Video-Inspektionsgarantie und technische Spezifikationen – GASPA MACCHIN
GASPA MACCHINE

Garantie für Video-Inspektion und technische Spezifikationen

Vor jedem Kauf haben Sie das Recht, den tatsächlichen Zustand der Maschine genau zu kennen. GASPA MACCHINE verpflichtet sich, für jedes zum Verkauf stehende Gerät eine detaillierte Videodokumentation und verifizierte technische Spezifikationen bereitzustellen, um vollständige Transparenz und die Einhaltung der italienischen und europäischen Verbraucherschutzvorschriften zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026 Datum des Inkrafttretens: 12. Juni 2026 Italien – Versand in 10 EU-Länder und die Schweiz Rückgabe innerhalb von 14 Tagen Rückerstattung innerhalb von 14 Werktagen
Abschnitt 1 Über uns und Anwendungsbereich

Diese Richtlinie zur Video-Inspektionsgarantie und zu technischen Spezifikationen wird von GASPA S.R.L MACCHINE herausgegeben, die unter der Handelsmarke GASPA MACCHINE operiert, mit Sitz in Z.I. Predda Niedda Strada 30, 07100 Sassari (SS), Italien, USt-IdNr. IT 03006910909, ATECO-Code 47.52.40.

GASPA MACCHINE ist ein Händler, der auf den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Land- und Baumaschinen spezialisiert ist. Unser Katalog umfasst Traktoren, Minibagger, Teleskoplader, Tandem-Vibrationswalzen, Erdbewegungsmaschinen, Radlader und Baugeräte von Marken wie JCB und anderen führenden europäischen und internationalen Herstellern. Die meisten der angebotenen Maschinen sind gebraucht und in betriebsbereitem Zustand, wobei Baujahr und Betriebsstunden für jede Einheit variieren.

Diese Richtlinie gilt für alle Bestellungen, die über die offizielle Website gaspa-macchine.com getätigt werden, und deckt ab:

  • Jeden privaten Käufer (Verbraucher im Sinne des Gesetzesdekrets 206/2005 und der EU-Richtlinie 2019/771), der für den persönlichen oder nicht-gewerblichen beruflichen Gebrauch kauft.
  • Jeden gewerblichen Käufer (Unternehmen, Einzelunternehmen, Freiberufler), der die Maschine im Rahmen seiner Tätigkeit nutzt.
  • Alle Bestellungen mit Lieferziel in den Ländern, in die GASPA MACCHINE versendet: Italien, Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Polen, Rumänien, Spanien und die Schweiz.

Bitte beachten Sie: Diese Richtlinie ist integraler und ergänzender Bestandteil der allgemeinen Garantie- und Schutzrichtlinie von GASPA MACCHINE. Die Video-Inspektionsgarantie stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar, die GASPA MACCHINE seinen Kunden anbietet, um maximale Transparenz vor und nach dem Kauf zu gewährleisten. Sie ersetzt oder beschränkt nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte gemäß der geltenden Gesetzgebung.

Italien Österreich Finnland Frankreich Deutschland Niederlande Polen Rumänien Spanien Schweiz
Abschnitt 2 Was ist die Video-Inspektionsgarantie?

Die Video-Inspektionsgarantie ist eine formelle Verpflichtung, die GASPA MACCHINE gegenüber jedem Käufer eingeht: Vor Abschluss des Verkaufs und vor dem Versand wird jede Maschine aus unserem Bestand einer visuellen und funktionalen Inspektion unterzogen, die auf Video dokumentiert wird. Dieses Material wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder direkt in der Verkaufsanzeige des Produkts veröffentlicht.

Da es sich bei den meisten unserer Maschinen um gebrauchte Großgeräte handelt – darunter JCB-Bagger, Teleskoplader, Traktoren und Vibrationswalzen –, halten wir es für unsere Pflicht sicherzustellen, dass die Bilder und Beschreibungen in unserem Online-Katalog dem tatsächlichen Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Verkaufs getreu entsprechen. Die Video-Inspektionsgarantie erfüllt dieses Bedürfnis durch eine konkrete, sichtbare und dokumentierte Überprüfung.

Ziele der Video-Inspektionsgarantie
  • Transparenz vor dem Kauf: Dem Käufer ermöglichen, die Maschine in Betrieb und in all ihren Teilen zu sehen, bevor er sich zum Kauf verpflichtet, um jegliche Unsicherheit über den tatsächlichen Zustand des Geräts zu beseitigen.
  • Übereinstimmung mit der Beschreibung: Sicherstellen, dass die in der Anzeige angegebenen technischen Spezifikationen – Betriebsstunden, Baujahr, Marke, Modell, Zustand – genau dem entsprechen, was im Inspektionsvideo überprüfbar ist.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Erstellung eines gemeinsamen Referenzdokuments zwischen Verkäufer und Käufer über den Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Verkaufs, das im Falle einer Reklamation nach der Lieferung nützlich ist.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten gemäß dem Gesetzesdekret 206/2005 (Verbraucherschutzkodex), der EU-Richtlinie 2011/83/EU (über die Rechte der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen) und gleichwertigen Vorschriften in den Lieferländern.

Schriftliche Verpflichtung: Jedes von GASPA MACCHINE erstellte Inspektionsvideo ist integraler Bestandteil der vertraglichen Beschreibung der Maschine. Der Verkäufer garantiert, dass der Inhalt des Videos den Zustand des Geräts zum Zeitpunkt der Aufzeichnung, der im Video selbst angegeben ist, getreu widerspiegelt. Jede bei der Lieferung festgestellte Abweichung von dem im Video Gezeigten wird als Konformitätsmangel im Sinne des geltenden Rechts behandelt.

Abschnitt 3 Maschinentypen und abgedeckte Kategorien

Die Video-Inspektionsgarantie und die Garantie auf technische Spezifikationen gelten für alle Maschinenkategorien im Katalog von GASPA MACCHINE. Nachfolgend finden Sie die Klassifizierung der angebotenen Geräte mit den jeweiligen inspektionsspezifischen Merkmalen jeder Kategorie.

Landwirtschaftliche Traktoren
Minibagger
Teleskoplader
Erdbewegungsmaschinen
Tandem-Vibrationswalzen
Radlader und Schaufellader
Gebrauchtmaschinen – Wichtige Klarstellungen

Die überwiegende Mehrheit der bei GASPA MACCHINE zum Verkauf stehenden Maschinen sind Gebrauchtgeräte. Die vorherige Nutzung wird in der Verkaufsanzeige stets durch Angabe des Baujahrs und der auf dem Betriebsstundenzähler der Maschine erfassten Stunden dokumentiert. Der Käufer muss Folgendes beachten:

  • Gebrauchtmaschinen können normale Gebrauchsspuren, ästhetische Kratzer, Lackabnutzung und kleine Dellen aufweisen, die ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Diese Elemente sind im Inspektionsvideo sichtbar und stellen keine Konformitätsmängel dar.
  • Der Funktionszustand der Maschine (Motor, Getriebe, Hydraulik, Hebesysteme) ist im Inspektionsvideo dokumentiert und entspricht den in der Anzeige angegebenen Spezifikationen.
  • Für Gebrauchtmaschinen beträgt die in vielen EU-Ländern geltende gesetzliche Mindestkonformitätsgarantie 1 Jahr ab Lieferung, sofern keine spezifischen Vereinbarungen mit dem Käufer oder günstigere nationale Vorschriften bestehen (siehe Abschnitt 12).
  • Die angegebene Anzahl der Betriebsstunden ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Inspektion am Betriebsstundenzähler abgelesen wurde. Eine minimale Abweichung zum Zeitpunkt der Lieferung aufgrund von eventuellen Rangierarbeiten oder Startversuchen stellt keine vertragliche Abweichung dar.

Neumaschinen: Für eventuelle Neumaschinen im Katalog bestätigt die Video-Inspektionsgarantie die Übereinstimmung zwischen den vom Hersteller angegebenen technischen Spezifikationen und den Merkmalen der einzelnen gelieferten Einheit. Bei Neumaschinen gilt die volle gesetzliche Konformitätsgarantie von 2 Jahren ab Lieferung (3 Jahre in Spanien).

Abschnitt 4 Standardinhalt der Video-Inspektion

Jedes von GASPA MACCHINE erstellte Inspektionsvideo folgt einem strukturierten Protokoll, das darauf ausgelegt ist, alle relevanten Aspekte der zum Verkauf stehenden Maschine abzudecken. Das Video wird von unseren Technikern an unserem Standort oder Lager aufgezeichnet, wobei Datum und Uhrzeit auf der Aufzeichnung sichtbar sind, und wird dem Käufer vor der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.

Standardelemente des Inspektionsvideos
Vollständige Rundumansicht 360-Grad-Aufnahme des Äußeren der Maschine, einschließlich aller Seitenwände, des Dachs, der Motorhaube und des zugänglichen Unterteils. Jede Gebrauchsspur, Delle, Reparatur oder lokale Lackierung wird explizit gezeigt.
Start und Motorlauf Der Motor wird (wenn möglich) kalt gestartet und in Betrieb gezeigt. Dokumentiert werden eventuelle Rauchentwicklung beim Start, die erreichte Betriebstemperatur, Öl- und Kühlmittelstände sowie die Drehzahl auf den Bordinstrumenten.
Ablesung des Betriebsstundenzählers Der Betriebsstundenzähler der Maschine wird in Nahaufnahme gefilmt, wobei die erfassten Betriebsstunden deutlich zu sehen sind. Dieser Wert wird mit dem in der Verkaufsanzeige angegebenen Wert verglichen. Das Video bestätigt, dass der angegebene Wert dem direkt auf dem Borddisplay sichtbaren Wert entspricht.
Test der Hydrauliksysteme Bei Baggern, Teleskopladern, Radladern und Traktoren mit Hydrauliksystem wird das vollständige Aus- und Einfahren von Auslegern, Schaufeln, Gabeln und Hydraulikzylindern gezeigt. Das Fehlen von Öllecks wird während des Tests visuell überprüft.
Mobilitäts- und Getriebeprüfung Die Maschine wird in Bewegung auf ebenem Gelände gezeigt, wobei die korrekte Funktion von Getriebe, Vorwärts- und Rückwärtsgängen, Lenkung und Bremsen bestätigt wird. Bei Kettenfahrzeugen wird die korrekte Funktion der Ketten und der Fahrantriebe überprüft.
Kabine und Fahrerplatz Der Zustand des Kabineninneren wird dokumentiert: Fahrersitz, Lenkrad oder Joystick, Bordinstrumente, Fenster, Türen, Schiebedach (falls vorhanden) sowie Klimaanlage oder Heizung. Alle sichtbaren Anomalien, auch rein ästhetischer Natur, werden gezeigt.
Reifen oder Ketten Verschleißzustand der Reifen oder der Gummiketten und Stahlketten: Restprofil, eventuelle Schnitte, Ausbeulungen, Alterungsrisse. Bei Stahlketten werden die Spannung sowie der Zustand der Kettenglieder und Bodenplatten überprüft.
Typenschild und Fahrgestellnummer Das Typenschild der Maschine (falls vorhanden) und die Fahrgestellnummer (VIN oder Seriennummer des Herstellers) werden lesbar gefilmt. Dies ermöglicht dem Käufer, die Identität der Maschine und die Übereinstimmung mit den Verkaufsunterlagen zu überprüfen.
Zusätzliche Inspektionen auf Anfrage

Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers können unsere Techniker das Inspektionsvideo erweitern, um Folgendes einzuschließen:

  • Spezifische Tests an optionalen Geräten oder im Verkauf enthaltenem Zubehör (zusätzliche Schaufeln, Schnellwechsler, Gabeln, Hydraulikhämmer).
  • Auslesen der im Speicher vorhandenen Fehlercodes mittels Diagnosegeräten.
  • Überprüfung der Stände aller Betriebsflüssigkeiten (Hydrauliköl, Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Lenkflüssigkeit).
  • Messung des Reifendrucks bei radbetriebenen Maschinen.
  • Last- oder Hebeprüfung, sofern technisch sicher durchführbar.

Bereitstellungszeiten des Videos: Die Beantwortung der Anfrage nach einem Inspektionsvideo erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach der Anfrage. Für Maschinen, die bereits mit beigefügtem Video im Katalog veröffentlicht sind, ist das Material sofort auf der Produktseite oder auf Anfrage per E-Mail an info@gaspa-macchine.com verfügbar.

Abschnitt 5 Garantie auf die angegebenen technischen Spezifikationen

GASPA MACCHINE garantiert, dass jede in der Verkaufsanzeige einer Maschine aufgeführte technische Spezifikation den tatsächlichen und überprüfbaren Merkmalen des Geräts entspricht. Diese Garantie bezieht sich auf die primären technischen Daten, die den Handelswert und die Eignung der Maschine für den Gebrauch bestimmen.

Garantierte technische Spezifikationen
Marke und Modell Es wird garantiert, dass die Herstellerbezeichnung (z. B. JCB) und die genaue Modellnummer (z. B. 535-125, 532-70 AGRI, 436E, 408B Shovel) der gelieferten physischen Maschine entsprechen, überprüfbar durch das am Gerät selbst angebrachte Typenschild des Herstellers.
Baujahr Das angegebene Baujahr ist dasjenige, das im Zulassungsdokument oder im Fahrzeugbrief der Maschine aufgeführt ist oder aus der Seriennummer des Herstellers abgeleitet werden kann. GASPA MACCHINE garantiert die Übereinstimmung zwischen dem in der Anzeige angegebenen Jahr und dem dokumentarisch belegbaren Jahr.
Betriebsstunden Der angegebene Wert der Betriebsstunden entspricht der Ablesung des originalen Betriebsstundenzählers an Bord zum Zeitpunkt der Video-Inspektion, dokumentiert im Video selbst. GASPA MACCHINE garantiert, dass der Betriebsstundenzähler nicht manipuliert oder künstlich zurückgesetzt wurde. Eventuelle Abweichungen von bis zu 50 Stunden gegenüber der Angabe, die auf Starts und Bewegungen nach der Inspektion zurückzuführen sind, stellen keine vertragliche Abweichung dar.
Motorleistung Die angegebene Motorleistung in PS oder kW entspricht den Werksspezifikationen des Herstellers für dieses Modell und Baujahr. Sofern in der Anzeige nicht anders angegeben, ist die ursprüngliche Nennleistung ab Werk gemeint und nicht die nach einer Überholung gemessene Leistung.
Einsatzgewicht Das angegebene Einsatzgewicht entspricht den offiziellen technischen Daten des Herstellers für dieses spezifische Modell. Eventuelle Abweichungen aufgrund von Zusatzgeräten oder dem Entfernen von Originalkomponenten werden in der Anzeige explizit vermerkt.
Tragfähigkeit und Abmessungen Für Teleskoplader (z. B. JCB 535-125: Tragfähigkeit 3.500 kg, Höhe 12,5 m; JCB 532-70 AGRI: Tragfähigkeit 3.200 kg, Höhe 7 m) und für Bagger entsprechen die angegebenen Werte für Tragfähigkeit, Reichweite und Grabtiefe den ursprünglichen technischen Spezifikationen des Herstellers für dieses Modell und diese Konfiguration.
Ausstattung und Zubehör Alle im Verkauf enthaltenen Zubehörteile, optionalen Geräte und Komponenten (Schaufeln, Gabeln, Anschlüsse, Ersatzreifen, technische Dokumentation) sind in der Anzeige aufgeführt und im Inspektionsvideo zu sehen. Die Lieferung von Zubehör, das nicht in der Anzeige erwähnt, aber im Video sichtbar ist, wird auf Anfrage vor dem Kauf bestätigt.
Betriebszustand Die Maschine wird mit einer der folgenden Klassifizierungen beschrieben: Funktionsfähig (startbereit und betriebsbereit zum Zeitpunkt der Inspektion), Reparaturbedürftig (benötigt technische Eingriffe vor dem operativen Einsatz, mit Spezifizierung im Anzeigentext) oder Als Ersatzteilspender (verkauft als Ersatzteilquelle, nicht funktionsfähig). Der angegebene Zustand wird garantiert und im Video dokumentiert.

Klarstellung zu Gebrauchtmaschinen: Die Garantie auf technische Spezifikationen bezieht sich auf die objektiven und dokumentierbaren Daten der Maschine. Sie umfasst keine Prognosen über die zukünftige Dauer der verschlissenen Komponenten oder die Restlebensdauer von Teilen, die normalem Verschleiß unterliegen (Reifen, Filter, Ketten, Laufwerke, Dichtungen). Der Verschleißzustand dieser Elemente wird im Inspektionsvideo gezeigt, damit der Käufer sie vor dem Kauf bewerten kann.

Abschnitt 6 Für jede Maschine bereitgestellte technische Dokumentation

GASPA MACCHINE verpflichtet sich, zusammen mit jeder verkauften Maschine alle verfügbaren technischen und administrativen Unterlagen bereitzustellen. Die Verfügbarkeit jedes Dokuments hängt von der Geschichte der Maschine und dem ursprünglichen Herkunftsland ab; jedes fehlende Dokument wird vor dem Kauf explizit in der Verkaufsanzeige vermerkt.

Im Verkauf enthaltene Dokumente (sofern verfügbar)
  • Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein: Offizielles Dokument, das die Identität der Maschine, die Seriennummer, das Datum der Erstzulassung und den eingetragenen Vorbesitzer bestätigt.
  • Original-Bedienungsanleitung des Herstellers: In der Originalsprache oder auf Italienisch, mit Anweisungen für den sicheren Gebrauch, die ordnungsgemäße Wartung und die offiziellen technischen Spezifikationen der Maschine.
  • Wartungsheft: Sofern verfügbar, dokumentiert es die während der Betriebsdauer der Maschine durchgeführten planmäßigen Wartungsarbeiten (Service, Inspektionen, Austausch von Komponenten).
  • EG-Konformitätserklärung: Für Maschinen, die ursprünglich in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden, bestätigt die EG-Erklärung die Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
  • Rechnung oder Verkaufsbeleg: Ausgestellt von GASPA S.R.L MACCHINE zum Zeitpunkt des Transaktionsabschlusses, entsprechend den italienischen Steueranforderungen (D.P.R. 633/1972 und spätere Änderungen).
  • Lieferschein (DDT): Begleitet die Maschine während des Transports und bestätigt die Übergabe an den Frachtführer sowie die Identifikationsdaten der Ladung.
  • Eventuelle Inspektions- oder Prüfzertifikate: Wenn die Maschine einer zertifizierten technischen Inspektion durch eine autorisierte Werkstatt unterzogen wurde, ist der Inspektionsbericht in den Verkaufsunterlagen enthalten.
Fehlende oder unvollständige Dokumentation

Für einige ältere Gebrauchtmaschinen oder Maschinen aus außereuropäischen Ländern sind bestimmte Dokumente möglicherweise nicht verfügbar. In diesen Fällen:

  • Das Fehlen eines oder mehrerer Dokumente wird in der Verkaufsanzeige explizit angegeben, bevor der Käufer mit der Bestellung fortfährt.
  • GASPA MACCHINE stellt als Ersatz oder Ergänzung eine unterzeichnete Ersatzerklärung zur Verfügung, die die bekannten Daten der Maschine (Jahr, Stunden, Zustand) und die Herkunft des Gutes bestätigt.
  • Der Verkaufspreis von Maschinen mit unvollständiger Dokumentation spiegelt diesen Zustand wider und wird entsprechend festgelegt.

Vorzeitige Anforderung von Unterlagen: Vor dem Kauf hat jeder Kunde das Recht, eine gescannte Kopie der für die betreffende Maschine verfügbaren Dokumente anzufordern. Um die technische Dokumentation vorab zu erhalten, kontaktieren Sie unser Büro unter info@gaspa-macchine.com unter Angabe der Anzeigenreferenz.

Abschnitt 7 So fordern Sie die Video-Inspektion vor dem Kauf an

Die Anforderung des Inspektionsvideos für eine Maschine Ihres Interesses ist einfach und kostenlos. GASPA MACCHINE ermutigt jeden potenziellen Käufer aktiv, das verfügbare Videomaterial vor dem Kauf zu sichten. Nachfolgend wird das Verfahren Schritt für Schritt erläutert.

01
Maschine finden Identifizieren Sie die gewünschte Maschine im Katalog auf gaspa-macchine.com/negozio/ und notieren Sie sich den Produktnamen oder die Anzeigenreferenz.
02
Vorhandensein des Videos prüfen Viele Maschinen im Katalog haben bereits ein Video auf der Produktseite oder auf unserem YouTube-Kanal beigefügt. Prüfen Sie zuerst, ob das Material bereits öffentlich verfügbar ist.
03
GASPA MACCHINE kontaktieren Falls das Video noch nicht verfügbar ist, senden Sie eine Anfrage an info@gaspa-macchine.com oder rufen Sie die Nummer +39 377 390 1146 an und geben Sie die gewünschte Maschine an.
04
Erhalt des Videos Innerhalb von 3 Werktagen erhalten Sie den Link zum Inspektionsvideo per E-Mail oder Nachricht. Das Video ist über einen privaten Link zugänglich oder auf dem offiziellen YouTube-Kanal hochgeladen.
05
Bewertung und Fragen Nachdem Sie das Video gesehen haben, können Sie Klärungen zu bestimmten gezeigten Aspekten, weitere Aufnahmen oder zusätzliche technische Informationen anfordern. Unser Team antwortet innerhalb von 2 Werktagen.
06
Bestätigung der Bestellung Erst nachdem Sie alle gewünschten Unterlagen erhalten und Antworten auf alle Fragen bekommen haben, fahren Sie mit der Bestellung fort. Der Kauf impliziert die Kenntnisnahme und Akzeptanz der im Inspektionsvideo gezeigten Bedingungen.

YouTube-Kanal von GASPA MACCHINE: Viele der Inspektionsvideos unserer Maschinen werden öffentlich auf dem offiziellen YouTube-Kanal unseres operativen Partners veröffentlicht. Besuchen Sie youtube.com/@GIOVANNIPELLEGRINO-w7i, um die bereits verfügbaren Videos anzusehen, noch bevor Sie uns kontaktieren.

Abschnitt 8 Verfahren zur Überprüfung nach der Lieferung

Bei Erhalt der Maschine hat der Käufer das Recht und das Interesse, eine sorgfältige Überprüfung des gelieferten Geräts durchzuführen. GASPA MACCHINE befürwortet diese Überprüfung und gibt die folgenden operativen Hinweise für eine korrekte Durchführung zum Schutz beider Parteien.

  • Zum Zeitpunkt der Lieferung: Sofortige Sichtprüfung Bevor Sie den Lieferschein des Frachtführers unterschreiben, untersuchen Sie das Äußere der Maschine visuell auf eventuelle Transportschäden (neue Dellen, gebrochene Komponenten, Flüssigkeitsverlust). Wenn Sie Schäden feststellen, die eindeutig durch den Transport verursacht wurden, vermerken Sie diese schriftlich auf dem Lieferschein und fotografieren Sie diese sofort. Informieren Sie GASPA MACCHINE innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Lieferung.
  • Innerhalb von 48 Stunden: Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Inspektionsvideo Sehen Sie sich das vor dem Kauf erhaltene Inspektionsvideo erneut an und vergleichen Sie das Gezeigte mit der gelieferten Maschine. Überprüfen Sie insbesondere: Ablesung des Betriebsstundenzählers, Vorhandensein und Funktion des angegebenen Zubehörs, ästhetischer Zustand der Kabine und der Außenstrukturen. Jede im Vergleich zum Video festgestellte Abweichung muss GASPA MACCHINE innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung mitgeteilt werden.
  • Innerhalb von 7 Tagen: Operative Funktionsprüfung Führen Sie innerhalb der ersten 7 Tage nach der Lieferung eine operative Prüfung der Maschine durch. Überprüfen Sie den Motorstart, die Funktion der Hydrauliksysteme, das Getriebe und alle im Video als funktionsfähig angegebenen Systeme. Eventuelle Funktionsmängel, die bei der Sichtprüfung nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 7 Werktagen nach der Lieferung gemeldet werden.
  • Innerhalb von 14 Kalendertagen: Ausübung des Widerrufsrechts Gemäß dem Gesetzesdekret 206/2005 (Art. 52 ff.), Art. 9 der EU-Richtlinie 2011/83/EU und gleichwertigen Vorschriften in den Lieferländern hat der Verbraucher, der im Fernabsatz (online) gekauft hat, das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Lieferung der Maschine vom Vertrag zurückzutreten, ohne Angabe von Gründen (siehe Abschnitt 9 für das vollständige Verfahren).
  • Meldung von Konformitätsmängeln: Bis zu 12–24 Monate nach Lieferung Eventuelle Konformitätsmängel, die später auftreten, können GASPA MACCHINE innerhalb der Fristen der geltenden gesetzlichen Garantie gemeldet werden (siehe Abschnitte 5 und 12). In den ersten 12 Monaten ab Lieferung gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bestand, was die Beweislast zugunsten des Käufers umkehrt.

Dokumentieren Sie alles fotografisch: Wir empfehlen Ihnen, die Maschine bei der Lieferung zu fotografieren und/oder zu filmen, noch bevor Sie sie von der Plattform des Transporteurs bewegen. Diese Dokumentation ist von grundlegender Bedeutung, um eventuelle Transportschäden von im Inspektionsvideo dokumentierten Vorzuständen zu unterscheiden und um spätere Reklamationen zu stützen.

Abschnitt 9 Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie – 14 Tage

GASPA MACCHINE erkennt das in den italienischen und europäischen Vorschriften für Fernabsatzverträge vorgesehene Widerrufsrecht der Verbraucher voll an und respektiert es. Nachfolgend werden die geltenden Bedingungen und Verfahren im Detail beschrieben.

Widerrufsrecht – 14 Kalendertage

Der Verbraucher, der eine Maschine über die Website gaspa-macchine.com erworben hat, hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Maschine physisch geliefert wurde, ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieses Recht ist verankert in:

  • Art. 52 ff. des Gesetzesdekrets 206/2005 (italienischer Verbraucherschutzkodex) für Käufer mit Wohnsitz in Italien.
  • Art. 9 der EU-Richtlinie 2011/83/EU (umgesetzt in allen EU-Bestimmungsländern) für Käufer mit Wohnsitz in anderen europäischen Lieferländern.
  • Gleichwertige geltende Vorschriften in Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Polen, Rumänien und Spanien.
So üben Sie das Widerrufsrecht aus

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer GASPA MACCHINE seine Entscheidung innerhalb der Frist von 14 Tagen nach der Lieferung auf eine der folgenden Arten mitteilen:

  • Durch Senden einer ausdrücklichen Widerrufserklärung per E-Mail an info@gaspa-macchine.com unter Angabe von: vollständigem Namen, Bestellnummer, Beschreibung der Maschine, Lieferdatum und Grund für den Widerruf (optional, aber hilfreich).
  • Über das Kontaktformular auf der Seite gaspa-macchine.com/resi-e-rimborsi/.
  • Telefonisch unter der Nummer +39 377 390 1146 während der Öffnungszeiten (Montag–Samstag, 09:00–18:00 Uhr MEZ), gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail.
Bedingungen für die Rückgabe der Maschine

Nach Mitteilung des Widerrufs muss der Käufer die Maschine innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Widerrufsmitteilung an GASPA MACCHINE zurückgeben. Die für die Rückgabe geltenden Bedingungen sind:

  • Die Maschine muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem sie geliefert wurde, mit der im Inspektionsvideo dokumentierten Abnutzung und ohne zusätzliche Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nachlässigkeit verursacht wurden.
  • Der Maschine müssen alle bei der Lieferung erhaltenen technischen und administrativen Unterlagen beigefügt sein (Fahrzeugbrief, Handbuch, Rechnung usw.).
  • Die Rücksendekosten (Transport der Maschine vom und zum Lager von GASPA MACCHINE in Sassari) gehen zu Lasten des Käufers, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden oder der Widerruf nicht durch einen GASPA MACCHINE zuzurechnenden Konformitätsmangel begründet ist.
Rückerstattung – 14 Werktage

Nach Erhalt der zurückgegebenen Maschine und Überprüfung ihres Zustands erstattet GASPA MACCHINE den vom Käufer gezahlten Betrag innerhalb von 14 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der zurückgegebenen Maschine. Die Rückerstattung erfolgt:

  • Mit derselben Zahlungsmethode, die für den Kauf verwendet wurde (Banküberweisung, Kredit-/Debitkarte oder eine andere bei der Bestellung bestätigte Methode), sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Käufer vereinbart wurde.
  • In voller Höhe des gezahlten Betrags, einschließlich der eventuellen ursprünglichen Versandkosten, die der Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung gezahlt hat, wenn der Widerruf durch einen dem Verkäufer zuzurechnenden Konformitätsmangel begründet ist.
  • Abzüglich der Rücksendekosten (zu Lasten des Käufers bei Widerruf ohne Mängelgrund), sofern diese nicht bereits bei der Rücksendung abgezogen wurden.

Ausschlüsse vom Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Maschinen, die von gewerblichen Käufern (B2B) erworben wurden, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln, sowie für individuell ausgehandelte Kaufverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen unter physischer Anwesenheit des Käufers abgeschlossen wurden, sofern die geltende Gesetzgebung andere Bedingungen vorsieht. GASPA MACCHINE klärt vor der Bestellung immer, ob es sich um einen B2C-Verkauf (Verbraucher) oder einen B2B-Verkauf (Unternehmen) handelt.

Abschnitt 10 Abweichungen zwischen angegebenen Spezifikationen und tatsächlichem Zustand

Sollte der Käufer bei der Lieferung der Maschine eine erhebliche Abweichung zwischen den in der Anzeige angegebenen (oder im Inspektionsvideo gezeigten) technischen Spezifikationen und dem tatsächlichen Zustand der gelieferten Maschine feststellen, liegt ein Konformitätsmangel im Sinne der EU-Richtlinie 2019/771 und des Gesetzesdekrets vor. 170/2021.

Beispiele für relevante Abweichungen
  • Die tatsächlichen Betriebsstunden am Betriebsstundenzähler weichen erheblich (über 50 Stunden) von den in der Anzeige angegebenen ab, über die normale Variation nach der Inspektion hinaus.
  • Die gelieferte Maschine entspricht nicht dem exakten Modell oder dem in der Anzeige angegebenen Baujahr.
  • Systeme, die im Inspektionsvideo als funktionsfähig angegeben wurden, erweisen sich bei der Lieferung als nicht funktionsfähig oder schwerwiegend defekt, aus Gründen, die nicht dem Transport zuzuschreiben sind.
  • Zubehör oder Ausrüstung, die explizit als im Verkauf enthalten angegeben wurden, fehlen bei der Lieferung.
  • Die Maschine weist strukturelle oder mechanische Schäden auf, die im Inspektionsvideo nicht gezeigt wurden und nicht auf Transportschäden während des Versands zurückzuführen sind.
Verfahren zur Meldung von Abweichungen
  • Dokumentieren Sie die Abweichung Fotografieren und filmen Sie die gelieferte Maschine und heben Sie die im Vergleich zum Inspektionsvideo festgestellte Abweichung spezifisch hervor. Notieren Sie den Stand des Betriebsstundenzählers und jede identifizierte Unstimmigkeit.
  • Kontaktieren Sie GASPA MACCHINE innerhalb von 48 Stunden Senden Sie eine schriftliche Mitteilung an info@gaspa-macchine.com unter Beifügung von Fotos und Videos der Abweichung, der Bestellreferenz und einer präzisen Beschreibung des festgestellten Problems.
  • Antwort von GASPA MACCHINE innerhalb von 5 Werktagen Unser Team wird die Meldung analysieren, das originale Inspektionsvideo mit der vom Käufer bereitgestellten Dokumentation vergleichen und innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung mit einer schriftlichen Bewertung antworten.
  • Einvernehmliche Lösung Im Falle einer bestätigten Abweichung schlägt GASPA MACCHINE eine der folgenden Lösungen vor: Austausch der Maschine gegen eine gleichwertige, vereinbarte Preisminderung, technischer Eingriff auf Kosten des Verkäufers oder Rückgabe mit vollständiger Rückerstattung innerhalb von 14 Werktagen. Die Wahl des Rechtsbehelfs liegt primär beim Käufer.

Gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers: Gemäß dem Gesetzesdekret 170/2021 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771) wird bei jedem Konformitätsmangel, der innerhalb der ersten 12 Monate nach der Lieferung auftritt, vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. In diesem Zeitraum muss GASPA MACCHINE beweisen, falls sie dies für angebracht hält, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung nicht existierte. Der Käufer muss keinen Gegenbeweis erbringen.

Abschnitt 11 Grenzen und Bedingungen der technischen Garantie

Die Video-Inspektionsgarantie und die Garantie auf technische Spezifikationen von GASPA MACCHINE beziehen sich spezifisch auf die Übereinstimmung zwischen der vertraglichen Beschreibung der Maschine und ihrem tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs. Es gibt jedoch Bedingungen und Einschränkungen, die die Grenzen dieser Garantie im Interesse maximaler Klarheit und Transparenz gegenüber dem Käufer genau definieren.

Was durch die technische Garantie abgedeckt ist
  • Die Übereinstimmung zwischen den in der Anzeige angegebenen technischen Spezifikationen und den tatsächlichen, überprüfbaren Merkmalen der Maschine zum Zeitpunkt der Videoinspektion.
  • Das ordnungsgemäße Funktionieren der im Inspektionsvideo als betriebsbereit erklärten Systeme (Motor, Hydraulik, Getriebe, Lenkung, Bremsen).
  • Das Vorhandensein und der Zustand von Zubehör und Ausrüstungen, die als im Verkauf enthalten angegeben wurden.
  • Die Identität der Maschine: Marke, Modell, Baujahr und Seriennummer entsprechend den Angaben.
Was nicht durch die technische Garantie abgedeckt ist
  • Normaler Verschleiß von Verbrauchsmaterialien: Ölfilter, Luftfilter, Kraftstofffilter, Zahnriemen, Reifen, Ketten, Dichtungen, Bremsbeläge und andere Komponenten, die einem normalen betriebsbedingten Verschleiß unterliegen, sind nicht durch die technische Garantie abgedeckt, es sei denn, ihr Zustand wurde in der Anzeige ausdrücklich als „neu“ oder „gerade ersetzt“ angegeben.
  • Ausfälle nach der Lieferung durch unsachgemäßen Gebrauch: Schäden oder Fehlfunktionen, die durch eine nicht den Herstellerspezifikationen entsprechende Verwendung, durch Lasten über der Nennkapazität, durch mangelnde ordnungsgemäße Wartung oder durch Manipulation der Systeme verursacht wurden.
  • Schäden durch äußere Ereignisse: Schäden durch Unfälle, Umkippen, Überschwemmung, Feuer, Blitzeinschlag, Vandalismus oder andere äußere Ereignisse, die nicht auf den Zustand der Maschine zum Zeitpunkt des Verkaufs zurückzuführen sind.
  • Geringfügige ästhetische Abweichungen: Kleine Farbunterschiede zwischen der Maschine und den Bildern in der Anzeige, die auf die Lichtverhältnisse zum Zeitpunkt der Foto- oder Videoaufnahme zurückzuführen sind, stellen keine Konformitätsmängel dar.
  • Transportschäden, die bei der Lieferung nicht gemeldet wurden: Während des Transports verursachte Schäden, die nicht auf dem Lieferschein vermerkt und GASPA MACCHINE innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung gemeldet wurden. Diese Schäden fallen in die Zuständigkeit des Transportunternehmens und müssen zeitgleich mit der Lieferung gemeldet werden.
  • Aspekte, die nicht im Inspektionsvideo gezeigt wurden: Der Zustand von Komponenten, die nicht inspiziert und nicht im Video gezeigt wurden und für die in der Anzeige keine spezifische Erklärung abgegeben wurde, fällt nicht unter die deklarative technische Garantie.

Wichtig: Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen der technischen Garantie beziehen sich ausschließlich auf die von GASPA MACCHINE angebotene zusätzliche vertragliche Garantie. Sie schränken in keiner Weise die gesetzlichen Rechte des Käufers ein, die sich aus der obligatorischen gesetzlichen Konformitätsgarantie gemäß der EU-Richtlinie 2019/771 und den geltenden nationalen Vorschriften ergeben, welche vollumfänglich in Kraft und unabdingbar bleiben.

Abschnitt 12 Verbraucherrechte nach Wohnsitzland

Die Videoinspektionsgarantie und die Garantie auf technische Spezifikationen gelten zusätzlich zu und nicht anstelle der gesetzlichen Rechte, die jedem Käufer nach den Rechtsvorschriften seines Wohnsitzlandes zustehen. Im Folgenden führen wir die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen auf, die in jedem Land gelten, in das GASPA MACCHINE versendet, mit besonderem Bezug auf die Rechte im Zusammenhang mit der Konformität der Ausrüstung mit den angegebenen Spezifikationen.

Land Dauer der gesetzlichen Gewährleistung (Gebraucht) Beweislastumkehr Wichtigste Rechtsvorschriften
Italien Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 2 Jahre 12 Monate D.Lgs. 206/2005; D.Lgs. 170/2021
Österreich Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 2 Jahre 12 Monate KSchG; VGG (2022)
Finnland 2 Jahre 12 Monate Kuluttajansuojalaki
Frankreich Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 2 Jahre 12 Monate Code de la Consommation L217-1 ff.
Deutschland Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 2 Jahre 12 Monate BGB; Kaufrechtsumsetzungsgesetz 2022
Niederlande 2 Jahre 12 Monate Burgerlijk Wetboek, Boek 7
Polen Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 2 Jahre 12 Monate Kodeks cywilny; Ustawa o prawach konsumenta
Rumänien Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 2 Jahre 12 Monate OUG nr. 140/2021; Legea nr. 449/2003
Spanien Mind. 1 Jahr (Vereinbarung), max. 3 Jahre (Neu) 24 Monate RDL 1/2007 (TRLGDCU) mod. 2021
Schweiz 2 Jahre Gesetzlich nicht vorgesehen Obligationenrecht Art. 197–210
Italien

In Italien ist der Käufer durch das D.Lgs. 206/2005 (Codice del Consumo) und das D.Lgs. 170/2021 geschützt. Bei Gebrauchtwaren können die Parteien eine verkürzte Gewährleistungsfrist vereinbaren, die jedoch nicht weniger als 1 Jahr ab Lieferung betragen darf. Ein Verbraucher, der eine Nichtkonformität zwischen den angegebenen Spezifikationen und der erhaltenen Maschine feststellt, kann je nach Schweregrad Nachbesserung, Ersatz, eine angemessene Preisminderung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei einem Mangel, der innerhalb der ersten 12 Monate gemeldet wird, wird vermutet, dass er bereits vor der Lieferung bestand.

Österreich

In Österreich ist der Verbraucher durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) von 2022 geschützt. Die Vermutung des Vorliegens des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe wurde auf 12 Monate ab Lieferung verlängert. Der Verbraucher kann sich zur alternativen Streitbeilegung ohne zusätzliche Kosten an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.

Finnland

In Finnland ist der Verbraucherschutz im Kuluttajansuojalaki geregelt. Ein finnischer Verbraucher, der eine Diskrepanz zwischen den angegebenen Spezifikationen und der gelieferten Maschine feststellt, kann sich für kostenlose Unterstützung an Kuluttajaneuvonta und für eine alternative Streitbeilegung an Kuluttajariitalautakunta wenden.

Frankreich

In Frankreich genießt der Verbraucher die garantie légale de conformité (Art. L217-1 ff. des Code de la Consommation) und die garantie des vices cachés (Art. 1641 ff. des Code Civil). Letztere ermöglicht es, innerhalb von 2 Jahren nach Entdeckung des Mangels gegen verborgene Mängel vorzugehen, auch wenn dieser dem Verkauf vorausging. Die Garantie gegen verborgene Mängel ist besonders relevant für Gebrauchtmaschinen mit Mängeln, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht offensichtlich waren. Der nationale Verbrauchermediator (médiateur de la consommation) steht für außergerichtliche Streitigkeiten zur Verfügung.

Deutschland

In Deutschland ist die gesetzliche Gewährleistung (gesetzliche Gewährleistung) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der durch das Kaufrechtsumsetzungsgesetz von 2022 geänderten Fassung geregelt. Bei Gebrauchtwaren, die an Verbraucher verkauft werden, können die Parteien die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr verkürzen, jedoch nicht weiter. Die Vermutung des Vorhandenseins des Mangels bei Lieferung dauert 12 Monate ab Übergabe. Deutsche Verbraucher können sich zur außergerichtlichen Streitbeilegung an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden.

Niederlande

In den Niederlanden ist die gesetzliche Gewährleistung im Burgerlijk Wetboek (BW), Boek 7 geregelt. Ein niederländischer Verbraucher, der eine Maschine erhält, die nicht den angegebenen Spezifikationen entspricht, kann die Dienste von De Geschillencommissie für eine schnelle und kostengünstige alternative Streitbeilegung in Anspruch nehmen.

Polen

In Polen ist der Schutz im Kodeks cywilny und im Ustawa o prawach konsumenta geregelt. Der polnische Verbraucher kann unlautere Praktiken beim Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) melden und sich zur alternativen Streitbeilegung an das Stały Polubowny Sąd Konsumencki wenden.

Rumänien

In Rumänien ist der Verbraucherschutz durch OUG nr. 140/2021 und Legea nr. 449/2003 geregelt. Die zuständige Schutzbehörde ist die Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor (ANPC), an die sich der Verbraucher wenden kann, um jegliche Nichtkonformität zwischen den angegebenen Spezifikationen und der erhaltenen Maschine zu melden.

Spanien

In Spanien genießt der Verbraucher einen verstärkten Schutz gemäß dem Real Decreto Legislativo 1/2007 (TRLGDCU), geändert im Jahr 2021. Für neue Maschinen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 3 Jahre; für gebrauchte kann sie auf 1 Jahr verkürzt werden. Die Vermutung des Vorhandenseins des Mangels beträgt 24 Monate ab Lieferung, die längste unter den Lieferländern von GASPA MACCHINE. Der spanische Verbraucher kann kostenlos das Sistema Arbitral de Consumo in Anspruch nehmen.

Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union; die gesetzliche Gewährleistung für Mängel ist im Obligationenrecht (OR), Art. 197–210 geregelt. Die Dauer beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Eine automatische Vermutung des Vorhandenseins des Mangels ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber der Schweizer Verbraucher kann sich für Unterstützung bei Streitigkeiten an das Konsumentenforum kf oder kantonale Verbraucherschutzorganisationen wenden.

Europäische ODR-Plattform: Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union haben Zugang zur Online-Plattform der Europäischen Kommission zur alternativen Streitbeilegung, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse von GASPA MACCHINE für Streitigkeiten über die ODR-Plattform lautet info@gaspa-macchine.com.

Abschnitt 13 Streitbeilegung

Im Falle einer Streitigkeit über eine Diskrepanz zwischen den angegebenen technischen Spezifikationen und der erhaltenen Maschine oder allgemein im Zusammenhang mit einem bei GASPA MACCHINE getätigten Kauf, bitten wir Sie, uns zunächst direkt zu kontaktieren. Unsere Priorität ist die Zufriedenheit des Käufers und die schnelle Lösung jedes Problems.

Gütliche Einigung

Der erste Schritt ist immer der direkte Kontakt mit GASPA MACCHINE unter info@gaspa-macchine.com, wobei das Problem detailliert beschrieben und alle verfügbaren Unterlagen (Fotos, Videos, Bestellnummer) beigefügt werden sollten. Wir verpflichten uns, innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung zu antworten und eine faire und konkrete Lösung vorzuschlagen.

Alternative Streitbeilegung (ADR/ODR)

Wenn keine direkte Einigung erzielt werden kann, können Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union die folgenden Verfahren in Anspruch nehmen:

  • Europäische ODR-Plattform: für Online-Streitigkeiten, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.
  • Nationale ADR-Stellen: Jedes Mitgliedsland verfügt über akkreditierte Stellen für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (siehe Abschnitt 12 für länderspezifische Referenzen).
  • Freiwillige Mediation: über vom italienischen Justizministerium akkreditierte Stellen gemäß D.Lgs. 28/2010.
Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten, die nicht gütlich oder alternativ beigelegt werden können, ist der Gerichtsstand der Sitz von GASPA S.R.L MACCHINE, d. h. das Gericht von Sassari. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union gelten jedoch die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts ihres Wohnsitzlandes, sofern diese günstiger als das italienische Recht sind, gemäß der EU-Verordnung Rom I (593/2008).

Anwendbares Recht: Der Kaufvertrag unterliegt italienischem Recht, unbeschadet der Einhaltung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes des Käufers, sofern anwendbar.

Unterstützung bei der Videoinspektion – Kontaktieren Sie uns

Um das Inspektionsvideo einer Maschine anzufordern, eine technische Diskrepanz zu melden oder bei Fragen zu den technischen Spezifikationen der zum Verkauf stehenden Geräte steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

info@gaspa-macchine.com +39 377 390 1146 Mo–Sa, 09:00–18:00 Uhr MEZ Z.I. Predda Niedda Str. 30, 07100 Sassari (SS)
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