Abnahme und Inspektion vor der Auslieferung
Erfahren Sie, wie jede von GASPA MACCHINE verkaufte Maschine vor dem Versand kontrolliert, getestet und dokumentiert wird, um Ihnen einen sicheren, konformen und vollkommen transparenten Kauf zu garantieren.
- Wer wir sind und für wen diese Richtlinie gilt
- Warum wir jede Maschine prüfen
- Abnahmeverfahren für Neumaschinen
- Inspektionsverfahren für Gebrauchtmaschinen
- Technische Kontrollpunkte und Checkliste
- CE-Konformität, Sicherheit und EU-Vorschriften
- Nach der Abnahme bereitgestellte Dokumentation
- Inspektion bei Lieferung durch den Käufer
- Abnahme auf Anfrage und Ferninspektion
- Vorgehensweise bei festgestellten Mängeln bei der Lieferung
- Länderspezifische Hinweise für das Bestimmungsland
- Häufig gestellte Fragen
- Kontakt und Kundendienst
Diese Richtlinie für Abnahme und Inspektion vor der Auslieferung wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die kommerziell unter der Marke GASPA MACCHINE operiert, mit Sitz und Betriebsstätte in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, USt-IdNr. IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40.
GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen (Traktoren, Minibagger, Radlader, Tandemwalzen, Teleskoplader und entsprechendes Zubehör). Vor dem Versand wird jede Maschine aus unserem Katalog einer technischen Kontrolle sowie einer visuellen und funktionellen Inspektion in unserem Lager in Sassari unterzogen, gemäß den auf dieser Seite beschriebenen Verfahren.
Diese Richtlinie gilt für alle Käufer, sowohl Privatverbraucher als auch gewerbliche Kunden, die eine Bestellung über die Website gaspa-macchine.com tätigen, und beschreibt die von GASPA MACCHINE vor der Auslieferung angewandten Qualitätssicherungsverfahren in Übereinstimmung mit dem D.Lgs. 17/2010 (Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), dem D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) und den in den Bestimmungsländern geltenden Sicherheitsvorschriften für Maschinen.
Bitte beachten Sie: Die auf dieser Seite beschriebene Abnahme und Inspektion vor der Auslieferung wird intern von GASPA MACCHINE als Standardteil unseres Verkaufsprozesses durchgeführt, um maximale Transparenz und Sicherheit beim Kauf zu gewährleisten. Diese Kontrollen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Prüfungen im Land des Käufers nach der Zulassung oder Inbetriebnahme der Maschine.
Der Fernkauf einer Land- oder Baumaschine, oft ohne sie vor dem Kauf persönlich besichtigen zu können, erfordert ein besonders hohes Maß an Vertrauen. Aus diesem Grund hat GASPA MACCHINE ein internes Verfahren zur Abnahme und Inspektion vor der Auslieferung eingeführt, das systematisch bei jeder Maschine angewandt wird und folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellen, dass die Maschine zum Zeitpunkt des Versands funktionstüchtig und betriebsbereit ist, mit Ausnahme der ausdrücklich erklärten Ausnahmen (z. B. Maschinen, die als „reparaturbedürftig“ oder „als Ersatzteilspender“ verkauft werden).
- Abgleich des tatsächlichen Zustands der Maschine mit der Beschreibung in der Verkaufsanzeige, einschließlich Fotos, Kilometerstand oder angegebenen Betriebsstunden.
- Identifizierung und transparente Dokumentation etwaiger Mängel, Abnutzungen oder Anomalien, damit der Käufer vor der Lieferung darüber informiert ist.
- Überprüfung des Vorhandenseins und der Übereinstimmung der technischen Dokumentation, der Sicherheitsvorrichtungen und des in der Anzeige angegebenen Zubehörs.
- Reduzierung des Risikos von Reklamationen nach dem Verkauf, indem beiden Parteien eine klare dokumentarische Grundlage über den Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Versands geboten wird.
Unser Versprechen: Keine Maschine verlässt unser Lager, ohne das auf dieser Seite beschriebene Kontrollverfahren durchlaufen zu haben. Dies gilt sowohl für fabrikneue Maschinen als auch für Gebrauchtmaschinen aus dem Gebrauchtmarkt.
Bei fabrikneuen Maschinen führt GASPA MACCHINE eine Eingangskontrolle und Abnahme vor der Auslieferung durch, auch wenn die Maschine bereits mit der Werksabnahme des Herstellers geliefert wird.
Wir prüfen, ob der Maschine die vom Hersteller ausgestellte EG-Konformitätserklärung, die Bedienungs- und Wartungsanleitung in den vorgesehenen Sprachen, das Garantiezertifikat des Herstellers (falls vorgesehen) und alle anderen mitgelieferten technischen Dokumente beiliegen.
Vor dem Versand wird die Maschine gestartet und in Betrieb genommen, um das korrekte Anlassen des Motors, die Funktion der Hauptbedienelemente, der Hydraulikanlage (bei Baggern, Ladern und Schaufeln) und der Sicherheitsvorrichtungen (Beleuchtung, akustische Signale, Bremsen, Not-Aus-Vorrichtungen, falls vorhanden) zu überprüfen.
Es wird eine Sichtprüfung der Maschine durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Transport- oder Lagerschäden vorliegen (Stöße, Dellen, Flüssigkeitsverlust) und dass die Ausstattung (Farbe, Sonderausstattung, Zubehör) mit der Bestellung übereinstimmt.
Fotodokumentation: Bei Neumaschinen, die nach spezifischen Kundenwünschen konfiguriert wurden (z. B. mit Sonderausstattung), erstellen wir vor dem Versand Fotos der Maschine in ihrer endgültigen Konfiguration, die dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Der Großteil des Katalogs von GASPA MACCHINE besteht aus gebrauchten Land- und Baumaschinen. Für diese Kategorie ist die Inspektion vor der Auslieferung besonders gründlich, da sie die wichtigste Informationsquelle für den Käufer darstellt, der die Maschine nicht persönlich besichtigen kann.
Jede von GASPA MACCHINE erworbene Gebrauchtmaschine wird bei Ankunft in unserem Lager in Sassari einer Erstinspektion unterzogen, die Folgendes umfasst:
- Erfassung der Betriebsstunden oder des Kilometerstands über den bordeigenen Betriebsstundenzähler/Kilometerzähler.
- Überprüfung der Fahrgestellnummer/Seriennummer (VIN/Serial Number) und Abgleich mit der verfügbaren Dokumentation.
- Starten des Motors und Funktionsprüfung der Hauptsysteme (Getriebe, Hydraulik, Lenkung, Bremsen, Zapfwelle bei Traktoren).
- Kontrolle der Füllstände und des Zustands der Betriebsflüssigkeiten (Motoröl, Hydrauliköl, Kühlmittel) und Suche nach sichtbaren Leckagen.
- Überprüfung des Zustands von Reifen, Ketten, Fräsen, Auslegern, Schaufeln und anderen Verschleißteilen mit Notierung des festgestellten Verschleißgrades.
Für jede auf der Website veröffentlichte Gebrauchtmaschine erstellen wir eine Serie von echten Fotos der Maschine (keine allgemeinen Modellbilder), die den äußeren Zustand, den Innenraum der Kabine (falls vorhanden), den Betriebsstundenzähler und etwaige sichtbare Mängel dokumentieren. Auf Anfrage des Käufers können wir vor dem Kauf zusätzliche Fotos oder ein kurzes Video der Maschine in Betrieb zur Verfügung stellen.
Jeder Mangel, ästhetische Schaden, fehlende Komponenten oder Funktionsstörungen, die während der Inspektion festgestellt werden, werden klar im Produktdatenblatt aufgeführt oder dem Käufer vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt. GASPA MACCHINE vertreibt keine Gebrauchtmaschinen unter Verschweigen relevanter Informationen über deren tatsächlichen Zustand.
Maschinenverkauf „wie besehen“ / „reparaturbedürftig“: Einige Gebrauchtmaschinen können im Zustand „reparaturbedürftig“ oder „als Ersatzteilspender“ zum Verkauf angeboten werden, wenn sie erhebliche, nicht behobene Defekte aufweisen. In diesen Fällen wird dies unmissverständlich im Titel und in der Beschreibung der Anzeige angegeben, und das Abnahmeverfahren beschränkt sich auf eine visuelle und dokumentarische Kontrolle ohne Funktionsprüfung der defekten Systeme.
Die folgende Tabelle fasst beispielhaft die Hauptbereiche zusammen, die während des Abnahme- und Inspektionsverfahrens vor der Auslieferung je nach Maschinentyp kontrolliert werden. Die tatsächliche Liste kann je nach spezifischem Modell variieren.
| Kontrollbereich | Landwirtschaftliche Traktoren | Bagger / Lader | Walzen und Teleskoplader |
|---|---|---|---|
| Motor und Startvorgang | Ja | Ja | Ja |
| Hydraulikanlage | Ja (Kraftheber, Steuergeräte) | Ja (Ausleger, Schaufel, Drehung) | Ja (Lenkung, Hubwerk) |
| Getriebe und Lenkung | Ja | Ja | Ja |
| Bremsen und Sicherheitsvorrichtungen | Ja | Ja | Ja |
| Reifen / Ketten | Ja | Ja | Ja |
| Zapfwelle (PTO) | Ja (falls vorhanden) | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
| Kabine, Bedienelemente und Instrumentierung | Ja | Ja | Ja (falls vorhanden) |
| Flüssigkeitsstände und Leckagen | Ja | Ja | Ja |
| Überprüfung Fahrgestellnummer/Seriennummer | Ja | Ja | Ja |
| Betriebsstunden/Kilometerstand | Ja | Ja | Ja |
Ergebnis der Kontrolle: Am Ende des Verfahrens wird für jede Maschine ein internes Kontrollblatt ausgefüllt, das das Ergebnis jedes geprüften Punktes und etwaige Anmerkungen enthält. Dieses Blatt bildet die Grundlage für die in der Anzeige veröffentlichte Beschreibung und kann dem Käufer auf Anfrage in Kopie zur Verfügung gestellt werden.
Alle von GASPA MACCHINE vertriebenen Maschinen, die für Länder der Europäischen Union und die Schweiz bestimmt sind, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Italien umgesetzt durch D.Lgs. 17/2010) sowie, soweit anwendbar, der neuen EU-Verordnung 2023/1230 über Maschinen entsprechen, die deren schrittweise Umsetzung sicherstellt.
Die von GASPA MACCHINE verkauften Neumaschinen sind mit der CE-Kennzeichnung versehen und werden von der entsprechenden, vom Hersteller ausgestellten EG-Konformitätserklärung begleitet, die die Einhaltung der geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bescheinigt. Während der Abnahme überprüfen wir das Vorhandensein des CE-Typenschilds an der Maschine und die Übereinstimmung mit der bereitgestellten Dokumentation.
Bei Gebrauchtmaschinen prüfen wir während der Inspektion das Vorhandensein des Original-Typenschilds des Herstellers (mit Marke, Modell, Seriennummer und Baujahr) und, falls verfügbar, der Original-Konformitätsdokumentation. Das Vorhandensein oder Fehlen dieser Dokumentation wird im Produktdatenblatt angegeben.
Während der Abnahme überprüfen wir das Vorhandensein und die Funktion der für den Maschinentyp vorgesehenen Hauptsicherheitsvorrichtungen, darunter beispielhaft: Überrollschutzstrukturen (ROPS), Schutzstrukturen gegen herabfallende Gegenstände (FOPS), wo anwendbar, Sicherheitsgurte, akustische Rückfahrwarner, Arbeits- und Signalleuchten sowie Not-Aus-Vorrichtungen.
Änderungen und Nachrüstungen: Falls eine Gebrauchtmaschine wesentlichen Änderungen gegenüber der Originalkonfiguration des Herstellers unterzogen wurde (z. B. Austausch von Strukturkomponenten oder Installation von nicht vom Hersteller vorgesehenen Geräten), wird diese Information im Produktdatenblatt vermerkt, da dies die Gültigkeit der ursprünglichen CE-Kennzeichnung und die im Bestimmungsland erforderlichen Maßnahmen beeinflussen kann.
Nach Abschluss des Abnahme- und Inspektionsverfahrens und gleichzeitig mit dem Versand stellt GASPA MACCHINE dem Käufer folgende Dokumentation zur Verfügung, soweit für die spezifische Maschine verfügbar:
- Technisches Datenblatt der Maschine mit Marke, Modell, Fahrgestellnummer/Seriennummer, Baujahr und zum Zeitpunkt der Inspektion festgestellten Stunden/Kilometern.
- EG-Konformitätserklärung und/oder Original-Typenschild des Herstellers (für Maschinen, die damit ausgestattet sind).
- Bedienungs- und Wartungsanleitung und, falls verfügbar, Wartungsheft.
- Zusammenfassung des Abnahmeergebnisses mit Angabe etwaiger Mängel, Abnutzungen oder Anomalien, die bereits in der Anzeige beschrieben wurden.
- Eigentums- und Zulassungsdokumente für zulassungspflichtige Maschinen (Einzelheiten zur Zulassung im Bestimmungsland finden Sie auf der Seite „Zölle, Steuern und Importvorschriften“).
Erhalt der Dokumentation: Die Dokumentation wird in digitalem Format an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet, und die Originalkopien, sofern vorhanden, begleiten die Maschine während des Transports bis zur Auslieferung.
Die von GASPA MACCHINE vor dem Versand durchgeführte Abnahme ersetzt nicht das Recht und die Empfehlung für den Käufer, die Maschine zum Zeitpunkt der Lieferung zu inspizieren. Wir empfehlen Ihnen, beim Erhalt der Maschine diese Schritte zu befolgen.
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Schritt 1 – Sichtprüfung vor Unterzeichnung der Lieferquittung Bevor Sie das Transportdokument unterzeichnen, inspizieren Sie die Maschine visuell auf offensichtliche Transportschäden (beschädigte Teile, zerbrochene Scheiben, sichtbare Flüssigkeitsverluste).
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Schritt 2 – Vermerken Sie etwaige Vorbehalte auf dem Transportdokument Wenn Sie bei der Lieferung sichtbare Schäden feststellen, vermerken Sie einen schriftlichen und beschreibenden Vorbehalt auf dem Transportdokument (CMR/Lieferschein), bevor Sie es unterschreiben, und vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „unter Vorbehalt der Prüfung“ ohne Beweiswert.
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Schritt 3 – Fotografieren Sie die Maschine und die Verpackung Erstellen Sie Fotos von der Maschine, der Verpackung und etwaigen Schäden, bevor Sie die Maschine bewegen oder in Betrieb nehmen, um über eine vollständige Dokumentation des Zustands bei Lieferung zu verfügen.
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Schritt 4 – Starten und Funktionsprüfung Starten Sie die Maschine so bald wie möglich nach der Lieferung und überprüfen Sie die korrekte Funktion der Hauptsysteme, indem Sie Ihre Beobachtungen mit dem technischen Datenblatt und dem von GASPA MACCHINE bereitgestellten Abnahmeergebnis vergleichen.
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Schritt 5 – Kontaktieren Sie uns bei Unstimmigkeiten Wenn Sie eine Unstimmigkeit zwischen dem Zustand der Maschine bei Lieferung und der Beschreibung in der Anzeige oder im Abnahmeblatt feststellen, kontaktieren Sie uns innerhalb der in Abschnitt 10 angegebenen Fristen und stellen Sie die gesammelte Fotodokumentation zur Verfügung.
Bedeutung schriftlicher Vorbehalte: Bei Transportschäden ist das Vorhandensein eines schriftlichen und beschreibenden Vorbehalts auf dem Transportdokument zum Zeitpunkt der Lieferung oft eine wesentliche Voraussetzung, die in den allgemeinen Bedingungen für den internationalen Transport (CMR-Übereinkommen) vorgesehen ist, um einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Frachtführer geltend machen zu können.
Wir verstehen, dass der Fernkauf einer Gebrauchtmaschine ein besonderes Maß an Vertrauen erfordert. Daher bietet GASPA MACCHINE interessierten Käufern zusätzlich zum in den Abschnitten 3 und 4 beschriebenen Standardverfahren folgende Möglichkeiten an, die vor Abschluss der Bestellung anzufordern sind:
- Live-Videoanruf mit einem unserer Techniker, bei dem die Maschine in Betrieb gezeigt wird und spezifische Aspekte erläutert werden (Kaltstart, Funktion der Hydraulik, Motorgeräusche usw.).
- Zusätzliche Fotos von spezifischen Komponenten (Fahrgestellnummer, Betriebsstundenzähler, Unterboden, Reifen, Kabineninnenraum), die nicht in der Standardgalerie der Anzeige enthalten sind.
- Video des Betriebs der Maschine, einschließlich der wichtigsten Bedienmanöver (Heben, Drehen, Lenken, Rückwärtsfahren).
- Inspektion durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des Käufers: Auf Anfrage ermöglicht GASPA MACCHINE einem vom Käufer beauftragten Gutachter oder Techniker nach Terminvereinbarung den Zugang zu unserem Lager in Sassari, um vor dem Kauf oder der Abholung eine unabhängige Inspektion auf Kosten des Käufers durchzuführen.
Wie Sie dies anfordern können: Um einen Videoanruf zu organisieren, zusätzliches Foto-/Videomaterial anzufordern oder den Zugang eines unabhängigen Gutachters zu planen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon (Abschnitt 13) unter Angabe der Referenz der betreffenden Maschinenanzeige. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten und zu organisieren.
Trotz des sorgfältigen, auf dieser Seite beschriebenen Abnahmeverfahrens kann es vorkommen, dass eine Maschine bei der Lieferung einen Zustand aufweist, der nicht der Beschreibung in der Anzeige oder der Abnahmedokumentation entspricht. In diesen Fällen gilt Folgendes, zusätzlich zu den in unserer Garantie- und Schutzrichtlinie beschriebenen gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Wir bitten Sie, uns jede bei der Lieferung festgestellte Unstimmigkeit so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung zu melden und dabei die gemäß dem in Abschnitt 8 angegebenen Verfahren gesammelte Fotodokumentation beizufügen. Diese Frist dient organisatorischen Zwecken, um uns ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen, und schränkt in keiner Weise die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ein, deren Fristen in unserer Garantie- und Schutzrichtlinie erläutert werden.
- Abgleich zwischen dem vor dem Versand erstellten Abnahmeblatt und dem vom Käufer bei der Lieferung gemeldeten Zustand.
- Beurteilung, ob der Mangel mit einem Transportschaden vereinbar ist (in diesem Fall wird das Verfahren mit dem Frachtführer eingeleitet) oder mit einem vorhandenen Mangel, der bei der Inspektion vor der Auslieferung nicht erkannt wurde.
- Gemeinsame Ermittlung der schnellsten und fairsten Lösung mit dem Käufer: Reparatur, Zusendung von Ersatzteilen, Einsatz eines Technikers vor Ort oder, in den von der gesetzlichen Gewährleistung vorgesehenen Fällen, die in unserer Garantie- und Schutzrichtlinie beschriebenen Abhilfemaßnahmen.
Unser Ansatz: Unser Ziel ist es, jede Unstimmigkeit so schnell wie möglich zu lösen und dabei einen direkten und transparenten Dialog mit dem Käufer zu führen. Das Vorhandensein einer detaillierten Abnahmedokumentation, die vor dem Versand erstellt wurde, ermöglicht es uns in der Regel, die Ursache des Problems und die am besten geeignete Lösung schnell zu identifizieren.
Das auf dieser Seite beschriebene Verfahren zur Abnahme und Inspektion vor der Auslieferung wird einheitlich auf alle von GASPA MACCHINE versandten Maschinen angewandt, unabhängig vom Bestimmungsland. Einige Aspekte bezüglich der Sicherheit und der anschließenden Nutzung der Maschine können jedoch je nach Wohnsitzland des Käufers variieren.
Maschinen, die für den professionellen landwirtschaftlichen Einsatz bestimmt sind, müssen die Sicherheitsanforderungen des D.Lgs. 81/2008 (Einheitstext zur Arbeitssicherheit) für den Einsatz im Arbeitsumfeld erfüllen. Die von GASPA MACCHINE bereitgestellte Dokumentation ist darauf ausgelegt, die Konformitätsprüfung durch den Arbeitgeber/professionellen Nutzer zu erleichtern.
Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden diese Länder dieselben grundlegenden Sicherheitsanforderungen an, die in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (und der nachfolgenden EU-Verordnung 2023/1230) vorgesehen sind. Die von GASPA MACCHINE bereitgestellte CE-Konformitätsdokumentation (Abschnitt 6 und 7) ist daher in all diesen Ländern gültig und anerkannt, vorbehaltlich etwaiger zusätzlicher spezifischer Anforderungen für den professionellen Einsatz, die in den nationalen Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes vorgesehen sind und in der Verantwortung des Arbeitgebers/Nutzers liegen.
Die Schweiz wendet Sicherheitsanforderungen für Maschinen an, die im Wesentlichen denen der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen und durch das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) und die entsprechenden Verordnungen umgesetzt wurden. Maschinen mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung, die von GASPA MACCHINE geliefert werden, erfüllen diese Anforderungen im Allgemeinen; etwaige zusätzliche Anforderungen der kantonalen Behörden für den professionellen Einsatz liegen in der Verantwortung des Käufers.
Informationen zur Zulassung und zum Straßenverkehr der Maschinen in Ihrem Land finden Sie auf unserer Seite „Zölle, Steuern und Importvorschriften“, auf der die zuständigen Behörden für jedes Bestimmungsland aufgeführt sind.
Ja, mit Ausnahme der Maschinen, die ausdrücklich im Zustand „reparaturbedürftig“ oder „als Ersatzteilspender“ verkauft werden und in der Anzeige deutlich als solche gekennzeichnet sind. In allen anderen Fällen wird jede Gebrauchtmaschine vor dem Versand gestartet und einer Funktionsprüfung der Hauptsysteme unterzogen.
Ja. Sie können vor Abschluss der Bestellung zusätzliche Fotos, ein Video des Betriebs oder einen Live-Videoanruf mit unserem Team anfordern, wie in Abschnitt 9 beschrieben.
Vermerken Sie einen schriftlichen und beschreibenden Vorbehalt auf dem Transportdokument, bevor Sie es unterschreiben, fotografieren Sie den Schaden und kontaktieren Sie uns umgehend (Abschnitt 8 und 10). Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung mit dem Frachtführer und bei der Lösung des Problems.
Ja. Wir stellen zum Zeitpunkt des Versands zusammen mit der technischen Dokumentation der Maschine eine Zusammenfassung des Abnahmeergebnisses zur Verfügung, wie in Abschnitt 7 beschrieben. Das vollständige interne Kontrollblatt kann angefordert werden.
Neue und gebrauchte Maschinen mit CE-Kennzeichnung erfüllen die in allen EU-Ländern und in der Schweiz anerkannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen (Abschnitt 6 und 11). Etwaige spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit der Zulassung oder dem professionellen Einsatz in Ihrem Land werden auf der Seite „Zölle, Steuern und Importvorschriften“ erläutert.
Fragen zur Abnahme? Kontaktieren Sie uns
Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um weitere Informationen zum Abnahmeverfahren bereitzustellen, eine Ferninspektion zu organisieren oder Sie bei festgestellten Mängeln bei der Lieferung zu unterstützen.