Wartungs- und Supportrichtlinie – GASPA MACCHINE
GASPA MACCHINE

Wartung und Support

Alles, was Sie über den technischen Service, die geplante Wartung und den After-Sales-Support für bei GASPA MACCHINE erworbene Maschinen wissen müssen. Eine transparente Richtlinie, die darauf ausgelegt ist, die betriebliche Kontinuität und den maximalen Schutz Ihrer Investition zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026 Datum des Inkrafttretens: 12. Juni 2026 Italien – Versand in 10 Länder
Abschnitt 1 Wer wir sind und für wen diese Richtlinie gilt

Diese Wartungs- und Supportrichtlinie wird herausgegeben von GASPA S.R.L MACCHINE, die unter der Marke GASPA MACCHINE tätig ist, mit Sitz und Betriebsstätte in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40. Für jegliche Mitteilungen bezüglich des Services oder der Wartung der Maschinen können Sie uns unter der Adresse info@gaspa-macchine.com oder unter der Nummer +39 377 390 1146 kontaktieren.

Diese Richtlinie richtet sich an alle Kunden – sowohl Privatkunden als auch Fachleute und Unternehmen –, die eine Maschine über die Website gaspa-macchine.com erworben haben und die Lieferung in die folgenden Länder erhalten:

Italien Österreich Finnland Frankreich Deutschland Niederlande Polen Rumänien Spanien Schweiz

Die auf dieser Seite enthaltenen Bestimmungen beschreiben klar und detailliert die technischen Supportleistungen und Wartungshinweise, die GASPA MACCHINE seinen Käufern zur Verfügung stellt, und definieren präzise die Verantwortlichkeiten des Verkäufers und des Käufers. Diese Richtlinie ergänzt die Garantie- und Schutzrichtlinie und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ersetzt diese jedoch nicht.

Hinweis: Sofern die Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Käufers umfangreichere After-Sales-Servicerechte vorsieht als in dieser Richtlinie angegeben, haben stets die für den Verbraucher günstigeren gesetzlichen Bestimmungen Vorrang. GASPA MACCHINE hält die Verbraucherschutzvorschriften jedes Landes, in das Lieferungen erfolgen, vollständig ein.

Abschnitt 2 Maschinentypen und Anwendungsbereich

GASPA MACCHINE ist ein auf den Handel mit neuen und gebrauchten Landmaschinen und Baumaschinen spezialisierter Händler. Die Maschinenkategorien, für die diese Wartungs- und Supportrichtlinie gilt, umfassen:

  • Landwirtschaftliche Traktoren (neu und gebraucht) verschiedener Marken und Hubraumklassen, bestimmt für landwirtschaftliche Arbeiten, Lastentransport und Tätigkeiten im Freiland.
  • Minibagger (neu und gebraucht), eingesetzt für Aushubarbeiten, leichte Abbrucharbeiten und Erdbewegungen auf engem Raum.
  • Erdbewegungsmaschinen (neu und gebraucht), darunter Radlader, Kettenbagger, Baggerlader und ähnliche Maschinen.
  • Tandemwalzen (neu und gebraucht), bestimmt für die Verdichtung von Straßenoberflächen und Pflasterungen.
  • Teleskoplader (Telehandler) (neu und gebraucht), verwendet für die Materialhandhabung auf Baustellen und in der Landwirtschaft.
  • Baustellenausrüstung und Zubehör, die in Verbindung mit den Hauptmaschinen verkauft werden.
Neue Maschinen und gebrauchte Maschinen – grundlegende Unterscheidung

Die von GASPA MACCHINE vertriebenen Maschinen können neu oder gebraucht sein. Bei gebrauchten Maschinen wirken sich der Verschleißzustand, das Alter und die Betriebshistorie der Maschine direkt auf die angemessenen Wartungserwartungen aus. Jede gebrauchte Maschine wird mit einer Anzeige verkauft, die das Baujahr, die registrierten Betriebsstunden, die Seriennummer und den zum Zeitpunkt des Verkaufs angegebenen Zustand klar angibt. Diese Informationen bilden die vertragliche Grundlage, auf der die Wartungs- und Supporterwartungen beruhen.

Gebrauchte Maschinen – Achtung: Gebrauchte Maschinen können gewöhnlichen Verschleiß, Anzeichen intensiver Nutzung oder frühere Wartungseingriffe aufweisen. Der Zustand der Maschine ist im Produktdatenblatt und im Inspektionsprotokoll vor der Auslieferung dokumentiert. Der Käufer wird gebeten, die Erklärung zu gebrauchten Geräten, die im Ist-Zustand verkauft werden vor dem Kauf sorgfältig zu lesen.

Abschnitt 3 Technische Dokumentation und Handbücher

Jede von GASPA MACCHINE verkaufte Maschine wird mit der gesamten zum Zeitpunkt des Verkaufs verfügbaren technischen Dokumentation geliefert. Die Vollständigkeit der Dokumentation hängt vom Maschinentyp (neu oder gebraucht) und vom Baujahr ab.

In der Lieferung enthaltene Dokumentation
  • Bedienungs- und Wartungshandbuch: wird, sofern verfügbar, in der Originalversion des Herstellers bereitgestellt. Bei gebrauchten Maschinen mit Baujahr vor 2000 ist die Verfügbarkeit des originalen Papierhandbuchs nicht immer gewährleistet; in diesem Fall informiert GASPA MACCHINE den Käufer vor Vertragsabschluss.
  • Wartungsheft und Wartungshistorie: wird bereitgestellt, wenn im Besitz von GASPA MACCHINE. Konsultieren Sie unsere Seite zur Wartungshistorie und -dokumentation der Geräte für vollständige Informationen.
  • CE-Konformitätsdokumentation: Für Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, wird eine Kopie der CE-Konformitätserklärung bereitgestellt (sofern anwendbar und für gebrauchte Maschinen verfügbar).
  • Inspektionsprotokoll vor der Auslieferung: internes Dokument von GASPA MACCHINE, das den Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Versands bescheinigt, einschließlich etwaiger vor der Lieferung festgestellter sichtbarer Anomalien. Für Details konsultieren Sie die Seite Geräteprüfung und Inspektion vor der Auslieferung.
  • Schlüssel und Startvorrichtungen: Alle verfügbaren Originalschlüssel und Fernbedienungen sind in der Lieferung enthalten. Bei Fehlen eines Duplikats wird dies im Produktdatenblatt angegeben.
Zugang zu zusätzlichen Handbüchern

Für Maschinen der Marken JCB, Manitou, Komatsu, New Holland, Case IH, John Deere, Kubota und anderer führender Hersteller sind die technischen Handbücher und Werkstatthandbücher häufig auf der offiziellen Website des Herstellers oder über spezialisierte Portale verfügbar. Sollte der Käufer Unterstützung bei der Beschaffung der technischen Dokumentation für seine Maschine benötigen, kann er sich an unseren Kundendienst unter info@gaspa-macchine.com wenden, und unser Team wird sein Bestes tun, um nützliche Hinweise zu geben, kann jedoch die Verfügbarkeit von Dokumentation Dritter nicht garantieren.

Gemäß Art. 102 des D.Lgs. 206/2005 (italienisches Verbrauchergesetzbuch): Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer alle für eine sichere und korrekte Nutzung des Produkts erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. GASPA MACCHINE erfüllt diese Verpflichtung, indem mit jeder Maschine die gesamte im eigenen Besitz befindliche technische Dokumentation geliefert wird und das eventuelle Fehlen von Originaldokumentation im Produktdatenblatt klar angegeben wird.

Abschnitt 4 Geplante Wartung – Verantwortung des Käufers

Die ordnungsgemäße geplante Wartung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit jeder Land- oder Baumaschine. In Übereinstimmung mit den in Italien geltenden Maschinensicherheitsvorschriften (D.Lgs. 81/2008 – Einheitstext über Arbeitssicherheit) und in den anderen Bestimmungsländern liegt die Verantwortung für die ordentliche und geplante Wartung vollständig beim Käufer ab dem Datum der Lieferung der Maschine.

Ordentliche Wartungsarbeiten zu Lasten des Käufers

Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit umfassen die ordentlichen Wartungsarbeiten, die der Käufer durchführen muss:

  • Regelmäßige Kontrolle und Austausch der Öl-, Luft-, Kraftstoff- und Hydraulikfilter gemäß den im Wartungshandbuch des Herstellers angegebenen Zeitplänen.
  • Austausch des Motoröls und des Getriebeöls in den angegebenen Intervallen (in der Regel alle 250–500 Betriebsstunden je nach Maschine).
  • Überprüfung und Nachfüllen von Kühl-, Hydraulik- und Bremsflüssigkeiten.
  • Kontrolle der Spannung und des Verschleißzustands der Ketten (bei Minibaggern und Kettenmaschinen).
  • Inspektion und Aufpumpen der Reifen (bei Radmaschinen) gemäß den vom Hersteller angegebenen Druckwerten.
  • Regelmäßige Schmierung von Gelenken, Verbindungen, Verbindungsstangen und Bolzen gemäß den Angaben im Handbuch.
  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion von Beleuchtung, akustischen Signalgebern, Sicherheitsvorrichtungen und Bremssystemen vor jedem Einsatz.
  • Reinigung des Kühlers und der Kühlkanäle, insbesondere nach Einsätzen in staubigen Umgebungen.
  • Kontrolle und Austausch der Zahnriemen und verschleißanfälliger Zubehörteile zu den vom Hersteller angegebenen Fälligkeiten.
Unterlassene ordentliche Wartung und Auswirkungen auf die Garantie

Die Nichtdurchführung der ordentlichen Wartung zu den vom Hersteller angegebenen Zeiten und in der angegebenen Weise kann zum Ausschluss von der Deckung durch die kommerzielle Garantie (sofern anwendbar) für Schäden oder Anomalien führen, die direkt auf Wartungsversäumnisse zurückzuführen sind. Gemäß der europäischen Verbraucherschutzgesetzgebung (Richtlinie EU 2019/771) kann die gesetzliche Gewährleistung jedoch nicht einseitig vom Verkäufer ausgeschlossen werden, ohne dass nachgewiesen wird, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde.

Wichtige Empfehlung: Es wird dem Käufer empfohlen, alle Quittungen, Rechnungen und Aufzeichnungen der durchgeführten ordentlichen Wartungsarbeiten (z. B. Ölwechsel, Filter usw.) aufzubewahren, sowohl um die ordnungsgemäße Nutzung der Maschine im Falle einer Garantiebeanstandung nachzuweisen als auch um den kommerziellen Wert der Maschine im Laufe der Zeit zu erhalten.

Sicherheit während der Wartung

Alle Wartungsarbeiten müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, bei ausgeschalteter Maschine, auf ebenem Untergrund und mit aktivierten Sicherheitsvorrichtungen. GASPA MACCHINE lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden ab, die aus Wartungsarbeiten resultieren, die ohne Einhaltung der im Herstellerhandbuch angegebenen Sicherheitsvorschriften oder der Bestimmungen des D.Lgs. 81/2008 (Italien) und der im Land der Maschinennutzung geltenden gleichwertigen Vorschriften durchgeführt wurden.

Abschnitt 5 Technischer After-Sales-Support von GASPA MACCHINE

GASPA MACCHINE verpflichtet sich, seinen Käufern einen professionellen und zugänglichen technischen After-Sales-Support für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus zu bieten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede bei uns erworbene Maschine während der vom Hersteller vorgesehenen Nutzungsdauer effizient und sicher funktioniert.

Was unser technischer Support bietet
  • Technische Beratung per Telefon und E-Mail: Unser Team beantwortet technische Fragen zur erworbenen Maschine, zur korrekten Interpretation des Bedienungshandbuchs, zu Fehlersymptomen und zu Verfahren für erste diagnostische Eingriffe.
  • Unterstützung bei der Bewertung von Mängeln: Bei Anomalien oder Fehlfunktionen analysiert unser Supportdienst die Meldung des Käufers und gibt eine vorläufige Einschätzung zur Art des Problems (garantiegedeckter Schaden, gewöhnlicher Verschleiß, Bedienungsfehler usw.).
  • Orientierung zu spezialisierten Werkstätten: Für Eingriffe, die die physische Anwesenheit eines zugelassenen Technikers erfordern, kann GASPA MACCHINE den Käufer zu technischen Servicezentren führen, die auf die Marken der verkauften Maschinen (JCB, Manitou, New Holland usw.) spezialisiert sind, sofern im Land des Käufers verfügbar.
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Garantieansprüchen: Wenn die Meldung unter die Bedingungen der gesetzlichen oder kommerziellen Garantie fällt, leitet unser Team das Beschwerdeverfahren gemäß den Bestimmungen der Garantie- und Schutzrichtlinie ein.
  • Unterstützung bei der Suche nach Ersatzteilen: Auf Anfrage kann GASPA MACCHINE den Käufer bei der Identifizierung und Suche nach Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen für seine Maschine unterstützen, ohne sich zu verpflichten, deren direkte Lieferung zu garantieren, sofern keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden.
Grenzen des technischen Supports

Der von GASPA MACCHINE angebotene technische Support ist beratender und orientierender Natur. GASPA MACCHINE verfügt nicht über ein eigenes Netzwerk von mobilen Technikern für Vor-Ort-Einsätze außerhalb Sardiniens. Für Käufer in anderen Ländern als Italien erfolgt der Support überwiegend aus der Ferne (Telefon, E-Mail, Videoanruf nach Vereinbarung), und GASPA MACCHINE kann die Verfügbarkeit eines physisch beim Käufer anwesenden Technikers nicht garantieren.

Support in verfügbaren Sprachen: Der technische Supportdienst von GASPA MACCHINE ist in italienischer Sprache und, soweit möglich, in englischer Sprache verfügbar. Für Mitteilungen in anderen Sprachen (Französisch, Deutsch, Spanisch usw.) wird empfohlen, E-Mail zu verwenden, die eine durch Übersetzungstools unterstützte Antwort ermöglicht, um maximales gegenseitiges Verständnis zu gewährleisten.

Abschnitt 6 Supportkanäle und Reaktionszeiten

Unser Supportdienst ist aktiv und über die unten angegebenen Kanäle erreichbar. Alle angegebenen Reaktionszeiten beziehen sich auf Werktage (Montag–Samstag, ausgenommen italienische nationale Feiertage).

Kontaktkanal Verfügbarkeitszeiten Erwartete Reaktionszeit Empfohlene Anfrageart
E-Mail
info@gaspa-macchine.com
09:00–18:00 Uhr (Mo–Sa) Innerhalb von 2 Werktagen Technische Reklamationen, Ersatzteilanfragen, detaillierte Serviceanfragen, Übersendung von Fotos oder Videos der Maschine.
Telefon
+39 377 390 1146
09:00–18:00 Uhr (Mo–Sa) Direkte Antwort während der Servicezeiten Betriebliche Notfälle, schnelle Fragen zu Erstmaßnahmen, Überprüfung der Ersatzteilverfügbarkeit, Aktualisierung zu offenen Vorgängen.
Kontaktformular
gaspa-macchine.com/contattaci
24/7 (Versand) Innerhalb von 2 Werktagen Allgemeine Anfragen, Fragen vor dem Kauf, nicht dringende Meldungen.

Dringende Anfragen: Bei einem Schaden, der die betriebliche Sicherheit der Maschine beeinträchtigt (z. B. Fehlfunktion des Bremssystems, des Hebesystems oder anderer primärer Sicherheitsvorrichtungen), empfehlen wir Ihnen, die Nutzung der Maschine sofort einzustellen und uns unverzüglich telefonisch zu kontaktieren. Versuchen Sie nicht, Sicherheitsvorrichtungen ohne die Unterstützung eines qualifizierten Technikers zu reparieren.

Abschnitt 7 Verfügbarkeit von Ersatzteilen

Die Verfügbarkeit von Original-Ersatzteilen ist ein entscheidender Faktor für die langfristige Wartbarkeit jeder Arbeitsmaschine. GASPA MACCHINE ist als Händler für neue und gebrauchte Land- und Baumaschinen tätig und verwaltet kein eigenes Lager für Original-Ersatzteile. Es bietet jedoch einen Support- und Orientierungsdienst, um dem Käufer bei der Suche und Beschaffung der benötigten Komponenten zu helfen.

Suche und Identifizierung von Ersatzteilen
  • Auf Anfrage des Käufers kann GASPA MACCHINE bei der Identifizierung der Original-Teilenummer (OEM) der benötigten Komponente unter Verwendung der im eigenen Besitz befindlichen technischen Dokumentation der Maschine behilflich sein.
  • Für die wichtigsten vertriebenen Marken (JCB, Manitou, New Holland, Case, Komatsu, Kubota, John Deere und ähnliche) gibt es flächendeckende Vertriebsnetze für Original- und Aftermarket-Ersatzteile in ganz Europa. GASPA MACCHINE kann Hinweise zu den im Land des Käufers verfügbaren Beschaffungskanälen geben.
  • Bei Maschinen mit besonders altem Baujahr oder weniger verbreiteten Marken kann die Verfügbarkeit von Original-Ersatzteilen eingeschränkt sein oder längere Beschaffungszeiten erfordern. In diesen Fällen weist GASPA MACCHINE im Produktdatenblatt der Maschine präventiv darauf hin.
Direkte Lieferung von Ersatzteilen

Sofern GASPA MACCHINE das angeforderte Ersatzteil verfügbar hat oder beschaffen kann, unterliegt dessen Lieferung einem separaten Kostenvoranschlag, der die Kosten der Komponente und eventuelle Versandkosten in das Land des Käufers umfasst. Die Rückgabe- und Erstattungsbedingungen für separat erworbene Ersatzteile werden durch die Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie unseres Shops geregelt.

Empfehlung für gewerbliche Käufer: Für Maschinen, die für intensive Nutzung bestimmt sind, wird empfohlen, die lokale Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die gewählte Marke und das gewählte Modell vor dem Kauf zu überprüfen, insbesondere für Bestimmungsorte außerhalb Italiens. GASPA MACCHINE ist auf Anfrage bereit, Informationen über die in den wichtigsten europäischen Ländern, in die Lieferungen erfolgen, vorhandenen autorisierten Servicenetze bereitzustellen.

Abschnitt 8 Vor-Ort-Service und autorisierte Servicestellen

GASPA MACCHINE betreibt als unabhängiger Händler kein eigenes Netz autorisierter Servicestellen in ganz Europa. Für technische Eingriffe, die die physische Anwesenheit eines spezialisierten Mechanikers erfordern, muss sich der Käufer an lokale technische Servicezentren wenden, die für die Marke und das Modell der erworbenen Maschine kompetent sind.

Wie man ein kompetentes Servicezentrum findet
  • Offizielle Servicenetze des Herstellers: Die wichtigsten Hersteller (JCB, Manitou, New Holland, Case, Komatsu, John Deere, Kubota usw.) verfügen über Netze von Händlern und autorisierten Servicestellen in ganz Europa. Ihre offiziellen Websites ermöglichen es, das nächstgelegene Servicezentrum über die Seriennummer oder das Modell der Maschine zu lokalisieren.
  • Auf Land- und Baumaschinen spezialisierte Werkstätten: Falls kein autorisierter Servicepartner der Marke in unmittelbarer Nähe verfügbar ist, kann eine auf Landmaschinen oder Erdbewegungsmaschinen spezialisierte Werkstatt die meisten routinemäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen.
  • Unterstützung durch GASPA MACCHINE bei der Suche nach einem Servicepartner: Unser Team kann auf Anfrage und ohne Gewähr für die Vollständigkeit Angaben zu den wichtigsten technischen Kundendienstzentren in den Ländern machen, in die wir versenden. Diese Unterstützung dient der Orientierung und begründet kein Vertragsverhältnis oder eine Haftung seitens GASPA MACCHINE gegenüber den genannten Servicepartnern.
Kosten für Einsätze vor Ort

Die Kosten für technische Einsätze durch Drittwerkstätten (Arbeitszeit, Ersatzteile, Anfahrt) gehen vollständig zu Lasten des Käufers, es sei denn, der Einsatz ist zwingend erforderlich, um einen durch die gesetzliche oder kommerzielle Garantie abgedeckten Mangel zu beheben, und wurde vorab von GASPA MACCHINE genehmigt. Im letzteren Fall erfolgt die Erstattung der Reparaturkosten gemäß den Bestimmungen der Garantie- und Schutzrichtlinie.

Obligatorische Vorabgenehmigung: Jede von Dritten durchgeführte Reparaturmaßnahme, die der Käufer über die Garantie abwickeln möchte, muss vorab schriftlich von GASPA MACCHINE genehmigt werden. Ohne Vorabgenehmigung durchgeführte Eingriffe können nicht erstattet werden, außer bei nachgewiesener und dokumentierter Dringlichkeit.

Abschnitt 9 Verfahren zur Anforderung von Support oder Unterstützung

Um eine maximale Effizienz bei der Bearbeitung von technischen Supportanfragen zu gewährleisten, bitten wir Sie, das unten angegebene Verfahren zu befolgen. Jeder Schritt ist darauf ausgelegt, die Antwortzeiten zu verkürzen und es unserem Team zu ermöglichen, Ihnen so schnell wie möglich die am besten geeignete Unterstützung zu bieten.

  1. Sammeln Sie Informationen über die Maschine Bevor Sie uns kontaktieren, halten Sie bitte die Bestellnummer oder die Kaufbestätigung, die Seriennummer der Maschine (auf dem Typenschild ersichtlich), das Modell und das Baujahr bereit. Diese Informationen ermöglichen es uns, Ihre Maschine und die dazugehörige Dokumentation sofort zu identifizieren.
  2. Beschreiben Sie das Problem detailliert Geben Sie an, wann das Problem aufgetreten ist, unter welchen Umständen (z. B. nach wie vielen Betriebsstunden), welche Symptome die Maschine aufweist (ungewöhnliche Geräusche, Flüssigkeitsverlust, leuchtende Warnleuchten, Leistungsabfall usw.) und ob das Problem plötzlich oder schleichend aufgetreten ist.
  3. Dokumentieren Sie das Problem mit Fotos oder Videos Senden Sie nach Möglichkeit Fotos oder kurze Videos, die den Defekt oder die festgestellte Anomalie zeigen. Diese visuelle Unterstützung beschleunigt die technische Bewertung erheblich und reduziert die Notwendigkeit für weiteren Informationsaustausch.
  4. Kontaktieren Sie unseren Support-Service Senden Sie Ihre Anfrage mit allen gesammelten Informationen per E-Mail an info@gaspa-macchine.com oder telefonisch unter +39 377 390 1146 während der Servicezeiten (Montag–Samstag, 09:00–18:00 Uhr MEZ).
  5. Warten Sie auf die technische Bewertung Unser Team wird Ihre Meldung prüfen und innerhalb von 2 Werktagen mit einer vorläufigen Einschätzung der Situation antworten. Dabei wird mitgeteilt, ob das Problem unter die Garantie fällt, welche Maßnahmen empfohlen werden und welche weiteren Schritte zu unternehmen sind.
  6. Verfahren Sie nach den erhaltenen Anweisungen Basierend auf dem Ergebnis der Bewertung werden Sie möglicherweise an eine spezialisierte Werkstatt vor Ort verwiesen, gebeten, eine bestimmte Komponente zur Inspektion einzusenden, oder beim Garantieverfahren gemäß den Bestimmungen unserer Garantie- und Schutzrichtlinie unterstützt.
Abschnitt 10 Kosten des technischen Supports

Kostentransparenz ist ein grundlegendes Prinzip unserer Geschäftspolitik. Im Folgenden geben wir klar an, welche Supportleistungen kostenlos sind und welche zusätzlichen Kosten verursachen können.

Im Kauf enthaltener kostenloser Support
  • Technische Beratung per Telefon und E-Mail bei Fragen zur korrekten Nutzung, zur routinemäßigen Wartung und zum Verständnis des Handbuchs der erworbenen Maschine.
  • Vorläufige Bewertung von Störungsmeldungen oder Anomalien mit dem Ziel festzustellen, ob das Problem durch die Garantie abgedeckt ist.
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Garantieansprüchen, einschließlich der Kommunikation mit dem autorisierten Servicepartner oder dem Transportunternehmen für die Abholung der Maschine oder einer Komponente, sofern dies im Garantiefall vorgesehen ist.
  • Orientierungshilfe bei der Suche nach spezialisierten Werkstätten oder Ersatzteilhändlern im Land des Käufers.
Kostenpflichtige Dienstleistungen
  • Nicht durch die Garantie abgedeckte Reparaturen: Reparaturen von Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, normalen Verschleiß, Unfälle oder äußere Einflüsse fallen nicht unter die Garantie und gehen zu Lasten des Käufers.
  • Lieferung von Ersatzteilen: Ersatzteile, sofern sie direkt von GASPA MACCHINE geliefert werden, unterliegen einer gesonderten Rechnungsstellung zu den bei der Bestellung vereinbarten Konditionen.
  • Transport der Maschine zur Inspektion oder Reparatur: Die Kosten für den Transport der Maschine zu einem Reparaturzentrum, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Käufers, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  • Außerordentliche spezialisierte technische Beratung: Technische Beratungen, die den Einsatz eines externen Experten erfordern (Gutachten, Bewertungen für Versicherungen usw.), fallen nicht unter den Standard-Support-Service und werden von Fall zu Fall kalkuliert.

Keine Abrechnung ohne Kostenvoranschlag: GASPA MACCHINE stellt niemals Support- oder Reparaturkosten in Rechnung, ohne dem Käufer einen klaren und detaillierten Kostenvoranschlag unterbreitet und dessen ausdrückliche Zustimmung erhalten zu haben. In unserem After-Sales-Service gibt es keine versteckten Kosten.

Abschnitt 11 Rückgaben und Rückerstattungen im Zusammenhang mit Supportleistungen

Die folgenden Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen gelten für Käufe bei GASPA MACCHINE und ergänzen die Bestimmungen der Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie unseres Shops.

Widerrufsrecht – 14 Tage

Privatverbraucher, die eine Maschine über die Website gaspa-macchine.com erwerben, haben das Recht, ihr Widerrufsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung der Maschine gemäß Art. 52 des D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz) und der EU-Richtlinie 2011/83/EU auszuüben. Der Widerruf muss vor Ablauf der Frist schriftlich an info@gaspa-macchine.com mitgeteilt werden. Außer bei Mängeln oder Nichtkonformität gehen die Kosten für die Rücksendung der Maschine zu Lasten des Käufers.

Rückerstattungsfrist – 14 Werktage

Nach Erhalt der Widerrufserklärung und gegebenenfalls der im Vergleich zur Lieferung unveränderten zurückgegebenen Maschine veranlasst GASPA MACCHINE die Rückerstattung des gezahlten Betrags innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Maschine oder des Nachweises der Rücksendung, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das beim Kauf verwendet wurde, sofern nicht anders vereinbart.

Rückerstattung für Garantiereparaturen

In Fällen, in denen dem Käufer Kosten für die Reparatur eines durch die gesetzliche Garantie abgedeckten Mangels entstanden sind und diese Kosten vorab von GASPA MACCHINE genehmigt wurden, erfolgt die Rückerstattung der dokumentierten Kosten innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen (Rechnung des Servicepartners, Nachweis des Defekts, schriftliche Genehmigung von GASPA MACCHINE).

Art der Rückgabe/Rückerstattung Frist für den Beginn Rückerstattungszeit Methode
Widerrufsrecht (Verbraucher) Innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung 14 Werktage nach Rückgabe Gleiches ursprüngliches Zahlungsmittel
Rückerstattung wegen Vertragswidrigkeit Innerhalb der Dauer der gesetzlichen Garantie 14 Werktage nach vollständiger Dokumentation Banküberweisung oder ursprüngliche Methode
Erstattung genehmigter Reparaturkosten Bei Vorlage der Rechnung des Servicepartners 14 Werktage nach Erhalt der Unterlagen Banküberweisung

Ausschlüsse von der Rückerstattung: Nicht erstattungsfähig sind Reparaturkosten, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von GASPA MACCHINE entstanden sind, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde routinemäßige Wartung, Kosten für Eingriffe durch Werkstätten, die nicht für die Marke der Maschine qualifiziert sind, sowie Transportkosten für die eigenständige Abholung der Maschine an unserem Standort.

Abschnitt 12 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nach Bestimmungsland

GASPA MACCHINE agiert unter Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Bereichen elektronischer Handel, Verbraucherschutz, Maschinensicherheit und Datenschutz in allen Ländern, in die Lieferungen erfolgen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten gesetzlichen Referenzen zusammen, die für die Wartungs- und Supportrichtlinie in jedem Bestimmungsland gelten.

Gemeinsame Basisvorschriften – Europäische Union
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Regelt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Neue Maschinen, die von GASPA MACCHINE verkauft werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Bei Gebrauchtmaschinen liegt die Verantwortung für die Konformität bei etwaigen nachträglichen Änderungen nach dem ursprünglichen Kauf beim Käufer.
  • Richtlinie (EU) 2019/771 (in Italien umgesetzt mit D.Lgs. 170/2021): Legt die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die gesetzliche Konformitätsgarantie beim Warenkauf fest, anwendbar auf alle B2C-Verkäufe von GASPA MACCHINE an in der EU ansässige Verbraucher.
  • Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie): Garantiert das 14-tägige Widerrufsrecht für Online-Käufe und schreibt klare und vollständige vorvertragliche Informationspflichten vor.
  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Käufer, einschließlich derer, die im Rahmen von technischen Supportanfragen erhoben werden. Vollständige Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Länderspezifische Vorschriften – Sicherheit von Arbeitsmaschinen

Zusätzlich zu den gemeinsamen europäischen Richtlinien sieht jedes Bestimmungsland spezifische Regeln für die sichere Verwendung von Land- und Baumaschinen auf seinem Territorium vor. Der Käufer ist für die Einhaltung der lokalen Arbeitssicherheitsvorschriften bei der Verwendung der erworbenen Maschine verantwortlich.

Land Wichtigste Vorschrift zur Maschinensicherheit Referenzbehörde
Italien D.Lgs. 81/2008 – Einheitstext zur Arbeitssicherheit; D.Lgs. 17/2010 (Maschinenrichtlinie) INAIL; Nationales Arbeitsinspektorat
Österreich Arbeitsmittelverordnung (AM-VO); Maschinensicherheitsgesetz (MSG) Arbeitsinspektion; AUVA
Finnland Työturvallisuuslaki (738/2002); Laki eräiden teknisten laitteiden vaatimustenmukaisuudesta Työsuojeluhallinto (AVI)
Frankreich Code du Travail (Art. L4311-1 ff.); Décret n° 2008-1156 (Maschinen) INRS; Inspection du Travail
Deutschland Produktsicherheitsgesetz (ProdSG); Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA); DGUV
Niederlande Arbeidsomstandighedenwet (Arbowet); Warenwetbesluit machines Nederlandse Arbeidsinspectie (NLA)
Polen Kodeks pracy (Arbeitssicherheit); Rozporządzenie w sprawie minimalnych wymagań dot. maszyn Państwowa Inspekcja Pracy (PIP)
Rumänien Legea 319/2006 (Arbeitssicherheit); HG 1029/2008 (Maschinen) Inspecția Muncii
Spanien Ley 31/1995 de Prevención de Riesgos Laborales; RD 1435/1992 aktualisiert durch RD 56/1995 INSST; Inspección de Trabajo y Seguridad Social
Schweiz Produktesicherheitsgesetz (PrSG); Maschinenverordnung (MaschV) SECO; Suva

Verantwortung des Käufers: GASPA MACCHINE liefert Maschinen, die den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Maschine im Einklang mit den im Verwendungsland geltenden lokalen Vorschriften verwendet und gewartet wird, einschließlich der Bestimmungen zu obligatorischen regelmäßigen Inspektionen, Bedienerbefugnissen und Fahrzeugregistrierung, sofern erforderlich.

Abschnitt 13 Verbraucherrechte in den Versandländern

Zusätzlich zu den spezifischen Bestimmungen dieser Wartungs- und Supportrichtlinie genießen Verbraucher mit Wohnsitz in den Ländern, in die GASPA MACCHINE versendet, spezifische Rechte auf After-Sales-Schutz, die durch lokale Vorschriften festgelegt sind. Im Folgenden führen wir die wichtigsten zusätzlichen Rechte nach Ländern auf, mit besonderem Bezug auf After-Sales-Service und Wartbarkeit der gekauften Waren.

Italien

In Italien wird der Verbraucher durch das D.Lgs. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), aktualisiert durch D.Lgs. 170/2021, geschützt, das eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen garantiert. Der Käufer hat das Recht, vollständige Informationen über die Wartungsmodalitäten und die verfügbaren Ersatzteile zu erhalten. Im Streitfall kann man sich an die anerkannten Verbraucherverbände (Codacons, Altroconsumo usw.) wenden oder ein paritätisches Schlichtungsverfahren bei den örtlichen Handelskammern einleiten.

Österreich

Der österreichische Verbraucher ist durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geschützt. Die österreichische Gesetzgebung sieht vor, dass der Verkäufer dem Käufer auf Anfrage Informationen über die Möglichkeiten des technischen Supports und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Produkts zur Verfügung stellt. Für Streitigkeiten steht der Schlichtungsdienst Schlichtung für Verbrauchergeschäfte und die Unterstützung der Arbeiterkammer zur Verfügung.

Finnland

In Finnland garantiert das Kuluttajansuojalaki dem Verbraucher das Recht auf Waren, die für einen angemessenen Zeitraum in gutem Betriebszustand gehalten werden können. Das Kuluttajaneuvonta bietet kostenlose Beratung für Verbraucher zu ihren After-Sales-Rechten. Das Kuluttajariitalautakunta löst Streitigkeiten kostenlos für den Verbraucher.

Frankreich

In Frankreich profitiert der Verbraucher zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung (garantie légale de conformité, Art. L217-1 ff. des Code de la Consommation) von der garantie des vices cachés (Art. 1641 ff. des Code Civil), die versteckte Mängel abdeckt, die das Produkt für den Gebrauch ungeeignet machen oder seinen Wert erheblich mindern, auch wenn diese Mängel dem Verkäufer nicht bekannt waren. Die französische Gesetzgebung sieht außerdem das Recht des Verbrauchers vor, über die Verfügbarkeit der für die Wartung des gekauften Produkts erforderlichen Ersatzteile informiert zu werden. Für Streitigkeiten steht der médiateur de la consommation zur Verfügung.

Deutschland

In Deutschland wird die gesetzliche Gewährleistung (gesetzliche Gewährleistung) durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Kaufrechtsumsetzungsgesetz von 2022 hat die Verbraucherrechte gestärkt und die Vermutung des Vorhandenseins des Mangels auf 12 Monate ausgedehnt. Verbraucher können sich an die Allgemeine Verbraucherzentrale oder die Universalschlichtungsstelle des Bundes zur alternativen Streitbeilegung wenden.

Niederlande

In den Niederlanden regelt das Burgerlijk Wetboek (BW), Buch 7 die gesetzliche Gewährleistung und die After-Sales-Rechte. Der niederländische Verbraucher hat das Recht, Informationen über die Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten des gekauften Produkts zu erhalten. De Geschillencommissie bietet ein schnelles und kostengünstiges System zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher.

Polen

In Polen wird der Verbraucherschutz durch das Kodeks cywilny und das Ustawa o prawach konsumenta geregelt. Der polnische Verbraucher kann sich an das Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) wenden, um unlautere Geschäftspraktiken zu melden, und an das Stały Polubowny Sąd Konsumencki zur alternativen Streitbeilegung.

Rumänien

In Rumänien wird der Verbraucherschutz durch die OUG nr. 140/2021 und das Legea nr. 449/2003 geregelt. Die zuständige Schutzbehörde ist die Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor (ANPC). Der rumänische Verbraucher hat Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und die Vermutung des Vorhandenseins des Mangels für die ersten 12 Monate ab Lieferung.

Spanien

In Spanien garantiert das Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU), geändert im Jahr 2021, dem Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistung von 3 Jahren für neue Waren und 2 Jahren für gebrauchte Waren, mit der Vermutung des Vorhandenseins des Mangels für die ersten 2 Jahre. Der spanische Verbraucher kann das Sistema Arbitral de Consumo zur kostenlosen oder kostengünstigen Streitbeilegung nutzen.

Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; die gesetzliche Gewährleistung für Mängel und Defekte wird durch das Obligationenrecht (OR), Art. 197–210 geregelt, mit einer Dauer von 2 Jahren ab Lieferung. Der Schweizer Verbraucher kann sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder an Verbraucherschutzorganisationen wie Konsumentenforum kf für Unterstützung und Beratung wenden.

Europäische ODR-Plattform: Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union haben Zugang zur Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung der Europäischen Kommission, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere Kontaktadresse für Streitigkeiten über ODR ist info@gaspa-macchine.com.

Abschnitt 14 Streitbeilegung

Im Falle einer Streitigkeit bezüglich des technischen Supports, der Wartung oder eines anderen Aspekts, der durch diese Richtlinie geregelt wird, bitten wir den Käufer zunächst, uns direkt zu kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. GASPA MACCHINE verpflichtet sich, jede Streitigkeit schnell, fair und transparent zu lösen, ohne dass formelle Verfahren erforderlich sind.

Erster Schritt: einvernehmliche Lösung

Bevor Sie ein formelles Verfahren einleiten, kontaktieren Sie uns bitte unter info@gaspa-macchine.com und beschreiben Sie das Problem detailliert unter Beifügung aller relevanten Unterlagen. Wir verpflichten uns, innerhalb von 5 Werktagen zu antworten und eine faire Lösung vorzuschlagen.

Zweiter Schritt: alternative Streitbeilegung (ADR/ODR)

Wenn keine direkte Einigung erzielt werden kann, können Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union die folgenden Verfahren in Anspruch nehmen:

  • Europäische ODR-Plattform: für Online-Streitigkeiten, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.
  • Nationale ADR-Stellen: Jedes EU-Mitgliedsland verfügt über akkreditierte Stellen für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (für nationale Referenzen siehe Abschnitt 13).
  • Freiwillige Mediation: über vom italienischen Justizministerium akkreditierte Stellen gemäß D.Lgs. 28/2010 für Streitigkeiten, die dem italienischen Recht unterliegen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten, die nicht auf alternative Weise beigelegt werden, ist der zuständige Gerichtsstand der des eingetragenen Sitzes von GASPA S.R.L MACCHINE, d. h. das Gericht von Sassari, es sei denn, das Recht des Wohnsitzlandes des Verbrauchers sieht eine ausschließliche Zuständigkeit zugunsten des Gerichtsstands des Verbrauchers selbst vor. Anwendbares Recht: Der Kaufvertrag unterliegt italienischem Recht, wobei für in der EU ansässige Verbraucher die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen der Gesetzgebung ihres eigenen Landes gelten, sofern diese günstiger sind als das italienische Recht.

Support und Wartung – Kontaktieren Sie uns

Unser Team steht Ihnen für alle Fragen zur Wartung, zum technischen After-Sales-Support oder zur Einleitung eines Servicevorgangs zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Maschine in perfektem Betriebszustand zu halten.

info@gaspa-macchine.com +39 377 390 1146 Mo–Sa, 09:00–18:00 Uhr MEZ Z.I. Predda Niedda Str. 30, 07100 Sassari (SS)
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