamtbetrag in Euro
- Angabe der Mehrwertsteuerregelung: Regelbesteuerung (22 %), Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche B2B-Verkäufe (unter Angabe der VIES-Nummer des Käufers) oder Anwendung der Differenzbesteuerung für Gebrauchtmaschinen, sofern anwendbar
| Käufertyp | Wohnsitzland | Anwendbare MwSt.-Regelung |
|---|---|---|
| Privatverbraucher | Italien | 22 % italienische MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen |
| Privatverbraucher | EU-Länder (AT, FI, FR, DE, NL, PL, RO, ES) | 22 % italienische MwSt. (für Beträge unter der jährlichen OSS-Schwelle) oder MwSt. des Wohnsitzlandes über das OSS-Verfahren |
| Gewerblicher Betreiber mit USt-IdNr. | EU-Länder (VIES-registriert) | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 41 D.L. 331/1993 – Steuer wird vom Käufer im Reverse-Charge-Verfahren entrichtet |
| Jeder Käufer | Schweiz (Nicht-EU) | Steuerfreie Ausfuhr gemäß Art. 8 D.P.R. 633/1972 – MwSt. wird vom Käufer in der Schweiz bei der Einfuhr entrichtet |
Jede Sendung wird von einem Transportdokument (DDT) gemäß D.P.R. Nr. 472/1996 begleitet, das die Übergabe der Maschine an den Frachtführer bescheinigt und als Nachweis des Lieferdatums für die Berechnung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dient. Das DDT enthält die Beschreibung der Maschine, die Daten des Absenders und des Empfängers, das Versanddatum und den Zustand der Maschine zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Frachtführer.
Bewahren Sie die Kaufrechnung stets auf: Die von GASPA MACCHINE ausgestellte Steuerrechnung ist das primäre Dokument, das das Kaufdatum und den gezahlten Wert belegt. Sie ist unerlässlich für die Ausübung von Gewährleistungsrechten, für Zulassungsverfahren, für eventuelle Zollanmeldungen und für die steuerliche Absetzbarkeit des Kaufs (für gewerbliche Kunden). Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie während der gesamten Betriebsdauer der Maschine an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Maschinen, die an Kunden mit Wohnsitz außerhalb Italiens verkauft werden, erfordern im Vergleich zu Inlandsverkäufen zusätzliche Dokumente. GASPA MACCHINE übernimmt die Erstellung aller notwendigen Transport- und Zolldokumente für das jeweilige Bestimmungsland und stellt sicher, dass die Sendungen den geltenden Vorschriften in jedem Land entsprechen, in dem das Unternehmen tätig ist.
- Internationaler Frachtbrief CMR – obligatorisch für den internationalen Straßengüterverkehr gemäß dem Genfer Übereinkommen vom 19. Mai 1956 und dem dazugehörigen Protokoll von 1978. Der CMR bescheinigt den Zustand der Ware bei Abgang und dient als Beweisdokument gegenüber dem Frachtführer im Falle von Transportschäden.
- Italienisches Transportdokument (DDT) – begleitet die Maschine vom Sitz von GASPA MACCHINE bis zur Übernahme durch den internationalen Frachtführer.
- Packliste – für zerlegte Maschinen oder Maschinen mit separatem Zubehör; ein Dokument, das alle in der Sendung enthaltenen Teile auflistet.
- Transportversicherungspolice – GASPA MACCHINE koordiniert den Versicherungsschutz für den Transport bei internationalen Sendungen gemäß den mit dem Käufer vereinbarten Bedingungen.
Sendungen in die Schweiz erfordern spezifische Zolldokumente, die für innergemeinschaftliche Verkäufe nicht erforderlich sind. GASPA MACCHINE erstellt:
- Proforma- und endgültige Handelsrechnung mit deklariertem Wert für den Schweizer Zoll, erstellt gemäß den Anweisungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
- Ausfuhranmeldung (EX-A) gemäß Verordnung (EU) 952/2013 (Zollkodex der Union) für Ausfuhren mit einem Wert oberhalb der Freigrenze
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung zur Prüfung der Präferenzbehandlung im Rahmen des bilateralen Abkommens EU-Schweiz, sofern anwendbar
- Informationsunterstützung für den Käufer zu den Einfuhrverfahren in der Schweiz, zu den anwendbaren Schweizer Mehrwertsteuersätzen (derzeit 8,1 % für Standardgüter) und zu etwaigen Einfuhrzöllen gemäß dem Schweizer Zolltarif (relevanter HS-Code)
Internationale Sendungen von Land- und Baumaschinen erfordern spezialisierte Frachtführer und nehmen mehr Zeit in Anspruch als Inlandssendungen. GASPA MACCHINE bietet:
- Schätzung der Lieferzeiten (7–14 Werktage ab Zahlungsbestätigung, variiert je nach Land und Maschinentyp), die vor dem Versand schriftlich mitgeteilt wird
- Schriftliche Benachrichtigung über die Übergabe an den Frachtführer mit Kopie des CMR und der Versicherungspolice
- Direkter Kontakt zum Frachtführer für eventuelle Aktualisierungen des Versandstatus auf Anfrage des Käufers
Obligatorische Inspektion bei Lieferung: Bei internationalen Sendungen ist es besonders wichtig, dass der Käufer die Maschine bei der Lieferung im Beisein des Frachtführers inspiziert. Etwaige Transportschäden müssen detailliert auf dem CMR vermerkt und GASPA MACCHINE innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung mit Fotodokumentation gemeldet werden, entweder per E-Mail an info@gaspa-macchine.com oder telefonisch unter +39 377 390 1146.
Die für den Kauf, die Zulassung und die legale Nutzung von Land- und Baumaschinen erforderlichen Unterlagen variieren von Land zu Land erheblich. Im Folgenden werden die wichtigsten Dokumentenanforderungen in den Ländern beschrieben, in die GASPA MACCHINE liefert, mit besonderem Augenmerk auf die Verpflichtungen, die den Käufer im jeweiligen Land direkt betreffen.
In Italien unterliegen zugelassene Landmaschinen (Traktoren) den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (D.Lgs. Nr. 285/1992) und den MIPAF-Vorschriften für die Registrierung. Die Eigentumsübertragung eines Straßentraktors erfordert die Abwicklung beim PRA (Pubblico Registro Automobilistico), das vom ACI verwaltet wird. Für nicht zugelassene Baumaschinen sind die Kaufrechnung und der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis ausreichend. Maschinen, die gemäß D.M. 11/4/2011 einer Inbetriebnahmeanzeige unterliegen, erfordern spezifische Erfüllungen im Bereich der Arbeitssicherheit (D.Lgs. Nr. 81/2008).
In Österreich unterliegen landwirtschaftliche Zugmaschinen der Zulassungspflicht gemäß dem Kraftfahrzeuggesetz (KFG) und erfordern die Vorlage des CoC (Übereinstimmungsbescheinigung) für die Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Nicht zugelassene Baumaschinen erfordern für den Einsatz auf Baustellen eine Dokumentation gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Italienische Herkunftsdokumente müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden, sofern dies von der zuständigen Behörde verlangt wird.
In Finnland unterliegen Traktoren und Landmaschinen dem Ajoneuvolaki (Fahrzeuggesetz) und der Registrierungspflicht bei der Traficom (Finnische Transport- und Kommunikationsagentur). Für die Zulassung ist das CoC oder eine gleichwertige Konformitätsbescheinigung erforderlich. Baumaschinen müssen den finnischen Arbeitssicherheitsvorschriften (Työturvallisuuslaki) entsprechen. Es gilt die finnische Mehrwertsteuerregelung (Regelsatz 25,5 % ab 2024).
In Frankreich unterliegen landwirtschaftliche Traktoren der réception par type (Typgenehmigung) oder der réception individuelle (Einzelgenehmigung) gemäß der französischen Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) und dem Certificat de conformité (CoC). Die Registrierung erfolgt über das von der ANTS verwaltete System SIV (Système d'Immatriculation des Véhicules). Bei Baumaschinen wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch den Code du Travail geregelt. Italienische Dokumente müssen bei Vorlage bei öffentlichen Stellen von einer beglaubigten französischen Übersetzung begleitet sein.
In Deutschland unterliegen landwirtschaftliche Zugmaschinen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und erfordern die Betriebserlaubnis unter Vorlage der CoC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Die Zulassung erfolgt bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Die Verkaufsunterlagen müssen den Informationspflichten des BGB (§§ 312-312k) für Fernabsatzverträge entsprechen. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für Arbeitsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
In den Niederlanden unterliegen Traktoren und Landmaschinen dem Wegenverkeerswet 1994 und erfordern die Registrierung beim RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer). Für die Zulassung ist das CoC oder der kentekenbewijs erforderlich. Die Dokumentation zur Maschinensicherheit ist im Arbeidsomstandighedenwet (Arbowet) geregelt. Die niederländische Mehrwertsteuerregelung sieht einen Regelsatz von 21 % vor.
In Polen ist die Zulassung von landwirtschaftlichen Traktoren im Gesetz Ustawa – Prawo o ruchu drogowym geregelt und erfolgt beim Büro des Starosta (lokale Behörde). Für die Zulassung ist das CoC oder ein technisches Gutachten erforderlich. Baumaschinen unterliegen den Arbeitssicherheitsvorschriften (Kodeks pracy und Verordnungen der Państwowa Inspekcja Pracy – PIP). Italienische Dokumente können für Verwaltungsverfahren eine beglaubigte polnische Übersetzung erfordern.
In Rumänien ist die Registrierung von landwirtschaftlichen Traktoren in der Ordonanța de urgență nr. 195/2002 (Codul Rutier) geregelt und erfolgt bei der DRPCIV (Direcția Regim Permise de Conducere și Înmatriculare a Vehiculelor). Das CoC ist das Hauptdokument für die Homologation. Baumaschinen unterliegen den Sicherheitsverpflichtungen gemäß Legea nr. 319/2006 über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Standard-Mehrwertsteuersatz in Rumänien: 19 %.
In Spanien unterliegen landwirtschaftliche Traktoren dem Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial (RDL 6/2015) und die Registrierung erfolgt bei der DGT (Dirección General de Tráfico). Für Landmaschinen ist die Ficha de Características Técnicas erforderlich. Baumaschinen unterliegen dem Ley 31/1995 de Prevención de Riesgos Laborales und dem RD 1215/1997 über Arbeitsmittel. Standard-Mehrwertsteuersatz in Spanien: 21 %.
In der Schweiz ist die Zulassung von Traktoren im Strassenverkehrsgesetz (SVG) geregelt und erfolgt bei der kantonalen MFK (Motorfahrzeugkontrolle). Aus der EU importierte Traktoren müssen eine Schweizer technische Inspektion bestehen; das europäische CoC wird als Dokumentationsgrundlage akzeptiert. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und wendet ihre eigenen technischen Vorschriften an, die weitgehend mit den europäischen harmonisiert sind. Die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer (8,1 % für Standardgüter ab 2024) ist vom Käufer bei der Einfuhr zu entrichten.
Grenzüberschreitende Dokumentationsunterstützung: GASPA MACCHINE verpflichtet sich, ausländischen Käufern auf Anfrage Basisinformationen zu den für das Bestimmungsland erforderlichen Dokumenten zur Verfügung zu stellen. Für spezifische lokale Zulassungsverfahren empfehlen wir, sich an eine Zulassungsstelle / ein lokales Äquivalent, eine Agentur für Fahrzeugangelegenheiten oder den Maschinenhersteller für Unterstützung in der eigenen Sprache zu wenden. Die europäische ODR-Plattform ist unter ec.europa.eu/consumers/odr für Streitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Käufen verfügbar.
GASPA MACCHINE stellt den Käufern ein einfaches, schnelles und kostenloses Verfahren zur Verfügung, um jegliche Dokumente zu der interessierenden oder erworbenen Maschine anzufordern. Die Dokumentation kann sowohl vor dem Kauf (zur Bewertung des Produkts) als auch nach dem Kauf (für Verwaltungs- oder Gewährleistungszwecke) angefordert werden.
Vollständige Liste der für eine bestimmte Maschine verfügbaren Dokumente, Kopie des Inspektionsberichts, zusätzliche Fotos, Funktionsvideos, vollständige Fahrgestellnummer (nach Vereinbarung), Kopie des verfügbaren Wartungshefts, detaillierte technische Spezifikationen.
Kopie der Kaufrechnung, Kopie des Versand-DDT, Kopie des internationalen CMR, Originaldokumentation der Maschine (im Falle eines Verlusts), Verkaufserklärung für ausländische Zulassungsverfahren, Kopie der CoC/CE-Erklärung.
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Schritt 1 – Übermittlung der schriftlichen Anfrage Senden Sie eine E-Mail an info@gaspa-macchine.com unter Angabe von: (a) Name oder Code der interessierenden Maschine oder die Bestell-/Rechnungsnummer für bereits abgeschlossene Käufe; (b) Art des angeforderten Dokuments; (c) bevorzugtes Format (digital als PDF oder Original in Papierform); (d) eventuelle Dringlichkeit der Anfrage.
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Schritt 2 – Empfangsbestätigung GASPA MACCHINE sendet innerhalb von 1 Werktag nach Erhalt der E-Mail eine Empfangsbestätigung mit Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit.
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Schritt 3 – Zustellung der Dokumentation In digitalem Format verfügbare Dokumente werden innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail versandt. Originaldokumente in Papierform werden innerhalb von 5 Werktagen per Kurier versandt. Für dringende Anfragen kontaktieren Sie bitte direkt die Nummer +39 377 390 1146.
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Schritt 4 – Prüfung und Empfangsbestätigung Wir bitten Sie, den Erhalt der Dokumente zu bestätigen und uns etwaige Unstimmigkeiten oder fehlende Dokumente im Vergleich zur Anfrage mitzuteilen, damit wir umgehend reagieren können.
Kostenloser Dokumentenservice: Die Bereitstellung der gesamten Standarddokumentation für die erworbene Maschine ist für Käufer von GASPA MACCHINE völlig kostenlos, ohne zeitliche Begrenzung oder Begrenzung der Anzahl der Anfragen für dieselbe Maschine. Für Papierkopien von Originaldokumenten, die international versandt werden müssen, können dem Käufer nach vorheriger Mitteilung und Vereinbarung die Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
Die korrekte Aufbewahrung der technischen und steuerlichen Dokumentation einer Maschine ist eine gemeinsame Verantwortung von GASPA MACCHINE (für den Zeitraum vor dem Verkauf) und dem Käufer (für den Zeitraum nach der Lieferung). Dieser Abschnitt enthält praktische Hinweise zur Aufbewahrung von Dokumenten und zur korrekten Weitergabe im Falle eines zukünftigen Wiederverkaufs der Maschine.
GASPA MACCHINE unterhält ein Dokumentenarchiv für alle verkauften Maschinen und bewahrt digitale und/oder papierne Kopien der Verkaufsunterlagen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung auf, gemäß den Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsunterlagen nach Art. 2220 c.c. und Art. 8 des D.P.R. Nr. 600/1973. Dieses Archiv ermöglicht es, Kopien von Dokumenten, die von Käufern verloren wurden, während des gesamten Aufbewahrungszeitraums wiederherzustellen.
- Bewahren Sie die gesamte von GASPA MACCHINE erhaltene Originaldokumentation an einem sicheren und trockenen Ort auf, getrennt vom Führerhaus oder der Kabine der Maschine, um Schäden durch Feuchtigkeit, Feuer oder Diebstahl zu vermeiden
- Erstellen Sie einen digitalen Scan aller wichtigen Dokumente (Rechnung, Fahrzeugschein, CE-Erklärung, Kaufvertrag) und bewahren Sie eine Kopie in der Cloud oder auf einem externen Speichermedium auf
- Aktualisieren Sie das Wartungsheft bei jedem durchgeführten Eingriff und lassen Sie es von der Werkstatt, die die Arbeiten ausgeführt hat, abstempeln und unterschreiben
- Bewahren Sie alle Rechnungen der Werkstätten auf, die Arbeiten an der Maschine durchgeführt haben, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, als Nachweis der Wartungshistorie
- Nehmen Sie keine Änderungen an den Originaldokumenten vor; im Falle von Fehlern kontaktieren Sie GASPA MACCHINE für die Ausstellung korrigierter Dokumente
Beim zukünftigen Wiederverkauf der Maschine an Dritte wird der ursprüngliche Käufer dringend gebeten, dem neuen Käufer die gesamte Originaldokumentation zu übergeben, die er zum Zeitpunkt des Kaufs von GASPA MACCHINE erhalten hat, einschließlich:
- Den Fahrzeugschein (falls vorhanden) und die Historie der Eigentumsübertragungen, aktualisiert mit der eigenen Abtretungsurkunde
- Die Kaufrechnung von GASPA MACCHINE (behält den Wert als Herkunftsnachweis auch bei nachfolgenden Verkäufen)
- Das Wartungsheft mit allen Vermerken zu den während der Besitzzeit durchgeführten Eingriffen
- Die Bedienungs- und Wartungsanleitung sowie jegliche andere technische Dokumentation des Herstellers
- Die Werkstattrechnungen über die während der Besitzzeit durchgeführten Eingriffe
Wert einer vollständigen Dokumentation beim Wiederverkauf: Maschinen, die von einer vollständigen und überprüfbaren Dokumentenhistorie begleitet werden, erzielen laut Schätzungen des Marktes für gebrauchte Land- und Baumaschinen durchschnittlich 10–25 % höhere Wiederverkaufspreise als gleichwertige Maschinen ohne Dokumentation. Die Investition in die Aufbewahrung und Aktualisierung der Dokumentation ist für den Käufer wirtschaftlich vorteilhaft.
Dokumentenunterstützung – Wir stehen Ihnen zur Verfügung
Für jegliche Anfragen bezüglich technischer Dokumentation, Servicehistorie, CE-Zertifizierung oder Steuerunterlagen der zum Verkauf stehenden oder bereits erworbenen Maschinen antwortet unser Team innerhalb von 2 Werktagen.