Richtlinie für Nachhaltigkeit und ESG
Unser konkretes, transparentes und messbares Engagement für ökologische, soziale und Governance-Verantwortung. Eine klare Erklärung darüber, wie GASPA MACCHINE die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit in Italien und in den zehn europäischen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, steuert.
Umwelt (E)
Management der ökologischen Auswirkungen der verkauften Maschinen, der Emissionen, gefährlicher Flüssigkeiten, Verpackungen und der verantwortungsvollen Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Soziales (S)
Kundenschutz, Einhaltung der Arbeitnehmerrechte, Sicherheit und Barrierefreiheit von Informationen für alle Käufer in Europa.
Governance (G)
Unternehmenstransparenz, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Korruptionsbekämpfung, ethisches Datenmanagement und kontinuierliche Aktualisierung interner Richtlinien.
- Wer wir sind und Zweck der ESG-Richtlinie
- Unser Kreislaufwirtschaftsmodell
- Klassifizierung und Umweltzustand der Maschinen
- Einhaltung der Emissionsvorschriften – Stage V
- Umgang mit Betriebsflüssigkeiten und Gefahrstoffen
- WEEE-Richtlinie – Elektronische Komponenten
- Umgang mit Batterien und Akkumulatoren
- Verpackung, Transportmaterialien und Abfallreduzierung
- Logistik und Umweltauswirkungen der Lieferungen
- Lebensende der Maschinen und verantwortungsvolle Entsorgung
- Gefährliche Stoffe – REACH- und RoHS-Verordnung
- Soziale Säule – Kunden, Arbeitnehmer und Gemeinschaft
- Governance-Säule – Ethik, Transparenz und Compliance
- Umweltvorschriften nach Lieferland
- Verantwortung des Käufers nach der Lieferung
- Richtlinienaktualisierungen und Versionskontrolle
- Kontakte – Umwelt- und ESG-Meldungen
Die vorliegende Nachhaltigkeits- und ESG-Richtlinie (Environmental, Social and Governance) wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die unter der Marke GASPA MACCHINE firmiert, mit Sitz in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT 03006910909, ATECO-Klassifizierung 47.52.40.
GASPA MACCHINE ist ein Fachhändler für den Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen, darunter Traktoren, Minibagger, Radlader, Bagger, Tandemwalzen, Teleskoplader und Baustellengeräte — hauptsächlich von führenden Marken wie JCB. Unsere Tätigkeit konzentriert sich vorwiegend auf die Aufwertung und Vermarktung von Gebrauchtmaschinen und trägt so aktiv zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell bei, das die Produktion neuer Industriegüter mit hohen Umweltauswirkungen reduziert.
Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsaktivitäten von GASPA MACCHINE, einschließlich der Online-Verkäufe über die Website gaspa-macchine.com, und betrifft jedes Produkt, das in die folgenden europäischen Länder verkauft und versandt wird:
Die ESG-Richtlinie von GASPA MACCHINE ist keine allgemeine Absichtserklärung: Sie beschreibt präzise die operativen Maßnahmen, regulatorischen Auflagen und konkreten Verantwortlichkeiten, zu deren Einhaltung sich unser Unternehmen im täglichen Geschäft des Verkaufs, Transports und Kundendienstes der Maschinen verpflichtet. Sie wurde in Übereinstimmung mit den geltenden europäischen und nationalen Umweltvorschriften erstellt, mit dem Ziel, maximale Transparenz gegenüber unseren Kunden und allen Stakeholdern zu gewährleisten, die mit unserem Online-Shop interagieren.
Bitte beachten Sie: Diese Richtlinie wurde speziell für die Art unserer Branche – den Handel mit schweren Land- und Baumaschinen – erstellt und berücksichtigt die für diese Art von Ausrüstung typischen ökologischen und sozialen Risiken: Abgasemissionen, Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffe, Bleibatterien, Altreifen, elektronische Komponenten und Spezialverpackungen für den Straßen- und Lkw-Transport.
Der Kern der Nachhaltigkeit von GASPA MACCHINE liegt in unserer unternehmerischen Entscheidung, uns auf den Handel mit Gebrauchtmaschinen zu spezialisieren. Jede Maschine, die wir verkaufen, ist ein bereits produziertes Gut, dessen Lebenszyklus verlängert und dessen Restwert erhalten und auf einen neuen Nutzer übertragen wird. Dieses Modell fügt sich perfekt in den Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union (COM/2020/98) ein, der die Abfallvermeidung und die Verlängerung der Nutzungsdauer von Industrieprodukten in den Mittelpunkt stellt.
Die Produktion eines neuen Traktors erfordert im Durchschnitt zwischen 8 und 15 Tonnen Stahl, zusätzlich zu Komponenten aus Gusseisen, Aluminium, Kupfer, Gummi und Verbundwerkstoffen. Jede von uns vermarktete Gebrauchtmaschine vermeidet die Notwendigkeit, eine gleichwertige neue Maschine zu produzieren, und trägt so dazu bei, den Verbrauch von Primärrohstoffen, den Energieverbrauch der Produktionsanlagen und die CO₂-Emissionen in der Fertigungslieferkette zu reduzieren.
- Verlängerung der Nutzungsdauer: Wir wählen Maschinen aus, die funktionell noch zuverlässig sind, und stellen sie neuen Käufern zur Verfügung, die ihre Nutzung verlängern, wodurch deren Entsorgung verzögert oder vermieden wird.
- Transparenz über den Zustand des Gutes: Jede Gebrauchtmaschine wird mit detaillierter Fotodokumentation, Angabe der Betriebsstunden und, sofern verfügbar, der Wartungshistorie präsentiert, um eine informierte Bewertung durch den Käufer zu gewährleisten.
- Reduzierung von Industrieabfällen: Unsere Tätigkeit erzeugt keine Produktionsabfälle. Sekundärmaterialien, die eventuell bei der Prüfung der Maschinen entfernt werden (Filter, Altöl, Batterien), werden an autorisierte Sammelstellen übergeben.
- Ressourcenschonung: Die Förderung des Kaufs von Gebrauchtmaschinen anstelle von Neumaschinen reduziert die Nachfrage nach neuer industrieller Produktion und trägt so zur Schonung nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen bei.
Ausrichtung am Europäischen Green Deal: Das Geschäftsmodell von GASPA MACCHINE steht im Einklang mit den Zielen der Europäischen Strategie für industrielle Nachhaltigkeit und dem von der EU geförderten Prinzip des „Design for Longevity“, das Anreize schafft, Konsum- und Industriegüter so lange wie möglich in Gebrauch zu halten, anstatt sie schnell zu entsorgen.
GASPA MACCHINE vermarktet zwei Hauptkategorien von Maschinen: Landmaschinen (Traktoren, landwirtschaftliche Teleskoplader) und Bau- und Erdbewegungsmaschinen (Minibagger, Radlader, Bagger, Tandemwalzen). Für jede Kategorie gilt ein spezifischer Rechtsrahmen in Bezug auf Emissionen, Sicherheit und Umweltauswirkungen. In der Beschreibung jedes auf unserer Website zum Verkauf stehenden Produkts stellen wir die verfügbaren Informationen zur Umweltklassifizierung der Maschine bereit.
| Maschinenkategorie | EU-Emissionsvorschriften | Motorklassifizierung | Umwelthinweise |
|---|---|---|---|
| Traktoren | Verordnung (EU) 167/2013 und Richtlinie 97/68/EG | Stage IIIA / IIIB / IV / V je nach Jahr | Vor 2019 produzierte Maschinen entsprechen möglicherweise nicht Stage V. In der Produktbeschreibung angegeben. |
| Minibagger (<37 kW) | NRMM-Richtlinie 97/68/EG und Verordnung (EU) 2016/1628 | Stage II / Stage V | Für Motoren <19 kW gilt Stage V ab 2019. Informationen im technischen Datenblatt verfügbar. |
| Bagger und Radlader | Verordnung (EU) 2016/1628 (NRMM) | Stage IIIB / Stage V | Maschinen der Baujahre 2000–2012 sind generell Stage II. Käufer auf lokale Umweltzonen-Pflichten hinweisen. |
| Tandemwalzen | Verordnung (EU) 2016/1628 (NRMM) | Stage II / Stage IIIA / Stage V | Das Baujahr bestimmt die Kategorie. Ältere Modelle sind in städtischen Sperrgebieten möglicherweise nicht zugelassen. |
| Teleskoplader | Verordnung (EU) 2016/1628 (NRMM) | Stage IIIB / Stage V | Hydraulikkomponenten und Flüssigkeiten erfordern eine Handhabung gemäß REACH-Verordnung. |
Wichtig für Käufer: Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die erworbene Maschine für den Einsatz in seinem geografischen Gebiet und auf seiner Art von Baustelle oder landwirtschaftlicher Fläche gemäß den geltenden lokalen Emissionsvorschriften zugelassen ist. GASPA MACCHINE stellt alle verfügbaren Informationen zur Emissionsklassifizierung jeder Maschine bereit, kann jedoch nicht die Kompatibilität mit etwaigen lokalen Beschränkungen garantieren, die uns zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mitgeteilt wurden.
Nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Non-Road Mobile Machinery – NRMM), eine Kategorie, die alle unsere Minibagger, Lader, Walzen und Teleskoplader umfasst, werden in Bezug auf Emissionen durch die Verordnung (EU) 2016/1628 geregelt, die anstelle der vorherigen Richtlinie 97/68/EG in Kraft getreten ist. Motoren, die nach den Anwendungsdaten von Stage V produziert wurden, müssen wesentlich strengere Grenzwerte für Stickoxide (NOₓ), Feinstaub (PM), Kohlenmonoxid (CO) und unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) einhalten.
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1. Januar 2019 – Motoren 19–56 kW und <19 kW (Serie 0){{{wpml_tag_479}}} {{{wpml_tag_480}}}Prima applicazione dello Stage V per i motori di potenza inferiore a 56 kW. Miniescavatori leggeri e rulli compressori sono i più interessati.{{{wpml_tag_481}}} {{{wpml_tag_482}}} {{{wpml_tag_483}}} {{{wpml_tag_484}}} {{{wpml_tag_485}}}{{{wpml_tag_486}}}{{{wpml_tag_487}}}{{{wpml_tag_488}}} {{{wpml_tag_489}}} {{{wpml_tag_490}}}1° gennaio 2020 – Motori 56–560 kW{{{wpml_tag_491}}} {{{wpml_tag_492}}}Applicazione obbligatoria per escavatori, pale meccaniche e sollevatori telescopici di media e grande potenza.{{{wpml_tag_493}}} {{{wpml_tag_494}}} {{{wpml_tag_495}}} {{{wpml_tag_496}}} {{{wpml_tag_497}}}{{{wpml_tag_498}}}{{{wpml_tag_499}}}{{{wpml_tag_500}}} {{{wpml_tag_501}}} {{{wpml_tag_502}}}1° gennaio 2021 – Motori >560 kW Anwendung für Maschinen mit hoher Leistung. Maschinen, die bereits vor diesen Daten in Verkehr gebracht wurden, dürfen im Rahmen der Ausnahmeregelung für Gebrauchtmaschinen legal verkehren und betrieben werden.
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Gebrauchtmaschinen, die vor Stage V produziert wurden Maschinen, die bereits vor den oben genannten Daten zugelassen und in Betrieb genommen wurden, sind nicht verpflichtet, Stage V einzuhalten, und können in der EU legal als Gebrauchtmaschinen verkauft, transportiert und verwendet werden. GASPA MACCHINE gibt im technischen Datenblatt jeder Maschine die deklarierte oder basierend auf dem Baujahr geschätzte Emissionskategorie deutlich an.
Für jede zum Verkauf stehende Maschine teilen wir, sofern verfügbar, Folgendes mit:
- Das Baujahr der Maschine und des Motors.
- Die Nennleistung des Motors in kW.
- Die Stage-Emissionskategorie (falls im Handbuch des Herstellers oder in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt).
- Das eventuelle Vorhandensein eines Partikelfilters (DPF) oder eines Systems zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR/AdBlue).
- Alle relevanten Informationen über Zugangsbeschränkungen in Umweltzonen (LEZ), die zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt sind.
Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/1628: GASPA MACCHINE modifiziert oder manipuliert die Emissionskontrollsysteme der verkauften Maschinen nicht. Wir führen keine „Dekatalysierung“ oder Entfernung von DPF, SCR oder anderen Abgasreinigungssystemen durch. Jede Maschine wird im Originalzustand des Emissionskontrollsystems verkauft, wie er bei der Inspektion vor dem Verkauf festgestellt wurde.
Land- und Baumaschinen enthalten naturgemäß verschiedene Betriebsflüssigkeiten, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als gefährlich eingestuft sind. GASPA MACCHINE geht mit diesen Stoffen verantwortungsbewusst um, in voller Übereinstimmung mit den italienischen und europäischen Vorschriften zur Vermeidung von Boden- und Wasserverunreinigungen.
| Flüssigkeit / Stoff | Typisches Vorkommen in Maschinen | Gefahrenklassifizierung | Referenznorm für die Entsorgung |
|---|---|---|---|
| Altöl (Motor) | Alle Maschinen mit Verbrennungsmotor | Gefährlich für die aquatische Umwelt – H304, H315 | D.Lgs. 152/2006 (Italien); Richtlinie 2000/53/EG |
| Hydrauliköl | Bagger, Radlader, Teleskoplader, Walzen | Potenziell toxisch für aquatische Ökosysteme | D.Lgs. 152/2006; REACH-Verordnung |
| Kühlflüssigkeit (Frostschutz) | Alle wassergekühlten Maschinen | H302 (gesundheitsschädlich bei Verschlucken); toxisch für die Fauna | D.Lgs. 152/2006; lokale Vorschriften pro Land |
| AdBlue / Harnstoff (SCR) | Stage IIIB und Stage V Maschinen mit SCR-System | Nicht gefährlich, aber korrekt zu entsorgen | ISO-Norm 22241-1; nationale Vorschriften |
| Restkraftstoff (Diesel) | Alle Dieselmaschinen | H226 (entzündbare Flüssigkeit); H304; wassergefährdend | D.Lgs. 152/2006; ADR-Vorschriften für den Transport |
| Fett und Schmierstoffe | Gelenke, Bolzen, Scharniere, Ketten | Moderate Umweltauswirkung; nicht in die Kanalisation entsorgen | D.Lgs. 152/2006; lokale Vorschriften |
- Visuelle Prüfung von Füllständen und Leckagen: Vor jedem Versand inspizieren wir die Maschinen auf aktive Leckagen von Motoröl, Hydrauliköl oder Kühlflüssigkeit. Maschinen mit unkontrollierten Leckagen werden erst versandt, wenn das Problem behoben ist.
- Kraftstoffmanagement: Die Maschinen werden mit einer Mindestmenge an Kraftstoff im Tank versandt (ausreichend für Lade-/Entladevorgänge), unter Einhaltung der ADR-Vorschriften für den Straßentransport von Fahrzeugen, die Kraftstoff enthalten.
- Sammlung von Altöl: Motor- und Hydrauliköl, das während der Kontrollarbeiten vor dem Verkauf entfernt wird, wird gemäß D.Lgs. 152/2006, Art. 235 ff. an das Consorzio Obbligatorio degli Oli Usati (COOU) übergeben.
- Keine Verdünnung oder illegale Entsorgung: GASPA MACCHINE verpflichtet sich, Altöle, Flüssigkeiten oder verbrauchte Kraftstoffe nicht in die Kanalisation, den Boden oder Oberflächengewässer zu entsorgen. Ein solches Verhalten ist nach italienischem Recht verboten und zieht strafrechtliche Sanktionen nach dem D.Lgs. nach sich. 152/2006.
Hinweis für den Käufer: Nach Erhalt der Maschine wird der Käufer für den Umgang mit allen darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten verantwortlich. Die unsachgemäße Entsorgung von Motoröl, Hydrauliköl oder Kraftstoff ist in allen Ländern, in denen wir tätig sind, illegal und kann schwere Umweltschäden sowie Verwaltungs- oder Strafsanktionen nach sich ziehen. Konsultieren Sie den Abschnitt über die Verantwortlichkeiten des Käufers (Abschnitt 15) und wenden Sie sich an die autorisierten Sammelstellen in Ihrem Land.
Moderne Land- und Baumaschinen enthalten zahlreiche Elektro- und Elektronikkomponenten (ECU – Motorsteuergeräte, Überwachungssysteme, Displays, elektrische Verkabelung, Sensoren, Lichtmaschinen, Anlasser). Diese Komponenten fallen am Ende der Nutzungsdauer der Maschine in die Kategorie Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), die in Italien durch das D.Lgs. 49/2014 und auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2012/19/EU geregelt sind.
Es ist wichtig, einen relevanten technisch-rechtlichen Aspekt zu klären: Ganze schwere Maschinen (Traktoren, Bagger, Lader) fallen in ihrer Gesamtheit nicht direkt in den Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie, da sie als vollständige Industriemaschinen klassifiziert sind. Jedoch werden die darin enthaltenen Elektro- und Elektronikkomponenten – sofern sie am Ende der Lebensdauer einzeln aus der Maschine entfernt werden – zu WEEE und müssen gemäß den geltenden Vorschriften entsorgt werden.
- Keine Demontage der Maschinen zum separaten Verkauf elektronischer Komponenten außerhalb der dokumentierten Prüfungen vor dem Verkauf.
- Übergabe aller entfernten elektronischen Komponenten (defekte Steuergeräte, Sensoren, Displays) an autorisierte WEEE-Sammelstellen gemäß D.Lgs. 49/2014.
- Keine Entsorgung von Elektrokabeln, Akkumulatoren oder Komponenten mit Leiterplatten im normalen Hausmüll oder in nicht autorisierten Verbrennungsanlagen.
- Bereitstellung der verfügbaren Informationen über die in der Maschine enthaltenen elektronischen Komponenten für den Käufer, damit dieser das Lebensende des Produkts korrekt verwalten kann.
Für Käufer: Wenn Sie beabsichtigen, die bei GASPA MACCHINE erworbene Maschine am Ende ihrer Nutzungsdauer zu demontieren oder zu verschrotten, müssen die Elektro- und Elektronikkomponenten an eine autorisierte WEEE-Sammelstelle in Ihrem Wohnsitzland übergeben werden. In Italien können Sie die Website des Centro di Coordinamento RAEE (www.cdcraee.it) konsultieren, um die nächstgelegene Sammelstelle zu finden.
Jede von uns verkaufte Maschine ist mit mindestens einer Blei-Säure-Batterie ausgestattet (wie sie zum Starten von Dieselmotoren verwendet wird), die bei unsachgemäßer Entsorgung eine der Komponenten mit den größten potenziellen Umweltauswirkungen darstellt. Bleibatterien enthalten Schwefelsäure und Blei, die beide als gefährliche Stoffe für die Umwelt und die menschliche Gesundheit eingestuft sind.
Die Referenznorm auf europäischer Ebene ist die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (die die Richtlinie 2006/66/EG ab 2023 abgelöst hat) und in Italien das D.Lgs. 188/2008, das für Übergangszeiten noch in Kraft ist.
- GASPA MACCHINE verkauft keine Maschinen mit Bleibatterien, die Ausbeulungen, Säureleckagen, sichtbare physische Schäden oder offensichtlich anormale Spannungswerte aufweisen, die während der Inspektion vor dem Verkauf festgestellt wurden.
- Batterien, die während der Prüf- oder Wartungsarbeiten vor dem Verkauf entfernt werden, werden den in Italien vorgesehenen obligatorischen Sammelsystemen des COBAT (Nationales Konsortium für die Sammlung und das Recycling von verbrauchten Bleibatterien) zugeführt.
- Der Zustand der in der Maschine vorhandenen Batterie (Ladung, geschätztes Alter falls bekannt, eventueller kürzlicher Austausch) wird dem Käufer in den Verkaufsunterlagen mitgeteilt.
- Am Ende der Nutzungsdauer der Batterie darf diese nicht liegengelassen, in den Restmüll geworfen oder auf einer normalen Deponie entsorgt werden.
- Altbatterien müssen an einer autorisierten Sammelstelle (Batteriehändler, Vertragswerkstätten, kommunale Sammelstellen) im Land des Käufers abgegeben werden.
- In Italien schreibt das Gesetzesdekret dem Händler die kostenlose Rücknahme der Altbatterie beim Kauf einer neuen Batterie vor (System „eins zu eins“).
Land- und Baumaschinen werden aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts nicht in herkömmlichen Verpackungen geliefert. Der Transport erfolgt mit spezialisierten Lkw mit Tieflader oder Abschleppwagen oder auf festen oder kippbaren Plattformen. Trotz dieser Besonderheit müssen auch die während des Transports verwendeten Schutz- und Befestigungsmaterialien verantwortungsbewusst gehandhabt werden.
- Verzurrgurte aus Polyester: Wiederverwendbar und werden nach der Lieferung an den Frachtführer zurückgegeben. Erzeugen keinen Abfall beim Kunden.
- Holzkeile und -blöcke: Werden verwendet, um die Räder zu blockieren und die Maschine während des Transports zu stabilisieren. Hergestellt aus chemisch unbehandeltem Holz; als Recyclingholz in der getrennten Sammlung entsorgbar.
- Kunststoff-Schutzfolie: Wird nur zum Schutz von Komponenten verwendet, die besonders empfindlich gegenüber Feuchtigkeit oder Witterungseinflüssen sind (Displays, Anschlüsse, Bedienelemente). Wir verwenden nur die minimal erforderliche Menge.
- Papierdokumentation: Wir verwenden nur Recyclingpapier für Transportdokumente, technische Datenblätter und die in der Lieferung enthaltenen Anweisungen.
Die neue Richtlinie (EU) 2024/1136 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (die die Richtlinie 94/62/EG aktualisiert und ersetzt) führt ehrgeizigere Ziele für die Reduzierung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen ein. Obwohl schwere Maschinen nicht denselben Regeln wie Einzelhandelsverpackungen unterliegen, wendet GASPA MACCHINE die Grundsätze dieser Richtlinie freiwillig an:
- Minimierung des verwendeten Verpackungsmaterials.
- Bevorzugung von zu 100 % wiederverwendbaren oder recycelbaren Materialien.
- Eliminierung unnötiger Einwegkunststoffe in den mit der Lieferung verbundenen Verpackungsmaterialien.
Der Transport von schweren Maschinen über lange europäische Distanzen ist eine der Aktivitäten mit den größten Umweltauswirkungen in unserer Wertschöpfungskette. GASPA MACCHINE ist sich dieser Realität bewusst und verfolgt einen verantwortungsbewussten Ansatz bei der Auswahl der Frachtführer und der Optimierung der Sendungen, erkennt jedoch an, dass im Bereich der schweren Maschinen der Transport mit spezialisierten Lkw oft die einzige technisch praktikable Modalität ist.
- Transport auf Tieflader-Lkw (Lowloader): Hauptmodalität für internationale Lieferungen in alle europäischen Länder.
- Abschleppwagen oder Kippanhänger: Verwendet für Maschinen mit geringeren Abmessungen (Minibagger, leichte Walzen) oder für kurze Distanzen auf italienischem Staatsgebiet.
- Kombinierter Schienenverkehr: Wird als Option geprüft, wenn dies für nordeuropäische Ziele (Finnland, Norddeutschland, Niederlande) technisch und wirtschaftlich praktikabel ist.
- Ladungsoptimierung: Wenn möglich, fassen wir mehrere Maschinen für nahe beieinander liegende geografische Gebiete in einem Transport zusammen, um die Gesamtzahl der Fahrten zu reduzieren.
- Auswahl von Frachtführern mit Euro-VI-Flotte: Wir bevorzugen Transportunternehmen, die über Fahrzeuge verfügen, die der Emissionsnorm Euro VI entsprechen, der neuesten für schwere Fahrzeuge in der EU (Verordnung (EG) 595/2009).
- Optimierte Routen: Unsere Logistikpartner planen die Routen so, dass unnötig lange Wege vermieden, Leer-Kilometer reduziert und die Lade- und Entladezeiten optimiert werden.
- Kein Lufttransport: Aufgrund der Art und des Gewichts der verkauften Maschinen wird Lufttransport niemals genutzt. Der Straßentransport wird dem Lufttransport in Bezug auf die Emissionen pro Tonnenkilometer deutlich vorgezogen.
Hinweis zur Berechnung der CO₂-Emissionen des Transports: GASPA MACCHINE verfügt derzeit über kein System zur automatischen Berechnung der CO₂-Emissionen pro einzelner Sendung. Auf Anfrage des Käufers können wir jedoch eine Schätzung der Transportemissionen bereitstellen, die basierend auf der zurückgelegten Distanz und dem Gewicht der Ladung unter Verwendung der Standard-Emissionsfaktoren von IPCC/EEA für den schweren Straßentransport berechnet wird. Kontaktieren Sie info@gaspa-macchine.com, um diese Information anzufordern.
Land- und Baumaschinen stellen am Ende ihrer Nutzungsdauer einen komplexen industriellen Abfallstrom dar, der durch spezifische Vorschriften geregelt ist. In Italien ist der wichtigste regulatorische Rahmen das D.Lgs. 152/2006 (Umweltgesetzbuch), Vierter Teil, das die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG umsetzt, die durch die Richtlinie (EU) 2018/851 ersetzt wurde. Speziell für Altfahrzeuge gilt die Richtlinie 2000/53/EG (ELV – End of Life Vehicles), die in Italien mit dem D.Lgs. 209/2003 umgesetzt wurde.
Es muss klargestellt werden, dass die ELV-Richtlinie (End of Life Vehicles) 2000/53/EG für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) gilt, nicht für Land- oder Baumaschinen. Viele europäische Länder wenden jedoch analoge oder weitergehende Vorschriften an, die die Grundsätze der verantwortungsvollen Entsorgung am Lebensende auch auf schwere Maschinen und Landmaschinen ausweiten.
- Autorisierte Sammel- und Demontagezentren: In jedem Land, in dem wir tätig sind, gibt es autorisierte Behandlungsanlagen für die Demontage von Fahrzeugen und schweren Maschinen. Die Maschinen müssen an diese Zentren übergeben werden, die für die Sanierung der Flüssigkeiten, die Trennung der eisenhaltigen Materialien, die Sammlung gefährlicher Komponenten und das Recycling der verwertbaren Materialien sorgen.
- Stahlrückgewinnung: Über 90 % des Gewichts eines typischen Baggers oder Traktors besteht aus Stahl, Gusseisen und Aluminium, die alle in hohem Maße recycelbar sind. Die autorisierten Demontagezentren sorgen für deren Trennung und Übergabe an Recyclinganlagen.
- Getrennte Entsorgung von Flüssigkeiten: Vor der physischen Demontage müssen alle Flüssigkeiten (Motoröl, Hydrauliköl, Kraftstoff, Kühlflüssigkeit, AdBlue) abgelassen und getrennt an Sammelstellen für gefährliche Stoffe übergeben werden.
- Altreifen (PFU): Reifen von Traktoren, Baggern und Walzen fallen in die Kategorie PFU, die in Italien durch das D.M. 82/2011 geregelt ist. Ihre Entsorgung ist für den Verbraucher bei Reifenhändlern (Eins-zu-eins-System) oder bei Sammelstellen, die mit Ecopneus oder Greentyre verbunden sind, kostenlos.
Wiederverkauf vor der Entsorgung: Wenn die bei GASPA MACCHINE erworbene Maschine nicht mehr für den Gebrauch geeignet ist, aber noch einen Restwert hat (auch nur für Teile), laden wir Sie ein, den Wiederverkauf an Akteure im Gebrauchtsektor in Betracht zu ziehen, bevor Sie mit der Verschrottung fortfahren. Dies ist der Kern des von uns geförderten Kreislaufwirtschaftsmodells: Jede Maschine, die in Gebrauch bleibt, ist eine Maschine, die nicht zu Abfall wird.
Land- und Baumaschinen enthalten Materialien, die Stoffe enthalten können, die der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und, bei elektronischen Komponenten, den Beschränkungen der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) über gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen.
- Blei in Starterbatterien (siehe Abschnitt 7).
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Dichtungen oder Gummischläuchen älterer Generation.
- Mineralöle und Hydraulikflüssigkeiten (siehe Abschnitt 5).
- Asbest: In Maschinen, die nach 1995 produziert wurden, vollständig abwesend. Vor diesem Datum produzierte Maschinen können Asbestdichtungen enthalten; GASPA MACCHINE verkauft keine Maschinen mit als solchen identifizierten Asbestkomponenten. Im Falle von Unsicherheit über das Jahr oder das Vorhandensein von Asbest in einer sehr alten Maschine muss der Käufer die Komponenten vor jeglichen Wartungs- oder Demontagearbeiten von einem qualifizierten Techniker überprüfen lassen.
- Sechswertiges Chrom: Vorhanden in einigen Industrielacken älterer Generation. Die Maschinen werden ohne Demontage oder Schleifen der lackierten Oberflächen verkauft.
Für jeden chemischen Stoff, den wir bei den Prüfarbeiten vor dem Verkauf verwenden (z. B. Reinigungsprodukte, Schmierstoffe), verfügt GASPA MACCHINE über die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter (SDS) gemäß Art. 31 der REACH-Verordnung. Die SDS sind auf schriftliche Anfrage unter info@gaspa-macchine.com erhältlich.
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU gilt für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) als solche, nicht für schwere Maschinen in ihrer Gesamtheit. Elektronische Ersatzkomponenten, die eventuell separat erworben und in die Maschinen eingebaut werden (Steuergeräte, Displays, Kontrollmodule), müssen jedoch RoHS-konform sein, wenn sie nach den vorgesehenen Anwendungsdaten produziert wurden. GASPA MACCHINE verkauft keine separaten elektronischen Komponenten; bei Maschinen, die mit nachträglich eingebauten elektronischen Ersatzkomponenten ausgestattet sind, bitten wir die Käufer jedoch, die RoHS-Konformität der eingebauten Komponente zu überprüfen.
Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest: GASPA MACCHINE führt keine systematischen Laboranalysen zur Suche nach Asbest bei jeder verkauften Maschine durch. Für Maschinen, die vor 1990 produziert wurden, wird den Käufern empfohlen, Komponenten, die Asbest enthalten könnten (Bremsen, Dichtungen, Schalen), vor jeglichen invasiven Wartungsarbeiten von einem qualifizierten Techniker gemäß D.Lgs. 81/2008 (Einheitstext zur Sicherheit) und dem Gesetz 257/1992 über das Asbestverbot in Italien inspizieren zu lassen.
Die soziale Dimension (S) des ESG-Rahmenwerks von GASPA MACCHINE betrifft die Art und Weise, wie unser Unternehmen mit Menschen umgeht: unseren Kunden in ganz Europa, den Arbeitnehmern, die in unserem Unternehmen tätig sind, und der lokalen Gemeinschaft in Sassari, in der wir verwurzelt sind. Wir verfolgen einen Ansatz, der auf Respekt, Transparenz und dem wirksamen Schutz der Rechte jeder Person, mit der wir interagieren, basiert.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Information: Jede auf unserer Website veröffentlichte Maschine wird mit den verfügbaren Informationen genau und aktuell beschrieben: Baujahr, Betriebsstunden, Allgemeinzustand, etwaige bekannte Mängel, Emissionskategorie und fotografische Dokumentation. Wir verwenden keine irreführenden oder auslassenden Beschreibungen.
- 14-tägiges Widerrufsrecht: Privatkunden, die über unsere Website kaufen, haben das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zu widerrufen, gemäß D.Lgs. 21/2014 und der EU-Richtlinie 2011/83 über Verbraucherrechte. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der zurückgesandten Maschine in einem Zustand, der den zum Zeitpunkt des Kaufs gemachten Angaben entspricht.
- Zugänglichkeit von Informationen: Alle unsere Richtlinien (Rückgabe, Versand, Garantie, Nachhaltigkeit, Zahlungsmethoden) sind auf der Website gaspa-macchine.com öffentlich zugänglich, ohne dass eine Registrierung oder Anmeldung erforderlich ist. Die Texte sind auf Italienisch verfasst und klar, spezifisch und ohne übermäßige Fachsprache.
- Zahlungssicherheit: GASPA MACCHINE verwendet ausschließlich sichere und zertifizierte Zahlungssysteme. Wir erfassen oder speichern keine Kreditkartendaten von Kunden auf unseren Servern. Alle Transaktionen werden über Zahlungsgateways abgewickelt, die dem PCI-DSS-Standard entsprechen.
- Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten: Die personenbezogenen Daten der Kunden werden in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) und dem D.Lgs. 196/2003 (Datenschutzkodex) in der durch das D.Lgs. geänderten Fassung verarbeitet. 101/2018. Die Daten werden nicht an Dritte verkauft. Unsere Datenschutzerklärung ist verfügbar unter gaspa-macchine.com/informativa-sulla-privacy/.
- Nichtdiskriminierung: GASPA MACCHINE verkauft an alle europäischen Kunden ohne Diskriminierung aufgrund der Nationalität, des Wohnsitzlandes (im Rahmen der Länder, in die wir liefern), des Alters (für volljährige Käufer), des Geschlechts oder anderer persönlicher Merkmale. Wir wenden keine unterschiedlichen Preise oder Bedingungen aufgrund der Nationalität des Kunden an, in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2018/302 (Geo-Blocking).
GASPA S.R.L MACCHINE arbeitet unter Einhaltung des gesamten italienischen Arbeitsrechts und der geltenden europäischen Vorschriften. Insbesondere:
- Alle Mitarbeiter und Mitarbeiter werden mit regulären Verträgen eingestellt oder beschäftigt, unter voller Einhaltung des italienischen Zivilgesetzbuchs, des D.Lgs. 81/2008 (Arbeitssicherheit) und der für den Handelssektor geltenden nationalen Tarifverträge.
- Die Arbeitsplätze entsprechen den Sicherheitsstandards des D.Lgs. 81/2008, mit besonderem Augenmerk auf Tätigkeiten, die das Bewegen schwerer Lasten, den Einsatz von Hebezeugen und den Zugang zu Bereichen mit in Betrieb befindlichen Maschinen umfassen.
- Wir verwenden keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder unbezahlte Arbeit. Die Einhaltung der Grundprinzipien der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) ist in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit nicht verhandelbar.
GASPA MACCHINE ist ein Unternehmen, das in der Region Sassari und im nördlichen Sardinien verwurzelt ist. Wir tragen zur lokalen Wirtschaft bei durch direkte Beschäftigung, die Nutzung lokaler Lieferanten und Logistikpartner, sofern verfügbar, und die Einhaltung der italienischen Steuer- und Abgabepflichten. Wir haben keine Offshore-Strukturen oder Mechanismen aggressiver Steuerplanung.
Die Governance-Dimension (G) des ESG-Rahmenwerks betrifft die Art und Weise, wie GASPA MACCHINE Entscheidungen trifft, Risiken managt, Gesetze einhält und seine geschäftliche Integrität bewahrt. Eine solide Governance ist die Grundlage, die die Glaubwürdigkeit und langfristige Nachhaltigkeit unseres Geschäfts gewährleistet.
- Einhaltung des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (D.Lgs. 206/2005): Unsere Geschäftsrichtlinien entsprechen vollständig den italienischen Rechtsvorschriften und den geltenden EU-Richtlinien für den Fernabsatz an Verbraucher.
- Einhaltung des D.Lgs. 70/2003 (E-Commerce): Die Pflichtangaben zu unserer Identität, unserem eingetragenen Firmensitz, unserer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und unseren Kontaktmöglichkeiten sind jederzeit öffentlich auf der Website zugänglich.
- Einhaltung der EU-Verordnung 2022/2065 (DSA – Gesetz über digitale Dienste): GASPA MACCHINE erfüllt die im Gesetz über digitale Dienste für kleine Plattformen vorgesehenen Verpflichtungen, einschließlich der Entfernung illegaler Inhalte und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
- Steuerkonformität: GASPA S.R.L MACCHINE ist ordnungsgemäß im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer von Sassari eingetragen, erfüllt die steuerlichen Pflichten nach italienischem Recht (MwSt., IRES, IRAP) und wendet die Vorschriften für innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer bei Verkäufen in EU-Länder korrekt an, gemäß der EU-Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2017/2455 (OSS/MOSS) geänderten Fassung.
- GASPA MACCHINE akzeptiert oder bietet keine informellen Zahlungen, illegalen Provisionen, Geschenke von erheblichem Wert oder andere Formen von Geschäftskorruption im Umgang mit Lieferanten, Spediteuren, Käufern oder Behörden.
- Wir wenden keine unlauteren Geschäftspraktiken im Sinne der Art. 20-27 des Verbrauchergesetzbuchs (D.Lgs. 206/2005) und der EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken an.
- Wir verwenden keine irreführende oder unzulässige vergleichende Werbung. Die auf unserer Website veröffentlichten Produktbeschreibungen sind wahrheitsgemäß und überprüfbar.
Ein entscheidender Aspekt unserer Governance ist die Überprüfung der rechtmäßigen Herkunft jeder Maschine, die wir zum Weiterverkauf erwerben. Insbesondere:
- Wir überprüfen, ob jede Maschine rechtmäßiges Eigentum des Verkäufers ist, durch Kontrolle der Eigentumsdokumente, der Fahrzeugpapiere oder der Konformitätserklärungen.
- Wir kontrollieren, dass die Fahrgestellnummern (VIN) nicht verändert oder gelöscht wurden, was ein klares Zeichen für eine illegale Herkunft wäre.
- Wir kaufen keine Maschinen zweifelhafter Herkunft oder ohne ausreichende Dokumentation, die die Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragung gewährleistet.
- Wir bewahren die Unterlagen zu jeder gekauften und verkauften Maschine für den im italienischen Steuerrecht vorgeschriebenen Mindestzeitraum (10 Jahre) auf.
GASPA MACCHINE verpflichtet sich, seine ESG-Leistung im Laufe der Zeit zu überwachen und zu verbessern. Auch ohne die Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung (vorgesehen durch die CSRD-Richtlinie – Corporate Sustainability Reporting Directive 2022/2464/EU nur für große Unternehmen), aktualisieren wir diese Richtlinie mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn sich wesentliche regulatorische Änderungen oder Änderungen in unserer Geschäftstätigkeit ergeben.
Jedes Land, in das GASPA MACCHINE Maschinen liefert, verfügt über einen eigenen nationalen Rechtsrahmen im Umweltbereich, der die einschlägigen europäischen Vorschriften überlagert und ergänzt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten länderspezifischen Umweltauflagen und -beschränkungen, die für Käufer von Land- und Baumaschinen relevant sind.
Der italienische Umweltrechtsrahmen ist hauptsächlich im D.Lgs. 152/2006 (Umweltgesetzbuch – TUA) enthalten. Für landwirtschaftliche Maschinen gelten auch das D.Lgs. 228/2001 und die regionalen ARPA-Vorschriften (Regionalagenturen für Umweltschutz) für Betriebsgenehmigungen in Schutzgebieten. Die Verwendung von Erdbewegungsmaschinen in städtischen Gebieten unterliegt gegebenenfalls kommunalen Verordnungen zu Lärmemissionen (D.Lgs. 194/2005 – Lärmrichtlinie). Alt- und Abfallreifen (PFU) werden durch das D.M. 82/2011 geregelt.
In Österreich sind die wichtigsten Umweltvorschriften für schwere Maschinen im Umweltschutzgesetz und in den spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) festgelegt. Die Verwendung von Baumaschinen in Schutzgebieten oder städtischen Gebieten bedarf einer Genehmigung der lokalen Behörden (Bezirkshauptmannschaft). Die Abfallwirtschaft wird durch das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) geregelt. Gefährliche Flüssigkeiten müssen über die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) entsorgt werden.
In Finnland sind die für Maschinen geltenden Umweltvorschriften im Umweltschutzgesetz (Ympäristönsuojelulaki 527/2014) und im Abfallgesetz (Jätelaki 646/2011) enthalten. Die Verwendung von Land- und Baumaschinen unterliegt den Umweltgenehmigungen der regionalen Behörden (ELY-Zentren). Finnland wendet einige der strengsten EU-Vorschriften zum Schutz von Gewässern vor dem Austritt von Betriebsflüssigkeiten an.
In Frankreich unterliegen Land- und Baumaschinen dem Code de l'environnement und den Vorschriften der ADEME (Agence de la transition écologique). In den als Zones à Faibles Émissions (ZFE) eingestuften Zonen in Ballungsräumen (Paris, Lyon, Marseille usw.) können Maschinen mit älteren Motoren Zugangsbeschränkungen unterliegen. Die Entsorgung von Altölen wird durch das System filière de collecte des huiles usagées geregelt.
Deutschland wendet einige der strengsten Umweltstandards der EU an. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Emissionen von Luftschadstoffen, während das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Abfallwirtschaft regelt. Maschinen, die in vielen deutschen Städten betrieben werden, müssen die Umweltzonen einhalten, obwohl diese hauptsächlich für Straßenfahrzeuge gelten. Die Lärmschutzvorschriften für Baustellen sind in Wohngebieten gemäß dem Geräteschutzlärmgesetz (GSG) besonders streng.
In den Niederlanden sind die für Maschinen geltenden Umweltvorschriften im Activiteitenbesluit milieubeheer und im Wet milieubeheer enthalten. Die Niederlande verfügen über eines der effizientesten Abfallmanagementsysteme Europas. Baumaschinen in sensiblen städtischen Gebieten müssen die Lärmschutzvorschriften der Umweltzonen der Gemeinden einhalten. Die Entsorgung von Altölen erfolgt über das System VROM Circulair.
In Polen sind die wichtigsten Umweltvorschriften das Ustawa Prawo Ochrony Środowiska (POŚ) und das Ustawa o odpadach (Abfallgesetz) von 2012. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle wird durch die Inspekcja Ochrony Środowiska (GIOŚ) geregelt. Altflüssigkeiten müssen über zugelassene Sammelstellen entsorgt werden. Polen führt schrittweise strengere Vorschriften für Emissionen auf städtischen Baustellen ein.
In Rumänien werden die Umweltvorschriften durch das Umweltgesetz Nr. 265/2006 (Legea Mediului) und die Durchführungsverordnungen der Nationalen Umweltschutzbehörde (Agenția Națională pentru Protecția Mediului – ANPM) geregelt. Rumänien hat alle wichtigen europäischen Umweltrichtlinien umgesetzt, einschließlich derer zu NRMM-Emissionen, Abfallwirtschaft und Gewässerschutz. Die Einhaltung der Standards kann in der territorialen Anwendung variieren; dem Käufer wird empfohlen, die spezifischen lokalen Anforderungen zu überprüfen.
In Spanien wird der Umweltrahmen durch das Gesetz 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft (das das Gesetz 22/2011 ersetzt hat) und das Gesetz 34/2007 über Luftqualität und Atmosphärenschutz geregelt. Die großen spanischen Städte (Madrid, Barcelona, Valencia) haben Niedrigemissionszonen (Zonas de Bajas Emisiones – ZBE) eingeführt, die Beschränkungen für Fahrzeuge und in einigen Fällen für Baumaschinen mit älteren Motoren vorsehen.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat aber eigene Umweltvorschriften, die oft strenger sind als die europäischen. Die wichtigsten Vorschriften sind die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) für Luftemissionen und das Umweltschutzgesetz (USG) für den allgemeinen Umweltschutz. Die Schweiz hat bereits vor der europäischen Verpflichtung NRMM-Emissionsgrenzwerte analog zu Stage V angewendet. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle wird durch die VEVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) geregelt. Die Einfuhr von Maschinen aus EU-Ländern unterliegt gegebenenfalls Zöllen und den Kontrollen des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
Aktualisierung der Vorschriften: Die nationalen Umweltvorschriften unterliegen einem ständigen Wandel. GASPA MACCHINE aktualisiert diesen Abschnitt regelmäßig, kann jedoch nicht garantieren, dass die Informationen stets auf dem neuesten Stand der letzten Gesetzesänderung sind. Überprüfen Sie vor dem Betrieb der gekauften Maschine die geltenden Anforderungen bei den Umweltbehörden Ihres Landes oder den Branchenverbänden.
Sobald die Maschine geliefert wurde und die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist, ist dieser für das Umweltmanagement der Maschine und aller sie bildenden oder von ihr verwendeten Materialien verantwortlich. GASPA MACCHINE gibt im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Pflichten, die den Käufer gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes treffen.
- Flüssigkeitsmanagement: Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Handhabung, Lagerung und Entsorgung aller in der Maschine verwendeten Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Öle, Kühlmittel, Hydraulikflüssigkeiten) gemäß den geltenden Vorschriften verantwortlich.
- Emissionen: Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Maschine die geltenden Emissionsgrenzwerte (Abgas- und Geräuschemissionen) am Einsatzort einhält.
- Wartung: Der Käufer ist für die Durchführung der regelmäßigen Wartung gemäß den Herstellervorschriften verantwortlich, um die Einhaltung der Umweltstandards zu gewährleisten.
- Dokumentation: Der Käufer ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen (Wartungsnachweise, Entsorgungsbelege) für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.
- Alt- und Abfallreifen: Entsorgen Sie abgenutzte Reifen über die im Land des Käufers zugelassenen PFU-Sammelsysteme.
- Altbatterien: Geben Sie verbrauchte Starterbatterien an den zugelassenen Sammelstellen ab (siehe Abschnitt 7).
- Lebensende der Maschine: Führen Sie die Maschine am Ende ihrer Nutzungsdauer einem zugelassenen Verwertungsbetrieb zu und geben Sie sie nicht illegal auf oder entsorgen Sie sie nicht (siehe Abschnitt 10).
- Betriebssicherheit: Verwenden Sie die Maschine gemäß den Anweisungen des Herstellers und den im Land des Käufers geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften (in Italien: D.Lgs. 81/2008).
Haftungsbeschränkung nach Lieferung: GASPA MACCHINE haftet nicht für Umweltfolgen, die aus einer nicht vorschriftsmäßigen Nutzung, Wartung oder Entsorgung durch den Käufer nach dem Zeitpunkt der Lieferung resultieren. Unsere Umweltverantwortung endet mit der Übergabe der Maschine in dem angegebenen Zustand; das Umweltmanagement der Maschine im Betrieb geht vollständig auf den Käufer über.
Diese Nachhaltigkeits- und ESG-Richtlinie ist ein lebendes Dokument, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um auf Gesetzesänderungen, Weiterentwicklungen der Betriebspraktiken von GASPA MACCHINE und Verbesserungen im Verständnis und Management von ESG-Risiken im Handel mit Gebrauchtmaschinen zu reagieren.
- Jährliche ordentliche Überprüfung: Mindestens einmal jährlich, bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres, überprüfen wir, ob die Inhalte der Richtlinie mit den geltenden Vorschriften in allen Ländern, in die wir liefern, übereinstimmen.
- Außerordentliche Überprüfung: Bei wesentlichen Gesetzesänderungen (z. B. neue EU-Richtlinien, Änderungen der Stage-V-Anforderungen, neue ZFE/LEZ-Beschränkungen) aktualisieren wir die Richtlinie innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regelung.
- Operative Überprüfung: Bei wesentlichen Änderungen der verkauften Produktarten, der Versandarten oder der Bestimmungsländer wird die Richtlinie vor Aufnahme der neuen Tätigkeiten aktualisiert.
| Version | Datum | Wesentliche Änderungen |
|---|---|---|
| 1.0 | 12. Juni 2026 | Erstausgabe der Nachhaltigkeits- und ESG-Richtlinie von GASPA MACCHINE. Vollständige Abdeckung der Säulen E, S und G; Vorschriften für alle 10 Lieferländer. |
Im Falle wesentlicher Änderungen dieser Richtlinie informieren wir unsere Kunden über:
- Einen sichtbaren Hinweis auf der Startseite der Website gaspa-macchine.com für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen ab dem Datum der Aktualisierung.
- Aktualisierung des Datums „Letzte Aktualisierung“ oben auf dieser Seite.
- Direkte Benachrichtigung per E-Mail an Kunden, die in den letzten 12 Monaten Einkäufe getätigt haben, bei Änderungen, die ihre Rechte oder Pflichten erheblich beeinträchtigen.
Aktuelle Version: Die aktualisierte Version dieser Richtlinie ist stets verfügbar unter gaspa-macchine.com/sostenibilita-e-politica-ambientale/. Bei Abweichungen zwischen der online veröffentlichten Version und früheren Kopien hat stets die aktuellste Online-Version Vorrang.
Kontakt – ESG- und Umweltmeldungen
Bei Fragen, Hinweisen oder Informationsanfragen zu dieser Nachhaltigkeits- und ESG-Richtlinie von GASPA MACCHINE wenden Sie sich bitte an unser Team. Wir antworten innerhalb von 5 Werktagen auf alle Mitteilungen zu Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen.