Beschwerden und Streitbeilegung – GASPA MACCHINE
GASPA MACCHINE

Beschwerden und Streitbeilegung

Ihre Zufriedenheit ist unsere oberste Priorität. Diese Seite erläutert klar und transparent die Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde, Ihre gesetzlichen Rechte, die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung sowie die verfügbaren Rechtsbehelfe in allen Ländern, in die wir versenden.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026 Inkrafttreten: 12. Juni 2026 Italien – Lieferungen in 10 europäische Länder
Abschnitt 1 Über uns und Geltungsbereich

Diese Beschwerde- und Streitbeilegungsrichtlinie wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die kommerziell unter dem Namen GASPA MACCHINE auftritt, mit Sitz und Betriebsstätte in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, USt-IdNr. IT 03006910909, ATECO-Code 47.52.40.

GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Online- und Fernabsatz von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen. Unser Katalog umfasst: Traktoren, Minibagger, Erdbewegungsmaschinen, Tandem-Vibrationswalzen, Teleskoplader (Telehandler), Radlader und andere Baustellengeräte der Marke JCB sowie anderer führender Hersteller. Alle Käufe werden über die offizielle E-Commerce-Website gaspa-macchine.com getätigt, die über die WooCommerce-Plattform auf WordPress verwaltet wird.

Diese Richtlinie gilt für alle über unsere Website getätigten Käufe und regelt die Rechte der Kunden im Falle einer Beschwerde, Beanstandung oder Streitigkeit im Zusammenhang mit einer Bestellung, einer Lieferung, dem Zustand einer Maschine, einer Rückerstattung oder jedem anderen Aspekt der Geschäftsbeziehung mit GASPA MACCHINE. Wir liefern in 10 europäische Länder:

Italien Österreich Finnland Frankreich Deutschland Niederlande Polen Rumänien Spanien Schweiz

Diese Richtlinie entspricht dem D.Lgs. n. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), dem D.Lgs. n. 130/2015 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/11 über ADR für Verbraucher), der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung (ODR) sowie den geltenden Verbraucherschutzvorschriften in jedem Bestimmungsland. Die für den Verbraucher günstigeren Bestimmungen des Rechts des Wohnsitzlandes des Käufers finden stets vorrangig vor diesen allgemeinen Bedingungen Anwendung.

Wichtiger Hinweis: Diese Richtlinie gilt sowohl für Privatverbraucher (natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit kaufen) als auch für Freiberufler und Unternehmen. Bestimmte Rechte, insbesondere solche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der ADR, sind gemäß der geltenden europäischen und italienischen Gesetzgebung Privatverbrauchern vorbehalten. Die relevanten Abschnitte geben klar an, wenn sie nur für eine der beiden Kategorien gelten.

Abschnitt 2 So reichen Sie eine Beschwerde ein – Offizielles Verfahren

GASPA MACCHINE hat ein klares und zugängliches internes Verfahren für die Bearbeitung jeglicher Beschwerden festgelegt. Wir bitten Sie, die unten beschriebenen Schritte zu befolgen, um sicherzustellen, dass Ihre Beschwerde so schnell wie möglich registriert, geprüft und gelöst wird. Es ist kein Vordruck erforderlich: Eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder ein Telefonanruf genügt, um den Prozess einzuleiten.

  1. Schritt 1 – Kontaktieren Sie den Kundendienst von GASPA MACCHINE Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an info@gaspa-macchine.com oder rufen Sie uns unter +39 377 390 1146 an (Montag–Samstag, 09:00–18:00 Uhr, Zeitzone MEZ). Für eine schnellere Bearbeitung der Beschwerde empfehlen wir die schriftliche Kommunikation per E-Mail, damit Sie einen Nachweis über die gesamte Korrespondenz haben.
  2. Schritt 2 – Geben Sie die Details Ihrer Beschwerde an In der Mitteilung müssen folgende Angaben enthalten sein: (a) die Bestellnummer oder die Kaufreferenz; (b) die Bezeichnung und das Modell der gekauften Maschine; (c) eine präzise und detaillierte Beschreibung des aufgetretenen Problems; (d) das Datum, an dem das Problem aufgetreten ist oder an dem Sie es entdeckt haben; (e) die Art der von Ihnen gewünschten Lösung (Rückerstattung, Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Sonstiges). Je vollständiger die bereitgestellten Informationen sind, desto schneller erfolgt unsere Antwort.
  3. Schritt 3 – Fügen Sie unterstützende Unterlagen bei Um die Prüfung der Beschwerde zu erleichtern, bitten wir Sie, sofern verfügbar, Folgendes beizufügen: Fotos oder Videos, die den Defekt oder Schaden dokumentieren; eine Kopie der Kaufrechnung oder der Bestellbestätigung; das bei der Lieferung unterzeichnete Transportdokument; etwaige frühere Mitteilungen mit unserem Kundendienst zu demselben Problem. Im Falle von Transportschäden ist es entscheidend, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Empfangs auf dem Transportdokument vermerkt wurde, bevor Sie dem Frachtführer gegenüber unterschreiben.
  4. Schritt 4 – Erhalt der Beschwerde-Referenznummer Innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt Ihrer Mitteilung senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit der internen Referenznummer der Beschwerde (Support-Ticket), dem Namen des zuständigen Bearbeiters und der voraussichtlichen Zeit bis zur Lösung. Bewahren Sie diese Referenznummer für spätere Mitteilungen auf.
  5. Schritt 5 – Untersuchung und Bewertung der Beschwerde Unser technisches und kaufmännisches Team wird die bereitgestellten Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Akte prüfen. In dieser Phase können wir Sie kontaktieren, um zusätzliche Informationen oder ergänzende Fotodokumentationen anzufordern oder um eine Ferninspektion per Videoanruf mit unserem Fachtechniker zu vereinbaren, falls das Problem dies erfordert.
  6. Schritt 6 – Mitteilung der vorgeschlagenen Lösung Nach Abschluss der Untersuchung werden wir Ihnen das Ergebnis der Bewertung und die vorgeschlagene Lösung (Reparatur, Ersatz, Preisminderung, Rückerstattung oder andere Maßnahme) schriftlich mitteilen. Im Falle einer teilweisen Anerkennung oder Ablehnung der Beschwerde werden wir Ihnen eine detaillierte und klare Begründung liefern. Sie haben dann die Möglichkeit, die vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren oder mit den in den folgenden Abschnitten dieser Richtlinie beschriebenen alternativen Rechtsbehelfen fortzufahren.

Achtung – Transportschäden: Wenn die Maschine zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbare Schäden aufweist, ist es unerlässlich, die Beanstandung auf dem Transportdokument vor der Unterzeichnung zu vermerken und die Schäden sofort zu fotografieren. Kontaktieren Sie GASPA MACCHINE anschließend innerhalb von 3 Werktagen nach der Lieferung. Eine verspätete Meldung von Transportschäden könnte die Möglichkeit beeinträchtigen, Regressansprüche gegen den Frachtführer geltend zu machen.

Vertraulichkeit der Kommunikation: Alle im Rahmen des Beschwerdeverfahrens bereitgestellten Informationen und Dokumente werden unter voller Einhaltung der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) und der unter dem Link gaspa-macchine.com/de/datenschutzerklarung/ verfügbaren Datenschutzerklärung behandelt. Ihre persönlichen Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, die für die Lösung der Beschwerde unbedingt erforderlich sind (z. B. der Frachtführer oder der Hersteller).

Abschnitt 3 Zusagen zu Antwortzeiten

GASPA MACCHINE verpflichtet sich formell, die folgenden Antwortzeiten für alle über die offiziellen Kanäle eingegangenen Beschwerden einzuhalten. Diese Zusagen gelten an Werktagen (Montag–Samstag, ausgenommen italienische Feiertage) und beginnen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Beschwerdemitteilung.

2
Werktage für die Bestätigung des Eingangs der Beschwerde
5
Werktage für die Bewertung und Antwort auf die Untersuchung
15
Maximale Werktage für den endgültigen Lösungsvorschlag
14
Kalendertage für die Gutschrift der genehmigten Rückerstattung

Sollte die Komplexität der Beschwerde längere Bewertungszeiten als angegeben erfordern (z. B. bei Beschwerden, die externe technische Gutachten oder die Einbeziehung des Originalherstellers erfordern), werden wir Sie rechtzeitig über die Aktualisierung der voraussichtlichen Zeiten mit schriftlicher Begründung informieren. In keinem Fall werden die Gesamtantwortzeiten vom Datum der Beschwerde bis zum Lösungsvorschlag 30 Kalendertage überschreiten, in Übereinstimmung mit der in Art. 141-ter des D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) vorgesehenen Höchstfrist.

Unser Qualitätsstandard: GASPA MACCHINE verpflichtet sich, jede Beschwerde mit höchster Professionalität und Transparenz zu bearbeiten. Jeder Vorgang erhält eine eindeutige Referenznummer und wird von einem einzelnen dedizierten Vertriebsmitarbeiter betreut, sodass Sie dieselben Informationen niemals gegenüber verschiedenen Ansprechpartnern wiederholen müssen.

Abschnitt 4 Gütliche Einigung

Bevor Sie formelle Streitbeilegungsverfahren (Mediation, Schiedsverfahren, ADR, ODR oder gerichtliche Schritte) einleiten, bitten wir Sie, uns stets direkt zu kontaktieren, um eine gütliche und einvernehmliche Lösung zu suchen. GASPA MACCHINE betrachtet die direkte Beilegung im gegenseitigen Interesse beider Parteien als den bevorzugten Weg.

Warum zuerst den gütlichen Weg wählen
  • Es ist die schnellste Lösung: Die meisten Beschwerden werden innerhalb weniger Werktage direkt gelöst, ohne die Zeiten formeller Verfahren abzuwarten.
  • Es ist die flexibelste Lösung: Wir können individuelle Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die formelle Verfahren nicht immer ermöglichen, wie zukünftige Rabatte, Austausch von Komponenten, vorrangiger technischer Support oder andere Vergünstigungen.
  • Es ist die kostengünstigste Lösung: Es entstehen für keine der Parteien zusätzliche Kosten oder Anwaltsgebühren.
  • Ihre Rechte bleiben unberührt: Der Versuch einer gütlichen Einigung führt nicht zum Verlust Ihres Rechts, später formelle ADR/ODR-Verfahren einzuleiten oder den Klageweg zu beschreiten, sollte die gütliche Einigung nicht erfolgreich sein.
So leiten Sie die direkte Verhandlung ein

Um eine gütliche Einigung einzuleiten, genügt es, uns über einen der folgenden Kanäle zu kontaktieren, das Problem klar zu beschreiben und Ihre Bestellnummer sowie die gewünschte Lösung anzugeben:

  • E-Mail: info@gaspa-macchine.com — bevorzugter Kanal, um einen schriftlichen Nachweis der gesamten Kommunikation zu haben.
  • Telefon: +39 377 390 1146 — erreichbar Montag–Samstag, 09:00–18:00 Uhr MEZ.
  • Einschreiben: Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien — für formelle Mitteilungen, die Papierunterlagen erfordern.
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird

Wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beginn des Versuchs einer gütlichen Einigung keine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung erzielt werden konnte, hat der Kunde das volle Recht, mit den Verfahren der alternativen Streitbeilegung (ADR) oder über die in den folgenden Abschnitten beschriebene Europäische ODR-Plattform fortzufahren. In der Europäischen Union ansässige Verbraucher können sich jederzeit an die ADR-Stellen ihres Landes wenden, ohne dass dies das Recht auf Anrufung der ordentlichen Gerichte einschränkt.

Gemäß Art. 141-bis des D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz): GASPA MACCHINE ist verpflichtet, Verbraucher über die Existenz von ADR-Stellen und der ODR-Plattform zu informieren, bevor eine Streitigkeit an diese Stellen verwiesen wird. Diese Richtlinie erfüllt diese Informationspflicht präventiv und transparent.

Abschnitt 5 Verfügbare Rechtsbehelfe im Streitfall

Im Falle einer Beschwerde bezüglich einer bei GASPA MACCHINE erworbenen Maschine hat der Käufer Anspruch auf die nach geltendem Recht vorgesehenen Rechtsbehelfe. Die Rechtsbehelfe sind in der durch die EU-Richtlinie 2019/771 festgelegten Rangfolge aufgeführt, die in Italien mit dem D.Lgs. 170/2021 umgesetzt wurde. GASPA MACCHINE verpflichtet sich, diese Hierarchie vollständig einzuhalten.

1. Beseitigung des Mangels (primärer Rechtsbehelf)

Der erste gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf ist die kostenlose Reparatur der Maschine oder der defekten Komponente, die innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen ist, ohne dem Käufer erhebliche Unannehmlichkeiten zu bereiten. Die Reparatur ist für den Kunden hinsichtlich der ersetzten Teile, der Arbeitszeit und des Hin- und Rücktransports der Maschine, sofern dieser erforderlich ist, kostenlos. Der Zeitraum, in dem die Maschine wegen einer Garantiereparatur stillsteht, wird nicht auf die Berechnung der Restlaufzeit der gesetzlichen Gewährleistung angerechnet.

2. Ersatz der Maschine (sekundärer Rechtsbehelf)

Wenn die Reparatur nicht möglich ist, im Vergleich zum Ersatz unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird, kann der Käufer den Ersatz durch eine gleichwertige Maschine verlangen. Die Ersatzmaschine muss technische Merkmale und einen Handelswert aufweisen, die mit der ursprünglich gekauften Maschine vergleichbar sind. Die Kosten für die Lieferung der Ersatzmaschine und die Rücksendung der defekten Maschine gehen zu Lasten von GASPA MACCHINE.

3. Angemessene Preisminderung

Falls weder Reparatur noch Ersatz durchführbar sind oder akzeptiert werden, oder falls der Mangel nach einem ersten Reparaturversuch fortbesteht, hat der Käufer das Recht, eine Minderung des gezahlten Preises zu verlangen, die dem durch den ungelösten Mangel verursachten Wertverlust der Maschine entspricht. Die Minderung wird transparent und dokumentiert berechnet.

4. Rücktritt vom Vertrag und vollständige Rückerstattung

Der Käufer hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und vollständige Rückerstattung des gezahlten Preises, wenn:

  • Der Mangel so schwerwiegend ist, dass die Maschine für den Zweck, für den sie gekauft wurde, unbrauchbar ist.
  • GASPA MACCHINE die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen hat.
  • Ein früherer Reparatur- oder Ersatzversuch den Mangel nicht behoben hat und ein weiterer Versuch nicht möglich oder zumutbar ist.
  • GASPA MACCHINE erklärt hat oder es offensichtlich ist, dass der Mangel nicht behoben werden kann.

Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag erfolgt die Rücksendung der Maschine auf Kosten von GASPA MACCHINE (bei als gültig anerkannten Gewährleistungsansprüchen), und die vollständige Rückerstattung des Preises wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Maschine an unserem Sitz oder nach Nachweis des Versands über dieselbe Zahlungsmethode gutgeschrieben, die für den Kauf verwendet wurde.

Geringfügige Mängel: Gemäß der EU-Richtlinie 2019/771 hat der Käufer kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Maschine nicht erheblich beeinträchtigt. Er behält jedoch das volle Recht auf Reparatur, Ersatz oder Preisminderung. Sollten Zweifel an der Bewertung der Schwere des Mangels bestehen, laden wir Sie zu einem direkten Gespräch ein.

Abschnitt 6 Widerrufsrecht und Rückerstattung

Zusätzlich zu den Rechtsbehelfen bei Vertragswidrigkeit genießen Privatverbraucher, die bei GASPA MACCHINE einkaufen, das in der europäischen und italienischen Gesetzgebung für Fernabsatzverträge vorgesehene Widerrufsrecht. Dieses Recht ist von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden und unabhängig davon.

Zeitfenster für den Widerruf

Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Maschine physisch geliefert und entgegengenommen wurde, ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Frist wird durch das D.Lgs. 206/2005, Artt. 52–58 (Verbraucherschutzgesetz) garantiert, das die EU-Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher umsetzt.

GASPA MACCHINE bietet eine Rückgaberegelung von 14 Tagen an, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts

Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, muss die zurückgegebene Maschine folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss sich in demselben Zustand befinden, in dem sie geliefert wurde, ohne Änderungen, unbefugte Eingriffe oder Verschlechterungen, die nicht auf eine ordnungsgemäße Prüfung zurückzuführen sind.
  • Sie muss mit allem Zubehör, der technischen Dokumentation, Schlüsseln, Handbüchern und der beim Verkauf mitgelieferten Ausrüstung zurückgegeben werden.
  • Sie muss von der Originalrechnung oder einer Kopie der Bestellbestätigung begleitet sein.
  • Sie darf keine Laufleistung von mehr als 100 km aufweisen oder mehr als 50 Betriebsstunden zu Testzwecken angesammelt haben. Eine Nutzung über diese Grenzen hinaus stellt eine tatsächliche Nutzung und keine bloße Prüfung dar, was die Rückerstattung beeinflussen kann.
So üben Sie den Widerruf aus

Um das Widerrufsrecht auszuüben, genügt es, eine klare und eindeutige schriftliche Mitteilung an info@gaspa-macchine.com innerhalb der Frist von 14 Tagen nach der Lieferung zu senden. Ein spezielles Formular ist nicht erforderlich, aber die Mitteilung muss enthalten: Vor- und Nachname des Kunden, Bestellnummer, die gekaufte Maschine und den Willen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf gilt als rechtzeitig ausgeübt, wenn die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird, auch wenn sie noch nicht eingegangen ist.

Rückerstattung im Falle des Widerrufs

Nach wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts erstattet GASPA MACCHINE den gesamten gezahlten Kaufpreis innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der zurückgegebenen Maschine an unserem Sitz (Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari) oder nach Mitteilung des Kunden über den Versand der Maschine, falls dieser früher erfolgte. Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, die für den ursprünglichen Kauf verwendet wurde, ohne dass Gebühren anfallen.

  • Rücksendekosten: Die Transportkosten für die Rücksendung der Maschine trägt der Kunde, wie in unserer Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie angegeben. Es werden keine Wiedereinlagerungsgebühren oder Strafen erhoben.
  • Wertminderung: GASPA MACCHINE behält sich das Recht vor, einen Betrag von der Rückerstattung abzuziehen, der der Wertminderung der Maschine entspricht, falls diese erheblich verschlechtert oder über die zulässigen Prüfungsgrenzen hinaus genutzt wurde, in proportionalem und dokumentiertem Maße.

Für alle Details zur Rückgaberichtlinie: Besuchen Sie unsere spezielle Seite Rückgabe und Rückerstattung, auf der Sie alle aktuellen Informationen zu den geltenden Bedingungen, Verfahren und Fristen finden.

Abschnitt 7 Europäische ODR-Plattform – Online-Streitbeilegung

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Online Dispute Resolution – ODR) und in Erfüllung der Informationspflicht gemäß Art. 14 derselben Verordnung informiert GASPA MACCHINE alle in der Europäischen Union ansässigen Verbraucher über die Existenz der ODR-Plattform der Europäischen Kommission.

Zugang zur ODR-Plattform

Die Europäische ODR-Plattform ist ein kostenloses Online-Tool, das direkt von der Europäischen Kommission verwaltet wird und es Verbrauchern und Händlern in der EU ermöglicht, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen außergerichtlich, schnell und kostengünstig beizulegen. Die Plattform ist unter folgender Adresse erreichbar:

Europäische ODR-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr

E-Mail-Adresse für ODR-Streitigkeiten

Gemäß der Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 2 der EU-Verordnung 524/2013 lautet die Referenz-E-Mail-Adresse von GASPA MACCHINE für Streitigkeiten, die über die ODR-Plattform abgewickelt werden:

Wie die ODR-Plattform funktioniert
  • Der Verbraucher greift auf die ODR-Plattform zu, füllt das Online-Beschwerdeformular aus und sendet es ab; die Plattform leitet die Beschwerde automatisch an den Verkäufer weiter.
  • Die Parteien haben 30 Tage Zeit, um sich auf eine Stelle für alternative Streitbeilegung (ADR) aus den auf der Plattform akkreditierten Stellen zu einigen.
  • Sobald die ADR-Stelle ausgewählt ist, findet das Verfahren vollständig online statt und wird in der Regel innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen.
  • Der Dienst ist für den Verbraucher kostenlos oder mit sehr geringen Kosten verbunden.
  • Die Teilnahme am ODR-Verfahren beeinträchtigt nicht das Recht des Verbrauchers, später die ordentlichen Gerichte anzurufen.

Wichtig: Die ODR-Plattform steht ausschließlich Verbrauchern und Händlern zur Verfügung, die in der Europäischen Union ansässig oder niedergelassen sind. Kunden mit Sitz in der Schweiz, die kein EU-Mitgliedstaat ist, können dieses Tool nicht nutzen, können sich jedoch an die in Abschnitt 9 dieser Richtlinie angegebenen Schweizer Streitbeilegungsstellen wenden.

Abschnitt 8 Alternative Streitbeilegung (ADR)

Die Alternative Streitbeilegung (ADR – Alternative Dispute Resolution) umfasst alle außergerichtlichen Verfahren, die es ermöglichen, eine Streitigkeit zwischen Verbraucher und Verkäufer beizulegen, ohne die ordentlichen Gerichte anzurufen. In Italien und in der gesamten Europäischen Union wird die ADR durch die EU-Richtlinie 2013/11/EU geregelt, die in Italien mit dem D.Lgs. n. 130/2015 umgesetzt wurde.

Vorteile der ADR für Verbraucher
  • Kosteneffizienz: ADR-Verfahren sind in der Regel kostenlos oder mit sehr geringen Kosten für den Verbraucher verbunden.
  • Schnelligkeit: ADR-Verfahren werden in der Regel innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen, im Gegensatz zu den viel längeren Zeiten gerichtlicher Verfahren.
  • Einfachheit: Es ist kein obligatorischer Rechtsbeistand erforderlich, obwohl es immer möglich ist, sich von einem Anwalt oder einem Verbraucherschutzverband unterstützen zu lassen.
  • Unabhängigkeit: ADR-Stellen sind unparteiisch und von beiden Parteien unabhängig.
  • Wirksamkeit: Die Entscheidungen der ADR-Stellen sind oft bindend oder werden von den Parteien freiwillig akzeptiert.
In Italien verfügbare Arten von ADR

Italienische Verbraucher, die keine direkte Einigung mit GASPA MACCHINE erzielen können, können folgende ADR-Verfahren in Anspruch nehmen:

  • Zivil- und Handelsmediation gemäß D.Lgs. n. 28/2010 über eine beim Justizministerium eingetragene Mediationsstelle. Die Mediation zielt darauf ab, eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Parteien zu erreichen, die durch einen professionellen und unparteiischen Mediator erleichtert wird.
  • Paritätische Schlichtung über die vom Nationalen Rat der Verbraucher und Nutzer (CNCU) anerkannten Verbraucherschutzverbände und die Berufsverbände der Händler.
  • Akkreditierte sektorale ADR-Stellen beim Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT), in Übereinstimmung mit dem D.Lgs. 130/2015.
  • Europäische ODR-Plattform, wie in Abschnitt 7 dieser Richtlinie beschrieben, für Streitigkeiten aus Online-Käufen.
Führende italienische Verbraucherschutzverbände

Italienische Verbraucher können auch Unterstützung und Orientierung bei den wichtigsten in Italien anerkannten Verbraucherschutzverbänden anfordern, darunter:

Teilnahme von GASPA MACCHINE an der ADR: GASPA MACCHINE verpflichtet sich, in gutem Glauben an jedem ADR-Verfahren teilzunehmen, das von einem Verbraucher gegen unser Unternehmen eingeleitet wird, in Übereinstimmung mit den im D.Lgs. vorgesehenen Verpflichtungen. 130/2015. Unsere Teilnahme an der ADR stellt kein Schuldeingeständnis in Bezug auf die Streitigkeit dar, die Gegenstand des Verfahrens ist.

Abschnitt 9 ADR-Stellen und Aufsichtsbehörden nach Land

Verbraucher, die in den Ländern ansässig sind, in die GASPA MACCHINE versendet, haben das Recht, sich an die nationalen Stellen für alternative Streitbeilegung und die zuständigen Verbraucherschutzbehörden in ihrem Wohnsitzland zu wenden. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Referenzen für jedes Land zusammen.

Land Haupt-ADR-Stelle Verbraucherschutzbehörde Rechtliche Grundlage
🇮🇹 Italien Beim Justizministerium eingetragene Mediationsstellen (mediazione.giustizia.it); Paritätische Schlichtung CNCU AGCM – Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (agcm.it) D.Lgs. 206/2005; D.Lgs. 28/2010; D.Lgs. 130/2015
🇦🇹 Österreich Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (verbraucherrecht.at) Arbeiterkammer (AK); Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz KSchG; VGG 2021; Schlichtungsstelle-GmbH-Gesetz
🇫🇮 Finnland Kuluttajariitalautakunta – Verbraucherstreitbeilegungsrat (kuluttajariitalautakunta.fi) Kuluttaja-asiamies – Verbraucher-Ombudsmann (kkv.fi) Kuluttajansuojalaki (38/1978)
🇫🇷 Frankreich Akkreditierter Médiateur de la Consommation (CM2C, e-médiateur, mediateur-net.fr); Liste der CECMC verfügbar auf economie.gouv.fr DGCCRF – Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (economie.gouv.fr/dgccrf) Code de la Consommation, Art. L612-1 ff.; Ordonnance 2015-1033
🇩🇪 Deutschland Universalschlichtungsstelle des Bundes (universalschlichtungsstelle.de); Verbraucherzentrale Bundesverband Bundeszentrale für Verbraucherschutz; Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz); BGB §§ 474 ff.
🇳🇱 Niederlande De Geschillencommissie – Streitbeilegungskommission (degeschillencommissie.nl) Autoriteit Consument en Markt (ACM) (acm.nl) Burgerlijk Wetboek, Boek 7; Wet ADR 2015
🇵🇱 Polen Stały Polubowny Sąd Konsumencki – Ständiges Verbraucherschiedsgericht (uokik.gov.pl) UOKiK – Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (uokik.gov.pl) Ustawa o prawach konsumenta (Dz.U. 2014 poz. 827); Ustawa o pozasądowym rozwiązywaniu sporów konsumenckich
🇷🇴 Rumänien ANPC – Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor (anpc.gov.ro) ANPC (anpc.gov.ro) OUG nr. 34/2014; OUG nr. 140/2021; Legea nr. 449/2003
🇪🇸 Spanien Sistema Arbitral de Consumo – OMIC / Juntas Arbitrales de Consumo (consumo.gob.es) AECOSAN – Agencia Española de Seguridad Alimentaria y Nutrición; Dirección General de Consumo Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU); RDL 7/2021; Real Decreto 231/2008
🇨🇭 Schweiz Konsumentenforum kf (konsum.ch); Sektoraler Ombudsmann zuständig nach Warenkategorie Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (seco.admin.ch); Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) Obligationenrecht (OR), Art. 197–210; Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

So nutzen Sie diese Tabelle: Wenn Sie in einem der angegebenen Länder ansässig sind und die Streitigkeit nicht direkt mit GASPA MACCHINE lösen konnten, können Sie sich an die ADR-Stelle Ihres Wohnsitzlandes wenden. Die meisten dieser Stellen bieten kostenlose oder kostengünstige Dienste für Verbraucher an und verfügen über Online-Beschwerdeformulare. Wir empfehlen Ihnen, alle Unterlagen zum Kauf und zur Kommunikation mit GASPA MACCHINE zu sammeln, bevor Sie eine Beschwerde bei der ADR-Stelle einreichen.

Länderspezifika – Zusätzliche Rechte
Italien

In Italien genießt der Verbraucher einen verstärkten Schutz durch das D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), geändert durch das D.Lgs. 170/2021. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Lieferung, wobei für die ersten 12 Monate die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe gilt. Neben dem direkten Beschwerdeverfahren kann der italienische Verbraucher die obligatorische Mediation (für Streitigkeiten über bestimmten Wertgrenzen), die paritätische Schlichtung über Verbraucherschutzverbände und die Europäische ODR-Plattform in Anspruch nehmen. Die AGCM ist die zuständige Behörde für unlautere Geschäftspraktiken.

Österreich

In Österreich ist der Verbraucher durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geschützt, das 2022 in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771 in Kraft getreten ist. Die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte bietet einen kostenlosen Online-Schlichtungsdienst an. Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Rechtsberatung für Verbraucher an. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe gilt für die ersten 12 Monate ab Lieferung.

Finnland

In Finnland wird der Verbraucherschutz durch das Kuluttajansuojalaki (Gesetz 38/1978) geregelt. Der Verbraucher kann sich kostenlos an die Kuluttajaneuvonta (Verbraucherberatung) wenden und im Falle einer Nichteinigung an den Kuluttajariitalautakunta (Streitbeilegungsrat), der verbindliche Empfehlungen ausspricht. Die Verfahren sind für den Verbraucher völlig kostenlos.

Frankreich

In Frankreich profitiert der Verbraucher von der garantie légale de conformité (Art. L217-1 ff. des Code de la Consommation) und der garantie des vices cachés (Art. 1641 ff. des Code Civil). Die Garantie für verborgene Mängel ermöglicht es dem Verbraucher, innerhalb von 2 Jahren nach Entdeckung des Mangels vorzugehen, selbst wenn dieser bereits vor dem Verkauf bestand. Jeder französische Verkäufer oder Verkäufer, der an französische Verbraucher verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, die Kontaktdaten seines médiateur de la consommation anzugeben. Der französische Verbraucher kann sich ohne zusätzliche Kosten an den angegebenen Mediator wenden.

Deutschland

In Deutschland ist die gesetzliche Gewährleistung (gesetzliche Gewährleistung) im BGB, §§ 434–442, in der durch das Kaufrechtsumsetzungsgesetz von 2022 geänderten Fassung geregelt. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist für E-Commerce-Streitigkeiten zuständig, die nicht von anderen branchenspezifischen Stellen abgedeckt werden. Die Vermutung des Vorliegens eines Mangels bei Lieferung gilt für 12 Monate ab Übergabe. Deutsche Verbraucher können sich zudem für kostenlose Unterstützung an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes wenden.

Niederlande

In den Niederlanden ist die gesetzliche Gewährleistung im Burgerlijk Wetboek (BW), Boek 7 geregelt. De Geschillencommissie ist die wichtigste ADR-Stelle für Verbraucherstreitigkeiten in den Niederlanden und für verschiedene Produktsektoren akkreditiert. Ihre Entscheidungen sind für registrierte Verkäufer bindend, aber auch nicht registrierte Verkäufer müssen sie respektieren, wenn sie dem Verfahren zugestimmt haben. Die ACM überwacht die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften.

Polen

In Polen ist der Verbraucherschutz durch das Ustawa o prawach konsumenta und das Kodeks cywilny geregelt. Die UOKiK ist die nationale Behörde für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz und verwaltet die Schiedsgerichte (Stały Polubowny Sąd Konsumencki). Schiedsverfahren sind für Verbraucher kostenlos und Entscheidungen sind nur bindend, wenn beide Parteien sie akzeptieren.

Rumänien

In Rumänien wird der Verbraucherschutz durch die OUG nr. 34/2014 über Fernabsatzverträge und die OUG nr. 140/2021 über die Gewährleistung von Waren geregelt. Die ANPC ist die zuständige Behörde für Verbraucherschutz und nimmt Online-Meldungen und -Beschwerden entgegen. Rumänische Verbraucher haben Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren mit einer Vermutung des vorbestehenden Mangels für die ersten 12 Monate.

Spanien

In Spanien genießt der Verbraucher einen besonders verstärkten Schutz durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU), geändert im Jahr 2021. Die gesetzliche Gewährleistung für Neuwaren wurde auf 3 Jahre ab Lieferung verlängert, wobei für die ersten 2 Jahre die Vermutung des Vorliegens eines Mangels gilt. Das Sistema Arbitral de Consumo ist für den Verbraucher kostenlos und für beide Parteien bindend, sofern es akzeptiert wird. Spanische Verbraucher können Beschwerden auch online über die OMIC (Oficinas Municipales de Información al Consumidor) einreichen.

Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union; sie sieht jedoch eine gesetzliche Gewährleistung für Mängel vor, die im Obligationenrecht (OR), Art. 197–210 geregelt ist und eine Dauer von 2 Jahren ab Lieferung hat. Der Schweizer Verbraucher kann sich für Unterstützung und Beratung an das Konsumentenforum kf sowie an den zuständigen Branchen-Ombudsmann wenden. Die europäische ODR-Plattform ist für Schweizer Verbraucher nicht verfügbar, es existieren jedoch gleichwertige nationale Mechanismen.

Abschnitt 10 Zivil- und Handelsmediation in Italien

In Italien ist die Zivil- und Handelsmediation durch das D.Lgs. n. 28/2010 und nachfolgende Änderungen geregelt. Es handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein professioneller und unparteiischer Mediator den Dialog zwischen den Parteien erleichtert, um ihnen zu helfen, eine freiwillige Einigung zu erzielen. Die Mediation kann wie folgt sein:

Anwendbare Mediationsarten
  • Freiwillige Mediation: Die Parteien entscheiden frei, die Mediation in Anspruch zu nehmen, bevor sie gerichtlich vorgehen. Beide Parteien müssen der Einleitung des Verfahrens zustimmen.
  • Obligatorische Mediation (Zulässigkeitsvoraussetzung): In bestimmten Angelegenheiten, wie z. B. Streitigkeiten über Kaufverträge für registrierte bewegliche Güter mit einem Wert über bestimmten Schwellenwerten, ist der Mediationsversuch obligatorisch, bevor ein Richter angerufen werden kann. In solchen Fällen macht die unterlassene Mediation die gerichtliche Klage unzulässig.
  • Delegierte Mediation: Der Richter kann die Parteien in jeder Phase des Gerichtsverfahrens einladen, eine Mediation zu versuchen.
Einleitung der Mediation in Italien

Um ein Mediationsverfahren in Italien einzuleiten, muss der Verbraucher (oder GASPA MACCHINE) einen Mediationsantrag bei einer im Register des Justizministeriums eingetragenen Mediationsstelle einreichen. Die Liste der akkreditierten Stellen kann unter folgender Adresse eingesehen werden: mediazione.giustizia.it. Der Antrag kann bei vielen Stellen auch online eingereicht werden.

Das Verfahren läuft wie folgt ab: Einreichung des Mediationsantrags → Benachrichtigung der anderen Partei → erstes Mediationstreffen innerhalb von 30 Tagen → eventuelle Folgesitzungen → Einigung oder Erklärung des Scheiterns der Einigung. Die in der Mediation erzielte Einigung hat, wenn sie von den Anwälten der Parteien unterzeichnet wurde, den Wert eines vollstreckbaren Titels.

Kosten der Mediation für Verbraucher

Bei Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 250 Euro wird die Mediationsgebühr nur vom Antragsteller getragen und beträgt null Euro, wenn die Gegenpartei nicht teilnimmt. Bei Streitigkeiten mit einem höheren Wert variieren die Kosten je nach gewählter Stelle und Streitwert, sind jedoch in der Regel deutlich niedriger als die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Wirtschaftlich bedürftige Verbraucher können auch für Mediationsverfahren staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Position von GASPA MACCHINE zur Mediation: GASPA MACCHINE ist bereit, in gutem Glauben an jedem Mediationsverfahren teilzunehmen, das von einem Verbraucher oder einem Fachmann gemäß dem D.Lgs. eingeleitet wird. 28/2010. Unsere Präferenz ist es immer, Streitigkeiten gütlich und direkt beizulegen, aber wir erkennen den Wert der Mediation als faires und schnelles Instrument für Fälle an, in denen eine bilaterale Einigung nicht möglich ist.

Abschnitt 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Falle einer Streitigkeit, die weder gütlich noch über ADR/ODR-Verfahren beigelegt wurde, haben die Parteien das Recht, die ordentlichen Gerichte anzurufen. Im Folgenden werden die Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit und das auf Kaufverträge über gaspa-macchine.com anwendbare Recht erläutert.

Gerichtsstand für Verbraucher (B2C)

Für Verträge mit Privatverbrauchern (natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit kaufen), wird die örtliche Zuständigkeit vorrangig durch das Recht des Wohnsitzlandes des Verbrauchers bestimmt, sofern dieses eine ausschließliche oder zwingende Zuständigkeit zugunsten des Gerichtsstands des Verbrauchers vorsieht. Insbesondere:

  • Italienische Verbraucher: Zuständiger Gerichtsstand ist der Wohnsitz oder Domizil des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Art. 33 des D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzkodex).
  • EU-Verbraucher (nicht italienisch): Es gilt die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (Brüssel I bis), nach der der Verbraucher den Verkäufer sowohl vor dem Gericht seines eigenen Wohnsitzlandes als auch vor dem Gericht des Landes verklagen kann, in dem der Verkäufer niedergelassen ist (Gericht von Sassari).
  • Schweizer Verbraucher: Es gelten die Bestimmungen über die internationale Zuständigkeit des Schweizer Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).
Gerichtsstand für Fachleute und Unternehmen (B2B)

Für Verträge mit Fachleuten und Unternehmen, die Maschinen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erwerben, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das Gericht von Sassari (SS), Italien, dem Sitz von GASPA S.R.L MACCHINE. Die Parteien können jedoch vor Vertragsschluss schriftlich einen anderen Gerichtsstand vereinbaren.

Auf Verträge anwendbares Recht

Das auf die über gaspa-macchine.com abgeschlossenen Kaufverträge anwendbare Recht ist das italienische Recht, mit Ausnahme der folgenden grundlegenden Ausnahmen:

  • Gemäß der EU-Verordnung Nr. 593/2008 (Rom I) darf die Wahl des italienischen Rechts Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union nicht den Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres Wohnsitzlandes entziehen, sofern diese Bestimmungen günstiger als das italienische Recht sind.
  • In der Praxis bedeutet dies, dass ein deutscher Verbraucher von den Schutzbestimmungen des deutschen BGB profitiert, sofern diese vorteilhafter als die italienischen sind, und so weiter für jedes Wohnsitzland der Käufer.
  • Für Schweizer Verbraucher gilt das italienische Recht als Recht des Verkäufers, der Schweizer Verbraucher behält jedoch die durch die Schweizer Gesetzgebung garantierten zwingenden Rechte.

Gerichtliche Orientierung: Jede Vertragsklausel, die das Recht des Verbrauchers einschränkt, das Gericht seines Wohnsitzlandes anzurufen, oder die dieses Recht von Bedingungen abhängig macht, die gesetzlich nicht vorgesehen sind, gilt gemäß Art. 33 des D.Lgs. 206/2005 und der EU-Verordnung 1215/2012 als nichtig und unwirksam. GASPA MACCHINE nimmt keine Klauseln in seine Verträge auf, die von der gerichtlichen Zuständigkeit zum Nachteil der Verbraucher abweichen.

Abschnitt 12 B2B-Streitigkeiten – Fachleute und Unternehmen

Die in den vorangegangenen Abschnitten vorgesehenen Bestimmungen für Verbraucher (insbesondere das 14-tägige Widerrufsrecht, der kostenlose Zugang zu ADR und der Gerichtsstand des Verbrauchers) gelten ausschließlich für natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit kaufen. Verträge mit Fachleuten, landwirtschaftlichen Betrieben, Bauunternehmen, Einzelunternehmen und anderen Wirtschaftsakteuren unterliegen anderen Bedingungen.

Gewährleistung für Mängel bei B2B-Verkäufen

Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen (B2B) ist die Gewährleistung für Mängel durch die Art. 1490–1496 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) geregelt. Der gewerbliche Käufer muss Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung (oder nach Übergabe, falls die Mängel erkennbar waren) rügen. Das Recht auf Klage wegen Mängeln verjährt bei beweglichen Sachen in einem Jahr ab Übergabe, sofern der Verkäufer nicht arglistig gehandelt hat.

Beilegungsverfahren für B2B-Streitigkeiten

Im Falle einer Streitigkeit zwischen GASPA MACCHINE und einem gewerblichen Käufer folgt die Beilegung diesem Weg:

  • Direkte Verhandlung: Wie bei Verbrauchern ist der erste Schritt immer der Versuch einer gütlichen Einigung durch direkte Kommunikation mit unserer Verkaufsabteilung (info@gaspa-macchine.com).
  • Freiwillige Mediation: Die Parteien können einvernehmlich beschließen, eine Zivilmediation gemäß D.Lgs. 28/2010 in Anspruch zu nehmen, wobei die Mediationsstelle frei gewählt werden kann.
  • Handelsschiedsgerichtsbarkeit: Die Parteien können schriftlich vereinbaren, die Streitigkeit einem Schiedsrichter oder einem Schiedsgericht zu übertragen, dessen Entscheidung für beide Parteien bindend ist.
  • Ordentlicher Richter: Mangels Einigung über alternative Wege wird die Streitigkeit dem Gericht von Sassari (SS) übertragen, dem ausschließlichen Gerichtsstand für B2B-Streitigkeiten, wie in Abschnitt 11 angegeben.

Inspektion vor dem Kauf für gewerbliche Käufer: GASPA MACCHINE bietet Unternehmen und Fachleuten nach Vereinbarung die Möglichkeit, eine technische Inspektion der Maschine vor dem Kauf durchzuführen. Die Inspektion vor dem Kauf ermöglicht es, den tatsächlichen Zustand der Maschine zu überprüfen und reduziert das Risiko von Streitigkeiten nach dem Verkauf erheblich. Kontaktieren Sie unsere Verkaufsabteilung unter info@gaspa-macchine.com, um einen Termin zu vereinbaren.

Abschnitt 13 Referenzgesetzgebung

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit den folgenden geltenden europäischen und nationalen Vorschriften erstellt. Die unten angegebenen Referenzen sind diejenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie (12. Juni 2026) aktiv sind und infolge von Gesetzesänderungen aktualisiert werden könnten.

Europäische Gesetzgebung
  • EU-Richtlinie 2019/771 über den Warenkauf und die gesetzliche Konformitätsgarantie (in allen EU-Ländern umgesetzt).
  • EU-Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
  • EU-Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR).
  • EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR).
  • EU-Verordnung Nr. 593/2008 (Rom I) über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht.
  • EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (Brüssel I bis) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
  • EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) zum Schutz personenbezogener Daten.
Italienische Rechtsvorschriften
  • D.Lgs. n. 206/2005 (Verbraucherschutzkodex) und nachfolgende Änderungen, einschließlich der Art. 49–67 über Fernabsatzverträge, der Art. 128–135-octies über die gesetzliche Gewährleistung und der Art. 141–141-decies über ADR.
  • D.Lgs. n. 170/2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771 über den Warenkauf.
  • D.Lgs. n. 130/2015 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/11/EU über ADR.
  • D.Lgs. n. 28/2010 über die Zivil- und Handelsmediation und nachfolgende Änderungen.
  • Art. 1490–1496 des italienischen Zivilgesetzbuches über die Gewährleistung für Mängel bei Verkäufen zwischen Unternehmen.
  • D.Lgs. n. 196/2003 (Datenschutzkodex) in der Fassung des D.Lgs. 101/2018 zur Anpassung an die DSGVO.
  • D.Lgs. n. 70/2003 über den elektronischen Geschäftsverkehr zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/31/EG.

Aktualisierung der Richtlinie: GASPA MACCHINE verpflichtet sich, diese Richtlinie im Einklang mit den geltenden Gesetzesänderungen auf dem neuesten Stand zu halten. Im Falle wesentlicher Aktualisierungen wird das oben auf der Seite angegebene Datum der letzten Aktualisierung entsprechend geändert. Wir laden Sie ein, diese Seite regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen.

Abschnitt 14 Unsere Verpflichtungen gegenüber den Kunden

Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus hat GASPA MACCHINE beschlossen, eine Reihe von freiwilligen Grundsätzen und Verpflichtungen zu übernehmen, die unseren Ansatz beim Umgang mit Beschwerden und Streitigkeiten leiten. Diese Verpflichtungen spiegeln unsere Geschäftsphilosophie und den Respekt wider, den wir jedem einzelnen Kunden entgegenbringen.

Unsere Hauptverpflichtungen
  • Vollständige Transparenz: Jede Phase des Beschwerdemanagementprozesses wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Wir werden niemals relevante Informationen verbergen oder eine zweideutige Sprache verwenden, um Ihre Rechte einzuschränken.
  • Schnelle und dokumentierte Antworten: Jede Beschwerde erhält innerhalb der in Abschnitt 3 angegebenen Fristen eine schriftliche Antwort mit klaren und dokumentierten Begründungen im Falle einer teilweisen Ablehnung.
  • Keine zusätzlichen Kosten für Gewährleistungsansprüche: Alle Kosten für Gutachten, Reparatur, Transport und Ersatz im Zusammenhang mit als gültig anerkannten Gewährleistungsansprüchen gehen zu Lasten von GASPA MACCHINE.
  • Gleichbehandlung: Alle Kunden erhalten unabhängig vom Wohnsitzland, dem Kaufbetrag oder der Anzahl der getätigten Bestellungen das gleiche Maß an Unterstützung und Respekt in den Beschwerdeverfahren.
  • Vertraulichkeit: Personenbezogene und geschäftliche Informationen, die im Rahmen einer Beschwerde geteilt werden, werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Beilegung der Streitigkeit unbedingt erforderlich.
  • Guter Glaube in ADR-Verfahren: Wir nehmen in gutem Glauben an jedem gegen uns eingeleiteten Mediations- oder ADR-Verfahren teil und wenden keine Verzögerungs- oder Obstruktionstaktiken an.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Jede eingegangene Beschwerde wird als Gelegenheit zur Verbesserung analysiert. Kundenfeedback, auch negatives, ist wertvoll, um die Qualität unserer Produkte, Beschreibungen und Dienstleistungen zu verbessern.
Inspektion vor der Auslieferung und Dokumentation des Zustands

Um maximale Transparenz über den Zustand der verkauften Maschinen zu gewährleisten, führt GASPA MACCHINE vor dem Versand an jeder Maschine eine technische Inspektion vor der Auslieferung durch. Der Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Versands wird mit Fotos und/oder Videos dokumentiert, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Dies ermöglicht es uns, sicher zwischen eventuellen Schäden vor dem Versand und Schäden während des Transports oder bei der Nutzung nach der Auslieferung zu unterscheiden.

Garantie der Fairness: GASPA MACCHINE wird niemals die Verantwortung für Probleme, die durch Produktionsfehler, Fehler in den Beschreibungen oder Schäden während des von uns organisierten Transports verursacht wurden, auf die Kunden abwälzen. Unsere Bereitschaft, faire und schnelle Lösungen zu finden, ist kein außergewöhnliches Zugeständnis, sondern eine ordentliche und ständige Verpflichtung gegenüber all unseren Kunden.

Beschwerdeunterstützung – Kontaktieren Sie uns

Unser Team steht Ihnen voll und ganz zur Verfügung, um Beschwerden entgegenzunehmen, Fragen zum Streitbeilegungsverfahren zu beantworten oder für jedes andere Anliegen im Zusammenhang mit Ihrem Kauf. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

info@gaspa-macchine.com +39 377 390 1146 Mo–Sa, 09:00–18:00 Uhr CET Z.I. Predda Niedda Str. 30, 07100 Sassari (SS)
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