Gefahrstoffe und Versandbeschränkungen
Vollständige und transparente Informationen über die in den von GASPA MACCHINE verkauften Land- und Baumaschinen enthaltenen Gefahrstoffe, die geltenden ADR-Transportvorschriften, die Verfahren zur Vorbereitung vor dem Versand sowie die Entsorgungspflichten in den Bestimmungsländern.
- Über uns und Geltungsbereich
- Warum unsere Maschinen Gefahrstoffe enthalten
- Vollständige Klassifizierung der Gefahrstoffe in unseren Maschinen
- ADR-Übereinkommen: Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter
- Verfahren zur Vorbereitung und Sicherung vor dem Versand
- Operative Versandbeschränkungen nach Stoffkategorie
- Nationale Vorschriften nach Bestimmungsland
- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Empfängers bei Erhalt
- Verantwortungsbewusste Entsorgung von Flüssigkeiten und Gefahrstoffen
- Batterien und Akkumulatoren: Transport- und Entsorgungsvorschriften
- REACH-, CLP-Konformität und europäische Umweltvorschriften
- Transportdokumentation und Konformitätserklärungen
- Haftungsbeschränkungen, rechtliche Warnhinweise und Schlussbemerkungen
- Kontakte für Informationen zu Gefahrstoffen
Diese Richtlinie zu Gefahrstoffen und Versandbeschränkungen wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die kommerziell unter der Marke GASPA MACCHINE tätig ist, mit Sitz und Betriebsstätte in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40.
GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen, darunter Traktoren, Minibagger, Erdbewegungsmaschinen, Radlader, Tandemwalzen, Teleskoplader, Lader und Baustellengeräte. Alle von uns vertriebenen Produkte sind Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren, Hydraulikkreisläufen, elektrischen Systemen und Batterien ausgestattet sind, die naturgemäß Stoffe enthalten, die nach europäischen und internationalen Vorschriften über den Transport und die Abfallentsorgung als gefährlich eingestuft sind.
GASPA MACCHINE versendet seine Maschinen europaweit in die folgenden Länder:
Diese Richtlinie gilt für alle Käufer, die eine Bestellung über die Website gaspa-macchine.com aufgeben, und soll eine transparente und vollständige Information bieten in Bezug auf:
- Die in den verkauften Maschinen enthaltenen Gefahrstoffe und deren Behandlung während der Versandvorbereitung.
- Die ADR 2025-Vorschriften und die in den Lieferbestimmungen geltenden nationalen Gesetzgebungen.
- Die operativen Versandbeschränkungen für bestimmte Kategorien von Stoffen oder Maschinen.
- Die Pflichten zur Annahme, sicheren Handhabung und verantwortungsbewussten Entsorgung, die dem Empfänger der Maschine obliegen.
- Die Verbraucherrechte und die Verantwortlichkeiten von GASPA MACCHINE in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Bitte beachten Sie: Die von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen sind selbst keine „gefährlichen Güter“ im strengen Sinne der ADR-Vorschriften. Die in dieser Richtlinie behandelten Gefahrstoffe sind die in den Maschinen enthaltenen Flüssigkeiten, Kraftstoffe, Schmierstoffe und Batterien, die für deren Betrieb erforderlich sind. GASPA MACCHINE trifft alle nach geltendem Recht vorgesehenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Stoffe in jeder Phase des Versands sicher und gesetzeskonform gehandhabt werden.
Die von uns vertriebenen Land- und Baumaschinen – darunter Traktoren, Minibagger, Teleskoplader, Tandemwalzen und Radlader – enthalten notwendigerweise eine Reihe von Stoffen, die aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften nach den europäischen Vorschriften über den Transport (ADR), die Abfallentsorgung (Richtlinie 2008/98/EG) und die Einstufung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung Nr. 1272/2008/EG) als gefährlich eingestuft sind.
Diese Stoffe erfüllen wesentliche technische Funktionen für den Betrieb der in jeder Maschine vorhandenen Verbrennungsmotoren und Hydrauliksysteme: Sie treiben die Verbrennungsmotoren an, schmieren mechanische Komponenten, die Reibung ausgesetzt sind, kühlen thermische Systeme mit hohen Temperaturen, betreiben die Hydraulikkreisläufe und liefern die für den Start und die elektronischen Steuerungssysteme erforderliche elektrische Energie. Ihre Anwesenheit ist untrennbar mit der Natur der von uns verkauften Industriemaschinen verbunden.
- Entzündbare Flüssigkeiten (ADR-Klasse 3): Der im Kraftstofftank des Motors enthaltene Dieselkraftstoff ist als entzündbare Flüssigkeit eingestuft. Sein Flammpunkt liegt über 55 °C, was ihn in die Verpackungsgruppe III einordnet, er bleibt jedoch für Mengen oberhalb der Freistellungsgrenzen den ADR-Vorschriften unterworfen.
- Umweltgefährdende Stoffe (ADR-Klasse 9): Gebrauchte Mineralöle (Altöl, gebrauchtes Hydrauliköl) und bestimmte Kühlmittelformulierungen sind gemäß der CLP-Verordnung als wassergefährdende Stoffe eingestuft. Ihre Freisetzung in den Boden oder in Gewässer ist verboten und wird nach den Umweltvorschriften aller Länder, in die wir versenden, geahndet.
- Ätzende Stoffe (ADR-Klasse 8): Die in den Maschinen enthaltenen Blei-Säure-Batterien enthalten verdünnte Schwefelsäure als Elektrolyt. Diese Flüssigkeit ist ätzend für biologisches Gewebe und viele Materialien. Bei unsachgemäßen Transportbedingungen (umgekehrte Position, ohne Schutz der Anschlüsse) kann die Batterie Risiken durch Säureaustritt und Kurzschluss aufweisen.
- Verdichtete Gase (ADR-Klasse 2): In Fahrzeugen mit Klimaanlagen enthalten die hermetischen Kreisläufe gasförmige Kältemittel (typischerweise HFKW wie R134a). Diese Gase befinden sich in zugelassenen geschlossenen Systemen und stellen unter normalen Transportbedingungen kein Risiko dar, unterliegen jedoch der F-Gas-Verordnung (EU-Verordnung 517/2014).
Vor dem Kauf einer Maschine von GASPA MACCHINE ist es entscheidend, dass der Kunde die praktischen und regulatorischen Auswirkungen versteht, die mit dem Vorhandensein dieser Stoffe verbunden sind. Insbesondere muss sich der Käufer über Folgendes im Klaren sein:
- Wie GASPA MACCHINE jede Maschine vor dem Versand vorbereitet, um die Einhaltung der ADR-Vorschriften und die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten.
- Welche Pflichten zur sicheren Handhabung und verantwortungsbewussten Entsorgung dem Empfänger bei Erhalt der Maschine obliegen.
- Welche nationalen Vorschriften des Bestimmungslandes die Entsorgung der aus der Maschine abgelassenen Flüssigkeiten und Gefahrstoffe regeln.
- Welche operativen Beschränkungen für den Versand bestimmter Maschinentypen oder Maschinen mit spezifischen Kraftstoff- oder Flüssigkeitsbedingungen gelten.
Allgemeiner Warnhinweis: Selbst als „entleert und gereinigt“ definierte Maschinen können Restmengen gefährlicher Flüssigkeiten enthalten, die an den Innenwänden von Tanks, Kreisläufen und Komponenten haften. Die ADR 2025 erkennt diese Realität an, indem sie spezifische Bestimmungen für Kraftstoffrückstände in Maschinen vorsieht (Sondervorschrift 291), die GASPA MACCHINE systematisch in der Vorbereitungsphase jedes Versands anwendet.
Die folgende Tabelle führt systematisch und transparent alle Gefahrstoffe auf, die üblicherweise in den von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen (Landwirtschaftstraktoren, Minibagger, Radlader, Teleskoplader, Tandemwalzen) enthalten sind, zusammen mit der entsprechenden ADR 2025-Klassifizierung, der UN-Nummer, der Gefahrenklasse und den von unserem Team vor jedem Versand getroffenen operativen Maßnahmen.
| Gefahrstoff | Vorkommen | UN-Nr. | ADR-Klasse | Zustand während des Versands | Von GASPA MACCHINE getroffene Maßnahmen |
|---|---|---|---|---|---|
| Dieselkraftstoff | Kraftstofftank | UN 1202 | Klasse 3 – VG III | Tank bis auf den technisch minimalen Rest entleert | Tank vor dem Versand entleert; Rückstand < 500 ml gemäß SV 291 ADR; abgelassener Kraftstoff über autorisierte Sammelstelle entsorgt |
| Gebrauchtes Motorenöl | Ölwanne, Schmierkreislauf | UN 3077 | Klasse 9 – VG III | Vor dem Versand aus der Maschine abgelassen | Ölwechsel vor dem Versand durchgeführt; Altöl wird über autorisierte Sammelstelle entsorgt (in Italien: CONOU); Maschine wird mit frischem Öl oder trocken versendet |
| Mineralisches Hydrauliköl | Hydraulikkreislauf (Pumpen, Zylinder, Tanks) | UN 3082 | Klasse 9 – VG III | Verbleibt im geschlossenen Hydraulikkreislauf | Der Hydraulikkreislauf bleibt während des Transports versiegelt; Dichtheit wird geprüft; vorhandene Mengen sind innerhalb der ADR-Freistellungsgrenzen (LQ) zertifiziert oder angemessen dokumentiert |
| Kühlflüssigkeit (Frostschutzmittel auf Glykolbasis) | Motorkühlkreislauf | — | Nicht ADR-klassifiziert (geschlossener Kreislauf) | Verbleibt im geschlossenen Kühlkreislauf | Kreislauf vor Versand auf Dichtheit geprüft; Füllstand bei Bedarf korrigiert; gebrauchtes Glykol ist zum Zeitpunkt der Entsorgung durch den Käufer gefährlicher Abfall (EAK-Code 13 02 08*) |
| Blei-Säure-Batterie | Batteriefach der Maschine | UN 2794 | Klasse 8 – Ätzend | In der Maschine installiert, ordnungsgemäß befestigt | Batterie in der Halterung befestigt; Anschlüsse mit Kurzschlussschutzabdeckungen geschützt; vertikale Position garantiert; Elektrolytstand geprüft; konform mit SV 238 ADR |
| AdBlue® / DEF (32,5 % Harnstofflösung) | AdBlue-Tank (Maschinen der Stufe IV/V mit SCR-System) | — | Nicht ADR-klassifiziert | Verbleibt im speziellen Tank | Erfordert keine speziellen ADR-Maßnahmen; wird im Versandverzeichnis angegeben; Käufer muss Kontakt mit Metallteilen vermeiden und lokale Entsorgungsvorschriften beachten |
| Mineralisches Schmierfett | Gelenke, Kupplungen, Bolzen, Getriebe, Naben | — | Nicht ADR-klassifiziert | An den Schmierstellen vorhanden | Erfordert keine speziellen Transportmaßnahmen; ist zum Zeitpunkt der Entsorgung gefährlicher Abfall (EAK-Code 13 02 08*) und muss über eine autorisierte Sammelstelle entsorgt werden |
| Kältemittelgas (HFKW – Klimaanlage, falls installiert) | Hermetischer Kreislauf der Klimaanlage | Variabel (z. B. UN 3159 für R134a) | Klasse 2.2 – Nicht entzündbares Gas (zugelassenes geschlossenes System) | In zugelassenem hermetischem Kreislauf; stellt unter normalen Transportbedingungen kein Risiko dar | Kreislauf auf Integrität geprüft; unterliegt der F-Gas-Verordnung (EU) 517/2014; Nachfüll- oder Entsorgungsarbeiten dürfen nur von zertifizierten F-Gas-Technikern durchgeführt werden |
| Batteriesäure (verdünnte Schwefelsäure) | Innerhalb der Blei-Säure-Batterie | UN 2796 | Klasse 8 – Ätzend | In der versiegelten Batterie enthalten | Normalerweise während des Transports nicht relevant, wenn die Batterie korrekt installiert und in vertikaler Position ist; bei beschädigter oder defekter Batterie wird der Versand bis zum Austausch ausgesetzt |
Einige vor 1992 hergestellte Maschinen könnten Komponenten enthalten, die aus asbesthaltigen Materialien gefertigt sind, wie Motordichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge und Wärmedämmungen. Die Verwendung von Asbest in Maschinen wurde in der Europäischen Union durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 6 verboten, wobei das Verbot seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist.
Wichtiger Warnhinweis für vor 1992 hergestellte Maschinen: Beim Kauf von historischen oder sehr alten Maschinen (siebziger und achtziger Jahre) informiert GASPA MACCHINE den Kunden explizit im Produktdatenblatt, falls asbesthaltige Komponenten festgestellt wurden oder das Risiko ihres Vorhandenseins besteht. Der Ausbau, Austausch oder die Entsorgung solcher Komponenten darf ausschließlich durch autorisierte Fachbetriebe in Übereinstimmung mit dem D.Lgs. 81/2008 (Italien) und den entsprechenden nationalen Vorschriften in den Bestimmungsländern erfolgen. Versuchen Sie niemals, Komponenten, bei denen der Verdacht auf Asbest besteht, ohne Hilfe von qualifiziertem Personal und geeigneter PSA zu demontieren, zu schleifen oder zu bohren.
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (französisch: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, daher das Akronym ADR) ist das wichtigste internationale Rechtsinstrument zur Regelung des Transports gefährlicher Stoffe auf der Straße zwischen den Unterzeichnerstaaten. Das Übereinkommen wurde ursprünglich am 30. September 1957 in Genf unter der Schirmherrschaft der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) unterzeichnet und wird alle zwei Jahre aktualisiert. Die derzeit gültige Ausgabe ist das ADR 2025, anwendbar ab dem 1. Januar 2025.
Alle zehn Länder, in die GASPA MACCHINE versendet, sind Vertragsparteien des ADR-Übereinkommens: Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien und Spanien als Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das ADR in ihre nationale Gesetzgebung übernommen haben, sowie die Schweiz als Nicht-EU-Vertragsstaat, der das ADR über seine nationale Verordnung SDR (Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) anwendet. Jedem Land steht es frei, strengere Bestimmungen für Transporte innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zu erlassen.
Das ADR 2025 sieht spezifische Bestimmungen für den Transport von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten vor, die Gefahrstoffe wie Kraftstoffe, Schmierstoffe und Batterien enthalten. Die für die von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen relevantesten Bestimmungen sind folgende:
- Sondervorschrift (SV) 291 – Verbrennungsmotoren und Maschinen: Diese ADR-Sondervorschrift regelt den Transport von Motoren und Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, welche mit entzündbaren flüssigen Kraftstoffen (Diesel) betrieben werden. Sie erlaubt den Transport mit Kraftstoffrückständen im Tank, sofern der Tank so weit wie möglich entleert ist, die Verschlusseinrichtungen ordnungsgemäß geschlossen sind und der Restkraftstoff die technisch nicht entfernbaren Mengen nicht überschreitet. GASPA MACCHINE wendet diese Vorschrift für jede versendete Maschine an.
- Sondervorschrift (SV) 238 – Blei-Säure-Batterien: Diese Vorschrift regelt den Transport von nassen Blei-Säure-Batterien (UN 2794) und schreibt vor, dass diese in aufrechter Position, mit gegen Kurzschluss geschützten Anschlüssen, in der Originalhalterung und so befestigt transportiert werden, dass sie nicht umkippen können. GASPA MACCHINE prüft die Einhaltung dieser Anforderungen vor jedem Versand.
- Begrenzte Mengen (LQ) und Freigestellte Mengen (EQ): Das ADR sieht Freistellungsregelungen für Sendungen vor, die Mengen an Gefahrstoffen unterhalb bestimmter Schwellenwerte enthalten (Kapitel 3.4 und 3.5 ADR). Für die in den geschlossenen Kreisläufen unserer Maschinen enthaltenen Mengen an Hydrauliköl und Schmierstoffen prüft GASPA MACCHINE die Anwendbarkeit dieser Freistellungen im Einzelfall und dokumentiert die angewandte Regelung in den Transportdokumenten.
- Gefahrgutbeauftragter (DGSA): Unternehmen, die gefährliche Güter in Mengen oberhalb der ADR-Schwellenwerte versenden, sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten (Dangerous Goods Safety Adviser, DGSA) gemäß Kapitel 1.8.3 des ADR zu benennen. GASPA MACCHINE nutzt einen zertifizierten DGSA, um die volle Konformität seiner Sendungen mit den geltenden ADR-Vorschriften zu gewährleisten.
Der von GASPA MACCHINE für jede Sendung beauftragte Beförderer (Fachspediteur) ist zur vollständigen Einhaltung der ADR-Anforderungen während des Transports verpflichtet. Dies umfasst:
- Das Mitführen der vom ADR vorgeschriebenen Notfallausrüstung (geeignete Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Set, Notfallsignalisierung).
- Die zertifizierte ADR-Schulung des Fahrpersonals (ADR-Bescheinigung für die Kategorie der beförderten Güter).
- Die Einhaltung der Bestimmungen zur Beladung, Befestigung und Trennung gefährlicher Güter innerhalb des Transportfahrzeugs.
- Den Transport mit allen vorgeschriebenen Begleitpapieren (ADR-Beförderungspapier, schriftliche Weisungen für das Verhalten bei Notfällen).
Weitere Informationen zum ADR: Der vollständige und aktualisierte Text des ADR-Übereinkommens ist kostenlos auf der offiziellen Website der UNECE unter unece.org/adr verfügbar. Die deutsche Fassung des ADR ist über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter bmdv.bund.de zugänglich.
Vor dem Versand jeder Maschine führt das technische Team von GASPA MACCHINE eine standardisierte Abfolge von Vorbereitungs- und Sicherungsmaßnahmen durch, um die volle Konformität mit den ADR 2025-Vorschriften und maximale Sicherheit während aller Transportphasen zu gewährleisten. Im Folgenden beschreiben wir jede Phase dieses Verfahrens im Detail.
Wichtig: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren werden von unserem qualifizierten technischen Team vor jedem Versand angewendet. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen kann die Maschine zum Zeitpunkt der Lieferung noch minimale und technisch nicht entfernbare Restmengen gefährlicher Flüssigkeiten enthalten. Der Käufer ist verpflichtet, dies bei der ersten Inbetriebnahme und bei Wartungsarbeiten nach der Lieferung zu berücksichtigen.
GASPA MACCHINE wendet ein System zur Klassifizierung der Maschinen in drei operative Kategorien für den Versand an, basierend auf dem Vorhandensein und dem Zustand der in der Vorbereitungsphase vor dem Versand festgestellten Gefahrstoffe. Ziel ist es sicherzustellen, dass jede versendete Maschine die ADR 2025-Vorschriften und die nationalen Bestimmungen der Bestimmungsländer vollständig erfüllt und so die Sicherheit des Transportpersonals und der Umwelt gewährleistet.
Maschinen dieser Kategorie erfüllen alle ADR-Anforderungen ohne die Notwendigkeit außerordentlicher Eingriffe. Sie werden versendet mit:
- Kraftstofftank entleert bis auf die technisch nicht entfernbare Restmenge, unterhalb der ADR-Schwellenwerte für die Sondervorschrift 291.
- Hydrauliköl im unversehrten geschlossenen Kreislauf, ohne Leckagen, in Mengen, die innerhalb der ADR-Freistellungsgrenzen zertifiziert sind.
- Bleibatterie installiert, befestigt, mit geschützten Anschlüssen und in aufrechter Position.
- Kühlkreislauf unversehrt und ohne Leckagen.
- Frisches Motoröl installiert oder Maschine nach Ölwechsel trocken versendet.
Maschinen in dieser Kategorie weisen Bedingungen auf, die zusätzliche technische Eingriffe erfordern, bevor der Versand durch GASPA MACCHINE autorisiert werden kann. Der Versand wird bis zum Abschluss der erforderlichen Arbeiten verschoben:
- Aktive Leckagen aus dem Hydraulikkreislauf: Die Maschine wird repariert und der Kreislauf vor der Versandfreigabe auf Dichtheit geprüft.
- Beschädigte Batterie oder Batterie mit Säureaustritt: Die Batterie wird vor dem Versand ersetzt; die defekte Batterie wird als gefährlicher Abfall (UN 2794 oder UN 2800) eingestuft und über eine autorisierte Sammelstelle entsorgt.
- Kraftstofftank mit Rückständen oberhalb der ADR-Schwellenwerte: Der Tank wird weiter entleert, um die Grenzwerte der Sondervorschrift 291 einzuhalten, oder, falls dies technisch nicht möglich ist, werden die Kennzeichnung und die vollständige ADR-Dokumentation für das ordentliche Verfahren vorbereitet.
- Kühlkreislauf mit Leckagen: Der Defekt wird repariert und der Kreislauf vor dem Versand geprüft.
- Klimaanlage mit Kältemittelleckagen: Nur zertifizierte F-Gas-Techniker dürfen eingreifen; die Anlage muss vor dem Versand gesichert werden.
GASPA MACCHINE lehnt den Versand von Maschinen oder Komponenten, die in die folgenden Kategorien fallen, kategorisch ab, unabhängig von Kundenwünschen:
- Maschinen mit nicht behebbaren Risiken des Austritts von Gefahrstoffen: Maschinen mit irreparabel beschädigten Tanks oder Kreisläufen, die nicht durch gewöhnliche technische Eingriffe gesichert werden können.
- Versand von gefährlichen Flüssigkeiten getrennt von der Maschine: GASPA MACCHINE versendet keine Fässer, Kanister oder Behälter mit Kraftstoff, Motoröl, Hydrauliköl oder Batteriesäure als eigenständige Güter. Solche Produkte gehören nicht zu unserer Geschäftstätigkeit.
- Maschinen mit bestätigten und nicht sanierten asbesthaltigen Komponenten: Maschinen, bei denen das Vorhandensein von Asbest in den Komponenten bestätigt wurde, können nicht ohne vorherige Sanierung durch autorisierte Asbestentsorgungsbetriebe versendet werden. Der Kunde muss diesen Service vor dem Verkauf ausdrücklich anfordern.
- Maschinen mit beschädigten oder aufgeblähten Lithiumbatterien: Moderne Maschinen mit elektronischen Managementsystemen und beschädigten Lithium-Ionen-Batterien können nicht versendet werden, bis die defekte Batterie durch eine neue ersetzt wurde.
- Versand in Länder, die nicht in unserer Lieferzone enthalten sind: GASPA MACCHINE führt keine Lieferungen in Länder außerhalb seiner Liste der autorisierten Bestimmungsorte durch (Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Spanien, Schweiz).
Vorherige Kommunikation: Falls eine spezielle Vorbereitung der Maschine erforderlich ist (Kategorie B), wird GASPA MACCHINE den Kunden vor Beginn der Arbeiten kontaktieren, um die voraussichtlichen Zeiten und eventuell anfallenden Zusatzkosten mitzuteilen, und eine schriftliche Bestätigung des Kunden anfordern, bevor fortgefahren wird. Der Versand wird entsprechend verschoben und das voraussichtliche Lieferdatum aktualisiert.
Zusätzlich zum ADR-Übereinkommen, das in allen Unterzeichnerstaaten gilt, hat jeder Staat, in den GASPA MACCHINE versendet, das ADR in seine nationale Gesetzgebung übernommen und kann strengere Bestimmungen für den Binnentransport anwenden. Die folgende Tabelle und die Länderblätter veranschaulichen den spezifischen Rechtsrahmen jedes Bestimmungsortes mit den zuständigen Behörden und den relevantesten nationalen Bestimmungen für den Transport von Maschinen mit Gefahrstoffen.
| Land | Nationale ADR-Gesetzgebung | Zuständige Behörde | Vorschriften für gefährliche Abfälle | Spezifische Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| 🇮🇹 Italien | ADR direkt angewendet; D.M. MIT (zweijährliche Aktualisierungen); MIT-Rundschreiben für nationale Transporte | MIT (Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti); ISPRA | D.Lgs. 152/2006 (Umweltgesetzbuch, Teil IV); D.Lgs. 49/2014 (WEEE) | Der DGSA (ADR-Berater) ist für Sendungen über dem Schwellenwert obligatorisch. Altöle: CONOU-System. Batterien: COBAT/ECOPED-System. |
| 🇦🇹 Österreich | GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998 idgF); GGBV (Gefahrgutbeförderungsverordnung) | BMVIT (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) | AWG 2002 (Abfallwirtschaftsgesetz); EAG-VO für WEEE | Zusätzliche Anforderungen für Alpenstrecken und lange Tunnel (ADR-Tunnelbeschränkungen). Obligatorische Rücknahmepflicht für Batterien bei Händlern. |
| 🇫🇮 Finnland | Laki vaarallisten aineiden kuljetuksesta (Laki 719/1994 idgF); VAK-asetus (A/194/2002 idgF) | Liikenne- ja viestintävirasto (Traficom); SYKE (Suomen ympäristökeskus) | Jätelaki 646/2011 (Abfallgesetz); valtioneuvoston asetus jätteistä 179/2012 | Besondere winterliche Bedingungen (vereiste Straßen, niedrige Temperaturen) können zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für den Transport von Flüssigkeiten erfordern. Finnland ist keine Insel: Der Transport vom italienischen Festland erfolgt auf dem Landweg durch andere ADR-Staaten. |
| 🇫🇷 Frankreich | Code des transports (Partie législative, livre V); Arrêté du 29 mai 2009 relatif aux transports de marchandises dangereuses par voies terrestres (TMD) | DGITM (Direction Générale des Infrastructures, des Transports et des Mobilités); regionale DREAL | Code de l'environnement (Titre IV); Décret n° 2002-540 über gefährliche Abfälle | Spezifische Anforderungen für den Transport gefährlicher Güter in der Nähe von Natura-2000-Gebieten. Verpflichtung zur zusätzlichen Kennzeichnung für Transporte in städtischen Gebieten (Zones à Faibles Émissions, ZFE). Batteriesammlung: SCRELEC- und COREPILE-Kette. |
| 🇩🇪 Deutschland | GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz); GGVSEB (BGBl. I 2013, S. 3012 idgF) | BAM (Bundesanstalt für Materialforschung); Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) | KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz); ElektroG (für WEEE); BattG (für Batterien) | Der DGSA (Sicherheitsberater) ist mit jährlichem Register obligatorisch. Fahrverbote für ADR-Fahrzeuge auf einigen Autobahnen und zu bestimmten Zeiten. Batterien: GRS-System (Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft) und Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. |
| 🇳🇱 Niederlande | Wet vervoer gevaarlijke stoffen (Wvgs, 1995 idgF); Regeling vervoer over land van gevaarlijke stoffen (VLG) | ILT (Inspectie Leefomgeving en Transport); RIVM | Wet milieubeheer; Besluit beheer autowrakken (für Altfahrzeuge) | Spezifische Normen für Hafengebiete (Rotterdam) und dicht besiedelte Gebiete. Sendungen in die Niederlande erfolgen typischerweise über Deutschland. Batteriesammlung: Stibat (Stiftung für die Sammlung von Gerätebatterien) und AutoRecycleNederland für Autobatterien. |
| 🇵🇱 Polen | Ustawa z dnia 19 sierpnia 2011 r. o przewozie towarów niebezpiecznych (Dz.U. 2011 Nr 227, poz. 1367 idgF) | Inspekcja Transportu Drogowego (ITD); Urząd Dozoru Technicznego (UDT) | Ustawa o odpadach z dnia 14 grudnia 2012 r.; Ustawa o bateriach i akumulatorach (Dz.U. 2009 Nr 79) | Häufige Kontrollen an den Ostgrenzen. Verpflichtung zu sichtbaren Gefahrenetiketten am Transportfahrzeug über den ADR-Schwellenwerten. Batteriesammelsystem: REBA (Stowarzyszenie na rzecz Recyklingu Baterii i Akumulatorów). |
| 🇷🇴 Rumänien | OG nr. 48 din 31 august 1999 privind transportul rutier al mărfurilor periculoase; HG nr. 1374/2000; Legea nr. 88/2004 | ARR (Autoritatea Rutieră Română); ANPM (Agenția Națională pentru Protecția Mediului) | Legea nr. 211/2011 privind regimul deșeurilor; HG nr. 1132/2008 (Batterien) | Besondere Bestimmungen für die Durchquerung des rumänischen Hoheitsgebiets im Transitfall. Altölsammlung: OIREP Uleiuri (Organizație de Implementare a Responsabilității Extinse a Producătorului). Batteriesammlung: ECOBAT. |
| 🇪🇸 Spanien | Real Decreto 97/2014, de 14 de febrero, por el que se regulan las operaciones de transporte de mercancías peligrosas por carretera (BOE num. 26, 30.01.2014) | MITMA (Ministerio de Transportes, Movilidad y Agenda Urbana); DGCE | Ley 7/2022 de residuos y suelos contaminados; Real Decreto 106/2008 (Batterien und Akkumulatoren) | Fahrverbote für schwere Fahrzeuge an bestimmten nationalen und regionalen Feiertagen. Sammlung von Batterien und Altölen: SIGAUS-System (Öle) und ECOPILAS/ECOBATERIAS (Batterien). Sammlung von Industriebatterien: SIG Baterías Industriales. |
| 🇨🇭 Schweiz | SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, SR 741.621); VSG (Verordnung über den Gefahrguttransport) | ASTRA (Bundesamt für Strassen); BAFU (Bundesamt für Umwelt) | USG (Umweltschutzgesetz, SR 814.01); VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) | Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: Sendungen unterliegen bei der Einfuhr den Zollformalitäten. Das SDR entspricht im Wesentlichen dem ADR, weist jedoch einige nationale Besonderheiten auf. Batteriesammlung: INOBAT (Interessengemeinschaft Entsorgung Batterien). Ölsammlung: SOAF (Société coopérative pour l'assainissement des huiles usagées). |
Hinweis zur Schweiz: Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, und Sendungen in dieses Land unterliegen den Einfuhrzollverfahren. GASPA MACCHINE erstellt alle erforderlichen Zolldokumente, einschließlich der Deklaration für das Schweizer Zollamt bezüglich etwaiger in den Maschinen vorhandener gefährlicher Stoffe. Detaillierte Informationen zu den Schweizer Zollformalitäten finden Sie auf unserer entsprechenden Seite: Zoll, Zölle und Einfuhrbestimmungen.
Mit dem Erhalt der Maschine übernimmt der Empfänger die volle Verantwortung für den sicheren Umgang mit den in der Maschine vorhandenen gefährlichen Stoffen gemäß den im Bestimmungsland geltenden Vorschriften. Dieser Abschnitt beschreibt im Detail die praktischen und regulatorischen Pflichten, die dem Empfänger ab dem Zeitpunkt der Lieferung obliegen.
Vor der Unterzeichnung des CMR-Frachtbriefs oder eines anderen Lieferdokuments muss der Empfänger eine Sichtprüfung der Maschine durchführen, um Folgendes zu überprüfen:
- Das Fehlen sichtbarer struktureller Schäden, die während des Transports verursacht wurden (Rahmen, Ausleger, Reifen, freiliegende Komponenten).
- Das Fehlen sichtbarer Flüssigkeitsleckagen (Diesel, Hydrauliköl, Motoröl, Kühlmittel) auf der Ladefläche des Transportfahrzeugs oder an der Maschine selbst.
- Die Unversehrtheit der Batterie (keine Verformungen, Säureleckagen oder Brandspuren an den Anschlüssen).
- Die Übereinstimmung der gelieferten Maschine mit der Beschreibung und den Verkaufsunterlagen.
Im Falle von sichtbaren Schäden oder Anomalien, die zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden, muss der Empfänger diese detailliert auf dem Lieferschein des Frachtführers vermerken, bevor er diesen unterzeichnet, die Maschine umfassend fotografieren und GASPA MACCHINE umgehend unter info@gaspa-macchine.com kontaktieren. Die Unterzeichnung des Lieferdokuments ohne Vorbehalte könnte die Möglichkeit beeinträchtigen, später Ansprüche wegen Transportschäden geltend zu machen.
Trotz der von GASPA MACCHINE durchgeführten Vorbereitungen vor dem Versand kann die Maschine minimale Restmengen an gefährlichen Flüssigkeiten enthalten. Der Empfänger muss bei der Handhabung und den nachfolgenden Wartungsarbeiten die folgenden Sicherheitsvorschriften beachten:
- Leiten Sie niemals Erdölflüssigkeiten, Öle oder chemische Flüssigkeiten in den Boden, in die Kanalisation oder in Gewässer ein: Dieses Verhalten stellt eine Umweltstraftat dar, die in allen Bestimmungsländern strafbar ist.
- Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Arbeiten an Komponenten, die Flüssigkeiten enthalten: Nitrilhandschuhe, Schutzbrille und Schutzkleidung, um den Kontakt mit Mineralölen, Kühlmittel und Batteriesäure zu vermeiden.
- Führen Sie keine Wartungsarbeiten an unter Druck stehenden Hydraulikkreisläufen durch, ohne den Kreislauf vorher gemäß den Anweisungen im Handbuch des Herstellers drucklos zu machen. Hydrauliköl unter hohem Druck kann schwere Verletzungen durch Hauteinspritzung verursachen.
- Geben Sie Kühlmittel (Frostschutzmittel) nicht in die Umwelt ab: Ethylenglykol ist giftig für Tiere und gefährlich für die aquatische Umwelt; sammeln Sie es immer in geschlossenen Behältern zur späteren Entsorgung.
- Stellen Sie die Nutzung der Maschine sofort ein, wenn eine aktive Flüssigkeitsleckage auftritt, und nehmen Sie sie erst wieder in Betrieb, wenn die Reparatur durch einen qualifizierten Techniker abgeschlossen ist.
Vor dem ersten Starten der Maschine nach der Lieferung muss der Empfänger die folgenden Vorabprüfungen gemäß den Anweisungen im Handbuch des Herstellers durchführen:
- Überprüfen und füllen Sie den Kraftstoffstand (Diesel) im Tank auf, wobei darauf zu achten ist, dass kein falscher oder verunreinigter Kraftstoff verwendet wird.
- Überprüfen Sie den Motorölstand mit dem entsprechenden Messstab und füllen Sie ihn gegebenenfalls auf den korrekten Stand auf.
- Überprüfen Sie den Kühlmittelstand im Ausgleichsbehälter.
- Überprüfen Sie den Hydraulikölstand im Tank des Hydraulikkreislaufs.
- Überprüfen Sie, ob die Batterie korrekt angeschlossen ist (entfernen Sie die von GASPA MACCHINE für den Versand installierten Schutzkappen von den Anschlüssen) und dass keine Kurzschlüsse oder losen Verbindungen vorliegen.
- Führen Sie vor dem operativen Einsatz eine Testfahrt bei niedriger Geschwindigkeit auf offenem Gelände durch und überprüfen Sie die ordnungsgemäße Funktion von Bremsen, Lenkung, Hydraulikheber und anderen Steuerungssystemen.
Technischer Kundendienst: GASPA MACCHINE stellt sein technisches Team zur Verfügung, um alle Fragen zur ersten Inbetriebnahme, zum Umgang mit Flüssigkeiten oder zur Sicherheit der erhaltenen Maschine zu beantworten. Kontaktieren Sie uns vor dem Starten der Maschine, wenn Sie Zweifel an irgendeinem Aspekt ihrer Vorbereitung oder ihres Zustands zum Zeitpunkt der Lieferung haben. Unsere Telefonnummer lautet +39 377 390 1146.
Die in den von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen enthaltenen Flüssigkeiten werden gemäß der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und den nationalen Umsetzungsvorschriften aller Länder, in die wir versenden, als gefährliche Abfälle eingestuft, sobald sie aus der Maschine entfernt werden. Ihre unsachgemäße Entsorgung ist in allen Empfängerländern eine strafrechtlich und administrativ sanktionierte Straftat. Im Folgenden bieten wir einen praktischen und regulatorischen Leitfaden für die korrekte Entsorgung jeder Materialkategorie.
Altmineralöle sind als gefährliche Abfälle mit dem Code EWC (Europäischer Abfallkatalog) 13 02 05* (nichtchlorierte Motoren-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis) eingestuft. Ihre Entsorgung wurde durch die Richtlinie 75/439/EWG (aufgehoben) und wird heute durch Artikel 21 der Richtlinie 2008/98/EG geregelt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Sammlung und Behandlung von Altölen ohne Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. In jedem Bestimmungsland bestehen nationale Sammelsysteme:
| Land | Altölsammelsystem | Rechtlicher Bezug |
|---|---|---|
| 🇮🇹 Italien | CONOU (Consorzio Obbligatorio Nazionale Oli Usati) – Netzwerk autorisierter Sammler im gesamten Staatsgebiet | D.Lgs. 152/2006, Art. 216-bis; D.Lgs. 95/1992 |
| 🇦🇹 Österreich | Autorisierte Sammler ARA (Altstoff Recycling Austria) und kommunale Sammelzentren (Altstoffsammelzentren) | AWG 2002; Altölverordnung BGBl. II Nr. 382/2007 |
| 🇫🇮 Finnland | Öljy- ja biopolttoaineala ry (ROPY) – nationales Sammelnetz für Altöle und Kraftstoffe; huoltoasemat (Tankstellen) | Jätelaki 646/2011; Vna jätteistä 179/2012 |
| 🇫🇷 Frankreich | ADIVALOR für landwirtschaftliche Öle; Netzwerk autorisierter Händler und Werkstätten (huiles usagées); COREPOM für die Motorölsammlung | Code de l'environnement Art. L543-1 ff.; Décret n° 79-981 |
| 🇩🇪 Deutschland | Autorisierte Sammler (Entsorgungsfachbetriebe), die im Abfallverzeichnis eingetragen sind; KFZ-Sammelstellen und Werkstätten | KrWG; Altölverordnung (BGBl. I 2014, S. 1502) |
| 🇳🇱 Niederlande | Vom IBB-System (Inzameling Bedrijfsmatig Beheer) autorisierte Stellen und autorisierte mechanische Werkstätten | Wet milieubeheer; Besluit inzamelen afvalstoffen |
| 🇵🇱 Polen | Autorisierte Sammler, die im BDO (Baza Danych o Odpadach) eingetragen sind; Tankstellen mit Umweltgenehmigung | Ustawa o odpadach 2012; Rozporządzenie w sprawie olejów odpadowych |
| 🇷🇴 Rumänien | OIREP Uleiuri (Organizație de Implementare a Responsabilității Extinse); von der ANPM autorisierte Betreiber | Legea nr. 211/2011; HG nr. 235/2007 privind gestionarea uleiurilor uzate |
| 🇪🇸 Spanien | SIGAUS (Sistema Integrado de Gestión de Aceites Usados) – kostenloses Sammelnetz bei Werkstätten und autorisierten Sammelstellen | Real Decreto 679/2006; Ley 7/2022 |
| 🇨🇭 Schweiz | SOAF (Société coopérative pour l'assainissement des huiles usagées) und vom BAFU autorisierte kantonale Sammler | VVEA (SR 814.600); Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) |
Aus den Tanks abgelassener Dieselkraftstoff wird als gefährlicher Abfall mit dem Code EWC 13 07 01* (Heizöl und Dieselkraftstoff) eingestuft. Er darf unter keinen Umständen in den Boden, in die Kanalisation, in Gewässer eingeleitet oder mit dem Hausmüll entsorgt werden. Er muss autorisierten Altöl- und Altkraftstoffsammlern (dieselben wie im oben beschriebenen Ölsammelsystem) oder Vertragstankstellen im Bestimmungsland übergeben werden.
Altkühlmittel auf Ethylenglykolbasis ist als gefährlicher Abfall mit dem Code EWC 16 01 14* (Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten) eingestuft. Es ist beim Verschlucken giftig für Haus- und Wildtiere und schädlich für die aquatische Umwelt. Es muss in geschlossenen Behältern gesammelt und den Sammelstellen für gefährliche Abfälle (kommunale Ökozentren) oder autorisierten Sammlern im Bestimmungsland übergeben werden. Es darf niemals mit Altölen gemischt werden.
Absolutes Verbot der unsachgemäßen Entsorgung: Die illegale Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Altöle, Kraftstoff, Kühlmittel, Batteriesäure) ist in allen Ländern, in die GASPA MACCHINE versendet, eine Straftat. Die Sanktionen reichen von hohen Verwaltungsstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der entsorgten Menge und dem verursachten Umweltschaden. In Italien wird die illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß Art. 256 des D.Lgs. 152/2006 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 26.000 Euro für jeden Verstoß geahndet.
Die von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen sind normalerweise mit Blei-Säure-Batterien (VRLA oder SLI) zum Starten des Motors und zur Stromversorgung der elektrischen Bordsysteme ausgestattet. Einige moderne Maschinen mit fortschrittlichen elektronischen Managementsystemen können Lithium-Ionen-Batteriemodule (Li-Ion) für Zusatzfunktionen enthalten. Die europäische Gesetzgebung für Batterien wurde kürzlich durch die Verordnung (EU) 2023/1542 erneuert, die die bisherige Richtlinie 2006/66/EG mit schrittweiser Wirkung ab 2023 ersetzt hat.
Blei-Säure-Batterien, die als UN 2794 (Batterien, nass, gefüllt mit Säure, elektrische Akkumulatoren) eingestuft sind, unterliegen der Klasse 8 (Ätzende Stoffe) des ADR. Wenn sie jedoch in Maschinen installiert sind und als integraler Bestandteil dieser transportiert werden, gelten die Sondervorschriften des ADR, die den Transport von Batterien in ihrem ursprünglichen Sitz regeln:
- SV 238 – In Maschinen installierte Batterien: In Maschinen installierte Bleibatterien können abweichend von den ordentlichen ADR-Verpackungsanforderungen transportiert werden, sofern sie sicher im Originalgehäuse befestigt sind, aufrecht stehen und durch Isolierabdeckungen an den Anschlüssen gegen Kurzschluss geschützt sind.
- GASPA MACCHINE überprüft die Einhaltung all dieser Anforderungen in der in Abschnitt 5 dieser Richtlinie beschriebenen Vorbereitungsphase vor dem Versand.
- Im Falle einer beschädigten oder für den Transport unsicheren Batterie verfährt GASPA MACCHINE vor dem Versand mit deren Austausch und stuft die defekte Batterie als gefährlichen Abfall ein, der über einen autorisierten Sammler zu entsorgen ist.
Die Verordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet die Mitgliedstaaten und Hersteller/Importeure, die getrennte Sammlung von Altbatterien und deren Zuführung zum Recycling über für Verbraucher zugängliche Sammelnetze zu gewährleisten. Speziell für Industrie- und Fahrzeugbatterien (wie sie in den von uns verkauften Maschinen eingebaut sind) sieht die Verordnung im Laufe der Zeit steigende Sammel- und Recyclingziele sowie Kennzeichnungs- und Informationspflichten zum CO2-Fußabdruck und zum Anteil recycelter Materialien vor.
Der Empfänger der Maschine ist verpflichtet, die installierte Batterie zum Zeitpunkt des Austauschs oder der Außerbetriebnahme an den autorisierten Sammelstellen in seinem Land abzugeben. In den wichtigsten nationalen Sammelsystemen für Industrie- und Fahrzeugbatterien:
Einige moderne Maschinen mit fortschrittlichen elektronischen Steuerungssystemen können mit Lithium-Ionen-Batteriemodulen (Li-Ion) zur Stromversorgung von Hilfssystemen (Displays, Steuergeräte, Sensoren) ausgestattet sein. Beschädigte oder aufgeblähte Lithiumbatterien stellen ein erhebliches Brandrisiko dar und unterliegen strengeren Transportvorschriften (UN 3480 oder UN 3481, Klasse 9 ADR). GASPA MACCHINE überprüft den Zustand etwaiger in den Maschinen vorhandener Lithiumbatterien vor jedem Versand und versendet keine Maschinen mit beschädigten oder potenziell gefährlichen Lithiumbatterien, bevor diese ausgetauscht wurden.
Entsorgungsverbot im normalen Abfall: Altbatterien dürfen unabhängig von ihrem Typ (Blei-Säure, Lithium-Ionen, NiMH) niemals im normalen Hausmüll entsorgt werden. Die Verordnung (EU) 2023/1542 und die nationalen Umsetzungsvorschriften sehen Sanktionen für die unsachgemäße Entsorgung von Batterien vor. Alle Batteriehändler und autorisierten mechanischen Servicezentren sind gesetzlich verpflichtet, die Rückgabe von Altbatterien kostenlos zu akzeptieren.
GASPA MACCHINE arbeitet in Übereinstimmung mit dem gesamten europäischen Regelwerk in Bezug auf chemische Stoffe, Einstufung, Kennzeichnung und Umweltsicherheit. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Referenzvorschriften und deren Auswirkungen auf den Verkauf und Versand unserer Maschinen.
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt die Herstellung, den Import, das Inverkehrbringen und die Verwendung von chemischen Stoffen in der Europäischen Union. In Bezug auf die von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen ist REACH in folgenden Aspekten relevant:
- Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (SVHC – Substances of Very High Concern): GASPA MACCHINE ist als Lieferant von Erzeugnissen verpflichtet, gewerbliche Kunden zu informieren, wenn die verkauften Maschinen Stoffe enthalten, die in der SVHC-Liste (REACH-Kandidatenliste) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Spezifische Informationen zu etwaigen vorhandenen SVHC sind auf Anfrage unter info@gaspa-macchine.com erhältlich.
- REACH-Beschränkungen (Anhang XVII): Anhang XVII von REACH enthält Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe. Unter anderem verbietet Eintrag 6 Asbest, wie in Abschnitt 3 dieser Richtlinie beschrieben. GASPA MACCHINE überprüft die Einhaltung aller für die zum Verkauf stehenden Maschinen geltenden REACH-Beschränkungen.
- Sicherheitsdatenblätter (SDB/MSDS): Für die in den verkauften Maschinen enthaltenen gefährlichen Flüssigkeiten (Motoröle, Hydrauliköl, Dieselkraftstoff, Kühlflüssigkeit) kann GASPA MACCHINE auf Anfrage Sicherheitsdatenblätter (SDB) gemäß Anhang II von REACH zur Verfügung stellen, die alle Informationen über die chemische Zusammensetzung, Gesundheits- und Umweltrisiken, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Anweisungen für eine sichere Entsorgung enthalten.
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures) harmonisiert das System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union, im Einklang mit dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen. Die CLP-Verordnung ist für die von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen relevant, da:
- Die Warnetiketten auf den Kraftstofftanks, Batterien und AdBlue-Tanks der verkauften Maschinen entsprechen den Gefahrenpiktogrammen und Warnhinweisen, die durch die CLP-Verordnung vorgeschrieben sind.
- Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) der Flüssigkeiten werden in Übereinstimmung mit CLP und Anhang II von REACH erstellt, unter Angabe der CLP/GHS-Gefahrenklasse für jeden Stoff.
Die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles Directive, ELV) gilt primär für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1, aber ihre Grundsätze der Vermeidung, Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung von Materialien dienen auch als Referenz für Land- und Baumaschinen am Ende ihrer Lebensdauer. Diese Richtlinie hat dazu beigetragen, europäische Standards für den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten (Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Kraftstoff, Batteriesäure) bei der Demontage und Entsorgung von Fahrzeugen und Maschinen zu etablieren. Der allgemeine Grundsatz ist, dass Flüssigkeiten vor der Verschrottung entfernt und den zugelassenen Sammelsystemen zugeführt werden müssen.
Die F-Gas-Verordnung regelt fluorierte Treibhausgase, einschließlich der HFC-Kältemittel, die in Klimaanlagen einiger von uns verkauften Maschinen verwendet werden. Gemäß dieser Verordnung:
- Die Rückgewinnung, das Nachfüllen und die Entsorgung von F-Gas-Kältemitteln dürfen ausschließlich von zertifizierten F-Gas-Technikern durchgeführt werden, die im Besitz des entsprechenden Sachkundenachweises sind.
- Die vorsätzliche Freisetzung von fluorierten Gasen in die Atmosphäre ist in allen EU-Mitgliedstaaten verboten und wird sanktioniert.
- GASPA MACCHINE führt während der Vorbereitung vor dem Versand keine Eingriffe an den Klimakreisläufen durch und hält die Kreisläufe intakt und versiegelt. Im Falle eines Defekts oder einer Leckage im AC-Kreislauf wird die Maschine erst versandt, wenn der Kreislauf von einem zertifizierten F-Gas-Techniker instand gesetzt wurde.
Die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP – Persistent Organic Pollutants) verbietet die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter in der Umwelt persistenter Chemikalien. Bei Land- und Baumaschinen ist diese Verordnung relevant, da bestimmte Arten von Isolierölen, Lacken und Schmierstoffen, die vor dem EU-Verbot hergestellt oder verwendet wurden, POP-Stoffe (wie PCB – polychlorierte Biphenyle) enthalten können. GASPA MACCHINE vertreibt keine Maschinen mit Anlagen oder Flüssigkeiten, von denen bekannt ist, dass sie PCB oder andere POP-Stoffe enthalten. Im Zweifelsfall bei sehr alten Maschinen können spezifische Informationen unter info@gaspa-macchine.com angefordert werden.
Anforderung von Sicherheitsdatenblättern (SDB): Gewerbliche Kunden und Unternehmen, die Sicherheitsdatenblätter (SDB) für die in den gekauften Maschinen enthaltenen Flüssigkeiten benötigen, können uns eine schriftliche Anfrage an info@gaspa-macchine.com senden, unter Angabe der Bestellnummer und des Maschinenmodells. Wir werden die verfügbaren SDB innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Anfrage übermitteln.
GASPA MACCHINE erstellt und liefert für jeden internationalen Maschinenversand alle Transportdokumente, die gemäß den ADR 2025-Vorschriften, dem europäischen Zollrecht und den nationalen Vorschriften der Bestimmungsländer erforderlich sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Dokumente aufgeführt und beschrieben, die jeder Sendung beiliegen.
Der Internationale Frachtbrief (CMR) ist das obligatorische Transportdokument für alle Straßengütertransporte zwischen den Mitgliedstaaten des Genfer Übereinkommens vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Er bescheinigt den Beförderungsvertrag zwischen GASPA MACCHINE (Absender), dem Frachtführer und dem Empfänger, beschreibt die transportierte Ware (die Maschine), ihr Gewicht, die Lieferbedingungen und die Verantwortlichkeiten des Frachtführers. Der CMR enthält die Erklärung über die Art etwaiger vorhandener gefährlicher Güter (Flüssigkeiten, Batterien) gemäß den ADR-Anforderungen.
Das ADR-Beförderungspapier ist gemäß ADR 2025 (Abschnitt 5.4.1) für Sendungen erforderlich, die Gefahrgüter in Mengen oberhalb der Freistellungsgrenzen enthalten. Dieses Dokument spezifiziert für jeden in der Sendung enthaltenen Gefahrstoff:
- Die UN-Nummer des Stoffes oder der Gefahrgutklasse (z. B. UN 1202 für Dieselkraftstoff, UN 2794 für Blei-Säure-Batterien).
- Die offizielle Benennung für die Beförderung gemäß ADR (z. B. „DIESELKRAFTSTOFF“ oder „GASÖL“).
- Die ADR-Klasse, der Klassifizierungscode, die Verpackungsgruppe und die erforderlichen Gefahrzettel.
- Die Menge und die Art der Verpackung (oder die Beschreibung der Maschine als Behälter für die Gefahrstoffe).
- Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers.
Falls die in der Maschine enthaltenen Mengen an Gefahrstoffen unter die ADR-Freistellungen für begrenzte Mengen (LQ) oder Sondervorschriften (z. B. SV 291) fallen, enthält das Standard-Beförderungspapier (CMR) dennoch eine Erklärung der vorhandenen Stoffe unter Bezugnahme auf die angewandte Sondervorschrift.
Die Schriftlichen Weisungen für den Notfall (allgemein als „Tremcard“ oder Notfallkarten bezeichnet) sind Dokumente, die der Frachtführer während des Transports von ADR-Gefahrgut an Bord des Transportfahrzeugs mitführen muss. Diese Karten beschreiben die Notfallmaßnahmen, die im Falle eines Unfalls, des Austritts von Gefahrstoffen oder eines Brandes während des Transports zu ergreifen sind. GASPA MACCHINE erstellt die entsprechenden Tremcards gemäß Abschnitt 5.4.3 des ADR 2025 und händigt sie dem Frachtführer vor der Abfahrt aus.
Für jede versandte Maschine erstellt unser technisches Team einen Vorversand-Vorbereitungsbericht, der alle an der Maschine vor dem Versand durchgeführten Arbeiten (Kraftstoffentleerung, Ölwechsel, Kreislaufprüfung, Batteriesicherung usw.) dokumentiert und bescheinigt, dass die Maschine gemäß den geltenden ADR 2025-Bestimmungen vorbereitet wurde. Dieser Bericht ist auf Anfrage des Kunden erhältlich und kann zusammen mit der Versandbestätigung per E-Mail übersandt werden.
Für Sendungen in die Schweiz und für bestimmte Maschinentypen erstellt GASPA MACCHINE eine schriftliche Erklärung über die in der Maschine enthaltenen Gefahrstoffe, in der für jeden Stoff die Art, die geschätzte Menge, die CLP/ADR-Einstufung und die Anweisungen für deren sichere Entsorgung angegeben sind. Dieses Dokument ergänzt den CMR-Frachtbrief und das ADR-Beförderungspapier und wird dem Käufer zusammen mit den anderen Begleitpapieren der Maschine ausgehändigt.
Für Maschinen mit CE-Kennzeichnung (hauptsächlich Baumaschinen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die derzeit durch die Verordnung EU 2023/1230 ersetzt wird) stellt GASPA MACCHINE, sofern verfügbar, die originale CE-Konformitätserklärung des Herstellers zur Verfügung. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Maschine in Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entworfen und gebaut wurde, einschließlich der Bestimmungen über gefährliche Flüssigkeiten und Leckageschutzsysteme.
Dokumentation auf Anfrage: Alle Transportdokumente (CMR, ADR-Dokument, Tremcard, Vorversandbericht, Gefahrstofferklärung) sind auf schriftliche Anfrage des Kunden vor, während und nach dem Versand verfügbar. Um Kopien dieser Dokumente anzufordern, kontaktieren Sie bitte info@gaspa-macchine.com unter Angabe der Bestellnummer und des Modells der gekauften Maschine.
Dieser Abschnitt definiert klar die Grenzen der Verantwortlichkeiten von GASPA MACCHINE und des Empfängers/Käufers in Bezug auf den Umgang mit den in den verkauften Maschinen enthaltenen Gefahrstoffen, von der Vorbereitung für den Versand bis zur endgültigen Entsorgung am Ende der Lebensdauer der Maschine.
GASPA MACCHINE verpflichtet sich dazu:
- Jede Maschine vor dem Versand gemäß den geltenden ADR 2025-Bestimmungen vorzubereiten, indem die in Abschnitt 5 dieser Richtlinie beschriebenen Entleerungs-, Prüf- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.
- Die Erstellung und Übermittlung aller obligatorischen Transportdokumente gemäß ADR und CMR-Übereinkommen an den Frachtführer.
- Die transparente und detaillierte Information des Käufers über die in der gekauften Maschine vorhandenen Gefahrstoffe gemäß dieser Richtlinie und auf Anfrage mittels Sicherheitsdatenblättern (SDB).
- Keinen Versand von Maschinen, die Risiken des Austritts von Gefahrstoffen aufweisen, die vor dem Versand nicht behoben werden können (Kategorie C, wie in Abschnitt 6 beschrieben).
- Einsatz qualifizierter Fachspeditionen für den Transport von Maschinen mit gefährlichen Flüssigkeiten, mit zertifiziertem ADR-Personal und konformer Notfallausrüstung.
Der Käufer ist verantwortlich für:
- Den sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit allen in der Maschine vorhandenen Gefahrstoffen ab dem Zeitpunkt des Empfangs, einschließlich der ersten Inbetriebnahme, ordentlicher und außerordentlicher Wartungsarbeiten sowie des Auffüllens oder Wechsels von Flüssigkeiten.
- Die ordnungsgemäße Entsorgung aller Flüssigkeiten und Gefahrstoffe, die im Laufe der Lebensdauer der Maschine entfernt werden (Altöle, abgelassener Kraftstoff, Kühlflüssigkeit, Batterien), in Übereinstimmung mit den im Wohnsitz-/Bestimmungsland geltenden Vorschriften.
- Die Einhaltung der nationalen Vorschriften des Bestimmungslandes in Bezug auf den Besitz, die Verwendung und die Entsorgung von Maschinen, die Gefahrstoffe enthalten, einschließlich etwaiger durch lokale Vorschriften erforderlicher Genehmigungen oder Registrierungen.
- Die Überprüfung der in seinem Bestimmungsland geltenden lokalen Vorschriften für den Empfang, die Verwendung und die Entsorgung des gekauften Maschinentyps vor dem Kauf.
GASPA MACCHINE haftet nicht für:
- Umweltschäden, Verwaltungs- oder Strafsanktionen, die aus einer unsachgemäßen Verwendung, unbefugten Eingriffen oder der unregelmäßigen Entsorgung von Flüssigkeiten und Gefahrstoffen in den verkauften Maschinen resultieren, die durch den Käufer oder Dritte nach der Lieferung durchgeführt wurden.
- Personen- oder Sachschäden, die durch den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten durch den Käufer oder Dritte unter Verstoß gegen die in dieser Richtlinie und im Handbuch des Herstellers der Maschine enthaltenen Anweisungen verursacht werden.
- Kosten für Umweltsanierungen, die aus dem Austritt von Flüssigkeiten oder der unsachgemäßen Entsorgung von Gefahrstoffen resultieren, die nach der Übergabe der Maschine an den Empfänger erfolgt sind.
- Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellte Schäden nicht gemeldet hat, die nicht vor der Unterzeichnung auf dem Lieferschein vermerkt wurden.
- Änderungen der nationalen Vorschriften der Bestimmungsländer, die nach dem Ausstellungsdatum dieser Richtlinie eintreten und zusätzliche oder andere als die hier beschriebenen Anforderungen einführen könnten.
Diese Richtlinie zu Gefahrstoffen und Versandbeschränkungen wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen der ADR-Vorschriften (die alle zwei Jahre aktualisiert werden), der nationalen Gesetzgebungen der Bestimmungsländer und der Betriebspraktiken von GASPA MACCHINE Rechnung zu tragen. Die aktuellste Version ist stets auf der entsprechenden Seite der Website gaspa-macchine.com verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der online veröffentlichten Version und früheren Versionen ist stets die aktuellste online verfügbare Version maßgebend.
Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit italienischem und europäischem Recht erstellt. Für Fragen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und Versandbeschränkungen, die nicht gütlich beigelegt werden können, gilt die Zuständigkeit des Gerichtshofs von Sassari, es sei denn, die Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Verbrauchers sieht eine ausschließliche Zuständigkeit des Verbrauchergerichtsstands vor.
Abschließender Hinweis: Die in dieser Richtlinie enthaltenen Informationen dienen der Information und decken nicht alle regulatorischen Verpflichtungen ab, die für den Käufer in seinem Wohnsitzland oder dem Land, in dem die Maschine eingesetzt wird, gelten können. Es wird empfohlen, die zuständigen Behörden Ihres Landes (Umweltministerium, Umweltschutzbehörde, Verkehrsbehörde) zu konsultieren und einen qualifizierten Rechts- oder Umweltberater hinzuzuziehen, um die Einhaltung aller für Ihre spezifische Situation geltenden lokalen regulatorischen Anforderungen zu überprüfen.
Unterstützung bei Gefahrstoffen – Kontaktieren Sie uns
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen, ADR-Versandverfahren, Sicherheitsdatenblättern (SDB), der Entsorgung von Flüssigkeiten oder anderen Aspekten dieser Richtlinie zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns vor dem Kauf zu kontaktieren, wenn Sie Zweifel bezüglich des Umgangs mit den in den Maschinen enthaltenen Gefahrstoffen haben.