Zölle, Steuern und Einfuhrbestimmungen – GASPA MACCHINE
GASPA MACCHINE

Zölle, Steuern und Einfuhrbestimmungen

Alles, was Sie über Zölle, MwSt., Transportdokumente und Einfuhrverfahren für Land- und Baumaschinen wissen müssen, die bei GASPA MACCHINE erworben und in Ihr Land geliefert werden.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026 Datum des Inkrafttretens: 12. Juni 2026 Versand aus Italien in 10 Länder
Abschnitt 1 Einführung und Geltungsbereich dieser Richtlinie

Diese Seite wird von GASPA S.R.L MACCHINE veröffentlicht, die unter der Marke GASPA MACCHINE firmiert, mit Sitz in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, MwSt.-Nummer IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40. GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen (Traktoren, Minibagger, Radlader, Tandemwalzen, Teleskoplader und entsprechendes Zubehör).

Alle unsere Maschinen verlassen unser Lager in Sassari, Sardinien, und werden in die folgenden Länder versandt:

Italien Österreich Finnland Frankreich Deutschland Niederlande Polen Rumänien Spanien Schweiz

Zweck dieser Seite ist es, klar und transparent zu erläutern, welche Steuern, Zölle und Zollformalitäten je nach Lieferland für Ihre Bestellung anfallen können, wer für deren Zahlung verantwortlich ist und welche Dokumente jede Sendung begleiten. Neun der zehn Länder, in die wir versenden, sind Teil der Europäischen Union und teilen mit Italien den Binnenmarkt; die Schweiz hingegen ist kein EU-Mitglied und folgt einem gesonderten Verfahren, das in Abschnitt 4 detailliert beschrieben wird.

Bitte beachten Sie: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen sind allgemeiner und zusammenfassender Natur und basieren auf den derzeit geltenden Zoll- und Steuervorschriften. Sätze, Schwellenwerte und Verfahren können von den zuständigen Behörden geändert werden. Bei spezifischen Fragen zu Ihrer Bestellung bitten wir Sie, uns vor dem Kauf zu kontaktieren: Unser Team wird jedes Detail bezüglich Steuern und Transportdokumentation mit Ihnen prüfen.

Abschnitt 2 Versand innerhalb der Europäischen Union

Italien, Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Polen, Rumänien und Spanien sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nehmen am europäischen Binnenmarkt teil, der den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten garantiert. Dies hat sehr wichtige praktische Konsequenzen für Käufer in diesen Ländern.

Keine Zollgebühren

Maschinen, die von GASPA MACCHINE an einen Käufer mit Wohnsitz in einem dieser neun Länder versandt werden, unterliegen keinen Zollgebühren, da es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung zwischen zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union handelt. Es gibt keine Zollgrenze zu überqueren und keine Einfuhrerklärung abzugeben.

Keine Zollformalitäten oder Einfuhrdokumente

Für innergemeinschaftliche Sendungen ist keine Zollerklärung, kein Einfuhrdokument (wie die „Einfuhrzollerklärung“) und kein Eingreifen eines Zollspediteurs erforderlich. Die Maschine wird lediglich von den in Abschnitt 6 beschriebenen ordentlichen Handels- und Transportdokumenten begleitet.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die einzige Steuer, die auf innergemeinschaftliche Verkäufe an Endverbraucher anfällt, ist die Mehrwertsteuer (MwSt.), die bereits vollständig im Endpreis auf der Website gaspa-macchine.com und in der Kaufrechnung enthalten ist. Bei der Lieferung fallen keine zusätzlichen MwSt.-Zahlungen an. Einzelheiten zum angewandten MwSt.-Satz je nach Bestimmungsland finden Sie in Abschnitt 3.

Zusammenfassend: Wenn Sie in einem der neun genannten EU-Länder ansässig sind, ist der Preis, den Sie bei der Bestellung zahlen, der endgültige Gesamtpreis. Sie erhalten keine zusätzlichen Zahlungsaufforderungen von Kurieren, Spediteuren oder Zollbehörden für Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer.

Abschnitt 3 Angewandte MwSt. nach Bestimmungsland

Als Verkäufer mit Sitz in Italien wendet GASPA MACCHINE die MwSt. gemäß den EU-Vorschriften für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel an (Regelung „One-Stop-Shop“ – OSS, gemäß D.Lgs. 83/2021 und EU-Verordnung 2017/2455). In der Praxis bedeutet dies:

  • Bei Verkäufen an Privatverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten ist der angewandte MwSt.-Satz in der Regel der des Bestimmungslandes der Maschine, es sei denn, unser gesamtes grenzüberschreitendes Verkaufsvolumen bleibt unter der auf EU-Ebene festgelegten Jahresschwelle von 10.000 €, in welchem Fall der italienische Satz angewandt werden kann.
  • Bei Verkäufen an Gewerbetreibende und Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat für MwSt.-Zwecke registriert sind (B2B-Geschäfte mit gültiger MwSt.-Identifikationsnummer), kann die Lieferung gemäß Art. 41 des D.L. 331/1993 als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgen, wobei das Reverse-Charge-Verfahren durch den Käufer in seinem eigenen Land angewandt wird.
  • In jedem Fall wird die tatsächlich angewandte MwSt. immer deutlich auf der Rechnung ausgewiesen, die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgestellt wird, und ist bereits im auf der Website angezeigten Gesamtpreis enthalten.
Land Standard-MwSt.-Satz Rechtlicher Bezug
🇮🇹 Italien 22 % D.P.R. 633/1972
🇦🇹 Österreich 20 % Umsatzsteuergesetz (UStG)
🇫🇮 Finnland 25,5 % Arvonlisäverolaki (AVL)
🇫🇷 Frankreich 20 % Code Général des Impôts
🇩🇪 Deutschland 19 % Umsatzsteuergesetz (UStG)
🇳🇱 Niederlande 21 % Wet op de omzetbelasting
🇵🇱 Polen 23 % Ustawa o VAT
🇷🇴 Rumänien 21 % Codul Fiscal
🇪🇸 Spanien 21 % Ley del IVA
🇨🇭 Schweiz 8,1 % (Schweizer Einfuhrumsatzsteuer) Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Die Sätze können variieren: Die angegebenen Sätze entsprechen den derzeit in jedem Land geltenden Standard-MwSt.-Sätzen und dienen der Information. Die nationalen Steuerbehörden können diese jederzeit ändern. Der tatsächlich auf Ihre Bestellung angewandte Satz ist immer derjenige, der in der zum Zeitpunkt des Kaufs erstellten endgültigen Rechnung aufgeführt ist.

Abschnitt 4 Versand in die Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und gehört nicht zum Zollgebiet der EU. Folglich gilt jede aus Italien in die Schweiz versandte Maschine aus italienischer/EU-Sicht als Export und aus Schweizer Sicht als Import, mit den entsprechenden Zollformalitäten. Im Folgenden erläutern wir Ihnen transparent, was dies konkret bedeutet.

Export aus Italien (italienische MwSt. nicht angewandt)

Für Exportlieferungen in die Schweiz ist der Verkauf gemäß Art. 8 des D.P.R. 633/1972 von der italienischen Mehrwertsteuer befreit. Der für Schweizer Käufer auf der Website angegebene Preis ist daher der Preis der Maschine ohne italienische MwSt. Die von GASPA MACCHINE ausgestellte Rechnung wird den Vorgang deutlich als „nicht steuerbar – Exportlieferung, Art. 8 D.P.R. 633/1972“ ausweisen.

Import in die Schweiz – Zollgebühr

Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Zölle auf die Einfuhr fast aller Industrieprodukte abgeschafft, eine Kategorie, die die meisten von GASPA MACCHINE verkauften Land- und Baumaschinen umfasst (Traktoren, Minibagger, Radlader, Walzen, Teleskoplader und entsprechendes Zubehör). In diesen Fällen ist in der Regel kein Zoll bei der Einreise in die Schweiz zu entrichten. Für einige Restkategorien von landwirtschaftlichen Produkten oder spezifischen Komponenten könnten dennoch Zölle anfallen: Im Zweifelsfall bezüglich einer bestimmten Maschine bitten wir Sie, uns vor dem Kauf unter Angabe des Zollcodes des Produkts (siehe Abschnitt 5) zu kontaktieren, damit wir gemeinsam die anwendbare Tarifposition beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) prüfen können.

Einfuhrumsatzsteuer (Schweizer MwSt.)

Unabhängig vom Fehlen von Zollgebühren unterliegt jede in die Schweiz importierte Maschine der Einfuhrumsatzsteuer (Schweizer MwSt. oder „MWST/TVA/IVA“), berechnet auf den Warenwert, die Transportkosten und etwaige Versicherungen, zum derzeitigen Standardsatz von 8,1 %. Diese Steuer wird vom Bundesamt für Zoll bei der Einreise der Ware in das Schweizer Hoheitsgebiet erhoben und geht zu Lasten des Käufers/Importeurs, sofern mit GASPA MACCHINE nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Wichtig für Schweizer Käufer: Der zum Zeitpunkt der Bestellung an GASPA MACCHINE gezahlte Preis beinhaltet nicht die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer, die separat vom Bundesamt für Zoll (oder dem Kurier/Spediteur in dessen Namen) zum Zeitpunkt der Verzollung angefordert wird, es sei denn, Sie vereinbaren mit uns eine Lieferung „Geliefert verzollt“ (DDP – siehe Abschnitt 7). Wir empfehlen Ihnen, diese zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 8,1 % des Waren- und Transportwerts bei der Planung Ihres Kaufs zu berücksichtigen.

Präferenzursprungszeugnis (EUR.1)

Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1972 können Waren mit EU-Ursprung bei der Einfuhr in die Schweiz von einer präferenziellen Zollbehandlung profitieren, wenn sie von einem Ursprungszeugnis EUR.1 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung begleitet werden, sofern die Maschinen die im Abkommen vorgesehenen Ursprungskriterien erfüllen. Auf Anfrage des Käufers prüft GASPA MACCHINE im Einzelfall die Möglichkeit, eine solche Dokumentation für Maschinen auszustellen, die die Anforderungen erfüllen, insbesondere für neue Maschinen aus europäischer Produktion. Bei Gebrauchtmaschinen werden der Ursprung und die verfügbare Dokumentation im Produktdatenblatt angegeben oder auf Anfrage vor dem Kauf zur Verfügung gestellt.

Abschnitt 5 Zolltarifliche Einstufung der Maschinen

Jede von GASPA MACCHINE vermarktete Maschine ist nach dem Harmonisierten System (HS) zur Bezeichnung und Codierung der Waren klassifiziert, das international verwendet wird, um die Produktart für Zoll- und Statistikzwecke eindeutig zu identifizieren. Wir geben hier zu Informationszwecken die wichtigsten Kategorien der verkauften Maschinen und die entsprechenden Referenz-Zolltarifnummern an.

Maschinenkategorie Referenz-HS-Code Beschreibung
Landwirtschaftliche Traktoren 8701.9x Landwirtschaftliche Radtraktoren, neu oder gebraucht
Minibagger und Bagger 8429.5x Planiermaschinen, Bagger und Lader, selbstfahrend
Tandemwalzen 8429.40 Bodenverdichter und Straßenwalzen, selbstfahrend
Teleskoplader 8427.20 Gabelstapler und andere Karren mit Hubeinrichtung, selbstfahrend
Ausrüstung und Komponenten für Land-/Baumaschinen 8431.4x / 8433.9x Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die oben genannten Maschinen bestimmt

Die genaue Zolltarifnummer für eine bestimmte Maschine hängt von ihren technischen Merkmalen, der Marke, dem Modell und etwaigen installierten Konfigurationen oder Zubehörteilen ab. Der endgültige Zollcode wird immer in den Transport- und Exportdokumenten angegeben und, falls erforderlich, dem Käufer auf Anfrage vor der Bestellung mitgeteilt, insbesondere bei Sendungen in die Schweiz.

Warum dies wichtig ist: Der Zollcode bestimmt den eventuell anfallenden Zoll (hauptsächlich relevant für die Schweiz, siehe Abschnitt 4) und ermöglicht es den Zollbehörden, die Art der Ware schnell zu überprüfen, was das Risiko von Verzögerungen oder zusätzlichen Kontrollen verringert.

Abschnitt 6 Transport- und Zolldokumente

Jede von GASPA MACCHINE versandte Maschine wird von einer Reihe von Dokumenten begleitet, deren Inhalt je nach Bestimmungsland variiert. Im Folgenden fassen wir die Standarddokumente und die für Nicht-EU-Sendungen erforderlichen zusätzlichen Dokumente zusammen.

Dokumente für alle Sendungen (EU und Schweiz)
  • Handelsrechnung mit Angabe des Preises, der angewandten MwSt.-Regelung (siehe Abschnitte 2-4), der Daten von GASPA MACCHINE und des Käufers.
  • Transportdokument (CMR oder internationaler Frachtbrief), das die Maschine während des gesamten Straßentransports begleitet.
  • Technische Dokumentation der Maschine, sofern verfügbar: Bedienungs- und Wartungsanleitung, EG-Konformitätserklärung (für entsprechend ausgestattete Maschinen), Wartungsbuch.
  • Fahrzeugspezifische Dokumente (für zulassungspflichtige Maschinen): Zulassungsbescheinigung oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes, sofern vorhanden.
Zusätzliche Dokumente für Sendungen in die Schweiz
  • Ausfuhrzollerklärung (ABD – Ausfuhrbegleitdokument), erstellt von unserem italienischen Zollspediteur.
  • Ursprungserklärung oder EUR.1-Zertifikat, sofern anwendbar und angefordert (siehe Abschnitt 4).
  • Packliste (Packing List) mit Gewicht, Abmessungen und detaillierter Beschreibung der Maschine und etwaiger Zubehörteile, erforderlich für die Einfuhrzollerklärung in der Schweiz.

Wann Sie die Dokumente erhalten: Die Handelsrechnung wird zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ausgestellt und per E-Mail versandt. Die Transportdokumente und, für die Schweiz, die Zolldokumente werden zum Zeitpunkt des Versands erstellt und dem beauftragten Kurier/Spediteur übergeben; eine digitale Kopie wird dem Käufer ebenfalls für seine Unterlagen zugesandt.

Abschnitt 7 Lieferbedingungen und Verantwortlichkeiten (Incoterms)

Die Lieferbedingungen, basierend auf den Incoterms® der Internationalen Handelskammer, definieren klar, wer in jeder Phase des Versands für den Transport, die Risiken und etwaige Steuern/Zölle verantwortlich ist. GASPA MACCHINE gibt die anwendbare Lieferbedingung immer in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung an.

Sendungen in EU-Länder (Italien, Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Polen, Rumänien, Spanien)

Für Sendungen in diese Länder ist die angewandte Standard-Lieferbedingung DAP – Delivered At Place (Geliefert benannter Ort) gemäß Incoterms® 2020. GASPA MACCHINE organisiert und trägt die Transportkosten bis zur vom Käufer angegebenen Lieferadresse. Da zwischen EU-Ländern keine Zölle oder Zollformalitäten anfallen (siehe Abschnitt 2), entstehen durch die DAP-Bedingung für den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen.

Sendungen in die Schweiz

Für Sendungen in die Schweiz ist die angewandte Standard-Lieferbedingung DAP – Delivered At Place mit folgender Präzisierung: GASPA MACCHINE organisiert und trägt den Transport sowie die Erstellung der Ausfuhrzollerklärung aus Italien, aber die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer und etwaige verbleibende Zollgebühren (siehe Abschnitt 4) gehen zu Lasten des Käufers als registrierter Importeur, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich die Bedingung DDP – Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt), in welchem Fall GASPA MACCHINE diese Kosten in den vereinbarten Endpreis einbezieht. Die tatsächlich auf Ihre Bestellung angewandte Lieferbedingung ist immer in der Auftragsbestätigung angegeben.

Möglichkeit einer DDP-Vereinbarung für die Schweiz: Schweizer Käufer, die die Einfuhrformalitäten nicht persönlich erledigen möchten, können vor der Auftragsbestätigung ein Angebot DDP (Geliefert verzollt) anfordern. In diesem Fall bezieht GASPA MACCHINE die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in den Kostenvoranschlag ein und organisiert das gesamte Zollverfahren über den eigenen Spediteur, was den Vorgang für den Käufer vereinfacht.

Abschnitt 8 Zulassung, Homologation und Straßenverkehr

Viele der von GASPA MACCHINE verkauften Maschinen (landwirtschaftliche Traktoren, Teleskoplader, einige Walzen und Baumaschinen) können neben den Zoll- und Steuerformalitäten auch Verfahren zur Zulassung und Homologation für den Straßenverkehr im Land des Käufers unterliegen. Diese Verfahren sind von den Zollformalitäten getrennt und werden von den zuständigen nationalen Verkehrsbehörden verwaltet.

Von GASPA MACCHINE bereitgestellte Dokumentation
  • Für bereits zugelassene Maschinen wird die Original-Zulassungsbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument bereitgestellt, zusammen mit den für den Eigentumsübergang oder die Neuzulassung im Bestimmungsland erforderlichen Unterlagen.
  • Für Maschinen, die über eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung des Herstellers verfügen, wird diese Dokumentation in Kopie bereitgestellt, um die Homologationsverfahren bei den Behörden des Bestimmungslandes zu erleichtern.
  • Für Maschinen ohne Zulassung (z. B. Bagger und Radlader, die ausschließlich für den Einsatz auf Baustellen bestimmt sind und keine Straßenzulassung haben), wird diese Information im Produktdatenblatt deutlich angegeben.
Verantwortlichkeit des Käufers

Der Käufer ist dafür verantwortlich, bei den zuständigen Behörden seines Wohnsitzlandes etwaige Verfahren zur Neuzulassung, Homologation, regelmäßigen technischen Inspektion oder Anpassung an lokale Verkehrsvorschriften abzuschließen, falls er beabsichtigt, die Maschine auf öffentlichen Straßen zu nutzen. Die Dauer und Kosten dieser Verfahren variieren von Land zu Land und werden von GASPA MACCHINE weder festgelegt noch kontrolliert.

Vor dem Kauf prüfen: Wenn Sie planen, die Maschine in Ihrem Land auf öffentlichen Straßen zu nutzen, empfehlen wir Ihnen, die für das spezifische Modell geltenden Zulassungsanforderungen bei den örtlichen Behörden (oder einem Berater für Fahrzeugangelegenheiten) zu prüfen, bevor Sie den Kauf abschließen. Unser Team steht bereit, um alle verfügbaren technischen Unterlagen zur Maschine zur Verfügung zu stellen, um diese Prüfung zu erleichtern.

Abschnitt 9 Schwertransporte für Maschinen mit Übermaß

Aufgrund der Abmessungen und des Gewichts vieler von GASPA MACCHINE vermarkteten Land- und Baumaschinen können einige Sendungen einen Schwertransport erfordern, d. h. einen Transport, der die in der Straßenverkehrsordnung der durchquerten Länder vorgesehenen Standard-Höchstmaße oder -gewichte überschreitet.

  • Wenn eine Maschine einen Schwertransport erfordert, nutzt GASPA MACCHINE spezialisierte Frachtführer, die vor dem Versand der Ware die erforderlichen Genehmigungen für Schwertransporte bei den zuständigen Behörden der Transit- und Bestimmungsländer einholen.
  • Solche Genehmigungen können zu etwas längeren Lieferzeiten im Vergleich zu einem Standardversand führen, da die Route und die Transitdaten im Voraus geplant und manchmal mit den örtlichen Straßenbehörden abgestimmt werden müssen.
  • Die Kosten für die Genehmigungen für Schwertransporte sind bereits in den bei der Bestellung angegebenen Transportkosten enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Vorausschauende Planung: Bei großen Maschinen (z. B. große Bagger oder Traktoren mit voluminösem Zubehör) empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren, um die geschätzten Lieferzeiten zu erfahren, die etwaige Notwendigkeiten für Schwertransporte in Ihr Land berücksichtigen.

Abschnitt 10 Zollverzögerungen, Inspektionen und unvorhergesehene Kosten

Obwohl die große Mehrheit der Sendungen reibungslos verläuft, ist es wichtig, dass Sie sich möglicher Ausnahmen bewusst sind, insbesondere bei Sendungen in die Schweiz.

Stichprobenartige Zollkontrollen

Die Schweizer Zollbehörden können jederzeit und nach eigenem Ermessen Stichprobenkontrollen bei Importwaren durchführen, was zu einer kurzen Verzögerung der Lieferung führen kann, während die Ware inspiziert wird. Solche Kontrollen sind für GASPA MACCHINE weder vorhersehbar noch vermeidbar und führen in der Regel nicht zu zusätzlichen Kosten für den Käufer, außer in den unten beschriebenen Fällen.

Nichtzahlung der Einfuhrumsatzsteuer (Schweiz)

Bei Sendungen in die Schweiz mit der Lieferbedingung DAP (siehe Abschnitt 7) kann die Ware, falls der Käufer die vom Bundesamt für Zoll geforderte Einfuhrumsatzsteuer und/oder etwaige Zollgebühren nicht bezahlt, nicht verzollt werden und kann:

  • in vorübergehende Verwahrung genommen werden, wobei mögliche Lagerkosten vom Zollterminal in Rechnung gestellt werden;
  • an den Absender zurückgeschickt werden, wobei die Rücktransportkosten zu Lasten des Käufers gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verzögerungen aufgrund von Schwertransportbedingungen oder externen Ereignissen

Verzögerungen können zudem durch widrige Wetterbedingungen, Streiks im Transportsektor, vorübergehende Fahrverbote für Schwerlastfahrzeuge in bestimmten Ländern oder Zeiträumen des Jahres oder durch die Notwendigkeit der Umplanung eines Schwertransports (siehe Abschnitt 9) entstehen. In solchen Fällen informiert GASPA MACCHINE den Käufer, sobald sie davon Kenntnis erhält, und gibt eine aktualisierte Schätzung der Lieferzeiten ab.

Haftung für unvorhergesehene Zollkosten: GASPA MACCHINE kann nicht für Zoll-, Steuer- oder Lagerkosten haftbar gemacht werden, die aus ungenauen oder unvollständigen Informationen resultieren, die der Käufer bei der Bestellung bereitgestellt hat (z. B. eine falsche Lieferadresse oder eine falsche MwSt.-Nummer), noch für Verzögerungen, die durch Entscheidungen der Zollbehörden des Bestimmungslandes verursacht werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

Abschnitt 11 Länderspezifische Hinweise

Im Folgenden führen wir für jedes Land, in das wir versenden, einige zusätzliche praktische Hinweise zu Steuern, Zoll und lokalen Verfahren auf, die für Käufer von Land- oder Baumaschinen relevant sind.

Italien

Nationaler Versand, keine Zollformalitäten. Die MwSt. von 22 % ist im Preis enthalten. Die Maschine wird mit italienischer Rechnung und Transportdokument (DDT) geliefert. Für eine eventuelle Zulassung oder Umschreibung wenden Sie sich bitte an die für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Büros der Motorizzazione Civile.

Österreich

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die österreichische MwSt. (20 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Für zulassungspflichtige Maschinen ist die zuständige Behörde die Landesregierung (Amt der Landesregierung) des Bundeslandes des Wohnsitzes, über die Zulassungsstelle.

Finnland

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die finnische MwSt. (25,5 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Die Zulassungsverfahren für Traktoren und Landmaschinen werden von Traficom (Finnische Verkehrs- und Kommunikationsbehörde) verwaltet.

Frankreich

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die französische MwSt. (20 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Für die Zulassung von Traktoren und Landmaschinen gilt das Verfahren beim Système d'Immatriculation des Véhicules (SIV), in der Regel über einen professionnel habilité (Händler oder Agentur).

Deutschland

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die deutsche MwSt. (19 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Die Zulassung von kennzeichenpflichtigen Landmaschinen (z. B. Traktoren) erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle, die für den Wohnsitz des Käufers zuständig ist.

Niederlande

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die niederländische MwSt. (21 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Die Zulassung und technische Inspektion von Landmaschinen werden vom RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) verwaltet.

Polen

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die polnische MwSt. (23 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Die Zulassung von kennzeichenpflichtigen Traktoren und Landmaschinen erfolgt beim Starostwo Powiatowe (Kreisamt), das für den Wohnsitz zuständig ist.

Rumänien

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die rumänische MwSt. (21 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Die Zulassung von Fahrzeugen und kennzeichenpflichtigen Landmaschinen wird vom Registrul Auto Român (RAR) und den öffentlichen Gemeinschaftsdiensten für Zulassungen verwaltet.

Spanien

Innergemeinschaftliche Lieferung, keine Zollgebühren. Die spanische MwSt. (21 %) ist für Privatverbraucher im Preis enthalten. Landmaschinen mit Kennzeichen werden über das Registro Oficial de Maquinaria Agrícola (ROMA) verwaltet, das von den Autonomen Gemeinschaften geführt wird, zusätzlich zur Dirección General de Tráfico (DGT) für den Straßenverkehr.

Schweiz

Versand außerhalb der EU: Exportlieferung nicht der italienischen MwSt. unterliegend, Zollgebühren auf Industrieprodukte seit 2024 in der Regel entfallend, aber Schweizer Einfuhrumsatzsteuer von 8,1 % vom Käufer zu entrichten (außer bei DDP-Vereinbarung – siehe Abschnitt 4 und 7). Die Zulassung von Traktoren und Landmaschinen wird auf kantonaler Ebene von den Strassenverkehrsämtern (Service des automobiles) des Wohnsitzkantons verwaltet.

Die Informationen zu nationalen Stellen und Verfahren dienen der Orientierung. GASPA MACCHINE verwaltet die Zulassungsverfahren bei ausländischen Behörden nicht direkt, stellt jedoch alle erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen zur Verfügung, um diese zu erleichtern.

Abschnitt 12 Häufig gestellte Fragen
Muss ich Zollgebühren bezahlen, wenn ich in einem Land der Europäischen Union lebe?

Nein. Zwischen Italien und den anderen acht EU-Ländern, in die wir versenden (Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Polen, Rumänien, Spanien), gilt der freie Warenverkehr: Es gibt keine Zollgebühren und keine Einfuhrerklärungen abzugeben. Der Preis, den Sie bezahlen, ist endgültig.

Warum wird der Preis für die Schweiz ohne MwSt. angegeben?

Weil der Export aus Italien in die Schweiz für Zwecke der italienischen MwSt. „nicht steuerbar“ ist (Art. 8 D.P.R. 633/1972). Bei Ankunft der Ware in der Schweiz wird jedoch die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer (8,1 %) fällig, es sei denn, Sie haben mit uns eine DDP-Lieferung vereinbart, die diese bereits im Preis enthält.

Kann ich GASPA MACCHINE bitten, das gesamte Zollverfahren für die Schweiz zu übernehmen?

Ja. Sie können ein Angebot mit der Lieferbedingung DDP (Geliefert verzollt) anfordern, das die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer und die gesamte Zollabwicklung über unseren Spediteur im Endpreis enthält, sodass Sie sich persönlich um keine Formalitäten kümmern müssen.

Ist die Maschine, die ich kaufe, bereits bereit für die Zulassung in meinem Land?

Das hängt vom Modell und vom Land ab. Wir stellen Ihnen alle verfügbaren technischen und Eigentumsunterlagen zur Verfügung, aber die Verfahren zur Zulassung, Homologation oder Inspektion bei den Behörden Ihres Landes liegen in Ihrer Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen, die spezifischen Anforderungen vor dem Kauf zu prüfen (siehe Abschnitt 8).

Was passiert, wenn meine Sendung beim Zoll angehalten wird?

Bei innergemeinschaftlichen Sendungen tritt dieses Szenario nicht ein, da es keine Zollgrenze gibt. Für die Schweiz ist ein Zollstopp in der Regel auf eine Stichprobenkontrolle (die normalerweise schnell gelöst wird) oder auf die Nichtzahlung der Einfuhrumsatzsteuer durch den Käufer zurückzuführen. In jedem Fall werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Sie bei der Lösung unterstützen (siehe Abschnitt 10).

Fragen zu Zöllen und Import? Kontaktieren Sie uns

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Zweifel bezüglich Steuern, Zöllen, Zolldokumentation oder Zulassungsverfahren vor und nach Ihrem Kauf zu klären.

info@gaspa-macchine.com +39 377 390 1146 Mo–Sa, 09:00–18:00 Uhr MEZ Z.I. Predda Niedda Str. 30, 07100 Sassari (SS)
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