Haftungsausschluss für Gebrauchtgeräte – Verkauf im Ist-Zustand – GASPA MACCHINE
GASPA MACCHINE

Haftungsausschluss für Gebrauchtgeräte –
Verkauf im Ist-Zustand

Alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie eine Gebrauchtmaschine bei GASPA MACCHINE kaufen. Volle Transparenz über den Zustand der Maschinen, die rechtlichen Grenzen des „As-is“-Haftungsausschlusses und Ihre unveräußerlichen Rechte als Käufer.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026 Datum des Inkrafttretens: 12. Juni 2026 Italien – Versand in 10 Länder
Abschnitt 1 Über uns und Geltungsbereich

Dieser Haftungsausschluss für Gebrauchtgeräte wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die kommerziell unter der Marke GASPA MACCHINE firmiert, mit Sitz und Betriebsstätte in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, USt-IdNr. IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40. Sie können uns unter der E-Mail-Adresse info@gaspa-macchine.com oder unter der Telefonnummer +39 377 390 1146 kontaktieren.

GASPA MACCHINE ist ein Händler, der sich hauptsächlich auf den Verkauf von gebrauchten Land- und Baumaschinen spezialisiert hat, darunter Traktoren, Minibagger, Radlader, Teleskoplader (Telehandler), Tandemwalzen und Baustellengeräte von Marken wie JCB. Unser gesamter oder fast gesamter Katalog auf gaspa-macchine.com besteht aus Gebrauchtmaschinen mit jahrelanger Nutzung.

Dieses Dokument gilt für jeden Kauf einer Gebrauchtmaschine über unsere Website und regelt die spezifischen Bedingungen in Bezug auf den Gebrauchszustand der verkauften Waren, die deklarierten Mängel, den Ausschluss vorbestehender Bedingungen von der Garantie und die Rechte, die dem Käufer in jedem Fall gemäß den geltenden Vorschriften zustehen. Wir versenden in folgende Länder:

Italien Österreich Finnland Frankreich Deutschland Niederlande Polen Rumänien Spanien Schweiz

Ergänzendes Dokument: Dieser Haftungsausschluss ist zusammen mit unserer Garantie- und Schutzpolitik und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu lesen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Dokumenten ist die für den Verbraucherkäufer günstigere Bestimmung maßgebend.

Abschnitt 2 Was bedeutet „Verkauf im Ist-Zustand“?

Der Ausdruck „im Ist-Zustand verkauft“ (englisch „as-is“, italienisch auch „visto e piaciuto“) ist eine Vertragsklausel, die üblicherweise beim Verkauf von Gebrauchtwaren verwendet wird, um anzuzeigen, dass die Ware mit all ihren Unvollkommenheiten, der normalen Abnutzung durch Gebrauch und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sichtbaren oder bereits deklarierten Mängeln übergeben wird. Im Kontext des Verkaufs von Gebrauchtmaschinen durch GASPA MACCHINE bedeutet dies konkret:

Volle präventive Transparenz

GASPA MACCHINE beschreibt im Produktdatenblatt jeden Mangel, jede Unvollkommenheit und jede Anomalie, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt ist. Der Kunde kauft in Kenntnis des deklarierten tatsächlichen Zustands der Maschine.

Alter und Betriebsstunden

Die Maschine hat ein deklariertes Alter und deklarierte Betriebsstunden. Die mit diesen Parametern einhergehende physiologische Abnutzung wird vom Käufer als fester Bestandteil des Zustands der Ware akzeptiert.

Variable Wartungshistorie

Gebrauchtmaschinen haben unterschiedliche Wartungshistorien. Ihr mechanischer Zustand variiert je nach vergangener Nutzung, Art der ausgeführten Arbeiten und der Pflege durch die Vorbesitzer.

Dem Zustand angemessener Preis

Der Verkaufspreis jeder Gebrauchtmaschine spiegelt ihren tatsächlichen Zustand, ihr Alter, die Betriebsstunden und die deklarierten Mängel wider. Ein unterdurchschnittlicher Preis kann auf anspruchsvollere Bedingungen hinweisen.

Was „as-is“ aus rechtlicher Sicht in Europa NICHT bedeutet

Es ist wichtig zu verstehen, dass im Kontext der Europäischen Union die Klausel „im Ist-Zustand verkauft“ nicht einem vollständigen Verzicht auf alle Rechte des Käufers gleichkommt. Diese Formulierung berechtigt den Verkäufer nicht dazu, eine Maschine mit versteckten, nicht deklarierten Mängeln zu verkaufen und jegliche Form von Schutz auszuschließen. Das europäische Verbraucherrecht sowie die italienische und europäische Fachgesetzgebung legen präzise Grenzen für das fest, was vertraglich ausgeschlossen werden kann, wie in Abschnitt 3 dieses Dokuments erläutert.

Schlüsselprinzip: GASPA MACCHINE wendet das Prinzip des Verkaufs „im Ist-Zustand“ ausschließlich in Bezug auf die Mängel und Bedingungen an, die vor Vertragsschluss ausdrücklich und detailliert im Produktdatenblatt angegeben wurden. Jeder versteckte Mangel, der nicht deklariert wurde und für einen normalen Käufer nicht erkennbar war, ist nicht durch den Haftungsausschluss abgedeckt und unterliegt weiterhin der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

Abschnitt 3 Die rechtlichen Grenzen des Haftungsausschlusses: Ihre Rechte bleiben gewahrt

Dies ist der wichtigste Punkt des gesamten Dokuments. Unabhängig von einer „As-is“-Klausel oder einer Klausel zum „Verkauf im Ist-Zustand“ in diesem Haftungsausschluss oder im Kaufvertrag garantiert das italienische und europäische Recht dem Verbraucherkäufer eine Reihe von Rechten, die vertraglich nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abbedungen werden können.

Unabdingbare Referenzvorschriften
  • Gesetzesdekret 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), Art. 130–135: legt die Rechte des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit der gekauften Waren fest. Klauseln, die diese Rechte ausschließen oder einschränken, sind gemäß Art. 36 desselben Dekrets nichtig.
  • Gesetzesdekret 170/2021: hat die EU-Richtlinie 2019/771 über den Warenkauf und die gesetzliche Konformitätsgarantie in Italien umgesetzt und den Verbraucherschutz weiter gestärkt.
  • Art. 1490 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile): schützt den Käufer vor Mängeln der verkauften Sache, die sie für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen oder ihren Wert erheblich mindern. Der Verkäufer kann die Gewährleistung für Mängel, die er arglistig verschwiegen hat, nicht ausschließen (Art. 1491 c.c.).
  • Art. 1497 des italienischen Zivilgesetzbuches: garantiert, dass die verkaufte Sache die zugesicherten Eigenschaften und die für den vorgesehenen Gebrauch wesentlichen Eigenschaften besitzt.
Rechte, die GASPA MACCHINE nicht ausschließen kann und will

Unabhängig vom deklarierten Zustand der Maschine behält der Verbraucherkäufer stets die folgenden Rechte:

  • Das Recht auf die gesetzliche Konformitätsgarantie für alle nicht deklarierten Mängel, die für den Käufer vor dem Kauf nicht erkennbar waren, für eine Mindestdauer von 2 Jahren ab Lieferung (in der gesamten EU).
  • Das Recht, eine Maschine zu erhalten, die der im Produktdatenblatt veröffentlichten Beschreibung entspricht. Wenn die erhaltene Maschine erheblich von der Beschreibung abweicht, handelt es sich um eine Vertragswidrigkeit, die unabhängig vom Haftungsausschluss durch die Garantie abgedeckt ist.
  • Das Recht darauf, dass die Maschine für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist, für den Maschinen desselben Typs bestimmt sind, unter Berücksichtigung ihrer Merkmale, ihres Alters und der deklarierten Betriebsstunden.
  • Das Recht auf Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung im Falle einer Vertragswidrigkeit, die nicht deklariert war und zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.
  • Das Recht auf Klage wegen Sachmängeln (Art. 1490 c.c.) und wegen Fehlens wesentlicher Eigenschaften (Art. 1497 c.c.) gegenüber dem Verkäufer, auch ohne spezifische kommerzielle Garantie.
  • Das Recht, Ansprüche gegen jegliche missbräuchliche Klauseln gemäß den Art. 33–37 des Verbraucherschutzgesetzes geltend zu machen, einschließlich Klauseln, die die Haftung des Verkäufers für Produktmängel unverhältnismäßig einschränken.

Das Prinzip der Ausgewogenheit: Die von GASPA MACCHINE korrekt angewandte „As-is“-Klausel schließt von der Garantie nur die Mängel aus, die dem Käufer vor Vertragsschluss ausdrücklich und detailliert mitgeteilt wurden und die der Käufer somit wissentlich akzeptiert hat. Sie schließt keine versteckten Mängel aus, verkürzt nicht die gesetzliche Dauer der Garantie und ändert nichts an den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen im Falle eines abgedeckten Mangels.

Abschnitt 4 Wie GASPA MACCHINE den Zustand jeder Maschine dokumentiert

Volle Transparenz über den Zustand der Maschinen ist die Grundlage unserer Tätigkeit und des Vertrauens, das unsere Kunden in uns setzen. Für jede zum Verkauf stehende Maschine wenden wir ein systematisches Dokumentationsverfahren an, das darauf abzielt, dem Käufer alle notwendigen Informationen für einen bewussten und informierten Kauf zur Verfügung zu stellen.

Detaillierte Fotodokumentation

Jede auf der Website gaspa-macchine.com zum Verkauf stehende Maschine wird von einem vollständigen Fotosatz begleitet, der Folgendes umfasst:

  • Außenaufnahmen der Maschine von allen Hauptseiten (vorne, hinten, links, rechts), aufgenommen bei guten Lichtverhältnissen.
  • Nahaufnahmen aller Bereiche mit Schäden, sichtbarer Abnutzung, Dellen, Kratzern, Korrosion, Rissen oder ästhetischen Unvollkommenheiten, die zum Zeitpunkt der Katalogisierung vorhanden sind.
  • Fotografie der Bordinstrumente mit den zum Zeitpunkt der Erstellung des Produktdatenblatts sichtbaren Betriebsstunden.
  • Fotografien des Kabineninnenraums (falls vorhanden), einschließlich des Zustands der Bedienelemente, der Sitze, der Scheiben und aller relevanten Komponenten.
  • Fotografien der wichtigsten Funktionskomponenten: Motor, Hydrauliksystem, Anschlüsse, Reifen oder Ketten, Schaufel oder Gabeln (je nach Maschinentyp).
Produktdatenblatt und Textbeschreibung des Zustands

Das Produktdatenblatt jeder Maschine enthält eine detaillierte Textbeschreibung, in der Folgendes angegeben ist:

  • Baujahr und, falls verfügbar, das Datum der Erstzulassung oder Inbetriebnahme.
  • Betriebsstunden, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Katalog von den Bordinstrumenten abgelesen wurden, unter Angabe des Ablesedatums.
  • Detaillierte Liste bekannter Mängel: Jede bekannte mechanische, elektrische, hydraulische oder ästhetische Anomalie wird einzeln mit einer Beschreibung in einfacher und verständlicher Sprache aufgeführt.
  • Zustand der Hauptkomponenten: Motor (Startverhalten, Rauchentwicklung, Betriebstemperatur), Getriebe, Hydrauliksystem, Bremsen, Lenkung, Reifen oder Ketten.
  • Enthaltene Dokumentation: Betriebs- und Wartungsanleitung, Prüfbuch, CE-Konformitätserklärung, Eigentumsnachweis oder jedes andere verfügbare Dokument.
  • Enthaltenes Zubehör: Schaufeln, Gabeln, Anschlüsse, Fernbedienungen, Ersatzschlüssel und alle anderen Komponenten, die zusammen mit der Maschine übergeben werden.
Videos und Dokumentation auf Anfrage

Vor Abschluss des Kaufs hat jeder potenzielle Käufer das Recht, ohne zusätzliche Kosten Folgendes anzufordern:

  • Ein Video vom Start und Betrieb der Maschine, das das Verhalten des Motors, der Hydrauliksysteme und der wichtigsten Bedienelemente unter normalen Einsatzbedingungen dokumentiert.
  • Zusätzliche Fotografien von Komponenten oder Bereichen der Maschine, die auf den bereits im Produktdatenblatt veröffentlichten Fotos nicht sichtbar sind.
  • Zusätzliche Informationen zur Wartungshistorie der Maschine, soweit uns diese zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegen.

Anfragen können an info@gaspa-macchine.com gesendet werden. Wir bemühen uns, innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Anfrage zu antworten.

Hinweis zum Datum der Informationen: Die Informationen zum Zustand der Maschine (Betriebsstunden, fotografierter Zustand, aufgelistete Mängel) beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Maschine in den Katalog aufgenommen wurde. Der tatsächliche Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs kann leicht abweichen, falls die Maschine danach weiter getestet, bewegt oder einer Teilüberholung unterzogen wurde. Bei relevanten Abweichungen vom veröffentlichten Datenblatt aktualisiert GASPA MACCHINE das Produktdatenblatt oder teilt die Abweichungen dem Käufer vor Abschluss der Bestellung direkt mit.

Abschnitt 5 Deklarierte Mängel und von der Garantie ausgeschlossene vorbestehende Bedingungen

In diesem Abschnitt werden die Arten von Mängeln, Unvollkommenheiten und Bedingungen aufgeführt, die, wenn sie ausdrücklich im Produktdatenblatt angegeben oder dem Käufer vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wurden, vom Käufer als Teil des Zustands der gekauften Ware akzeptiert werden und daher gemäß Art. 133, Absatz 2, des Gesetzesdekrets 206/2005 und Art. 7, Absatz 5, der EU-Richtlinie 2019/771 vom Umfang der gesetzlichen Konformitätsgarantie ausgeschlossen sind.

Ästhetische Schäden und deklarierte oberflächliche Unvollkommenheiten
  • Dellen, Kratzer und Verformungen der Karosserie, die auf den Fotos deutlich sichtbar sind und/oder im Produktdatenblatt beschrieben werden. In diese Kategorie fallen: Dellen an der Motorhaube, am Rahmen, an den Seitenwänden oder an der Verkleidung.
  • Rost und oberflächliche Oxidation an äußeren Metallteilen, fotografisch dokumentiert. Oberflächliche, nicht strukturelle Oxidation ist bei älteren Maschinen, die der Außenumgebung ausgesetzt sind, normal.
  • Fehlender, abgeblätterter oder nachlackierter Lack, der nicht der Originalfarbe entspricht, wenn dies auf den Fotos deutlich sichtbar ist.
  • Kabinenfenster mit Rissen, Absplitterungen oder Kratzern, die im Produktdatenblatt deklariert sind und die Betriebssicherheit der Maschine nicht beeinträchtigen.
  • Abgenutzte, zerrissene oder reparierte Sitze in der Kabine, sofern fotografisch dokumentiert.
Deklarierte mechanische und funktionale Mängel
  • Geringfügige und frühere Öllecks, die bereits behoben sind oder von geringem Ausmaß sind und im Produktdatenblatt unter Angabe des Bereichs und der Schwere ausdrücklich erwähnt werden.
  • Abgase (weiß, blau oder schwarz) in einem im Produktdatenblatt angegebenen Ausmaß, das dem Alter und den Betriebsstunden des Motors entspricht.
  • Anormale Motor- oder Getriebegeräusche (Klopfen, Knistern, Pfeifen), die bereits vorhanden sind und im Produktdatenblatt beschrieben werden.
  • Hydraulikkomponenten mit reduzierter Effizienz im Vergleich zum Originalzustand, sofern im Produktdatenblatt angegeben (z. B. langsames Heben des Auslegers, festgestellter Druckverlust).
  • Geringfügige elektrische Fehlfunktionen: nicht funktionierende Kontrollleuchten, teilweise inaktive Bordinstrumente, Beleuchtungssysteme mit Anomalien, sofern ausdrücklich im Produktdatenblatt aufgeführt.
  • Nicht funktionierende oder teilweise defekte Kabinenklimatisierung, sofern im Produktdatenblatt angegeben.
  • Reifen oder Ketten mit fortgeschrittenem Verschleiß über die normale Nutzungsschwelle hinaus, wenn der Verschleißgrad durch Messungen oder detaillierte Fotos deklariert ist.
Deklariertes Fehlen von Dokumentation
  • Fehlen der Original-Betriebs- und Wartungsanleitung, sofern im Produktdatenblatt angegeben.
  • Fehlen der CE-Dokumentation oder des Typenschilds der Maschine, sofern im Produktdatenblatt angegeben.
  • Fehlen von Sekundärzubehör, das nicht als im Produktdatenblatt enthalten aufgeführt ist (z. B. zusätzliche Schaufeln, optionale Schnellwechsler, Fernbedienungen).

Gültigkeitsbedingung des Haftungsausschlusses für deklarierte Mängel: Der Ausschluss von der Garantie gilt nur für Mängel, die spezifisch, klar und verständlich im auf der Website veröffentlichten Produktdatenblatt oder in einer dem Käufer vor Vertragsschluss übermittelten schriftlichen Mitteilung kommuniziert wurden. Allgemeine Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder „keine Garantie“ ohne spezifische Auflistung der Mängel reichen nicht aus, um die Haftung des Verkäufers nach geltendem italienischem und europäischem Recht auszuschließen.

Abschnitt 6 Gewöhnliche Abnutzung und typische Unvollkommenheiten von Gebrauchtmaschinen

Bei Gebrauchtmaschinen deckt die gesetzliche Konformitätsgarantie nicht die normale Verschlechterung ab, die sich aus dem gewöhnlichen Gebrauch der Ware ergibt und proportional zu ihrem Alter und den deklarierten Betriebsstunden ist. Dieser Grundsatz ist in Art. 7, Absatz 5, der EU-Richtlinie 2019/771 und in Art. 130 des Gesetzesdekrets 206/2005 verankert. Im Folgenden listen wir die Kategorien von Verschleiß auf, die für Land- und Baumaschinen als gewöhnlich gelten.

Physiologische mechanische Abnutzung
  • Reifen: Verringerung der Profiltiefe, Mikrorisse an den Flanken, geringfügige Verformungen durch wiederholte Belastung. Der Käufer sollte die Fotos der Reifen sorgfältig prüfen und Messungen anfordern, falls diese nicht im Datenblatt enthalten sind.
  • Ketten und Führungsrollen: Verschleiß der Kettenplatten, Verringerung der Dicke der Gummierung der Stützrollen, allmähliche Lockerung des Spannsystems. Normal bei Baggern und Minibaggern mit vielen Betriebsstunden.
  • Filter: Luftfilter, Kraftstofffilter, Hydraulikfilter, Ölfilter. Diese Komponenten haben eine durch die Betriebsstunden definierte Lebensdauer und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Die unmittelbar bevorstehende Notwendigkeit eines Filterwechsels stellt keine Vertragswidrigkeit dar, wenn die Maschine die deklarierten Betriebsstunden aufweist.
  • Riemen und Steuerketten: Allmählicher Verschleiß entsprechend den deklarierten Betriebsstunden. Bei Maschinen mit vielen Betriebsstunden wird ein präventiver Austausch auch ohne Symptome empfohlen.
  • Hydraulikdichtungen und O-Ringe: Alterung und Aushärtung des Materials, mit der Möglichkeit von Mikrolecks bei niedrigem Druck an älteren Maschinen. Dies fällt innerhalb gewisser Grenzen unter die gewöhnliche Abnutzung.
Abnutzung der Arbeitsorgane
  • Schaufelzähne und Schneidkanten: Abnutzung durch Abrieb des Bodenbearbeitungsmaterials, Verringerung der Dicke der Grabkanten. Normal bei Baggern und Ladern, die in Umgebungen mit abrasivem Material eingesetzt werden.
  • Schaufelspitze und Anschlüsse: Verschleiß des Schaufelgelenkbolzens und der zugehörigen Buchsen, wobei das mechanische Spiel mit dem Gebrauch zunimmt. Ein gewisses Spiel ist bei Maschinen mit hohen Betriebsstunden normal.
  • Ladergabeln: Leichte Verformung durch wiederholte Belastung innerhalb der Nenntragfähigkeit der Maschine. Dies stellt keinen Mangel dar, wenn die Gabeln weiterhin ihre primäre Funktion erfüllen.
Abnutzung von elektrischen Komponenten und Starterkomponenten
  • Starterbatterie: Verringerung der Kapazität zur Ladungserhaltung mit zunehmendem Alter, langsameres Starten bei niedrigen Temperaturen. Eine Batterie mit mehreren Lebensjahren muss möglicherweise bald ausgetauscht werden.
  • Lichtmaschine: Verringerung der Ladeeffizienz nach Tausenden von Betriebsstunden.
  • Elektrokabel: Aushärtung der Isolierung, oxidierte Steckverbinder, kleine Unterbrechungen der Kontinuität an sekundären elektrischen Zweigen. Normal bei Maschinen mit vielen Lebensjahren.

Proportionalität: Abnutzung gilt nur dann als „gewöhnlich“, wenn sie proportional zum Alter und den deklarierten Betriebsstunden ist. Wenn eine mit 3.000 Stunden deklarierte Maschine einen Verschleißgrad aufweist, der typisch für eine Maschine mit 10.000 Stunden ist, kann dies eine durch die Garantie abgedeckte Vertragswidrigkeit darstellen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte unser Team vor dem Kauf für Klärungen.

Abschnitt 7 Inspektion vor dem Kauf – Ihr Recht auf Überprüfung vor dem Kauf

GASPA MACCHINE erkennt das Recht des Käufers an, die Maschine vor Abschluss des Kaufs zu inspizieren, und ermutigt aktiv dazu. Dies ist die effektivste Form des Schutzes für den Käufer, da sie es ermöglicht, den tatsächlichen Zustand der Ware direkt zu beurteilen und spezifische Fragen an unser technisches Personal zu stellen.

Inspektion an unserem Standort

Jeder, der beabsichtigt, eine Maschine zu kaufen, ist herzlich eingeladen, unseren Standort in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, während der Öffnungszeiten (Montag–Samstag, 09:00–18:00 Uhr MEZ) zu besuchen, um:

  • Die Maschine in all ihren Teilen visuell zu untersuchen, einschließlich der Bereiche, die normalerweise auf den veröffentlichten Fotos nicht sichtbar sind.
  • Dem Start und dem Betrieb im warmen Zustand der Maschine beizuwohnen, der von unserem technischen Personal durchgeführt wird.
  • Einen eigenen Techniker oder Mechaniker Ihres Vertrauens für eine unabhängige Bewertung des Zustands der Maschine mitzubringen. GASPA MACCHINE widersetzt sich keinen unabhängigen technischen Inspektionen und ermutigt aktiv dazu.
  • Eine operative Prüfung der Maschine unter Sicherheitsbedingungen anzufordern, sofern dies technisch möglich ist.
Ferninspektion für auswärtige Käufer

Für Käufer, die unseren Standort nicht physisch erreichen können, bieten wir folgende Möglichkeiten der Ferninspektion an:

  1. Anforderung zusätzlicher Fotos Kontaktieren Sie unser Team und geben Sie an, welche Teile der Maschine Sie genauer untersuchen möchten. Wir erstellen innerhalb von 2 Werktagen nach der Anfrage gezielte Fotos.
  2. Video vom Start und Betrieb Auf Anfrage erstellen wir ein Video vom Start der Maschine mit einer externen Kamera und, sofern möglich, mit Aufnahmen des Kabineninnenraums und der Bordinstrumente während des Betriebs im warmen Zustand.
  3. Videoanruf in Echtzeit Wir können eine Videoanruf-Sitzung mit unserem Techniker organisieren, bei der wir die Maschine in Betrieb zeigen und Ihre Fragen in Echtzeit beantworten. Kontaktieren Sie unser Team, um Datum und Uhrzeit zu vereinbaren.
  4. Inspektion durch einen Drittgutachter Der Käufer kann einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl beauftragen, die Maschine an unserem Standort zu inspizieren. Wir organisieren den Zugang des Gutachters nach telefonischer oder E-Mail-Absprache. Die Kosten der Inspektion trägt der Käufer, aber unser Personal steht für Unterstützung zur Verfügung.

Empfehlung von GASPA MACCHINE: Bei Käufen von Maschinen mit einem Wert von über 10.000 € empfehlen wir Ihnen dringend, mindestens ein Video vom Start und Betrieb anzufordern oder eine Inspektion durch einen Drittgutachter durchführen zu lassen. Die Investition in eine Vorabinspektion ist im Vergleich zum Wert der Maschine vernachlässigbar und ermöglicht es Ihnen, in voller Kenntnis ihres tatsächlichen Zustands zu kaufen.

Abschnitt 8 Verfahren für Lieferung, Abnahme und Unterschrift

Der Moment der Lieferung ist entscheidend für die Festlegung der Rechte und Pflichten beider Parteien. Ein korrektes Abnahmeverfahren zum Zeitpunkt des Erhalts der Maschine liegt im Interesse des Käufers und von GASPA MACCHINE. Im Folgenden beschreiben wir detailliert, was geschieht und was der Käufer tun muss.

Wie die Lieferung erfolgt

Die Maschinen werden durch einen auf Schwertransporte spezialisierten Kurier auf einem Tieflader oder Anhänger geliefert. Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante, die für das Transportmittel zugänglich ist. Der Kurier ist nicht verpflichtet, die Maschine in Gebäude oder über den ersten für das Fahrzeug zugänglichen Bereich hinaus zu bringen.

Empfohlenes Abnahmeverfahren
  • Bevor Sie ein Dokument unterschreiben: Untersuchen Sie die Maschine visuell von allen zugänglichen Seiten. Vergleichen Sie den physischen Zustand mit den Fotos im Produktdatenblatt und mit der Liste der deklarierten Mängel.
  • Fotografieren Sie die Maschine vor dem Entladen, wobei die Ladefläche des Transportfahrzeugs sichtbar sein sollte, um den Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung zu dokumentieren.
  • Wenn Sie Schäden feststellen, die nicht auf den Fotos im Produktdatenblatt vorhanden sind und nicht als vorbestehend deklariert wurden, handelt es sich wahrscheinlich um Transportschäden: Vermerken Sie Ihre schriftlichen Vorbehalte sofort auf dem Transportdokument (CMR oder Lieferschein), bevor Sie die Annahme unterschreiben.
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein aller Zubehörteile und Dokumentationen, die im Produktdatenblatt und im Kaufvertrag aufgeführt sind.
Rechtliche Auswirkungen der Unterschrift ohne Vorbehalt

Die Unterschrift auf dem Lieferdokument ohne spezifische Vorbehalte hat die folgenden rechtlichen Auswirkungen, die es vor der Unterschrift zu verstehen gilt:

  • Sie bestätigt, dass die Maschine in dem im Transportdokument angegebenen Zustand erhalten wurde. Jegliche Transportschäden, die nach der Unterschrift ohne Vorbehalt festgestellt werden, sind gegenüber dem Frachtführer schwieriger geltend zu machen.
  • Sie schließt die gesetzliche Konformitätsgarantie für versteckte Vertragswidrigkeiten nicht aus, die zum Zeitpunkt der Lieferung bei einer normalen Sichtprüfung nicht erkennbar waren.
  • Sie schließt Ihr Recht nicht aus, Vertragswidrigkeiten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu melden (siehe Abschnitt 10).
  • Sie bestätigt die Annahme der sichtbaren ästhetischen Mängel und vorbestehenden Bedingungen, die bereits im Produktdatenblatt deklariert wurden und die später nicht mehr als Vertragswidrigkeiten beanstandet werden können.
Zeitrahmen für die Meldung von Anomalien nach der Lieferung

Im Falle von Anomalien, die nach der Lieferung festgestellt werden, empfehlen wir Ihnen, diese innerhalb der folgenden Zeitrahmen zu melden, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen:

Art der Anomalie Empfohlener Zeitrahmen Meldeweg
Äußerlich sichtbare Transportschäden Sofort (vor Unterzeichnung des Lieferscheins) Vermerk auf dem Lieferschein + E-Mail an info@gaspa-macchine.com innerhalb von 24 Stunden
Fehlen von Zubehör oder Dokumentation Innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung E-Mail an info@gaspa-macchine.com mit Liste der fehlenden Elemente
Versteckte mechanische Mängel, die bei der ersten Nutzung festgestellt werden Innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Nutzung E-Mail mit detaillierter Beschreibung und, sofern möglich, Fotos oder Videos
Vertragswidrigkeiten, die im Laufe der Zeit auftreten Innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung (Art. 132 Verbraucherschutzgesetz) E-Mail oder Telefon mit Beschreibung und Fotodokumentation
Abschnitt 9 B2C- vs. B2B-Verkäufe – Unterscheidung und anwendbare Rechte

Die italienische und europäische Gesetzgebung unterscheidet deutlich zwischen Verkäufen an Privatverbraucher (B2C) und Verkäufen an Fachleute oder Unternehmen (B2B). Diese Unterscheidung ist von grundlegender Bedeutung, da sie den Grad des anwendbaren rechtlichen Schutzes und den Rahmen bestimmt, innerhalb dessen der „As-is“-Haftungsausschluss konkrete rechtliche Wirkungen entfaltet.

Verbraucherkäufer (B2C)

Natürliche Person, die die Maschine für den privaten, nicht gewerblichen oder beruflichen Gebrauch kauft. Sie genießt den vollen Schutz des Gesetzesdekrets 206/2005, der EU-Richtlinie 2019/771 und der entsprechenden nationalen Vorschriften in den Lieferländern. As-is-Klauseln können die gesetzlichen Mindestrechte nicht einschränken.

Gewerblicher Käufer (B2B)

Unternehmen, Freiberufler oder Inhaber einer USt-IdNr., der die Maschine im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit kauft. Die Gewährleistung richtet sich nach den Art. 1490–1496 des Zivilgesetzbuches. As-is-Klauseln können innerhalb der Grenzen des vertraglichen guten Glaubens eine größere Wirksamkeit haben.

Verbraucherschutz (B2C): Unverzichtbare Rechte

Wenn Sie ein Privatverbraucher sind, gelten die folgenden Schutzbestimmungen zwingend und keine Vertragsklausel kann sie ausschließen, gemäß Art. 36, Absatz 2, des Gesetzesdekrets. 206/2005:

  • Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren für nicht deklarierte Vertragswidrigkeiten, beginnend mit dem Datum der Lieferung der Maschine.
  • Vermutung des Vorbestehens des Mangels für die ersten 12 Monate ab Lieferung: Jeder Mangel, der innerhalb von 12 Monaten auftritt, wird als bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden vermutet, und GASPA MACCHINE muss das Gegenteil beweisen.
  • Recht auf Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung im Falle einer nicht deklarierten Vertragswidrigkeit.
  • Recht auf Rücktritt vom Vertrag im Falle eines schwerwiegenden Mangels, der nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert oder ersetzt werden kann.
  • Keine Klausel zum Ausschluss der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers ist gegenüber dem Verbraucher gültig.
Gewerbliche Käufer (B2B): Weitergehende Anwendung des Haftungsausschlusses

Wenn Sie ein Unternehmen oder ein Freiberufler sind, der die Maschine im Rahmen seiner Tätigkeit kauft, wird das Vertragsverhältnis überwiegend durch das italienische Zivilgesetzbuch (Art. 1490–1512) und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von GASPA MACCHINE geregelt. In diesem Zusammenhang:

  • Haben „As-is“-Klauseln und Gewährleistungsbeschränkungen für ausdrücklich deklarierte Mängel volle Wirksamkeit.
  • Beträgt die Frist zur Rüge von Mängeln 8 Tage ab Entdeckung, andernfalls erlischt der Anspruch (Art. 1495 c.c.), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Kann die Gewährleistung für Sachmängel durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sofern der Verkäufer bekannte Mängel nicht arglistig verschwiegen hat.
  • Auch gegenüber B2B-Käufern entzieht sich GASPA MACCHINE nicht der Haftung für versteckte Mängel, die vorsätzlich verschwiegen wurden.

Erklärung der Käufereigenschaft: Beim Kauf werden Sie gebeten anzugeben, ob Sie als Privatverbraucher oder als Fachmann/Unternehmen kaufen. Diese Angabe bestimmt die rechtliche Regelung, die für Ihren Kaufvertrag gilt. Die Angabe falscher Informationen über die eigene Käufereigenschaft ändert nichts an den tatsächlich zustehenden gesetzlichen Rechten.

Abschnitt 10 Verfügbare Rechtsbehelfe trotz „As-is“-Verkauf

Selbst bei Vorliegen einer Klausel zum „Verkauf im Ist-Zustand“ hat der Käufer, wenn eine von GASPA MACCHINE verkaufte Maschine eine nicht deklarierte Vertragswidrigkeit aufweist – also einen Mangel, der nicht ausdrücklich im Produktdatenblatt oder vor dem Kauf schriftlich mitgeteilt wurde –, vollen Anspruch auf die folgenden Rechtsbehelfe in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge.

1. Kostenlose Reparatur des Mangels

Der erste gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf ist die Reparatur der Vertragswidrigkeit ohne jegliche Kosten für den Käufer. GASPA MACCHINE übernimmt die Reparaturkosten und, falls erforderlich, die Transportkosten der Maschine für deren Durchführung. Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer abgeschlossen werden.

2. Ersatz durch eine gleichwertige Maschine

Ist eine Reparatur unmöglich, unverhältnismäßig teuer oder wird sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, kann der Käufer den Ersatz der defekten Maschine durch eine andere Maschine mit gleichwertigem Wert und Merkmalen aus unserem Katalog verlangen. GASPA MACCHINE übernimmt die Logistikkosten des Austauschs.

3. Preisminderung oder Rückerstattung

Sind weder Reparatur noch Ersatz möglich oder werden diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgelehnt, kann der Käufer wählen zwischen:

  • Einer proportionalen Minderung des gezahlten Preises in einem Maße, das dem Wertverlust entspricht, der durch den nicht behobenen Mangel entstanden ist.
  • Der Auflösung des Vertrages mit vollständiger Rückerstattung des gezahlten Preises und Rückgabe der Maschine unter folgenden Bedingungen: Der Mangel darf nicht geringfügig sein, und die Maschine muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie geliefert wurde, vorbehaltlich der normalen Abnutzung in der Zwischenzeit.
Inanspruchnahme eines Rechtsbehelfs – Verfahren
  1. Schritt 1 – Schriftliche Mängelanzeige Senden Sie eine E-Mail an info@gaspa-macchine.com mit: Bestellnummer, detaillierter Beschreibung des Mangels, Datum des Auftretens des Mangels sowie Fotos oder dokumentierenden Videos. Sie erhalten innerhalb von 1 Werktag eine Empfangsbestätigung.
  2. Schritt 2 – Bewertung der Meldung Unser technisches Team prüft die Meldung und stellt fest, ob der gemeldete Mangel unter die gesetzliche Gewährleistung fällt (nicht als vorbestehend deklariert), ob es sich um gewöhnlichen Verschleiß handelt (nicht abgedeckt) oder um deklarierte Mängel, die vom Käufer akzeptiert wurden. Wir teilen Ihnen das Ergebnis innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen mit.
  3. Schritt 3 – Vorschlag des Rechtsbehelfs Im Falle eines als gewährleistungspflichtig anerkannten Mangels schlagen wir Ihnen schriftlich den verfügbaren Rechtsbehelf vor (Reparatur, Ersatz, Preisminderung) unter Angabe der Fristen und der Ausführungsmodalitäten.
  4. Schritt 4 – Umsetzung des vereinbarten Rechtsbehelfs Wir führen den Rechtsbehelf innerhalb der mitgeteilten Fristen aus. Im Falle einer Rückerstattung oder Preisminderung erfolgt die Gutschrift über dieselbe ursprüngliche Zahlungsmethode innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Bestätigung des Rechtsbehelfs.
Abschnitt 11 Zusätzliche Rechte je nach Wohnsitzland des Käufers

Zusätzlich zur europäischen gesetzlichen Konformitätsgarantie (EU-Richtlinie 2019/771) sieht jedes Land, in das GASPA MACCHINE versendet, spezifische nationale Bestimmungen vor, die die Rechte des Käufers gegenüber einem „As-is“-Verkauf weiter ausbauen können. Im Folgenden führen wir die relevantesten Bestimmungen für jedes Land auf.

Land Gewährleistungsfrist – Gebrauchtware Vermutung des vorbestehenden Mangels Spezifische Rechtsvorschriften
🇮🇹 Italien 2 Jahre (für Verbraucher nicht reduzierbar) 12 Monate ab Lieferung D.Lgs. 206/2005; D.Lgs. 170/2021; Art. 1490–1497 c.c.
🇦🇹 Österreich 2 Jahre (bei Gebrauchtware per Vereinbarung auf 1 Jahr reduzierbar) 12 Monate ab Lieferung (seit 2022) ABGB §§ 922–933; KSchG; VGG 2021
🇫🇮 Finnland 2 Jahre 12 Monate ab Lieferung Kuluttajansuojalaki (Laki 38/1978)
🇫🇷 Frankreich 2 Jahre + Garantie für versteckte Mängel 2 Jahre ab Entdeckung 12 Monate ab Lieferung Code de la Consommation Art. L217-1; Art. 1641 französisches c.c.
🇩🇪 Deutschland 2 Jahre (bei Gebrauchtware per Vereinbarung auf 1 Jahr reduzierbar) 12 Monate ab Lieferung BGB §§ 434–442; Kaufrechtsumsetzungsgesetz 2022
🇳🇱 Niederlande 2 Jahre 12 Monate ab Lieferung Burgerlijk Wetboek, Boek 7, Afd. 1
🇵🇱 Polen 2 Jahre (bei Gebrauchtware per Vereinbarung auf 1 Jahr reduzierbar) 12 Monate ab Lieferung Kodeks cywilny; Ustawa o prawach konsumenta 2022
🇷🇴 Rumänien 2 Jahre 12 Monate ab Lieferung OUG nr. 140/2021; Legea nr. 449/2003
🇪🇸 Spanien 3 Jahre für Neuware; 2 Jahre für Gebrauchtware (per Vereinbarung auf 1 Jahr reduzierbar) 24 Monate ab Lieferung (Neuware); 12 Monate (Gebrauchtware) Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU) geändert durch RDL 7/2021
🇨🇭 Schweiz 2 Jahre ab Lieferung Keine einheitliche gesetzliche Vermutung vorgesehen (Beweislast beim Käufer) Obligationenrecht (OR) Art. 197–210
Spezifischer Hinweis für Frankreich – Garantie für versteckte Mängel

In Frankreich profitiert der Käufer einer Gebrauchtmaschine nicht nur von der gesetzlichen Konformitätsgarantie, sondern auch von der Garantie für versteckte Mängel (garantie des vices cachés), verankert in den Art. 1641–1649 des Code Civil. Diese Garantie gilt für verborgene Mängel, die die Maschine für den Gebrauch ungeeignet machen oder deren Nutzen so sehr mindern, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis erworben hätte, wenn er sie gekannt hätte. Der Anspruch verjährt in 2 Jahren ab Entdeckung des Mangels, unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs. Diese Garantie besteht separat und zusätzlich zur gesetzlichen Konformitätsgarantie und kann auch durch eine „As-is“-Klausel nicht ausgeschlossen werden.

Spezifischer Hinweis für Spanien – Erweiterte Garantie

In Spanien hat das Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU), geändert durch das Real Decreto-ley 7/2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771, wichtige Änderungen eingeführt. Für Gebrauchtwaren beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, die nur durch eine ausdrückliche und klar formulierte Vereinbarung zwischen den Parteien auf 1 Jahr reduziert werden kann. Die Vermutung des Vorbestehens des Mangels beträgt bei Gebrauchtwaren 12 Monate. Der spanische Verbraucher, der keine zufriedenstellende Lösung erhält, kann das Sistema Arbitral de Consumo in Anspruch nehmen, ein kostenloses oder sehr kostengünstiges Streitbeilegungsverfahren.

Spezifischer Hinweis für die Schweiz – Nichtanwendung der EU-Richtlinie

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, und die Richtlinie 2019/771 findet dort keine direkte Anwendung. Die Gewährleistung für Mängel und Defekte ist im Schweizer Obligationenrecht (OR), Art. 197–210 geregelt. Der Verkäufer haftet für Mängel, die den Wert der Sache oder ihre Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch erheblich mindern. Der Käufer muss Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung rügen (Art. 201 OR). Die Gewährleistung dauert 2 Jahre ab Lieferung. Im Gegensatz zur EU ist in der Schweiz gesetzlich keine Vermutung des Vorbestehens des Mangels vorgesehen, weshalb die Beweislast in höherem Maße beim Käufer liegt.

Europäische ODR-Plattform: Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, die eine Streitigkeit nicht direkt mit GASPA MACCHINE lösen können, haben Zugang zur Online-Plattform der Europäischen Kommission zur alternativen Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse für Streitigkeiten über ODR lautet info@gaspa-macchine.com.

Abschnitt 12 Haftungsbeschränkung von GASPA MACCHINE

GASPA MACCHINE beschränkt seine Haftung gegenüber dem Käufer gemäß den nachstehenden Bedingungen unter strikter Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt ausschließlich gegenüber gewerblichen Käufern (B2B) im Rahmen des nach dem Codice Civile Zulässigen und gilt nicht für Verbraucher (B2C) hinsichtlich der durch das D.Lgs. garantierten Mindestrechte. 206/2005.

Anwendbare Haftungsausschlüsse
  • Indirekte Schäden und Folgeschäden: GASPA MACCHINE haftet nicht für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Schäden an Dritten, Mietkosten für Ersatzmaschinen oder sonstige indirekte wirtschaftliche Schäden, die aus einem Mangel der erworbenen Maschine resultieren, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist nach den geltenden Rechtsvorschriften im Land des Käufers untersagt.
  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung: GASPA MACCHINE haftet nicht für Ausfälle, Brüche oder Schäden, die durch die Verwendung der Maschine für andere als die vorgesehenen oder im Produktdatenblatt angegebenen Anwendungen oder unter Verstoß gegen die technischen Spezifikationen des Originalherstellers verursacht wurden.
  • Vernachlässigte Wartung: GASPA MACCHINE haftet nicht für Ausfälle, die aus der Nichteinhaltung des vom Originalhersteller der Maschine vorgesehenen periodischen Wartungsplans nach der Übergabe an den Käufer resultieren.
  • Nicht autorisierte Änderungen: GASPA MACCHINE haftet nicht für Ausfälle, Schäden oder Mängel, die durch technische Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen verursacht wurden, die von Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von GASPA MACCHINE an der Maschine vorgenommen wurden.
  • Gewöhnlicher Verschleiß: GASPA MACCHINE haftet nicht für den normalen physiologischen Verschleiß von Komponenten, wie in Abschnitt 6 dieses Dokuments beschrieben, proportional zum Alter und den angegebenen Betriebsstunden.
  • Deklarierte Mängel: GASPA MACCHINE haftet nicht für Mängel, die ausdrücklich im Produktdatenblatt aufgeführt oder dem Käufer vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt wurden, wie in Abschnitt 5 spezifiziert.
Ausschlüsse, die niemals gelten (kraft Gesetzes)
  • GASPA MACCHINE kann in keinem Fall die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausschließen.
  • GASPA MACCHINE kann die Haftung für Mängel nicht ausschließen, die dem Käufer vorsätzlich verschwiegen wurden.
  • Gegenüber Verbrauchern kann GASPA MACCHINE die gesetzlichen Mindestrechte gemäß D.Lgs. 206/2005 und den nationalen Vorschriften der Bestimmungsländer nicht einschränken.
  • GASPA MACCHINE kann die Haftung für Personenschäden, die durch Mängel des verkauften Produkts verursacht wurden, im Rahmen der Vorschriften zur Produkthaftung (D.Lgs. 206/2005, Teil IV) nicht ausschließen.

Verbraucherschutz – Nichtige Klauseln: Gemäß Art. 36, Absatz 2 des D.Lgs. 206/2005 sind Klauseln nichtig, die Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Verbraucher für Fälle von Tod oder Personenschäden vorsehen, die aus einer Handlung oder Unterlassung des Unternehmers resultieren. Ebenso sind Klauseln nichtig, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung durch den Unternehmer ausschließen oder einschränken. Von diesen Schutzbestimmungen kann nicht abgewichen werden.

Abschnitt 13 Streitbeilegung

Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Kauf bei GASPA MACCHINE bitten wir Sie, uns zunächst direkt zu kontaktieren, um eine gütliche Einigung zu finden. Unsere Priorität ist die Kundenzufriedenheit, und wir versuchen stets, jegliche Streitigkeiten schnell, fair und ohne formelle Verfahren beizulegen.

1. Direkte gütliche Einigung

Bevor Sie ein formelles Verfahren einleiten, kontaktieren Sie uns bitte unter info@gaspa-macchine.com mit einer detaillierten Beschreibung des Problems und allen verfügbaren Unterlagen. Wir verpflichten uns, innerhalb von 5 Werktagen zu antworten und eine faire und angemessene Lösung vorzuschlagen.

2. Alternative Streitbeilegung (ADR/ODR)

Wenn keine direkte Einigung erzielt werden kann, haben Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union das Recht, die folgenden Verfahren in Anspruch zu nehmen:

  • Europäische ODR-Plattform: Verfügbar unter ec.europa.eu/consumers/odr für Online-Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Verkäufern in der EU.
  • Freiwillige Mediation: Über vom italienischen Justizministerium akkreditierte Stellen gemäß D.Lgs. 28/2010.
  • Nationale ADR-Stellen: Jedes Mitgliedsland verfügt über akkreditierte Stellen zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (siehe länderspezifische Angaben in Abschnitt 11).
  • Schlichtung der Handelskammer (CCIAA): Die Handelskammer von Sassari bietet Schlichtungsdienste für Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern an.
3. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten, die nicht auf alternativem Wege beigelegt werden, ist der Gerichtsstand der Sitz von GASPA S.R.L MACCHINE, d. h. das Gericht von Sassari, es sei denn, die Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes des Verbrauchers sehen eine ausschließliche Zuständigkeit zugunsten des Verbrauchergerichtsstands vor. In diesem Fall gehen die im Land des Verbrauchers geltenden gesetzlichen Bestimmungen vor.

Anwendbares Recht: Der Kaufvertrag unterliegt italienischem Recht, unbeschadet der zwingenden Schutzrechte für Verbraucher in der Europäischen Union gemäß der Gesetzgebung des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, sofern diese günstiger als das italienische Recht sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I).

Unterstützung vor dem Kauf und Kundendienst

Unser Team steht Ihnen für alle Fragen zum Zustand einer Maschine, für die Anforderung zusätzlicher Fotos oder Videos, zur Vereinbarung einer Besichtigung oder für Unterstützung in der After-Sales-Phase zur Verfügung.

info@gaspa-macchine.com +39 377 390 1146 Mo–Sa, 09:00–18:00 Uhr CET Z.I. Predda Niedda Str. 30, 07100 Sassari (SS)
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